201 Hat der Sparende einen entsprechenden Betrag durch Einwurf kleinerer Ersparnisse in die Sparbüchse gesammelt, so wird dieser Betrag durch die Sparkasse im Beisein des Überbringers der Büchse entnommen, in einem Einlagebuche, das dem Sparenden mit der entleerten Büchse ausgefolgt wird, bestätigt und nunmehr verzinst, wobei der Zinsfuß häufig etwas .höher angesetzt ist, als bei normalen Sparkasseeinlagen. Dem Sparenden steht es frei, im Bedarfsfalls einen Teil seiner Einlagen zu beheben bis auf einen Betrag, der als Sicherheit für die entliehene Sparbüchse gesperrt wird. Im Falle der Rückstellung der Sparbüchse kann auch dieser Betrag samt Zinsen behoben werden. Da nun laut Schlußpassus dieses Erlasses die vielfach gegen die Errichtung eigener Schulsparkassen bestehenden Bedenken wegfallen dürften, wenn die fruchtbringende Anlage kleiner Ersparnisse der Schulkinder — eventuell unter Mitwirkung der Schule — durch Heranziehung des Heim- sparkassensystems erfolgt, werden die Schulleitungen auf diese Einrichtung behufs entsprechender Anregung der Kinder zur Benützung der Heimsparkassen aufmerksam gemacht. (Lk.) Z. 2283/Sch. Steyr, 8. November 1308. An sämtliche schulleitungen. Ueber Ersuchen des Stelzhamerdenkmalkomitees und des Stelzhamerbundes wird der Leitung jeder Volksschule des Bezirkes zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 31. Oktober 1908, Z. 6483, ein Exemplar der Festschrift zur Einstellung in die Lokal-Lehrerbibliothek übermittelt. Hievon werden die Schulleitungen zur entsprechenden weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt. Z. 26.763. Steyr, 11. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung der abgängigen Maria Pühringer (h. ä. Amtsblatt Nr. 43 ex 1908) ist einzustellen. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Z. 26.705. Steyr, 9. November 1908. Ausforschung. Des Rudolf Rysavy. Auszuforschen ist, und zwar der am 18. April 1885 in Ungarisch-Brod geborne, nach Koste! im Bezirke Göding zuständige Stellungspflichtige, Rudolf Rysavy, Sohn der Eheleute Wenzel und Justine Rysavy, geb. LimanovSky. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Jänner 1909 hieher zu berichten. Z. 26.918. Steyr, 10. November 1908. Des abgängigen Josef Ramskogler. Die Gemeinde Garsten hat am 8. November 1908, ad Z. 3290, nachstehendes berichtet: Josef Ramskogler, geboren 1855 in Reichraming und dahin zuständig, Knecht, katholisch, mittelgroß, Gesicht oval, Augen blau, Haare dunkelblond, Mund und Nase regulär, Zähne schadhaft, mit blondem Schnurrbart, war seit 5. September 1908 beim Bauern Johann Hilbertrattner in Lahrndorf Nr. 34, Gemeinde Garsten, als Knecht bedienstet und wurde vom k. k. Bezirksgerichte am 13. Oktober l. I. zu einer 14tägigen Arreststrafe verurteilt. Seit dieser Zeit ist der Genannte abgängig. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach dem Abgängigen die Nachforschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Z. 26.773 u. 26.774. Steyr, 9. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern. Es treiben sich der im Jahre 1864 geborene, nach Pernek, politischer Bezirk Krumau, heimatszuständige Tag- löhner und Bergmann Franz Rodes, dessen Kurrendierung bereits im Jahre 1892 verfügt wurde, ungeachtet dessen mit seiner Gattin und weiters noch der am 19. März 1855 in Wolfersdorf, Pol. Bezirk Böhmisch-Leipa, geborene, daselbst beheimatete Gustav August Donath, von Profession Gürtler, zuletzt mit seiner Ehegattin in Brasso (Siebenbürgen) wohnhaft, im Monate April l. I. aus Ungarn landesverwiesen, seit dem mit seiner Gattin und Kindern in den Ländern der diesseitigen Reichshälfte arbeits- und beschäftigungslos herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Neisevorschüsse verabreichen, wodurch letzteren bereits beträchtliche Kosten verursacht worden sind. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unter- stützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Vorallssctzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 26.465. Stevr, 6. November 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 27.796/X. Konkurs-Ausschreibung. Von Seite der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei kommt die Stelle eines Beschaulierarztes für die Eisenbahnstationen Redl-Zipf, Böcklamarkt und Frankcumarkt mit dem Sitze in Pöcklamarkt, polit. Bezirk Vöcklabruck, mit einem Jahrespauschale von 1400 Kronen zur Besetzung. Für diese Pauschalentlohnnng hat der Beschautierarzt die Viehbeswau in den Stationen Vöcklamarkt Ultd Franken- markt zu besorgen.
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