212 An alle Gemeinde - Vorstellungen und t t. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Z. 27.842 u. 27.843. Steyr, 23. November 1908. Ausforschung. Der Militärtaxpflichtigcn. Auszusorschen sind, und zwar: Alois Hirtenlehner, 1867 geb., nach Großraming zuständig: Georg Garstenaucr, 1884 geb., nach Großraming zuständig; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Königreiche und Länder aus nachstehendem von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebiete des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: aus dem Stadtgebiete Berlin. Dieses Verbot tritt an Stelle der mit der h. ä. Kundmachung vom 16. Juni l. I., Z. 16.452, getroffenen Verfügungen mit dem Tage der Verlautbarung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.- Bl. Nr. 51, und § 46 des allgemeinen Tierseuchen-Gesetzes- vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 14. November 1908. Von der k. k. o.-ö. Statthaltcrei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Kommanden in die Kenntnis. Z. 27.467. Steyr, 19. November 1908. An alle Gemeinde -vorftehungen nnd i. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 30.566/.X Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr bon Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ackerbauministerium fand mit dem Erlasse vom 10. November 1908, Z. 44.771/6201, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen-Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905 und des Punktes 8 des zugehörigen Schlußprotokolles fR.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretenen Z. 27.626. Steyr, 20. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 8. bis 15. November 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. November 1908, Nr. 30.840/X. Es bestehen: 1 Schweinepest. 1. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen a. d. G. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg, Albern- dorf, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, St. Magdalena, Ottens-- heim, Reichenau, Urfahr. Der k. k. Bezirkshauptmann r Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlshauptmannschast Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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