der k. k KkzirkKlBuplmmmlctWft Zkqi- füv den gleichnamigen politischen und SchuMeziTk. W. 4t). Steyr, am 8. DeßemNex. L908 Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft ^>teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden.' — Prännmerationöpreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne krummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 1. Dezember 1908. An alle Gemeinde-VorstelMgen. Hinausgabe der Neichsgeseh - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück cvii bis cxxi an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 28.128. Steyr, 24. November 1908. An alle Gemeinde - vorstehMgen. Betreffend Vorarbeiten für die Hauptstelluug ISO!). Unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 6. Oktober 1908, Z. 24.367, Amtsblatt Nr. 41, werden die Gemeinde- Vorstehungen neuerlich darauf aufmerksam gemacht, daß das Operat für die Hauptstellung im Jahre 1909 zuverlässig und ohne Terminüberschreitung bis längstens 14). Dezember L I. anher vorzulegen sind. ad Z. 27.073. Steyr, 30. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtserinnerung. Jene Genieinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 12. November l. I., Z. 27.073, betreffend Pränume- rations-Erneuerung auf das o.-ö. Polizeiblatte pro 1909 noch nicht entsprochen haben, werden eingeladen, demselben nunmehr umgehend zu entsprechen. Z. 28.298. Steyr, 28. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen u. hochw. Pfarrämter. z. Z. V - 4829. Kundmachung. Aus der anläßlich der Vermählung Ihrer k. u. k. Hoheit der Durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Sr. kgl. Hoheit dem Durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern von einem Unbekannten gegründeten Stiftung ist für das Jahr 1909 eine Ausstattung im Betrage von 1393 Kronen zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruck im Brautstände bestndliche, mittellose und würdige Tochter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige angeboren oder bei ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1909 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem beteilten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1909 freisteht. Bewerberinnen, welche sich vor dem 20. April 1909 verehelichen, können nicht berücksichtigt werden. Die Gesuche und mit dem Geburtsscheine, Sitten- und Mittellosigkeits-Zeugnisse sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der oben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 31. Dezember 1908 bei der t. k. Statthalterei in Wien einzureichen. Soferne über die stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 12. November 1908. Von der k. k. niedcröstcrrcichischen Statthaltcrei. Z. 28.544. Steyr, 1. Dezember 1908. An alle Gemeinde-VorstehMgen. Betreffend Zählung der Motorfahrzeuge. Ueber Erlaß des k. k. Statthalterei -Prästdiums vom 27. November 1908, Z. 4678/Pr., erhalten die Gemeinde- Vorstehungen den Auftrag, die in der Gemeinde befindlichen Besitzer von Motorfahrzeugen (4, 3 oder 2 rädrige Personen- motorwagen und Lastenautomobile^ anzuweisen, für jedes derartiges Fahrzeug einen von I). n. nach dem im b. ä. Erlasse vom 12. Dezember 1905, Z. 25.971 (Amtsblatt Nr. 51 ex 1905), abgedruckten Muster anzufertigenden Anzeigezettel in allen Rubriken auszufüllen.
