Amtsblatt 1908/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L st VezirkshauptmnmMast Steqr für den gteichncemigen pokitrschen unö Schutbezirk. Ar. 47. ÄLeyr, am W. Uovember. 1908. Das Amtsblatt erscheint jede:: Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft ^teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 26.806. Steyr, 7. 9!ovenlber 1908. Rn, alle Oememcke-Borlielmnsien, lwlliw. N^rrämter, OrtssÄulräte, ZliiutteiiMgeap GeaoffeaslKasts-Borftesmngm, KraickmKaffea etc. GSWZMNMK zur Praiiuinerutioil auf -as Auiisösati der k. f. Ktzirkshauptinanuschaft Ztcur. Mit 1. Jänner 1909 beginnt der XXVII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dieustverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posteu-Kommauden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, .sowie die Verösfentlichnng von ans die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen iin Lehrpersouale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich anch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochm. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstellungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zn abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubcwahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Prünumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. ' Die bisherigen Abonnenten werden eiugeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1909 bis längstens 15. Dezember 1908 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.

204 Z. 2319/Sch. Stcpr, 13. November 1908. An alle Ortsschulräte und Ichulleitungen. Personalnachrichten. Zufolge Genehmigung seitens des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 20. Oktober 1908. Z. 31.903, wurden dem bisherigen Bezirksschulinspektor für den Stadt- ; und Landbezirk Steyr, Bürgerschuldirektor Josef Reisinger, i die Funktionen eines Bezirksschulinspektors für den Schul- ' bezirk Vöcklabruck und dem bisherigen Bezirksschulinspektor daselbst Professor Gustav Schauberger, die Funktionen eines Bezirksscbulinspektors für den Stadt- und Landbezirk Steyr ! für den Nest der laufenden Funktionsperiode übertragen. Beide Inspektoren wurden angewiesen, die Agenden in den Bezirken Vöcklabruck und Steyr sofort zu übernehmen. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen infolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 8. November 1908, Z. 6542, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 15. Noveniber 4908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stück CIV bis CVI an die Gemeinde-Borstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 27.168. Steyr, 18. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage in den Monaten November und Dezember. Ich werde am Samstag den 28. Novemer l. I. um 8 Uhr vormittag in Blast Gasthaus in Losenstein und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittag in der Gemcindekanzlei Markt Weher und am Samstag den 3. Dezember l. I. um HO Uhr vormittag in der Gemcindekanzlei Markt Kremsmünster Amtstage abhalten. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen zur entsprechenden Verlautbarung mit dem Veifügen in Kenntnis gesetzt, daß ich das Erscheinen der Herren Gemeinde-Vorsteher bei diesen Amtstagen gewärtige. Z 27.073. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das o.-ö. Polizeiblatt pro 1909. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalters für Oberösterreich vom 9. November 1908, Z. 4478/Pr., beträgt der Abonnementspreis für das o.-ö. Polizeiblatt pro 1909 gleich wie im Vorjahre 3 X 60 h. Die Gemeinde - Vorstehungen werden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 13. November 1906, Z. 23.504, Amtsblatt Nr. 46, eingeladen, die Pränumeration ehestens zu erneuern und den Äbonnementspreis per 3 K 60 h bis längstens 25. November l. I. anher einzusenden. Z. 27.105. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen u. hochw. Pfarrämter. Konkurs - Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz Honauer-Stiftung, mit einem zeitlichen Unterstützungsgenusse von je 10 K 50 h, für das Jahr 1908 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental-Verpflegs-Urkunden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. I. beim Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; d) Zahl und Alter der Familien-Mitglieder (ob versorgt oder unversorgt; «) mitgemachte Feldzüge und Dekorationen; Z) Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; e) seit wann im Jnvalidenstande; f) das jährliche Staatseinkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Die Gemeinde-Borstehungen werden eingeladen, An- spruchsberechtigte hierauf besonders aufmerksam zu machen. Z. 27.336. Steyr, 14. November 1908. An alle Gememde-vorstehungen. Betreffs Landsturmverzeichnung der 18D0 Geborenen. Unter Bezugnahme auf den hierstelligen Erlaß, Z. 22.165, vom 9. September l. I. (Amtsblatt Nr. 37), betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1890 geborenen Landsturmpflichtigen, erhalten die Gemeinde-Borstehungen den Auftrag, in den Matrikelauszügen bei den als gestorben Eingetragenen, welche zur Zeit ihres Ablebens in der eigene» Gemeinde heimatsberechtigt waren, in der Rubrik „Anmerkung" diesen Umstand durch die Beisetzung des Wortes „Zuständiger" zum Ausdruck zu bringen. Z. 27.337. Steyr, 14. