204 Z. 2319/Sch. Stcpr, 13. November 1908. An alle Ortsschulräte und Ichulleitungen. Personalnachrichten. Zufolge Genehmigung seitens des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 20. Oktober 1908. Z. 31.903, wurden dem bisherigen Bezirksschulinspektor für den Stadt- ; und Landbezirk Steyr, Bürgerschuldirektor Josef Reisinger, i die Funktionen eines Bezirksschulinspektors für den Schul- ' bezirk Vöcklabruck und dem bisherigen Bezirksschulinspektor daselbst Professor Gustav Schauberger, die Funktionen eines Bezirksscbulinspektors für den Stadt- und Landbezirk Steyr ! für den Nest der laufenden Funktionsperiode übertragen. Beide Inspektoren wurden angewiesen, die Agenden in den Bezirken Vöcklabruck und Steyr sofort zu übernehmen. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen infolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 8. November 1908, Z. 6542, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 15. Noveniber 4908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stück CIV bis CVI an die Gemeinde-Borstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 27.168. Steyr, 18. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage in den Monaten November und Dezember. Ich werde am Samstag den 28. Novemer l. I. um 8 Uhr vormittag in Blast Gasthaus in Losenstein und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittag in der Gemcindekanzlei Markt Weher und am Samstag den 3. Dezember l. I. um HO Uhr vormittag in der Gemcindekanzlei Markt Kremsmünster Amtstage abhalten. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen zur entsprechenden Verlautbarung mit dem Veifügen in Kenntnis gesetzt, daß ich das Erscheinen der Herren Gemeinde-Vorsteher bei diesen Amtstagen gewärtige. Z 27.073. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das o.-ö. Polizeiblatt pro 1909. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalters für Oberösterreich vom 9. November 1908, Z. 4478/Pr., beträgt der Abonnementspreis für das o.-ö. Polizeiblatt pro 1909 gleich wie im Vorjahre 3 X 60 h. Die Gemeinde - Vorstehungen werden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 13. November 1906, Z. 23.504, Amtsblatt Nr. 46, eingeladen, die Pränumeration ehestens zu erneuern und den Äbonnementspreis per 3 K 60 h bis längstens 25. November l. I. anher einzusenden. Z. 27.105. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen u. hochw. Pfarrämter. Konkurs - Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz Honauer-Stiftung, mit einem zeitlichen Unterstützungsgenusse von je 10 K 50 h, für das Jahr 1908 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental-Verpflegs-Urkunden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. I. beim Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; d) Zahl und Alter der Familien-Mitglieder (ob versorgt oder unversorgt; «) mitgemachte Feldzüge und Dekorationen; Z) Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; e) seit wann im Jnvalidenstande; f) das jährliche Staatseinkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Die Gemeinde-Borstehungen werden eingeladen, An- spruchsberechtigte hierauf besonders aufmerksam zu machen. Z. 27.336. Steyr, 14. November 1908. An alle Gememde-vorstehungen. Betreffs Landsturmverzeichnung der 18D0 Geborenen. Unter Bezugnahme auf den hierstelligen Erlaß, Z. 22.165, vom 9. September l. I. (Amtsblatt Nr. 37), betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1890 geborenen Landsturmpflichtigen, erhalten die Gemeinde-Borstehungen den Auftrag, in den Matrikelauszügen bei den als gestorben Eingetragenen, welche zur Zeit ihres Ablebens in der eigene» Gemeinde heimatsberechtigt waren, in der Rubrik „Anmerkung" diesen Umstand durch die Beisetzung des Wortes „Zuständiger" zum Ausdruck zu bringen. Z. 27.337. Steyr, 14. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einsendung der Anfenthaltsmeldeblätter. Seit einiger Zeit kommen zahlreiche Fälle vor, daß die Aufenthaltsmeldeblätter über die von der nichtaktiven Mannschaft erstatteten militärischen Meldungen seitens der Gemeinden sehr verspätet anher in Vorlage gebracht werden. Es wird daher den Gemeinde-Borstehungen zur strikten Darnachachtung in Erinnerung gebracht, daß die Aufenthaltsmeldeblätter für die abgelaufene Dekade — eventuell die Fehlanzeige — stets am 1«., 20. und letzten jede« Monats hieramts einzulangen haben, wobei auf die Bestimmungen des hierstelligen Erlaffes, Z. 11.583, vom 4. September 1902 (Amtsblatt Nr. 37 ex 1902) hingewiesen wird. . Da das hierseitige Amt gemäß den Bestimmungen"^ § 17, Punkt 1, der Wehrvorschriften, III. Teil, verpflicht
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