der K K. Kk^'i'K^WiiplmannWaN Sfnir für öen gscitünamigen poMschon und Schubbezivk. Sleyr. am 3. November. N-08. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauplmannschaft Stenr bezogen werden, ivo auch geeignete Inserate angenominen werden. — Präuvwerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für vortopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 Ir, halbjährig 2 Iv 50 K. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Sleyr, 3. November 1908. Hinausgabe der Ncichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Ncichsgesetz - Blätter Stück XCIX und C an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» anher zu berichten. rui Z. 22.167. Steyr, 3. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Landessammlung für Tirol. ^Diejenigen Gemeinden, welche dem h. ä. Erlasse vom 12. September 1908, Z. 22.167, (Amtsblatt Nr. 38) noch nicht entsprochen haben, werden biemit beauftragt, sofort entweder den bei, der Sammlung erzielten Betrag oder einen Fehlbericht hierher einzusenden. Z. 2242/B.-Sch.-R. . Steyr, 28. Oktober 1908. Konkurs - Ausschreibung. An den zweiklassigen Volksschulen in Dietach und Dambach, ferner an den dreiklassigen Volksschulen in Eberstallzell und Neustift kommt je eine Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen, mit denen ein Jahresgehalt von 1200 K, die im § 33 des Landesgesetzes vom 29. Dezeinber 1907 normierten Dienst- alterszulagen und das im § 40 desselben Gesetzes festgesetzte Ouartiergeld bezw ein Naturalguarlier verbunden find, haben ihre mit dem Reise- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs- Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstivege hieramts eiuzubringen. Z. 819/2. Steyr, 31. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Auflegung der Auszüge aus den Personalciukommen- steuerzahlungsaufträgen pro 1908. Die Gemeinde - Vorstehungen werden eingeladen, nachstehende Kundmachung an der dortigen Amtstafel zu affi- chieren und eventuell in ortsüblicher Weise zu verlaulbaren. Kundmnchung. In Gemäßheit des § 217 des Pers.-Str.-Ges. findet die Auflegung der Auszüge aus den Personaleinkommensteuerzahlungsaufträgen pro 1908 für den Schätzungsbezirk Steyr Umgebung in der Zeit von Montag den 9. November 1998 bis inklusive Sonntag den 22. November 1908 im Amtszimmer Nr. 9 des hiefigen Steuerreferates, Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock, während der Amtsstunden statt. Die Einstchtnahme in diese Auszüge ist nur den Personaleinkommensteuerpflichtigen des Landbezirkes Steyr gestattet und haben sich die Eiusichtnehmenden gehörig zu legitimieren. Die Anfertigung von Abschriften oder Auszügen ist nach Art. 60, Z. 6, der V. V. IV. zum Pers.-Str.-Ges. nicht gestattet und werden Personen, welche fich einen Mißbrauch dieses Auszuges in der im § 246 Pers.-Str -Ges. bezeichneten Weise zu Schulden kommen tasten, der daselbst angedrohten Bestrafung zugeführt. K. k. Bezirkshanptmannschaft Steyr, am 31. Oktober 1908. Der k. k. Bezirkshauplinann: Walderdorff m. p. Der Vollzug der Aifichierung der Kundmachung eventuell j der anderweitigen Verlautbarung ist bis längstens 14. No- . vember 1908 ander anzuzeigen.
