186 indem sich das Finanzministerium der im Berichte ausgesprochenen Rechtsanschauung anschließt, der f. k. Finanz- laudesdircktion eröffnet, daß Gesuche um die Bewilligung von öffentlichen Geldsammlungen, soserne die Partei nicht in der Lage ist, einen persönlichen Befreiungsgrund geltend . zu machen, nach T. P. 43, lit. a, 3- 2, des Gesetzes vom > 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, der Stempelgebühr per I K von jedem Bogen unterliegen. Die diesbezüglichen amtlichen Ausfertigungen, wie । Sanrmelbücher und die Bidierung von Sammelbögen, — > gleichviel ob die Sammlung für Verunglückte oder zu einem i anderen Zwecke Veranstalter wird — fallen unter die Bestimmung der Tarifpost 7, lit. i, des Geb. - Ges. und sind daher kein Gegenstand einer Stempelabgabe. Dieses wird den Gemeinde-Borsiehungen zur Kenntnisnahme mitgeteill. Z. 25.083. Steyr, 16. Oktober 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. Information über die Auöwandcrmig nach dem Staate Louisiana (Vereinigte Staaten von Amerika). Für die Auswanderung nach dem Staate Louisiana wird derzeit wieder lebhaft agitiert. Ein gewisser Clem. I. Estopinal ist im Auftrage der Vereinigung der Plan- tagenbesitzer des Staates Louissana nach Europa gereist, um [ in Oesterreich Arbeiter anzuiverben. Sein Neisezweck führte den Genannten unter anderem auch nach Galizien und der Bukowina, wo er mit verschiedenen Agenten in Verbindung trat. Demnächst wird er seine Tätigkeit besonders im Süden Oesterreichs entfalten. Es ist richtig, daß es den Plantagen- besstzern Louisianas erwünscht wäre, mehrere tausend Arbeiter für ihre Baumwollen- und Zuckerplantagen sowie für ihre Sägewerke heranzuziehen. Ein wirklicher, dringender Bedarf all Arbeitern besteht jedoch für die Dauer der Ernte, das ist für 4 bis 5 Monate. Während dieser Zeit erhalten die Arbeiter, die Regentage ausgenommen, I Dollar bis I Dollar 25 Cents, das ist 4 bis 5 X per Tag, was bei den Preisverhältnissen in Amerika, wo man mit einem Dollar im allgemeiilen nicht mehr kaufen kann als in Oesterreich mit 2 K, keineswegs ein guter Lohn ist. Nach Beendigung der Erntearbeiten werden die Arbeiter entweder entlassen oder sie müssen mit einem ganz unzureichenden Taglohne von nicht einmal einem Dallar, nämlich 80 bis 85 Cents vorlieb nehmen. Dabei müssen sie sich selbst verköstigen und erhalten lediglich freie Wohnung in ehemaligen Negerguartieren. Die Reise zu den Plantagen und denselben zurück, müssen die Arbeiter sich selbst bezahlen. Mit dem Lohne von 80 bis 85 Cents kann der Arbeiter bis zur nächsten Ernte nicht leben; daß er in der Zwischenzeit andere, besser bezahlte Arbeit finde, ist durchaus unwahrscheinlich. Auf diese Weise sind schon zahlreiche Auswanderer, welche zur Auswanderung nach Louisiana sich bereden ließen, in große Rot geraten und mußten froh sein, wenn sie wenigstens so viel Geld sich erspart hatten, um wieder in die Heimat zurückreisen > zu können, wo sie schließlich nachdem sie das Geld für die : Hin- und Rückreise erfolglos geopfert hatten, in zerrütteten Vermögensverhältnissen ankamen. Es muß sonach eindringlich davor gewarnt werden, sich durch die Werbungen des Clem. I. Estopinal sowie seiner Mittelspersonen zur Auswanderung nach Louisiana beslinimen zu lassen. Z. 25.052, 25.053, 9853 u. 25.160. St ehr, 17. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie -Posten -Uommanöen. Widerruf. Die Ausforschungen des Albert Pliska, (h. ä. Amtsblatt Nr. 19 ex 1908); Franz Franke, (h. ä. Amtsblatt Nr. 14 ex 1908); Josef Pawlita, (h. ä. Amtsbl. Nr. 6 ex 1908) und des August Achleitncr, Väckergehilfe, (h. ä. Amtsblatt Nr. 38), sind einzustellen. Z. 24.973. Steyr, 15. Oktober 1908. Die Ausforschung des Karl Wilhelm Hanker, (h. ä. Amtsblatt Nr. 16 ex 1908) ist einzustellen. Z. 23.447 uck. Steyr, 14. Oktober 1908. Die Nachforschungen nach dem Landwehrersatzreservisten Ludwig Oder (Amtsblatt Nr. 14 ex 1908) 'sind einzu- stellen. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Z. 24.948. Steyr, 19. Oktober 1908. Der Marie Pühringer. Laut Relation des k. k. Gendarmerie-Posten-Kommandos in Sierning vom 13. Oktober 1908, Z. 505, machte am 12. Oktober 1908 der in Schiedlberg Nr. 53, Gemeinde Thanstetten, wohnhafte Hausbesitzer Johann Pühringer beim Posten die Anzeige, daß sich am 8. Oktober 1908, seine 16 Jahre alte Tochter namens Marie Pühringer, von ihrem Dienstgeber Kogler in Wolfern entfernte und seither noch nicht zurückgekehrt ist. Pühringer, welchem an der Kenntnis des derzeitigen Aufenthaltes seiner Tochter gelegen ist, gibt an, daß ihm dieselbe schon seit einiger Zeit als geistig nicht ganz normal vorkam. Einen Selbstmord setzt Johann Pühringer von Seite seiner Tochter nicht voraus, glaubt vielmehr, daß sie irgendwo einen Dienst angetreten haben kann. Bei ihrer Entfernung war Marie Pühringer mit weißem Kopftuche, lichtbraunem Rocke und solcher Wolljacke, sowie mit Schnürschuben bekleidet. Maria Pühringer, welche ihre Dokumente bei ihrem Dienstgeber Kogler zurückließ, ist gänzlich ausweislos und dürste einen Geldbetrag von 7 bis 8 K bei sich haben. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, die Nachforschungen nach der Abgängigen sogleich einzuleiten und iit über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2