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einsendung der Anfenthaltsmeldeblätter. Seit einiger Zeit kommen zahlreiche Fälle vor, daß die Aufenthaltsmeldeblätter über die von der nichtaktiven Mannschaft erstatteten militärischen Meldungen seitens der Gemeinden sehr verspätet anher in Vorlage gebracht werden. Es wird daher den Gemeinde-Borstehungen zur strikten Darnachachtung in Erinnerung gebracht, daß die Aufenthaltsmeldeblätter für die abgelaufene Dekade — eventuell die Fehlanzeige — stets am 1«., 20. und letzten jede« Monats hieramts einzulangen haben, wobei auf die Bestimmungen des hierstelligen Erlaffes, Z. 11.583, vom 4. September 1902 (Amtsblatt Nr. 37 ex 1902) hingewiesen wird. . Da das hierseitige Amt gemäß den Bestimmungen"^ § 17, Punkt 1, der Wehrvorschriften, III. Teil, verpflicht

205 ist, die von den unterstehenden Gemeinden eingesendeten Meldeblätter binnen 48 Stunden nach Ablauf jeden Dekade an das Heeres- bezw. Landwehr-Ergänzungsbezirkskommando weiterzusenden, so darf eine Terminüberschreitung seitens der Gemeinde-Vorstehungen in betreff der Einsendung der Aufentbaltsmeldeblätter, bezw. der Fehlanzeigen in keinem Falle platzgreifen. Z. 25.551. Steyr, 12. November 1908. An Me .be- Vorstehungen. Betreff Verbot der Anwendung der Guldenwährung im geschäftlichen Verkehre. Unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 20. Juni 1908, Z. 15.005, Amtsblatt Nr. 26, werden die Gemeinde-Vorstehungen neuerlich auf das Verbot der Anwendung der früheren, österreichischen Währung im geschäftlichen Verkehre aufmerksam gemacht und angewiesen, etwaige derartige Ueber- tretungen ungesäumt zur h. ä. Kenntnis zu bringen. Gleichzeitig werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, sich über die Wirkung dieses Verbotes und die Hiebei gemachten Wahrnehmungen alljährlich bis längstens 5. Jänner zu äußern. L. 27.342. Steyr, 16. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Anmeldung zur Pensionsversicherung. Die allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte bringt Folgendes zur allgemeinen Kenntnis: Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Dienstgeber chat ihrer Verflichtung gut Anmeldung ihrer versicherungs- Igflichtigen Angestellten entsprochen. Es scheint jedoch, daß ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil der Dienstgeber sich mit der Ueberreichung der Anmeldungen im Rückstände befindet. Zur Aufklärung dieser letzteren Dienstgeber wird bemerkt, daß die Ueberreichung der Anmeldungen noch im Laufe des Jahres 1908 aus folgenden Gründen im eigenen Jntereffe der Dienst- geber liegt. Der Dienstgeber ist berechtigt, die auf den Angestellten entfallende Quote (’/a bezw. 7») der Prämie demselben nur innerhalb 3 Monaten nach Fälligkeit des Gehaltes in Abzug zu bringen. Durch eine Verzögerung der An- -meldung bis nach Eintritt des Jahres 1909 setzt er sich der Gefahr des Verlustes des Abzugstermines für eilten, eventuell selbst mehrere Monate aus. Ferner können nur jene Dienstgeber, die die Anmeldung rechtzeitig erstatten, mit Sicherheit auf die Aufnahme in die Wählerlisten für die 'Leitung der Allgemeinen Pensionsanstalt berufenen Körperschaften rechnen. Da nämlich diese Wahlen zu Beginn des Frühjahrs 1909 stattfinden müssen, kann keine Garantie für die Einreihung solcher Dienstgeber in die Wählerlisten geboten werden, die die Anmeldung ungebührlich verzögern. Schließlich bewahrt die Einbringung der Anmeldung den Dienstgeber vor der Bestrafung wegen Unterlassung derselben. Beigefügt sei, daß auch die Dienstgeber, welche ihre 'Angestellten bei einem Ersatzinstitute, bezw. mittelst Ersatzvertrages zu versichern beabsichtigen, zur Erstattung der Anmeldung bei der zuständigen politischen Behörde erster Instanz verpflichtet sind. Die Gemeinde-Vorstehungen werden über Erlaß der E. k. Statthalterei vom 8. November 1908, Z. 29.799/XU, beauftragt, für die möglichst große Publizität dieser Kundmachung Sorge zu tragen und dieselbe allen interesiierten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Z. 27.078. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Oktober 1908, Z. 38.754. Autorisationsprüfung für Versichcrungstechniker. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und für Kultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.-G.-Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungstechnikern, wird hiemit bekanntgegeben, daß die im Ministerium des Innern bestellte Prüfungskommission die Prüfung von Kandidaten, welche die Autorisalion als Versicherungstechniker anstreben, im Dezember 1908 vornehmen wird. Bewerber um Zulaffung zur Ablegung der Prüfung in diesem Terniine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 2t. November 1908 beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß 8 3 der zitierten Verordnung zu instruieren: 1. Mit dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2. mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Taufund Geburtsschein, eventuell Großjährigkeitserklärung; 3. mit einem von der Ortspolizei ausgestellten Sitten- zeugnisse; 4. mit einem Zeugnisie über die Absolvierung einer Mittelschule; 5. mit dem Nachweise, daß der Zulaffungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik gehört hat; 6. mit glaubwürdigen Bestätigungen über den Umstand, daß der Bewerber sich selbständig oder in einem öffentlichen Amte oder im Dienste eines Versicherungs- Jnstitutes mit der Ausführung versicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat, sowie über die Dauer dieser Beschäftigung. Die Bestimmung der Prüfungstaxe für die einzelnen zur Prüfung zugelaffenen Kandidaten erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Hievon sind die filterest irrten Kreise in die Kenntnis zu setzen. _____________________ Z. 27.462. Steyr, 17. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Laut Erlaß der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 10. November 1908, Z. 30.201/XII, nimmt der nach Preßburg zuständige Handlungsgehilfe, beziehungsweise Agent Emanuel Spitzer, ununterbrochen und unbegründet von fremden Gemeinden Unterstützungen zu Lasten seiner Heimatsgemeinde in Anspruch. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des

SOG faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behaudeln. Z. 27.115. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14:. Korps kauft nach kaufmännischer Usance: 18.950 g Hafer magaziusmäßiger Qualität. Abzustellen loko Mitte Zusammen Dezember Jänner | Februar j März | April 1908 1009 Meterzentner i I £ Innsbruck 2000 1100 1100 1 1100 1 1000 6300 Franzens- fesle 1000 500 500 400 2900 Bozen _________ 600 300 I 300 300 300 1800 Trient 1300 700 i 700 700 600 4000 Riva — — i - 150 — 150 Salzburg 1200 700 I 700 600 600 3800 Die schriftlichen Verkaussanträge, mit einer Kronen- Stempelmarke versehen, haben bis 23. November 1908, 9 Uhr vormittags, bei der Intendanz des 14. Korps in Innsbruck einzulangen. Hievon sind die interessierten Kreise mit dem Bemerken zu verständigen, daß die Kundmachung in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen tverden kann. An alle Gemeinde -Vorstehrmgen und f. k. Gendarmerie-Posten-Uommandem Z. 26.959, 27.079, 27.268, 27.269, 27.272, 27.273, 27.332, 27.392. Steyr, 16. November 1908. Ausforschung. Der Stellungspflichtigen. Johann Opnstil, 1884 in Meedl geboren, nach Storzendorf zuständig; derselbe ist seit Februar 1905 verschollen und wird ein Selbstmord vermutet; Franz Malik, 1886 in Petran geboren, zuständig daselbst, Zigeuner; Alberto Lavtizav, 1886 in Drnis geb., daselbst zust.; Josef Klein, 1881 in Sternberg geboren, nach Komorn zuständig; Johann Schön, 1885 in Wachtl geb., daselbst zust.; Eduard Fischer false Scudla, 1885 in Deutsch- Brodek geboren, daselbst zuständig. Des Landsturmpflichtigen. Rudolf Wolf, 1888 in Krasna geboren, Zuständigkeit unbekannt. Der Militärtaxpflichtigeu. Josef Götzenbrucker, 1870 geb., nach Weyer Land zuständig; Franz Bernreiter, 1875 geb., nach Weyer Land zuständig; Julius Molterer, 1875 geb., nach Sierning zuständig, Bäckergehilfe. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Jänner 1909 hieher zu berichten. Z. 27.271 u. 13.565. >L>teyr, 16. November 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Zwänglings Leopold Asbörk (h. ä. Amtsblatt Nr. 25 ex 1908) und des Josef Rams- kogler (h. ä. Amtsblatt Nr. 46 ex 1908) ist einzustellen. Z. 26.961. Steyr, 12. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Wer seuchenausw eis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 1. bis 8. November 1908 nach dem Erlaffe der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. November 1908, Nr. 30.099/X.. , Es bestehen: 1 Schweinepest. 1. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg, Albern- dorf, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, St. Magdalena, Ottens- heim, Neichenau, Urfahr. Z. 26.637. Steyr, 13. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k.. Statthalterei in Linz vom 2. November 1908, Nr. 29.384/X, auf die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 26. Oktober l. I., Z. 144.901, betreffend die Anordnung von Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien, enthalten im Amtsblatts Nr. 94 zur „Linzer Zeitung", zur besonderen Beachtung, aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorfs. Redaktion und Berlag der k. k. BezirlShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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