194 Z. 26.342 Slenr, 3. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Telegraphen - Stativ» Trattcnbach. Z. 41.795/08 5. Linz, am I. November 1908. Kundmachung. Bei dem Postamte Trattcnbach in Oberösterreich wurde am I. November 1908 der Telegraphendienst eiuge- sührt. — Die neue Telegraphcnstation hält beschränkten Tagdiensl. K. k. Post- und Telegraphen-Direktion für Obcrösterreich und Salzburg. Hievon sind die interessierten Kreise in Kenntnis zu setzen. Z. 25.718. Steyr, 26. Oktober 1908. An alle Gemeinde -vorstehungen. Wegweiser durch die östrrr. Kurorte. Laut Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 21. Oktober l. I., Z. 28.071/4, geht die Redaktion des „Illustrierten Wegweisers durch die österreichischen Kurorte, Sommerfrischen und Winterstationen" vor Herausgabe der nächstjährigen Publikation daran, das ihr bisher vorliegende Materiale einer Revision, bezw. Ergänzung zu unterzieben. Zu diesem Zwecke versendet sie an alle beteiligten Gemeinde-Vorstehungen Fragebögen, in welchen auf Grundlage der bezüglichen Ausschnitte aus dem letzten Jahrgange des „Wegweisers" die alten Angaben über alle für den Fremdenverkehr wichtigen Momente zu revidieren, bezw. zu ergänzen sind. Da der „Wegweiser" seiner ganzen Anlage nach in hohem Grade geeignet ist, der Fremdenverkehrsbewegung in Oesterreich große Dienste zu leisten, er aber diese seine Bestimmung nur dann in vollem Maße erfüllen kann, wenn seine Angaben vollkommen authentisch und erschöpfend sind, so werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge des zitierten Statthalterei- Erlasses beauftragt, der an sie eventuell ergehenden Bitte der Redaktion des „Wegweisers" in ihrem eigenen Interesse mit der größten Genauigkeit und Beschleunigung Folge zu leisten. Z. 26.105. Steyr, 30. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ncfundicrung von Transportkosten für in einer ungarische» Gemeinde zuständige arme Kranke. Es ist öfters der Fall vorgekommen, daß Gemeinden der im Reicksrate vertretenen Königreiche und Länder die in einer ungarischen Gemeinde zuständigen armen Kranken behufs Heilung in ein öffentliches Spital transportieren ließen und um die Resundierung der uneinbringlichen Transportkosten entweder bei der zuständigen Gemeinde oder aber unmittelbar beim königl. ungarischeil Ministerium des Innern ansuchten. In Ungarn werden nach den dortigen Vorschriften die uneinbringlichen Transportkosten für arm, behufs Heilung an Spitäler abgegebene Kranke nicht von der zuständigen Gemcilidc, sondern vom königl. ungarischen Ministerium des Innern gleichzeitig mit den Verpflegskosten, resp, als ein Teil derselben refllndiert. Eine wesentliche Bedingung der Resundierung aber ist, daß die Transportkosten im Detail auch durch entsprechende Dokumente nachgewiesen, immer mit den Spitalskostc» zusammen aufgerechnet werden. Infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Oktober 1908, Z. 32.005, werden die Gemeinde- vorstehungen demnach angewiesen, für den Fall als sie in die Lage kommen, arme, in einer ungarischen Gemeinde zuständige Kranke behufs Heilung in das der Gemeinde zunächst gelegene öffentliche Spital zu transportieren, die vorschriftsmäßig ausgestellte Rechnung über die beim Transporte tatsächlich erwachsenen Auslagen mit den entsprechenden Beweisdokumenten adjustiert spätestens innerhalb 8 Tagen, vom Tage des Transportes an gerechnet, an jenes Spital, an welches der Kranke abgegeben wurde, mit dein Ersuchen einzusenden, daß die Spitalsverwaltung bezüglich der Ein- hebung oder Geltendmachung der Transportkosten mit den Verpflegskosten zusammen verfügen möge. Die Notwendigkeit des Transportes und eventuell eines Begleiters ist — tunlichst auf Grund eines ärztlichen Gutachtens — seitens der Gemeinden vonseite des hiesigen Amtes bestätigen zu lassen und haben selbe auch im allgemeinen bei diesem Verfahren jenen Forderungen zu entsprechen, welche im § 54, 55 und 56 des hinsichtlich der ungarischen Spitäler und Heilanstalten ausgegebenen Regulativs, Z. 35.000, vom Jahre 1902 festgestellt sind. Druckexemplare dieser Normalverordnung können gegen Einsendung eines Betrages von 50 h pro Stück direkt von der Redaktion der Zeitschrift „Das österr. Sanitätswesen", Wien I., Wipplingerstraße 8, bezogen werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 24. Oktober 1908, Z. 27.285/X1I, in die Kenntnis gesetzt. Z 26.250. Steyr, 1. November 1908. An alle Gememöe-Vorstehungen. Betreffend die Affichiermigsbewilligung des Minimaltarifes der Hebammen an der Gemeinde-Amtstafel. Der Verein der Hebammen in Oberösterreich mit dem Sitze in Linz hat über einen in der Monatsversammlung dieses Vereines am 26. August 1908 gefaßten Beschluß an die k. k. Statthalterei die Bitte um die Bewilligung der Veröffentlichung eines vom Vereine beschlossenen Minimal- tarifes der Hebammen in Oberösterreich an der Gemeindetafel aller Gemeinden des Kronlandes Oberösterreich und um Verständigung der Bürgermeister und Gemeinde-Vorsteher gestellt. Hierüber fand die Statthalterei nach Anhörung des k. k. Landessanitätsrates zu eröffnen, daß von ihrem Standpunkte gegen die Veröffentlichung des vom Vereine der Hebammen in Oberösterreich beschossenen Minimaltarises kein Bedenken besteht, daß es jedoch dem Vereine überlasten bleibt, wegen Benützung der Gemeindeamtstafeln behufs der Veröffentlichung dieses Minimaltarifes die Erlaubnis der Bürgermeister und Gemeinde-Vorsteher selbst einzuholen. Hievon werden die Genieinde - Vorstehungeu zufolge Erlastes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 24. Oktober 1908, Z. 23.565/V, verständigt.