214 Die so ausgcsülllen Anzeigezettel sind bis spätestens 15. I. M. von D. a. hierher vorzulegen, beziehungsweise ist bis zu gleichem Termine ein Fehlbericht zu erstatten. Z 28.228. Steyr, 27. November 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Nach Ntitteilungen amerikanischer Zeitungen sollen die ‘ Gesellschaft Narodni Slovenski Spolok und die Bankfirma P. V. Novnianek <^ Comp. in Pittsburg, mit welchen Instituten sehr viele Auswanderer in den Vereinigten Staaten von Nordamerika Geldgeschäfte machen, Verluste erlitten haben. Personen, welche an dem Vereine oder an der Bank- ; firma interessiert seien, könnten bei der politischen Behörde - I. Instanz Auskunft und Nat erhalten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur Verständigung eventuell interessierter Kreise der Bevölkerung in die Kenntnis gesetzt. Z. 28.297. L-teyr, 28. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information. Durch Bezahlung des Ucbcrfahrtsgcldes subbeutiouiertc Auswanderung «ach dcu Bcrciuigteu Staate« von Amerika. Eine interessante Frage auf dem Gebiete des Einwande- rungsrechtes der Vereinigten Staaten von Amerika ist kürzlich vor dem Bundesgerichte des Einzelstaates Lousiana entschieden worden. Schon lange war es zweifelhaft, ob ein amerikanischer Einzelstaat das Recht habe, die Einwanderung dadurch zu fördern, daß er Auswanderungslustigen das Geld für die Ueberfahrt von Europa bezahle. Um in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen, wurde seitens der Einwanderungsbe- hörde von New-Orleans, welche wie alle Einwanderungsbehörden eine Behörde des Bundes ist, veranlaßt, daß der Fall eines bestimmten, auf die angegebene Weise in das Land gekommenen Einwanderers bei dem Bundesgerichte von Lousiana anhängig gemacht werde. Die Entscheidung dieses Gerichtes aber lautete dahin, daß nach dem Einwanderungsgesetze vom 1. Juli 1907 ein Einzelstaat nicht das Recht habe, den Einwanderungslustigen das Geld für die Reise vorzustrecken. Diese Entscheidung ist für die österreichischen Amerika- Auswanderer aus dem Grunde von großer Bedeutung, weil durch dieselbe nunmehr sestgestellt erscheint, daß Auswanderern, welchen von einem amerikanischen Einzelstaate die Ueberfahrt nach Amerika ganz oder teilweise bezahlt wurde, von der amerikanischen Einwanderungsbehörde von der Landung zurückgewiesen werden können. Z. 28.291. Steyr, 28. November 1908. An alle Genojsenschastz- Vorstehungen. Betreffend Lehrlings- und Jugendhorte. In gewerblichen Kreisen wurde wiederholt der Mangel a« erziehlicher Fürsorge für Gewerbelehrlinge und jugendliche Hilfsarbeiter, insbesondere für ortsfremde Jugendliche, die des Familiettanschlusses entbehren, lebhaft beklagt. Mit Recht wird betont, daß die bisher zugebote stehenden Einrichtungen nicht hinreichen, um den notwendigen Anforderungen anf dem Gebiete des Jugeudschutzes, besonders hinsichtlich der sittlichen und allgemeinen Ausbildung der gewerblichen Jugend zu genügen, wodurch die bemerkbare Verwahrlosung eines leider nicht geringen Teiles des gewerblichen Nachwuchses milbediugt ist. Als eiu wichtiges Hilfsmittel zur Behebung dieser den Gewerbestand ties berührenden Uebel wäre daher die Förderung und Ausgestaltung bestehender Lehrlings- und Jugendhorte und die möglichst ausgiebige Neuerrichtung solcher Horte im Interesse der erwerbenden Jugend sreudigst zu begrüßen, da dieselben bei entsprechender Organisation für die Festigung des Charakters, für die Hebung des Ehrgefühles und des Pflichtbewußtseins sowie für die körperliche Entwicklung des gewerblichen Nachwuchses von nicht zu unterschätzender Bedeutung werden könnten. Ihre entsprechende Verbreitung und gedeihliche Gestaltung ist aber nur dann zu erzielen, wenn alle Faktoren, die auf eine Förderung der gewerblichen Bildung bedacht sind, insbesondere die Gewerbegenossenschaften, die Schulausschüsse der gewerblichen Fortbildungsschulen, aber auch die Landesausschüsse, die Handels- und Gewerbekammern und sonstigen gewerbefreundlichen Korporationen und Institute die Initiative zur Errichtung von Horten für die gewerbliche Jugend ergreifen und auch ihrer stetigen Weiterentwicklung Wohlwollen und werktätige Mithilfe augedeihen lassen. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten ist nun prinzipiell geneigt, zweckmäßig eingerichtete und geleitete Jugendhorte nack Maß der zur Verfügung stehenden Kredite zu subventionieren, wenn 1. für den Hauptteil der Erhaltungskosten des Hortes von Seite der lokalen Faktoren, insbesondere der Gewerbegenossenschaften, der Gemeinden, der zuständigen Handelsund GewerbekamMer, der Landesfonds u. a. durch bestimmt zugesicherte Beitragsleistungen vorgesorgt ist; 2. die Teilnahme einer ausreichenden Zahl von Lehrlingen und jugendlichen Arbeitern am Hort gesichert ist; 3. die zur Unterbringung des Jugendhortes verwendeten Lokalitäten rücksichtlich ihrer Lage, ihres Ausmaßes, der Beleuchtung, Beheizung und dergleichen den zu stellenden Anforderungen genügen; 4. das Statut und die Hausordnung den Aufgaben der Anstalt entsprechen und in die Büchersammlung des Hortes nur solche Bücher und Zeitschriften ausgenommen werden, deren Inhalt im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 2. Oktober 1886, Z. 19.503 (Zentralblatt für das gewerbliche Unterrichtswesen, Band V, Seite 169) zu keinem Bedenken Anlaß gibt, wobei sie vor ihrer Einreihung der für gewerbliche Lehranstalten vorgeschriebenen Revision zu unterziehen wären; 5. die Leitung dieser Anstalten und das Erzieheramt Personen anvertraut ist, die volle Eignung für ihre schwierigen Aufgaben besitzen und ferner der Hort den ihm vorgeschriebenen Zweck überhaupt in befriedigender Weise 6. mindestens ein Zehntel der Staatssubvention zur Bereichung des Bücherbestandes und der Spiele sowie der Gerätesammlung verwendet wird. Zur Erleichterung der notwendigen Vorarbeiten wird zugleich unter dem Titel „Die Errichtung von Horten für die gewerbliche Jugend; eine Anleitung im k. k. Schul-
215 bücherverlage" eine Schrift veröffentlicht, die hinsichtlich des Hortbetriebes einen allgemeinen Wegweiser bilden soll, aus dem jede Anstalt jene Programmpunkte entnehmen kann, deren Durchführung im Hinblicke anf die verfügbaren Mittel und die sonstigen konkreten Verhältnisse am leichtesten möglich erscheint. Ansuchen an das Ministerium für öffentliche Arbeiten um Gewährung einer Subvention für Jugendhorte sind bei der k. f Statthalterei einzubringen, wobei eine Abschrift des Statuts und der Hausordnung, der Voranschlag für die laufenden Verwaltungskosten, bei den schon länger hestehenden Anstalten auch die Abrechnung über das abgelaufene Jahr, bei neu zu errichtenden Horten überdies eine Zusammenstellung der Kosten für die erste Einrichtung der Anstalt beizuschließen sind. Die Landesstelle hat die erwähnten Nachweise mit dem Gutachten des zuständigen Inspektors sowie mit der eigenen Aeußerung und mit begründeten Anträgen versehen in einem Gesamtberichte bis längstens 15. März, bezw. 1. Oktober jedes Jahres dem Ministerium für öffentliche Arbeiten vorzulegen. Hievon setze ich die Genoffenschafts-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz, vom 21. November 1908, Z. 31.I53/VHI, in die Kenntnis. Z. 28.376. L-teyr, 30. November 1908. An die Vorstehungen jener Genossenschaften, denen Gastwirte inkorporiert sind. Betreffend den Ausschank weinähnlicher Getränke. Die Vorstehungen jener Genoffenschasten, deren Gastwirte inkorporiert sind, werden über Erlaß der t. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 20 November 1908, Z. 31.452/VHI, aufmerksam gemacht, daß durch das Gesetz vom 12. April 1907, N.-G.-Bl. Nr. 210, betreffend den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische, durch welches das, Gesetz vom 21. Juni 1880,. N.-G.