der K. k. WzükKhmiMMimschast. 8lnir fü^ öen gterchnerMigen politischen und SchrrLDszirk. — ■ - --' . .. -- . >-l........ ■ -■••' ._ ■_■ _ - . — - — - ■ — ______ ________ ________ Ur, 4<ö. KLeyr, am 12. N^Vember?. l$J>0^. —-_ - - - ^' - - .- - ' - . ^ ^- -- Das Amtsblatt erscheint feben Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenönnnen werden. — Prännmerationspreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 5, für portopflichtige Adressaten mit directer PostversendUng jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Stimmern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 26.806. ^teyr, 7. November I9O8. Air alle GömMcke-Aorftckmlge^ lrolüw. Dfa«kamter, Ortssiüalrate, ZliratteiiMgea- GeaojseaslKast5 - BürsteKangea, KraaKeaKalsea etc. GmMNNK ziir ^räiittmeratioii M Dne Amtsblatt ber k. k. Bkziskshsublmaniischaft steyr. Mit 1. Jänner 1909 beginnt der XXVlI. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. BezirkshauptMannschast Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates au die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen uüd Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungetl enthalten; außerdein werden PersonalNachrichteN, die Veränderungen tm Lehrpersouale im Awtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen Und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher- alle das Gewerbe- uud Geuossenschaftswesen betreffende« Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. ' . Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochm. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstellungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genosseuschafts-Vorstehungell und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von GutsverwaltuUgeU gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1909 bis langsteus 15. Dezember 1908 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsendetl. damit die Zusendung der Anttsblätter rechtzeitig bewitkt werden kann.
200 Steyr, 9. November 1908. AK alle GsmeinSL-Vsrstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz-Blätter Stück 01 bis Clll an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Lagen anher zu berichten. Z 26.701. Steyr, 7. November 1908. An alle Gemeinde -Vorftehungen, Betreffend Schaffung und Förderung von Organisationen auf dem Gebiete des Wohnungs- und Anfiedlungstvesens. Mit dem Gesetze vom 28. Dezember 1907, R.-G.-Bl. Nr. 285, wurde die Regierung ermächtigt, zur Bildung eines Fonds behufs Förderung der Wohnungsfürsorge für Staatsbeamte 4,000.000 K zu verwenden. Ueber einen in dieser Angelegenheit vom Herrn k. k. Minister für öffentliche Arbeiten erstatteten alleruntertänigsten Bortrag haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 28. September 1908 allergnädigst zu gestatten geruht, daß der auf Grund des zitierten Gesetzes gebildete Wohnungssürsorgefonds für Staatsbeamte die Bezeichnung „Kaiser Franz Josef I. Regierungs-Jubiläums- Fonds 1908" trage und nach den Bestimmungen des bezüglichen Regulativs zur Verwendung gelange. - - Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlaffes der £ k. o.-ö. Statthalterei vom 2. November 1908, Z. 28.554/XI, und unter Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 5. Juli 1907, Z. 15.595, Amtsblatt Nr. 28, welcher das Ersuchen um eine nachhaltige Förderung der Zentralstelle für Wohnungsreform in Oesterreich und ihrer Zweigvereine enthielt, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die weitestgehende Bekanntmachung dieser Allerhöchsten Entschließung zu veranlassen, wobei bemerkt wird, daß die anderen Operate (Regulativ, Musterstatuten, und Formulare eines Darlehensvertrages) im Bedarfsfälle h. a. angesprochen werden können. Musterstatuten sind im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien zum Preise von 30 st zu beziehen. Ueber die etwa bestehende Geneigtheit zur Gründung einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft ist Fallweise hierher zu berichten. Z. 2291/B.-Sch.-R. Steyr, 3. November 1908. Konkurs - Ausschreibung. An der sechsklassigen Volksschule in Sierning kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist eine wöchentliche Lehrverpflichtung von dermalen 14 Stunden gegen die gesetzliche Jahres- remuneration von 532 l< verbunden. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Lehrbefähigungszeugnisse, einer Diensttabelle und den sonstigen Dienstdokümenten belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" u. zw., wenn ste bereits im Lehramts tätig sind, im Wege der Schulleitung bei der Vorgesetzten Bezirksschulbehörde, sonst aber direkt hieramts einzubringen. Z. 2263/B.-Sch.-R. Steyr, 4. November 1908. Konkurs - Ausschreibung. (Nur für männliche Bewerber.) An der fünfklassigen Volksschule in Sierninghofen kommt eine Lehrerstelle I. Klaffe zur Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1600 K, ferner die im 8 33 des Landesgesetzes vom 29. Dezember 1907 normierten Dienstalterszulagen und der Genuß einer freien Wohnung oder das im § 40 des erwähnten Gesetzes festgesetzte Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre im Sinne des Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 27. Februar 1900, Z. 375, belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts einznbringen. Z. 2272/Sch. Steyr, 7. November 1908. An sämtliche Schulleitungen. Schulsparkafsen. Ueber Weisung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. Oktober 1908, Z. 2766, hat der k. k. Landesschulrat mit dem Erlasse vom 29. Oktober l. J.^ Z. 6442, nachstehendes anher eröffnet. Nach § 72 der Schul- und Unterrichtsordnung vom 29. September 1905, Z. 13.200, (M.-V.-Bl.-Nr. 49, 1905) sind die Kinder in der Volksschule unter anderem auch zur Sparsamkeit entsprechend zu erziehen und sollen mit Rücksicht auf die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Sparkassen auch über deren Wert belehrt und zur fruchtbringenden Anlage kleiner Ersparniffe angeregt werden. Die Errichtung eigener Schulsparkafsen ist im Hinblicke auf die von einzelnen Ländern gegen sie vorgebrachten Bedenken nur mit Bewilligung der Landesschulbehörde erlaubt. Da diese Bedenken bei Heranziehung der k. k. Postsparkasse zur fruchtbringenden Anlage kleinerer Ersparnisse der Schulkinder unter Mitwirkung der Schule zumeist nicht bestehen, so wurde in dem Ministerialerlasse vom 29. September 1905, Z. 13.200, (M.-V.-Vl. 1905, Nr. 50), betreffend die Durchführung der Schul- und Unterrichtsordnung auf die Benützung der Postsparkasse zu dem in Rede stehenden Zwecke aufmerksam gemacht. In neuerer Zeit nun haben zahlreiche Sparinstitute für das Sparen kleinerer Beträge ein neues System durch Ausfolgung von „Heimsparkasse,»" eingeführt. Dieses System besteht darin, daß dem Sparenden seitens der Sparkasse eine versperrte Sparbüchse leihweise übergeben wird, die Eigentum der Sparkasse ist und zu der der Schlüssel in Verwahrung der letzteren bleibt
201 Hat der Sparende einen entsprechenden Betrag durch Einwurf kleinerer Ersparnisse in die Sparbüchse gesammelt, so wird dieser Betrag durch die Sparkasse im Beisein des Überbringers der Büchse entnommen, in einem Einlagebuche, das dem Sparenden mit der entleerten Büchse ausgefolgt wird, bestätigt und nunmehr verzinst, wobei der Zinsfuß häufig etwas .höher angesetzt ist, als bei normalen Sparkasseeinlagen. Dem Sparenden steht es frei, im Bedarfsfalls einen Teil seiner Einlagen zu beheben bis auf einen Betrag, der als Sicherheit für die entliehene Sparbüchse gesperrt wird. Im Falle der Rückstellung der Sparbüchse kann auch dieser Betrag samt Zinsen behoben werden. Da nun laut Schlußpassus dieses Erlasses die vielfach gegen die Errichtung eigener Schulsparkassen bestehenden Bedenken wegfallen dürften, wenn die fruchtbringende Anlage kleiner Ersparnisse der Schulkinder — eventuell unter Mitwirkung der Schule — durch Heranziehung des Heim- sparkassensystems erfolgt, werden die Schulleitungen auf diese Einrichtung behufs entsprechender Anregung der Kinder zur Benützung der Heimsparkassen aufmerksam gemacht. (Lk.) Z. 2283/Sch. Steyr, 8. November 1308. An sämtliche schulleitungen. Ueber Ersuchen des Stelzhamerdenkmalkomitees und des Stelzhamerbundes wird der Leitung jeder Volksschule des Bezirkes zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 31. Oktober 1908, Z. 6483, ein Exemplar der Festschrift zur Einstellung in die Lokal-Lehrerbibliothek übermittelt. Hievon werden die Schulleitungen zur entsprechenden weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt. Z. 26.763. Steyr, 11. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung der abgängigen Maria Pühringer (h. ä. Amtsblatt Nr. 43 ex 1908) ist einzustellen. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Z. 26.705. Steyr, 9. November 1908. Ausforschung. Des Rudolf Rysavy. Auszuforschen ist, und zwar der am 18. April 1885 in Ungarisch-Brod geborne, nach Koste! im Bezirke Göding zuständige Stellungspflichtige, Rudolf Rysavy, Sohn der Eheleute Wenzel und Justine Rysavy, geb. LimanovSky. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Jänner 1909 hieher zu berichten. Z. 26.918. Steyr, 10. November 1908. Des abgängigen Josef Ramskogler. Die Gemeinde Garsten hat am 8. November 1908, ad Z. 3290, nachstehendes berichtet: Josef Ramskogler, geboren 1855 in Reichraming und dahin zuständig, Knecht, katholisch, mittelgroß, Gesicht oval, Augen blau, Haare dunkelblond, Mund und Nase regulär, Zähne schadhaft, mit blondem Schnurrbart, war seit 5. September 1908 beim Bauern Johann Hilbertrattner in Lahrndorf Nr. 34, Gemeinde Garsten, als Knecht bedienstet und wurde vom k. k. Bezirksgerichte am 13. Oktober l. I. zu einer 14tägigen Arreststrafe verurteilt. Seit dieser Zeit ist der Genannte abgängig. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach dem Abgängigen die Nachforschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Z. 26.773 u. 26.774. Steyr, 9. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern. Es treiben sich der im Jahre 1864 geborene, nach Pernek, politischer Bezirk Krumau, heimatszuständige Tag- löhner und Bergmann Franz Rodes, dessen Kurrendierung bereits im Jahre 1892 verfügt wurde, ungeachtet dessen mit seiner Gattin und weiters noch der am 19. März 1855 in Wolfersdorf, Pol. Bezirk Böhmisch-Leipa, geborene, daselbst beheimatete Gustav August Donath, von Profession Gürtler, zuletzt mit seiner Ehegattin in Brasso (Siebenbürgen) wohnhaft, im Monate April l. I. aus Ungarn landesverwiesen, seit dem mit seiner Gattin und Kindern in den Ländern der diesseitigen Reichshälfte arbeits- und beschäftigungslos herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Neisevorschüsse verabreichen, wodurch letzteren bereits beträchtliche Kosten verursacht worden sind. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unter- stützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Vorallssctzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 26.465. Stevr, 6. November 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 27.796/X. Konkurs-Ausschreibung. Von Seite der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei kommt die Stelle eines Beschaulierarztes für die Eisenbahnstationen Redl-Zipf, Böcklamarkt und Frankcumarkt mit dem Sitze in Pöcklamarkt, polit. Bezirk Vöcklabruck, mit einem Jahrespauschale von 1400 Kronen zur Besetzung. Für diese Pauschalentlohnnng hat der Beschautierarzt die Viehbeswau in den Stationen Vöcklamarkt Ultd Franken- markt zu besorgen.
202 Für den Veschaudienst in der Station Redl-Zipf hat derselbe Anspruch auf die hiefür speziell normierten Reise- gebühren/ Außerdem steht ein weiteres Einkommen durch Uebernahme der Vieh- und Fleischbeschau in' Vöcklamarkt und in der Ausübung der tierärztlichen Privatpraxis in Aussicht. Im Falle der Eignung wird der Beschautierarzt auch zur Stellvertretung des k. k. Bezirkstierarztes in Vöcklabruck von Fall zu Fall gegen BezUg der Uormalmäßigen Gebühren herangezogen. Bewerber Um diese Stelle haben ihrö vollständig instruierten Gesuche bis längstens 1. Dezember l. I. bei der f. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz einzu- reichen, wo auch die weiteren Bedingungen bekannt gegeben werden. Linz, am 31. Oktober 1908. Von der k. k. o.-ö. Statthalterei. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zur Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 26.466; Steyr, 6. November 1908. An aüe Gemeinde - porstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Uommandett. WevseUchenauÄwois im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 85. Oktober bis 1: November 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. November 1908, Nr. 29.445/X. Es bestehen: 1 Pftvderäude. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 2. Schweineseuche. Bezirk Urfähr: Geineinde Altenburg, AlberUdöLf, Ettgerwitzdörf, Gällneukirchen, St. Magdalena, Otttznshöini, Urfabr. L. Hundswut. Bezirk Urfahr: Gemeinve Feldkirchen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. -—-—-irfrÄ<Ä< er—-— Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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