195 Z. 26.018. Steyr, 29. Oktober 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Abgrenzung des polit. Bezirkes Steyr für die Ausübung des Nauchfangkehrergewcrbcs und Festsetzung eines Maximal- tarifes für dieses Gewerbe. Die k. k. Statthalterei in Linz fand mit Erlaß vom 23. Oktober 1908, Z. 26.128/VIII, nach Anhörung der oberösterr. Nauchsangkehrergenossenschast und der beteiligten Gemeinde - Vorstehungen gemäß § 42, Gew.-Ordg., nachstehende Abgrenzung des politischen Bezirkes Steyr für die ; Ausübung des Rauchsangkehrergewerbes zu verfügen: A. 1. Kehrbezirk Bad Hall, umfassend die Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen; die Ortschaft Brandstatt der Gemeinde Sierning, sowie die Gebäude der Bahnstrecke Bad Hall bis Unterrohr, aus- i schließlich der Station Unterrohr-. 2. Kehrbezirk Kremsluüuster, umfassend die Gemeinden Eberstallzell, Kremsmünster Markt und Land, Ried, Rohr, Sipbachzell, Wartberg und die Gebäude der Bahnstatiou Unterrohr. 3. Kehrbezirk Losenstein, umfassend die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming; die Ortschaften Müblbach, Niüblbachgraben, Oberdambach, Sand, Sonnberg, Unterdambach, Unterlausa; ferner die ganze Gemeinde Ternberg mit Ausnahme der Ortschaften Schattleiten und Schweinsegg. 4. Kehrbezirk Weyer, umfassend die ganze Gemeinde Gastenz mit Ausnahme der Ortschaften Groß- und Kleingschnaid; die Gemeinde Weyer Markt und die ganze Gemeinde Weyer Land mit Ausnahme der Ortschaften Küpfern, Weihwasser und Oberlaussa. 5. Kehrbezirk Großraming, umfassend die Gemeinden Großraming und Neustift; die Ortschaften Groß- und Kleingschnaidt der Gemeinde Gastenz und die Ortschaften Küpfern, Weißwasser und Oberlaussa der Gemeinde Weyer Land. 6. Kehrbezirk Steinbach, umfassend die Gemeinde Aschach a. d. St. und die Ortschaften Schattleiten und Schweinsegg der Gemeinde Ternberg. 7. Kehrbezirk Sierning, umfassend die Gemeinden Thanstetten, Losensteinleiten mit Ausnahme der Ortschaften Judendorf und Schwödiau, ferner die Gemeinde Sierning mit Ausschluß der Ortschaft Brandstatt und der Häuser Nr. 48 — 75, 86, 87, 94 — 99, 111, 113, 115, 116, 120, 124—130 der Ortschaft Gründberg. B; 1. Dem Kehrbezirk Steyr I der Stadt Steyr werden die Ortschaften Jägerberg und Neuschönau der Gemeinde St. Ulrich zugewiesen. 2. Dem Kehrbezirk Steyr II werden zugewiesen: die Gemeinde Gleink; die Ortschaft Unterhimmel der Gemeinde Garsten; die Ortschaften Judendorf und Schwödiau der Gemeinde Losensteinleiten; die Ortschaften Gmain, Kleinraming und Namingsteg der Gemeinde St. Ulrich und von der Ortschaft Gründberg der Gemeinde Sierning die Häuser Nr. 48 — 75, 86, 87, 94 — 99, 111, 113, 115, 116, 120, 124 — 130. 3. Dem Kehrbezirk Steyr III werden zugewiesen: die Ortschaften Buchholz, Christkind!, Garsten, Kraxental, Lahrndorf, Pergern, Pesendorf, Pyrach, Rosenegg, Saaß, Sarning, Schwamming und Tiensting der Gemeinde Garsten. Die Ortschatten Ebersegg, Groß- und Kleinkohlergraben, St. Ulrich, Unterlausa und Unterwald der Gemeinde St. Ulrich; ferner die Gebäude der Bahnstrecke vom Wächlerhauie Nr. 15 bei Steyr (einschließlich) bis zum Wächterhause Nr. 48 bei Kaslenreit (einschließlich). Diese bezirksweise Abgrenzung bat zur Folge, daß innerhalb jedes Kehrbezirkes nur jener Inhaber eines Rauch - fangkehrergewerbes, der in diesem Bezirke seinen Standort hat, gemäß 8 42, al. 3, Gew.-Ordg. berechtigt ist, Arbeiten zu verrichten. Es können jedoch in Fällen dringender Not derartige Gewerbeinbaber auch außerhalb ihres Kehrbezirkes zur ausbilfsweisen Arbeit herangezogen werden. Im Anschlüsse an diese Kehrbezirkseinteilung wird gemäß 8 51, al. 3, Gew.