196 20. für das Reinigen eines eisernen Ofens samt kurzenr Rauchrohr bis zu 2 Meter Länge K —'20 21. do. mit längerem Rauchrohr . - . - „ —'30 22. für die einmalige Reinigung eines Kessels „ —30 23 für die einmalige Reinigung einer Braupfanne nach Größe und Verhältnis . . . . „ 8'— 24. für die Reinigung einer Selche . . . „ —60 25. für die Abhaltung der Feuerbeschau pro Tag „ 5'— 26. für die einmalige Reinigung eines Vorwärmers „ 4' — 27. für das Ausbrennen eines steigbaren Rauchsanges a) bei feuersicherer Dachung - . „ 2'— b) bei nicbt seuersicherer Dachung . . . „ 4'— 28. für die Reinigung eines besteigbaren Schlauches oder russischen Schlauches . . . . . „ — 20 29. für das Ausbreunen der im Punkte 28 angesührten Schläuche.................................. „ —75 30. für das Reinigen eines Schmiederauchsanges „ —70 31. für Separatgänge über besondere Anschaffung nebst der entfallenden Kehrgebühr für das Kilometer des Hinweges............................„ —30 32 für Kehrarbeiteu in der Zeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr früh sind um 50 % mehr zu entrichten; 33. für besonders geleistete Arbeiten an Sonn- oder gebotenen Festtagen ist der doppelte Betrag für jede Kehrarbeit zu entrichten, jedoch nur die einfache Ganggebübr. 34. für alle anderen, hier nicht angeführten Arbeiten nach freiem Uebereinkommen. Die Rauchfangkehrermeister und Gemeinden sind besonders darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Tarif ausschließlich Maximalsätze enthält und daß daher in allen Fällen die Vereinbarung niedriger Preise zwischen Meister und Kundschaft zuläffig ist. Alle diese Verfügungen treten mit L. Jänner 1Ä>09 in Kraft. Gegen diese Festsetzung der Kehrbezirke und Maximal- tarife steht der oberösterr. Rauchsangkehrergenoffenschaft gemäß § 116:6 Gew.-Ordg. der binnen 4 Wochen bei der Statthalterei einzubringende Rekurs an das k. k. Handels- Ministerium offen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen für die möglichste Verbreitung der vorstehenden Anordnungen zu sorgen. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. ?. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Z. 26.382. Steyr, 3. November 1908. Des Oskar Hitschmann. Laut Note der k. k. Landesregierung in Troppau vom 20. Oktober 1908, Z. 26.128, an die k. k. o.-ö. Statthalterei wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntniffe der k. k. Bezirkshauptmaunschaft in Freudenthal vom 27. April 1903, Z. 11.114, der in Böhm.-Leipa im Jahre 1876 geborene und nach Polna, Bezirk Deutsch-Brod, zuständige, verheiratete Oskar Hitschmann wegen Uebertretung des auf Grund des § 7 der kais. Verordnung vom 20. April 1854, N.-G.-Vl. Nr. 96, erlassenen Verbotes der auf Irreführung des Pllbliktnns abzielenden Ankündigungen einer optischen Anstalt, sowie des Verbotes, Augenuntersuchungen vorzu- nehmen, zu einer Geldstrafe von 100 X bezw. für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Arreststrafe von 10 Tagen verurteilt. Zufolge Erlasses der k. k. schles. Landesregierung vom 16. Oktober 1903 wurde dem Oskar Hitschmann die ratenweise Abzahlung dieser Geldstrafe bewilligt, und zwar in Monatsraten ü. 10 X, beginnend vom 1. April 1904, jedoch unter der Bedingung, daß bei Nichteinhaltung auch nur einer Teilzahlung der Strafbetrag zur Gänze fällig wird. Hitschmann hat nun bisher nur den Teilbetrag von i 20 K erlegt, so daß noch ein Restbetrag von 80 K aushaftet. Trotz der von der k. k. Bezirkshauptmannschast Freuden- ' thal eifrig gepflogenen Nachforschungen hat sich Hitschmann ; bisher durch fortwährenden Domizilwechsel der Strafvoll- l streckung zu entziehen gewußt. Selbst eine Veröffentlichung [ im Zentralpolizeiblatte blieb ohne Erfolg. Hitschmann hat im Herbst 1907 in Graz, Reitschul- gasse Nr. 10 gewohnt und ist von dort nach Wien über- siedelt, wo er im II. Bezirk Taborstraße 8 11/20 gemeldet erschien. Im November 1907 soll derselbe nach Linz gezogen sein, von wo er wieder nach Wien zurückgekehrt ist und anfangs Februar 1908 im Hotel Post, I., Fleischmarkt Nr. 16 und im April im 11. Bezirke, Czerningaffe Nr. 7, 5. Stiege 11/50, gewohnt bat. Vom 14. Juni 1908 bis Juli 1908 war derselbe in Wien II., Praterstraße 52 im Hotel „Austria" gemeldet und soll von dort nach Teschen abgereist sein. In Tescken ist jedoch derselbe zufolge Zuschrift der dortigen Bezirkshauptmannschaft an die k. k. Landesregierung in Troppau unbekannt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Oktober 1908, Z. 29.031/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden angewiesen, Nachforschungen nach dem Aufenthalt des Genannten zu pflegen und über ein eventuell positives Resultat schleunigst, eventuell telegraphisch der k. k. Bezirkshauptmann- schast Freudenthal die Mitteilung zu machen, sowie auch an- her Bericht zu erstatten. Z. 26.336. Steyr, 3. November 19o8 An alle Gemeinde - Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Uommanden. 3 2268. Kurrendierung. Entwichen sind am 31. Oktober 1908, zirka 9 Uhr vormittags, von der in Selo am Bau Predövic beschäftigten Zwänglingsabteilung: 1. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach vom 30. August 1906, Z. 9130, anher notionierte, seit 17. Juni 1906 hieranstalts detinierte, am 7. März 1879 geborene, nach Eberstallzell im Pol. Bezirk Steyr, Oberösterreich, heimatberechtigte Zwängling Franz Eckmair. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbau, zeigt eine nachlässige Haltung, hat ein längliches Gesicht, braune Haare, braune Augen und ebensolche Augenbrauen, niedere Stirne, Nase gewöhnlich, Mund groß, hat schadhafte Zähne, ein ovales Gesicht, ovales Kinn und trägt keinen Bart. Er spricht deutsch und ist von Profession Mullergehilfe.
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