-Bl. Nr. 120, betreffend die Erzeugung und den Verkauf weinähnlicher Getränke, außer Kraft gesetzt wurde, tatsächlich auch der Punkt 16 des § 15 und Litera e des 8 16 der Gewerbeordnung vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39, ihre Geltung verloren haben. Denn der § 8 des Weingesetzes vom Jahre 1907 enthält das unbedingte Verbot, weinähnliche Getränke (Kunstweine) und weinhältige Getränke (Halbweine) zum Zwecke des Verkaufes herzustellen, feilzuhalten und zu verkaufen. Wenn dieser Paragraph des Weingesetzes die im 8 2, Absatz 2, angeführten weinähnlichen Getränke, nämlich „Obst-, Beeren- und Malzwein sowie Met" von dem Verbote aus- nimmt, wird bemerkt, daß diese Getränke nach der Ministerial- verordnung vom 16. September 1880, N.-G -Bl. Nr. 121, auch nicht unter das Gesetz vom 21. Juni 1880, betreffend die Erzeugung und den Verkauf tveinähnlicher Getränke und seiner Durchführungsverordnung fielen. Ein gewerbsmäßiger Ausschank dieser im 8 2, Absatz 2, des Weingesetzes erwähnten Getränke wäre unter 8 16, Litera c oder f, einzubeziehen. Auf die im 8 2, Absatz 2, erwähnten Pharmazeutischen Zubereitungen, die vom Ministerium des Innern als medikamentöse Weine erklärt werden, finden ausschließlich die vom Ministerium des Innern erlassenen besonderen Verfügungen Anwendung Z. 2414/Sch. Stenr, 29. November 1908. An sämtliche unterstehenden Lehrpersonen. Heilkurse für stotternde Schulkinder. Zufolge Erlasses des k. k. Landesscbulrates vom 16. November 1908, Z. 6867, wird nachstehende Kundmachung verlautbart. Kundmachung. In der Zeit vom 14. Februar bis 20. März 1909 werden an der k. k. Lehrerbildungsanstalt und an drei öffentlichen Volksschulen in Wien Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalien werden. In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach- gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Leon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen durchgeführt, und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, sowie des k. k. n.-ö. Landesschulrates, mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behuss Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teilnehmen. Lehrer, welche an diesen Jnstruktionskursen sich zn beteiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der ganzen fünswöchentlichen Dauer des von ihnen zu besuchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Amvendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders berücknchtigenswerten Fällen könnte eine vierwöcbentliche Teilnahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche — zugestanden werden.» Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim k. k. Bezirksschulräte Wien bis spätestens 31. Jänner 1909 zu geschehen, worauf die Zuteilung der Angemeldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der direkten Verstäildigung des betreffenden Teilnehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Erfahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, sondern Plätze für alle angemeldeten Lehrpersonen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete auf Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugeiviesener wegen Nichterhaltnng des erbetenen Urlaubes für eine zweckmäßige Verteilung der Kursteilnehmer an die verschiedenen Kurse ergeben haben, zu begegnen, können nur Anmeldungen solcher Lehrpersonen berücksichtigt werden, welche den erforderlichen Urlaub zum Besuche der I n st r u k t i o n s k u r s e von i h r e r v o r g e s e tz t e n S ch u l b e h ö r d e erhalten haben, was entweder durch Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestätigutlg der Tatsache durch die Schulleitung auf dem Anmeldungsschreiben nachzuweisen ist. Vom k. k. Bezirksschulräte Wien am 1. November 1908. Der Bürgermeister als Vorsitzender: Dr. Karl Lueger.