-Ordg., für sämtliche Gemeinden des politischen Bezirkes Steyr bis auf Widerruf nachstehender Maximaltarif festgesetzt: 1. Für die einmalige Reinigung eines steigbaren Rauchfanges in einem kleinen ebenerdigen Hause.................................................. K —30 2. für dieselbe Arbeit wie a<I 1 in einem größeren Hanse mit stärkerer Beheizung . . . . „ —40 3. do. in Bäckereien und Selchereien . . . „ — 60 4. für jedes Stockwerk bei höheren als ebenerdigen Gebäuden mehr um.......................„ —10 5. für einmale Reinigung eines größeren weit- gebauten Rauchfanges, wozu mindestens zwei Leitern zur Besteigung verwendet werden müssen . . .................„ 1 — 6. für einen leicht beheizten Nebenkamin (Stübl- rauchfang) .......................................„ —20 7. für einmalige Reinigung eines Dampfrauchsanges in der Höhe bis 15 Nieter . . . „ 5'— 8. für weitere 10 Meter Höhe mehr um . . „ 1'— 9. für die einmalige Reinigung einer kleinen Malzdarre... ..................................„ 5 — 10. für die Reinigung einer größeren Malzdarre „ 10'— 11. für einmalige Reinigung eines Zylinderrauchfanges bei ebenerdigen Gebäuden . . „ —25 12. bei Gebäuden mit mehr als einem Stockwerk für jedes Stockwerk mehr um . . „ —08 13. für ein einmaliges Ausbrennen eines Zylinderrauchsanges von gewöhnlicher Konstruktion und eiitsacher Feuerung.............. „ 1 — 14. für dieselbe Leistung, wo die Arbeit besonders erschwert und mit Gefahr verbunden ist . „ 2' — 15. für das Abziehen eines neugebauten Zylinders ohne Unterschied der Stockwerke . . . „ — 70 16. für einmalige Reinigung eines Sparherdes bis zu drei Türln ..................................„ — 30 17. do. bis zu 4 — 5 Türln ...................... „ — 50 18. cko. für große Herde wie in Gasthösen, Kaffeehäusern oder Herrschastsküchen . . . . „ —80 19. für die Reinigung eines Herrnbutter oder schwedischen Ofens samt Verschmieren mit Lehm..............................................................„ —80
196 20. für das Reinigen eines eisernen Ofens samt kurzenr Rauchrohr bis zu 2 Meter Länge K —'20 21. do. mit längerem Rauchrohr . - . - „ —'30 22. für die einmalige Reinigung eines Kessels „ —30 23 für die einmalige Reinigung einer Braupfanne nach Größe und Verhältnis . . . . „ 8'— 24. für die Reinigung einer Selche . . . „ —60 25. für die Abhaltung der Feuerbeschau pro Tag „ 5'— 26. für die einmalige Reinigung eines Vorwärmers „ 4' — 27. für das Ausbrennen eines steigbaren Rauchsanges a) bei feuersicherer Dachung - . „ 2'— b) bei nicbt seuersicherer Dachung . . . „ 4'— 28. für die Reinigung eines besteigbaren Schlauches oder russischen Schlauches . . . . . „ — 20 29. für das Ausbreunen der im Punkte 28 angesührten Schläuche.................................. „ —75 30. für das Reinigen eines Schmiederauchsanges „ —70 31. für Separatgänge über besondere Anschaffung nebst der entfallenden Kehrgebühr für das Kilometer des Hinweges............................„ —30 32 für Kehrarbeiteu in der Zeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr früh sind um 50 % mehr zu entrichten; 33. für besonders geleistete Arbeiten an Sonn- oder gebotenen Festtagen ist der doppelte Betrag für jede Kehrarbeit zu entrichten, jedoch nur die einfache Ganggebübr. 34. für alle anderen, hier nicht angeführten Arbeiten nach freiem Uebereinkommen. Die Rauchfangkehrermeister und Gemeinden sind besonders darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Tarif ausschließlich Maximalsätze enthält und daß daher in allen Fällen die Vereinbarung niedriger Preise zwischen Meister und Kundschaft zuläffig ist. Alle diese Verfügungen treten mit L. Jänner 1Ä>09 in Kraft. Gegen diese Festsetzung der Kehrbezirke und Maximal- tarife steht der oberösterr. Rauchsangkehrergenoffenschaft gemäß § 116:6 Gew.-Ordg. der binnen 4 Wochen bei der Statthalterei einzubringende Rekurs an das k. k. Handels- Ministerium offen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen für die möglichste Verbreitung der vorstehenden Anordnungen zu sorgen. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. ?. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Z. 26.382. Steyr, 3. November 1908. Des Oskar Hitschmann. Laut Note der k. k. Landesregierung in Troppau vom 20. Oktober 1908, Z. 26.128, an die k. k. o.-ö. Statthalterei wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntniffe der k. k. Bezirkshauptmaunschaft in Freudenthal vom 27. April 1903, Z. 11.114, der in Böhm.-Leipa im Jahre 1876 geborene und nach Polna, Bezirk Deutsch-Brod, zuständige, verheiratete Oskar Hitschmann wegen Uebertretung des auf Grund des § 7 der kais. Verordnung vom 20. April 1854, N.-G.-Vl. Nr. 96, erlassenen Verbotes der auf Irreführung des Pllbliktnns abzielenden Ankündigungen einer optischen Anstalt, sowie des Verbotes, Augenuntersuchungen vorzu- nehmen, zu einer Geldstrafe von 100 X bezw. für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Arreststrafe von 10 Tagen verurteilt. Zufolge Erlasses der k. k. schles. Landesregierung vom 16. Oktober 1903 wurde dem Oskar Hitschmann die ratenweise Abzahlung dieser Geldstrafe bewilligt, und zwar in Monatsraten ü. 10 X, beginnend vom 1. April 1904, jedoch unter der Bedingung, daß bei Nichteinhaltung auch nur einer Teilzahlung der Strafbetrag zur Gänze fällig wird. Hitschmann hat nun bisher nur den Teilbetrag von i 20 K erlegt, so daß noch ein Restbetrag von 80 K aushaftet. Trotz der von der k. k. Bezirkshauptmannschast Freuden- ' thal eifrig gepflogenen Nachforschungen hat sich Hitschmann ; bisher durch fortwährenden Domizilwechsel der Strafvoll- l streckung zu entziehen gewußt. Selbst eine Veröffentlichung [ im Zentralpolizeiblatte blieb ohne Erfolg. Hitschmann hat im Herbst 1907 in Graz, Reitschul- gasse Nr. 10 gewohnt und ist von dort nach Wien über- siedelt, wo er im II. Bezirk Taborstraße 8 11/20 gemeldet erschien. Im November 1907 soll derselbe nach Linz gezogen sein, von wo er wieder nach Wien zurückgekehrt ist und anfangs Februar 1908 im Hotel Post, I., Fleischmarkt Nr. 16 und im April im 11. Bezirke, Czerningaffe Nr. 7, 5. Stiege 11/50, gewohnt bat. Vom 14. Juni 1908 bis Juli 1908 war derselbe in Wien II., Praterstraße 52 im Hotel „Austria" gemeldet und soll von dort nach Teschen abgereist sein. In Tescken ist jedoch derselbe zufolge Zuschrift der dortigen Bezirkshauptmannschaft an die k. k. Landesregierung in Troppau unbekannt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Oktober 1908, Z. 29.031/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden angewiesen, Nachforschungen nach dem Aufenthalt des Genannten zu pflegen und über ein eventuell positives Resultat schleunigst, eventuell telegraphisch der k. k. Bezirkshauptmann- schast Freudenthal die Mitteilung zu machen, sowie auch an- her Bericht zu erstatten. Z. 26.336. Steyr, 3. November 19o8 An alle Gemeinde - Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Uommanden. 3 2268. Kurrendierung. Entwichen sind am 31. Oktober 1908, zirka 9 Uhr vormittags, von der in Selo am Bau Predövic beschäftigten Zwänglingsabteilung: 1. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach vom 30. August 1906, Z. 9130, anher notionierte, seit 17. Juni 1906 hieranstalts detinierte, am 7. März 1879 geborene, nach Eberstallzell im Pol. Bezirk Steyr, Oberösterreich, heimatberechtigte Zwängling Franz Eckmair. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbau, zeigt eine nachlässige Haltung, hat ein längliches Gesicht, braune Haare, braune Augen und ebensolche Augenbrauen, niedere Stirne, Nase gewöhnlich, Mund groß, hat schadhafte Zähne, ein ovales Gesicht, ovales Kinn und trägt keinen Bart. Er spricht deutsch und ist von Profession Mullergehilfe.
