187 Z. 25.313. Steyr, 20. Oktober 1908. Ausforschung des Franz Hafner. Laut Erlaß der k. t o.-ö. Statthalterei vom 14. Oktober 1908, Z. 27.495/11, hat der Fabriksarbeiter Franz Hafner im Monate März l. I. seine in der Gemeinde Aßling wohnende Frau samt Kinder hilflos verlassen und ist derzeit unbekannten Aufenthaltes. Franz Hafner, welcher am 1. September 1877 in Schenkenthurn (Sinkov Turn) Nr. 27, Gemeinde Woditz, Bezirk Stein, geboren wurde und in dieser Gemeinde zuständig ist, ist von mittlerer Gestalt, ziemlicb kräftig, hat rundes Gesicht und rote Wangen, Nase und Mund sind Proportioniert, Haare und Schnurrbart sind kastanienbraun, bisweilen trug er auch einen Vollbart. Die Zähne sind gelblich und stark. Am Kinn hat er infolge eines Schlages eine kleine Narbe. Er spricht und schreibt slowenisch, spricht außerdem etwas deutsch und italienisch. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten zu forschen, und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. L. 25.007, 25.149, 25.204. Steyr, 15. Oktober 1908. Der Militärtaxrülkstäudler Roma» Groftalber, 1884 geb., nach Neustift zust.; Johann Waldberger, 1875 geb., nach Lausa zust. ; Der Stellungspflichtigen. Robert Bortei, 1887 in Wien geb., nach Nesieldorf zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z 25.312. ^-teyr, 20. Oktober 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Z. 27.632 X. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbcschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Husbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, N.-G-Bl. 9fr. 140, am Montag den 14. und Dienstag den 15. Dezember l. I. von der oberösterreichischen Prüfungskommisiion für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeilszeugnisse (Arbeitsbuches über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmied- gehilfe (§ 6 der zitierten Ministerin! - Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November l. I. im Wege der politischen Bezirksbebörde ihres Aufenthaltsortes bei der o.-ö. Statthalterei in Linz einzubringen. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgestellten Lehrbriefe von der zuständigen Genosienschafts-Vorstehung und von der betreffenden Gemeinde-Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeilszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde- und Genossenschafts -Vorstehung beigefügt sein. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 13. Oktober 1908. Diese Kundmachung ist den interessierten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Der k. L Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der L k BezirkShauptmanuschaft Steyr. — HaaZsche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2