216 Z. 2454'Sch. Steyr, 29. November 1908. An die Leitung der Vezirkälehrerbibliothek und an sämtliche Lehrkräfte. Enzyklopädisches Handbuch der Erzichungsknnde von Dr. Josef Loos. Dos k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat zufolge Erlasses vom 30. September 1908, Z. 38.787 (V.-Bl. s. K. u. u. Stück XX ex 1908), die Leitungen der Bezirkslehrerbibliotheken und die Lehrerschaft der Volksund Bürgerschulen auf das Erscheinen des folgenden Werkes aufmerksam gemacht: Dr. Josef Loos, Enzyklopädisches Handbuch der Erziehungskunde. Unter Mitwirkung von Gelehrten und Schulmännern herausgegeben. I. und II. Band, Wien und Leipzig 1906 und I9Ö8, A. Pichlers Witwe und Sohn. Preis pro Band geheftet 18 K, gebunden 20 K. Hievon werden die Leiter der Bezirkslehrerbibliothek und sämtliche Lehrkräfte zufolge Erlasses des k. k. Landes- schulrates vom 24. November 1908, Z. 7074, mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dieses Werk bestens empfohlen werden kann. Z. 28.230. Steyr, 28. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor dem Unterstütznngsschwindler Adolf Ponzelet. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. November 1908, Z. 30.356/HI,'treibt sich ein gewisser Adolf Ponzelet in der Welt herum, und läßt sich auf Rechnung der Heimaisgemeinde Unterstützungen verabreichen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen. Ponzelet ist am 2. Juli 1873 in Katzelsdorf geboren, zuständig nach Zwittau, pol. Bezirk Mähr.-Trübau; Beschäftigung: ehemal. Bahnbeamter, auch Handlungsgehilfe; derselbe ist verheiratet, lebt aber von seiner Gattin getrennt. Personsbeschreibung: Statur mittelgroß und stark, Gesicht länglich, Haare dunkelbraun, Augen braun, Mund und Nase proportioniert, besondere Kennzeichen keine. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Ünter- stützungen zu verabsolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 28.249. Steyr, 28. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Agnosziernng einer Leiche. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Krems vom 18. November 1908, Z. 1/73 A wurde am 1. Oktober 1908 nachmittags in Oberkienslock die Leiche eines zirka 30—50 Jahre alten unbekannten Mannes aus der Donau gezogen. Sie war 158 ein lang, kräftig, untersetzt, hatte braune Haare, rötlichen Schnurrbart, braune Augen, schadhafte Zähne, von denen die meisten fehlten und als Kleidung eine schwarze, mauchesterartige Stoffweste, ein weiß-rot- und blaugestreiftes Oxfordhemd, eine weiße Gradlunterhose, eine Militärtuchhose (Jäger oder Pionier) mit schwarzen und gelben Metallknöpfen, weiße Fußlappen und schwarze, ziemlich alte Stiefletten. In den Hosentaschen befanden sich zwei alte Tascheumeffer, von denen eines eine Klinge und Metallschalen, das zweite zwei Klingen und schwarzgelbe Hornschalen hatte und ein brauner gehäkelter Tabakbeutel. Die Taschenmesser und der Tabakbeutel befinden sich in der Totenkammer zu Mitter-Arnsdorf. Die Leiche, an der keinerlei Spuren einer äußeren Gewalttat konstatiert werden konnten, wurde im Friedhofe zu Mitter-Arnsdorf beerdigt. Sie dürfte zirka 14 Tage im Wasser gelegen sein und die eines verunglückten oder durch Selbstmord geendeten Arbeiters sein. Im Falle eines positiven Resultates der zu pflegenden Erhebungen ist umgehend anher zu berichten. Z. 28.144. Steyr, 26. November 1908. An aste Gemeinde-vorstehungen. Ausforschung der Franziska Zabil. Laut Erlaffes der k. k. o. - ö. Statthalterei, vom 19. November 1908, Z. 30.846/11, ist die Einvernahme der Franzika Zabil in einer Heimatrechts - Angelegenheit dringend notwendig. Dieselbe ist am 10. März 1875 in Groß-Pawlowitz (pol. Bezirk Auspitz) angeblich als uneheliche Tochter der Marianne, einer Tocher der Eheleute Franz und Anna Zabil aus Tischnowitz geboren. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, Nachforschungen nach der Genannten zu pflegen, dieselbe im Auffindungsfalle über ihre Heimatszuständigkeit einvernehmen zu laffen. Ueber ein posttives Resultat ist sogleich anher zu berichten. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 28.118. Steyr, 26. November 1908. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Leopold Balleitner, Mechaniker, 1887 geb., nach Sierning zuständig, wegen Vollzug eines Straferkenntniffes. Z. 28.538. Steyr, 30. November 1908. Der Stellungspflichtigen. Nachstehende Stellungspflichtigen haben bis nun ihrer Stellungspflicht überhaupt nicht oder nicht vollständig Genüge geleistet und zwar verteilen sich dieselben auf folgende Geburtsjahrgänge: 1887. Franz Blindhofer, nach Thanstetten zust., Los-Nr. 447 ; Josef Nestmann, nach St. Ulrich zust., L.-Nr. 159, Franz Manhardt, nach Sierning zust., L.-Nr. 33t>, Josef Schöpf, nach Gleink zust., L.-Nr. 390; Leopold Karrer, nach Lausa zust., L.-Nr. 105 ; 202. Ernst Branderter, nach Reichraming -ust., L.-N . > Franz X. Aigncr, nach Losenstein zust., L.-Nr. ^
217 1886. Leopold Josef Pils, nach Sierning zust., L.-Nr. 243; Johann Solcher, nach Großraming zust., L.-Nr. 215; Friedrich Mandl, nach Sierning zust., L.-Nr. 214. 188». Fcrd. Schüßlcdcr, nach Großraming zust., L.-Nr. 241; Josef Obermayer, nach Thanstetten zust., L.-Nr. 151; Eduard Bernecker, nach Sierning zust., L.-Nr. 357; Georg Strafter, nach Garsten zust., L.-Nr. 289; 1884. Georg Zachl, nach St. Ulrich zust., L.-Nr. 274; Karl Otto Pichler, nach Weyer Land zust., L.-Nr. 61; Franz Pnhringer, nach Garsten zust., L.-Nr. 43g; Adalbert Hadringcr, nach Sierning zust., L.-Nr. 128. 1883. Thomas Damberger, nach Großraming zust., L.-Nr. 69; Josef Brandstättcr, nach Weyer Land zust., L.-Nr. 499; Alois Schwaiger, nach Losenstein zust., L.-Nr. 484; Franz Hirzenberger, nach Lausa zust., L.-Nr. 370; Josef Brandtner, nach Lausa zust., L.-Nr. 226; Engelbert Wahllcitner, nach Großraming zust., L.-Nr.24; Johann Nußmullcr, nach Sierning zust., L.-Nr. 502: Josef Grober, nach Garsten zust., L.-Nr. 472; Joh. Gschnaidtncr, nach Losensteinleiten zust., L.-Nr. 97. 1882. Franz Moser, nach Markt Weyer zust., L.-Nr. 198; Florian Nnfrmiiller, nach Sierning zust.. L.-Nr. 107; Alois Zippermayr, nach Gleink zust., L.-Nr. 122; Josef Naab, nach Ternberg zust., L.-Nr. 384; Johann Schweiger, nach Losenstein zust.; L.-Nr. 48; Josef Pfanzeltner, nach Neustifl zust., L.-Nr. 97; Josef Ruthmannsdorfer, nach Losenstein zust., L.-Nr. 280. 1881. Karl Jungherr, nach Aschach zust., L.-Nr. 175; Franz Schöpf, nach Gleink zust., L.-Nr. 257; Johann Namscr, nach Neustift zust., L.-Nr. 418; Heinrich Salcher, nach Losenstein zust., L.-Nr. 146; Viktor Hvfer, nach Losenstein zust., L.-Nr. 389. 1886. Matthias Wahllcitner, nach Großraming zust., L.-Nr. 114; Matthias Preckler, nach Sierning zust., L.-Nr. 281a; Josef Aigner, nach Thanstetten zust., L.-Nr. 375; Raimnud Schacherlchner, nach Sierning zust., L.-Nr. 81; Franz Schladcr, nach Garsten zust., L.-Nr. 14. 1879. Franz Bäumel, nach Garsten zust., L.-Nr. 260; Adolf Kasper, nach Sierning zust., L.-Nr. 300; Heinrich Scharerlehner, nach Sierning zust., L.-Nr. 305; MarknS Matthias Walleitner, nach Großraming zust., L.-Nr. 419; Ludwig Kauz, nach Garsten zust., L.-Nr. 471. 1878. Alois Schacherlchner, nach Sierning zust., L.-Nr. 127; Josef Anthofer, nach Losenstein zust., L.-Nr. 330; Berthold Wallncr, nach Garsten zust., L.-Nr. 421; Eduard Schacherlehucr, nach Sierning zust., L.-Nr. 464; 1877. Christian Schoibcr, nach St. Ulrich zust., L.-Nr. 50. 187«. Franz Buchmiiller, nach Sierning zust., L.-Nr. 326; Leop. Brühlmayr, nach Losensteinleiten zust., L.-Nr. 604. 1873. Alois Nether, nach Gleink zust., L.-Nr. 226; Joh. Jakob Wahllcitner, nach Großraming z., L.-Nr. 289. 1874. Ferdinand Stöger, nach Aschach zust., L.-Nr. 189; Ludwig Wahllcitner, nach Großraming zust., L.-Nr. 410: Karl Wieser, nach Sierning zust., L.-Nr. 454. 1873. Alois Ruthmannsdorfer, nach Losenstein zust., L.-Nr. 267; BasiliuS Hirtenlehner, nach Neustisl zust., L.-Nr. 137; Josef Markus Wahllcitner, nach Großraming zust., Los-Nr. 454. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommauden werden beauftragt, über den gegenwärtigen Ansenthalt dieser Stellungspflichtigen sofort eingehende Erhebungen zu pflegen, und über ein positives Resultat derselben fallweise, längstens aber bis 15. Jänner 1909 anher zu berichten. 3. 28.229. otepr, 29. November 1908. Ausforschung Stellungspflichtiger. 188». l- Josef AmbroLie, geb. 17./5. in Barka, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. l0; 2. AndrcaS Malmiö, geb. 31./10. in Povir, Sesana, nach Povir zust., L.-Nr. 48; 3. Ludwig Bezek, geb. 31./7. in Slavinje, Adelsberg, nach Tomaj zust., L.-Nr. 162; 4. Johann Kovaeic, geb. 15./4. in Kamen, Sesana, nach Komen zuil., L.-Nr. 166; 5. Just Milie, geb. 28./10. in SaleL, Sesana, nach Zgonik zust., L.-Nr. 171; 6. Raimund Johann Fabian, geb. 18. 6. in Trieft, nach St. Daniel zust., L.-Nr. 181; 7. Franz Okretiö, geb.-27. 5. in Trieft, nach Temnica zust., L.-Nr. 219; 8. Franz Mreoljc, geb. 6./5. in Trieft, nach St. Daniel zust., L.-Nr. 225; 9. Franz Mcräck, geb. 31./5. in Kobiljeglava, Sesana, nach Kobiljeglava zust., L.-Nr. 243; 10. Anton Mljaö, geb. 17./7. in Barka, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 26t; 11. Rudolf Rcbek, geb. 14.>2. in Trieft, nach Pliskovica zust., L.-Nr. 273; 12. Franz Stopav, geb. 14./10. in Lokev, Sesana, nach Lokva zust., L.-Nr. 332. 188«. 13. Valentin Gerbcc, geb. 12./2. in Tomazevica, Sesana, nach Komen zust., L.-Nr. 57; 14. Rudolf Kuö, geb. 12./9. in Kazlje, Sesana, nach ätorje zust., L.-Nr. 62; 15. Ferdinand Petelin, geb. 27./I2. in Trieft, nach Komen zust., L.-Nr. 121; 16. Ernst Godniö, geb. 18./8. in Mamhinje, Sesana, nach Komen zust., L.-ittr. 174; 17. Karl Nebula, geb. 11./12. in Trieft, nach Komen zust., L.-Nr. 190; 18. Michael Gerbcc, geb. 23./9. in Trienst, nach To..'aj zust., L.-Nr. 197. _ 19. Johann Gabriel Bcrö, geb. 12./12. in St. Daniel, Sesana, nach St. Daniel zust. L.-Nr. 317;, , 20. Karl Fakiw, geb. 23./5. in ökerbina, Sesana, nach dkerbina zust., L.-Nr. 318; . 21. Johann Bandelj, geb. 24./7. in Zara, Dalmalien, nach Gabrovica zust., L.-Nr. 354. 1887. L Nr ^ ^"iou Turk, geb. 3./4. in Trieft, nach ätjak zust., 23. Andreas Laäar, geb. 27./11. in Großrepen, Sesana, nach Großrepen zust., L.-Nr. 20; 24. Franz Skcrbap, geb. 30./6. in Lokev, Sesana, nach Lokva zust., L.-Nr. 25; 25. Johann Bezek, geb. 10./7. in Slavinja, Adelsberg, nach Tomoj zust., L.-Nr. 28; ,.20- Franz Germek, geb. 27./4. in Tupolcö, Sesana, nach Kobiljeglava zust., L.-Nr. 80; 27. Augustin Svagelj, geb. 23.8. in Rojano, Trieft, nach St. Daniel zust., L.-Nr. 95; '
218 28. Josef Lila, geb. 13./8. in Gradiäce, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 117; 29. Anton Stob, geb. 31./5. in Danc, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 121; 30. Augnstin Fabie, geb. 19./4. in Trieft, nach Sankt Daniel zust., L.-Nr. 129; 31. Paul Cerne, geb. 9./1. in Sesana, nach Tomaj zust., L.-Nr. 13532. Karl Viktor Prelc, geb. 12./10. in Komen, Sesana, nach Komen zust., L.-Nr. 146; 33. Anton Uräie, geb. 29./5. in Kurjnavas, Sesana, nach Skopo zust., L.-Nr. 147; 34. Aloiö Lavrcneie, geb. 24./10. in Fiume, nach Plis- kovika zust., L.-Nr. 148; 35. Josef Johann Gnlie, geb. 19./1. in Trieft, nach Kopriva zust., L.-Nr. 173; 36. Anton Gerrnek, geb. 3./3. in Gabrovica, Sesana, nach Gabrovica zust., L.-Nr. 214; 37. Johann PoLar, geb. 4./6. in Podyrad, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 230; 38. Felix Nemec, geb. 19.^5. in Nabrestna, Sesana, nach Nabresina zust., L.-Nr. 252; 39. Johann Josef Kukanja, geb. 15. 3. in Trieft, nach Komen zust., L.-Nr. 269; 40. Michael Valeeie, geb. 13.'9. in Dane, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 279; 41. Franz Eergolj, geb. 19./9. in Misliöe, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 290; 42. Stephan Cerkvenik, geb. 4./6. in Smarje, Capo- distria, nach Nodik zust., L.