197 2. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach vom 27. März 1908, Z. 6669, anher notionierte, seit 3. April 1908 hieranstalts detinierte, am 19. Februar 1891 in Seolji geborene und nach Eisnern im polit. Bezirke Krainburg zuständige Zwängling Franz Spicek. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigem Körperbau, hat rundes Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, Stirne, Mund und Nase proportioniert, hat gesunde Zähne, rundes Kinn und trägt einen kleinen hellblonden Schnurrbart - An- flug. Er spricht slowenisch und deutsch und ist von Prosession Bergarbeiter. Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwänglings- Lodenmontur und Zwilchrock, ferner mit Hemd, Gattie, Eckmair mit Schnürschuben, Spicek mit Stiefeln, ferner Beide noch mit sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeits - Anstalt Laibach" versehen sind. Die Genannten sind auszuforschen und im Betretungs- falle in die Anstalt rückeinzuliefern und hierüber anher zu berichten. Z. 25.878. Steyr, 30. Oktober 1908. An alle Gemeinde - Vorstehnngen und t k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" Nr. 90 ist eine Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 10. Oktober 1908, Z. 137.262 6X 1908, betreffend die Anordnung von Maßnahmen gegen die Hintanhaltung der weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kron- lande Galizien enthalten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Oktober' 1908, Z 28.143/X, Aur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z. 26.024. steyr, 30. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenansweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 25 Oktober 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Oktober 1908, Nr. 28.768/X. Es bestehen: 1. Pscrdcräude. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 3. Rotlauf der Schweine. Bezirk Freistadt: Gemeinde Wartberg. 3 Schweiucseuchc. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Hundswut. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen. Z. 26.025. steyr, 29 Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd 8° k, Gendarmerie-Posten-Nommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit auf die in das Landesgesetz- und Verordnungsblatt Nr. 31 und 32 aufgenommenen Verordnung der k. k. Statthalterei vom 8. Oktober 1908, betreffend die Regelung des Viehverkchres mit dem Deutschen Reiche und auf die Kundmachung der k. k. Stalthalterei vom 8. Oktober 1908, Z 26.742/X, betreffend die Durchführung der Viehbeschau in den Eiscnbahn- ! stationen in Oberösterreich zur Verständigung der Jnter- effenten besonders aufmerksam gemacht. Exemplare der letzteren Kundmachung wurden unter einem den Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden zur entsprechenden ortsüblichen Verlautbarung hinausgesendet. An alle Genossenschaften. A. Gcwerbeanmeldungen pro Oktober 1908. 1. Jgnaz Stinglmair, Hufschmied, Thanstetlen 19. 2- Johann Bucbroither, Hufschmied, Nappersdorf 27, Gemeinde Sipbachzell. 3. Josef Baier, Maler und Anstreicher, Sierning 242. 3. Franz Fuchs, Zuckerbäcker, Sierning 80. 4. Johann Buschmüller, Gast- und Schankgewerbe (8 16 lit. a, b, c, d, f, g) Penzendors 28, Gemeinde Ried. 5. Franz Schacht, Uhrenbandel, Unterdambach 4, Gemeinde Garsten. 