Amtsblatt 1908/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

211 sämtlicher in den 60 Jahrgängen des Reichsgesetzblattes enthaltenen Publikationen und bildet eine übersichtliche Darstellung der gesamten Neichsgesetzgebung und Verordnungstätigkeit seit dem 2. Dezember 1848. Um das Werk dauernd gebrauchsfähig zu erhalten, ist in Aussicht genommen, in kürzeren Zeiträumen (etwa alle 2 — 3 Jahre) Nachträge herauszugeben, deren Erscheinen : im Buchhandel den Subskribenten des Werkes besonders zur Kenntnis gebracht werden soll. Der Ladenpreis beträgt gebunden 12 K. Die erwähnte Publikation erscheint geeignet, dem Mangel eines znsammcnsastenden Nachschlagebuches für das Neichsgesetzblatt abzuhelsen und eine rasche und zuverläsiige Orientlierung in der umfangreichen Materie desselben zu ermöglichen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden über Erlaß des k. k. Statthalterei - Präsidums vom 17. November 1908, Z 4581/Pr., auf das Erscheinen dieses Werkes aufmerksam gemacht und zugleich eingeladen, dasselbe zum Amtsgebrauche anzuschaffen. Z 27.613. Steyr, 20. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das Zentral-Polizeiblatt. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern wom 24. November 1905, Z. 50.654, wurde die Beibehaltung des bisher auf 6 K festgesetzten Abonnementspreises des Zentral-Polizeiblattes für das Jahr 1909 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschenswert, daß jene Gemeinden, welche die Pränumeration auf chas Zentral-Polizeiblatt für das kommende Jahr sortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden, und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die entfallenden Pränumerationsbeträge längstens bis 10. Dezember l. I. an das Expedit der k. k. Bezirkshauptmannschast gelangen. Da durch die Evidenthaltung aller in den Ländern der diesseitigen Reichshälfte vorkommenden Verletzungen der Persönlichen und Eigentums-Sicherheit und die damit verbundene Verzeichnung aller dieserwegen verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen die den Gemeinde-Vorstehungen nach 8 25, Punkt 2, des Gemeinde-Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich gefördert wird, werden Lie Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, sich an der Pränumeration zu beteiligen. .Z. 27.550. Steyr, 18. November 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Neuerliche Warnung vor der Teilnahme an der ung. Klassenlotterie. Es ist zur h. ä. Kenntnis gelangt, daß an zahlreiche Personen im Bezirke neuerlich Einladungen zur Teilnahme an der 23. großen ung. Klaffenlotterie gesendet wurden. Aus diesem Anlaffe werden die Gemeinde-Vorstehungen -aufgefordert, mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 19. Mai 1902, Z 6741, Amtsblatt Nr. 21, das Publikum auf die Strafbarkeit der Teilnahme an dieser Lotterie aufmerksam zu machen, um dasselbe vor Schaden zu bewahren. Z. 28.048. Steyr, 24. November 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Forst- und jagdstatistische Nachweisungen. Zufolge Erlaffes des k. k. Ackerbau-Ministeriums im ■ Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Finanz - Ministerium und dem Ministerium für Kultus und Unterricht vom 7. September 1901, Z. 16 043, stnd von den Gemeinde-Vorstehungen für das Jahr 1908 die forst- . und jagdstatistischen Tabellen Nr. IX, XXIV und XXVI mit den erforderlichen Daten versehen bis längstens Ende Februar 180!) anher einzusenden. Die Formularien dieser Tabellen wurden mit h. o. i Verordnung vom 4. Jänner 1902, Z. 15.044, Amtsblatt ' Nr. 2, publiziert und können zufolge h. o. Kundmachung i vom 29. Jänner 1902, Z. 1408, Amtsblatt Nr. 6, von der : Haas scheu üuchdrucheeei in Stenr bezogen werden. Nachdem unter einem auch an die Güter - Direktion der Herrschaft Steyr, das Drehersche Forstamt in Wever, das Stiftsforstamt Kremsmünster, die bischöfl. Forst- und Domänen - Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst- und Domänen-Lerwaltung in Weyer und Reichraming die spezielle Einladung ergeht, für ihren Amtsbereich die gleichen j Tabellen vorzulegen, ist mit demselben das Einvernehmen i zu pflegen, damit die statistischen Daten nicht doppelt aus- gewiesen werden. Z. 27.627. Steyr, 23. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Laut Erlaß der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 15. November 1908, Z. 30.636/11, lasten sich der im Jahre 1865 geborene, in Vordernberg, Bezirk Leoben, heimatberechtigte Raimund Paulin und dessen im Jahre 1871 geborene Gattin, Marie Paulin in ungebührlicher Weise auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sichersiellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 27.786. Steyr, 23. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Korrigenden Anton Liska (h. ä. Amtsblatt Nr. 23 ex 1908) wird widerrufen.

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