-Nr. 308; 43. Anton Okretie, geb. 27./5. in Triest, nach Temnica zust., L.-Nr. 316; 44. Eugen Franz 2ibema, geb. 4./2. in Triest, nach Tomaj zust., L.-Nr. 321; 45. Franz Lergolj, geb. 2./8. in Vatovlje, Sesana, nach Naklo zust., L.-Nr. 343; 46. Jakob Svagelj, geb. 17./10. in Triest, nach Tomaj zust., L.-Nr. 351; 47. Karl Ncbee, geb. 15./9. in Gorenie, Sesana, nach Povir zust., L.-Nr. 354; 48. Josef Peter Besednjak, geb. 6./10. in Trebinje, Bosnien, nach Komen zust., L.-Nr. 388. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Jänner 1909 zu berichten. Z. 23.396. Steyr, 28. November 1908. Au alle Gemeinde -Vorstehungen. Ausweis über die geschlachteten Haustiere und über den Fleischkonsum iu der zweiten Hälfte des Jahres 1908. Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 12. September l. I., Z. 36.203/4824, ist über die Angabe der in der II. Hälfte des Jahrganges 1908 bei der Schlachtung zum menschlichen Genusse beschaute» Rinder, Kälber und Schweine, sowie über den Fleischkonsum in diesem Zeitabschnitte der Ausweis wieder vorzulegen. Demnach ergeht infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. September l. I., Nr. 25.307/X, an sämtliche Gemeinde - Vorstehungen der Auftrag, diesen Ausweis nach dem hinausgegebenen Formulare bis zum 6. Jänner 1009 zuverläßig anher zu überreichen. Z. 28.351. • Steyr, 29. November 1908. Au alle Gemeinde-Vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten zur Köhrung pro 1909. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des Gesetzes vom 23. November 1883, L.-G. u. V.-Bl. Nr. 27, sind du Anmeldungen von Privathengsten zur Köhrung für die Deckperiode 1909 längstens bis zum 5. Jäuuer 1901) h. a. schriftlich oder mündlich zu erstatten. Die Gemeinde- Vorstehungen erhalten daher den Auftrag, die Pferdebesttzer hievon mit der Weisung zu verständigen, daß die Anmeldungen, den Vor- und Zunahmen und den Wohnort des Pserdeeigentümers, ferner die genaue Angabe der Farbe (Kennzeichen), des Alters, der Nasse und den Standort der Hengsten zu enthalten haben. Z. 28.146 Steyr, 26. November 1908. Än alle Gemeinde -Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Nommanden. Uierseuchenausweis im Verwaltnngsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 15. bis 22. November 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 23 November 1908, Nr. 31.509/X. Esbestehen: 1. Geflügelcholera. Bezirk Ried: Gemeinden Kirchdorf, Geinberg. 2. Schweineseuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf. 2. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen a' d. G. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Enger- witzdorf, Gallneukirchen, St. Magdalena, Ottensheim, Neichenau. .Z. 28.057. ' , Steyr, 26. November 1908. An alle Gemeinde-Norstehlmgen »d k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im Amtsblatte Nr. 99 zur „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 9. November 1908, Z. 150.878/XVII, mit welcher die Ausfuhr von Klauentieren aus Galizien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und. Ländern, sowie die Ausfuhr von Rindern nach dem Deutschen Reiche geregelt wird, enthalten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden unter Bezugnahme auf die Statthalterei - Erlässe vom 20. Otober und vom 2. November 1908, Z. 28.143 und 29.384, verlautbart im h. a. Amtsblatte Nr. 99 zur eventuellen Verständigung der Interessenten in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Bezirkshanptmann: Walderdorff. I Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlöhauptmannschast Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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