6. Anton Sommer, Gast- und Schankgewerbe (radiziert) 8 16 lit. a, b, c, d, e, f, und g) durch Ge- schästssührer Franz Achleitner, Arzberg 1, Gemeinde Reich- raming. 7. August Schneider, Husichmiedgewerbe (radiziert) Voitsdorf 8, Gemeinde Ried. 8. Franz Eßl, Gast- und Schankgewerbe § 16 lit. a, b, c, d, s und g) Sierning 227. 9 Theodor Fehler, Müller, Leombach 15, Gemeinde Sipbachzell. 10. Nosina Lederhilger, Wägeanstalt, Unterrohr 44, Gemeinde 9iohr, Geschäftssührerin Marie Bründl. 11. Johann Buschmüller, Hufschmiedgewerbe (radiziert) Penzendors 27, Gemeinde Ried durch Geschäftsführer Franz Miglbauer. 12. Franz Schedlberger, Gemischtwarenhandel und Markt- fierantin mit allen in den Umfang des Gemischwarenhandels fallenden Artikel, Feyregg 9, Gemeinde Pfarrkirchen 13. Ferdinand Kargl, Gemischtwarenhandel, Lausa 202. 14. Karl Jicha, Wagner, Großraming 52. 15. Eduard Rnbsam, Tischler, Weyer M. 135. 16. Edmund Faller, Faßbinder, > Losenstein 91. 17. Johann Großmann, Musiker, Lindau 12, Gasten;. 18. Ludwig Pilß, Messerschmied, Sierningbosen 72, Gemeinde Sierning. 8. Gewerbelöschungen. 1. Ptaithias Lechner, Gast- und Schankgewerbe (8 16 lit. l) bis inkl. t') Neuzeug 178, Gemeinde Sierning. 2. Peter Peroulka, Seiler, Sierning 94. 3. Rosina Stöger, Frauen- kleibermacherin, Bad Hall 34. 4. Josef Weingartsberger. Getreide- und Futterhandel, Sierning 187. 5. Franz Schachts . Uhrenhandel, Unterwald 110, Gemeinde St. Ulrich. 6. Ferdinand Hölzl, Bäcker, Sierningbosen 35, Gemeinde Sier- ning. 7. Ludwig Riesenberger, Gast- und Schankgewerbe,
198 Lausa 212 (§ 16 lit. a, b, c, d, f und g). 8. Johann Horninger, Tiüllcr und Schwarzbroterzeugung als Neben- geiverbe, Furtberg 50, Gemeinde Pfarrkirchen. 9. Franz Schedlberger, Marktfierantin mit allen jenen Waren, welche im Gemischtwarenhandel enthalten sind und Gemischtwaren- handel, Hehcuberg 29, Kremsmünster Land. 10 Johann Großmann, Musiker, Sarning 8, Gemeinde Garsten. 11. Jakob Pinsl, Gemischtwarenhandel und Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke, Trattenbach 46, Gemeinde Ternberg. 12. Anton Hufnagl, Bäcker, Neuschönau 43, Gemeinde St. Ulrich. 13 Franz Moisl, Lumplgraben 9, Großraming, Wein-, Bier-, Obstweinausschank, Verabreichung von kalten Speisen und Gemischtwarenhandel. 14. Georg Waldl, Viktualienhandel, Schiedlberg 38, Gemeinde Thanstetten. 15. Franziska Heiml, Most- und Flaschenbierhandl, Siermng 111. 16, Georg Dickbauer, Diüller und Bäckergewerbe, Fehregg 55, Gemeinde Pfarrkirchen 17. Johann Lichten- berger, Schuhmacher, Kleinraming 15, Gemeinde St. Ulrich. 0. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Franz Oberndorfer, Gemischtwarenhandel, Standort von Sattledt 8 nach Sattledt 41, Gemeinde Kremsmünster Land verlegt. 2. Franz Mollner, Wagner, Standort von Christ- kindl 20, nach Unterdambach 48, Gemeinde Garsten, verlegt. 3. Karl Honig, Gemischtwarenhandel, Neuzeug 76, Gemeinde Sierning, Fortführung durch Witwe Anna Hönig auf die Dauer des Witwenstandes genehmigt. 4. Franz Plank, Friseur, Markt Kremsmünster 84, Fortführung durch Marie Plan! auf Witwenstandsdauer mit Geschäftsführer Johann Brenneis genehmigt. Der k. k. Vezirkshauvlmann: Walderdorff. Aedaltion und Verlag der k. k. Bezirkshauvlmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei m Ste^r.
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