der 6. k. ^ezirkshaupimalunschast Steor für öen gteichnarnigen poetischen und SchuWezirk. zir. 43. ötrisr, »ni 23. (Oktober. 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. Oktober 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Micksqesetz- Blätter Stärk XCVI — XCVIII an die Gemeinde - Vorstellungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 25.304. Steyr, 20. Oktober 1008. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Schlutzergebnis der Sammlung für das Hans der Barmherzigkeit in Linz. Verlautbarung der h. a. cingelangten und abgelieferten Sammelbeträge der Gemeinden des Landbezirkes Steyr für das Haus der Barmherzigkeit in Linz. Obwohl über meine Veranlassung sämtliche für das Haus der Barmherzigkeit aus dem Bezirke Steyr Land gegebenen Spenden in den Linzer Tagesblättern verlautbart wurden, bringe ich noch speziell die mir seitens der Gcmeinde- Vorstehungen zugekommenen Gemeindespenden und Sammelbeträge zur Veröffentlichung: Gerichtöbezirk Krcmöulülistcr. Eberstallzell X 374, Bad Hall 54, Kremsmünster Land 200, Kremsmünster Markt 31'50, Pfarrkirchen 97, Ried 86, Rohr 20, Sipbachzell 100, Wartberg 350. Gerichtsbczirk Steyr. Aschach X 25, Garsten 100, Gleink 80, Losenstein- leiten 100, Sierning 1420, Ternberg 60, Thanstelten 288'10, St. Ulrich 139 30. Gerichtsbezirk Wcycr. Gaffenz K 226'10, Großraming 60, Lausa 40, Losenstein 89'90, Neustist 179'32, Neichraming 30, Weyer Land 150, Weyer. Markt 140, zusammen X 4440'22 (viertausend vierhundert und vierzig Kronen 22 Heller.) Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, den Gemeinde-Vorstehungen für die Durchführung der Sammlung, den hockw. Pfarrämtern für die Förderung derselben und insbesondere den Spendern selbst für ibre so nahmhaften Gaben namens des Kaiserjubiläums-Landeskomitees in Linz hiemit den besten Tank auszusprechen. ' Z. 2171/Sch. Steyr, 16. Oktober 1908. ! An den Zweigverein weyer der oberosterr. Lander -Lehrervereiner. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen , Mitgliedern des Zweiglehrcrvereines Weyer, welche an der am 14. November l. I. in Kteinreifling stattftndendeu Ber- . sammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 2I8I/Sch. «teyr, 18. Oktober 1908. An den Zweigverein Uremrmünster der o.-ö. Landerieherervereiner. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zwriglehrervereines Kremsmünster, welche an der am 7. November l. I. um 10 '^ Uhr vormittags in Wartberg a. d. Krems siaitffnbendcn Versammlung dieses : Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. ! Z. 2 5.04 6. Steyr, 16. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Steiilyclbchaiidlung der Gesuche um Bewilligung von öffentlichen Geldsammlungen und der dirs- < ' bezüglichen ämtlichen Ausfertigung. Abschrift eines Erlaffes des k. k Finanzministeriums vom 31. August । 1908, 3. 32.670, an die k. k. Finanzlandesdirektion in Brünn. Auf den Bericht vom 27. April 1907, Z. 15.956, be- i treffend eine Anfrage der k. k. Polizeidirektion in Brünn wird,
186 indem sich das Finanzministerium der im Berichte ausgesprochenen Rechtsanschauung anschließt, der f. k. Finanz- laudesdircktion eröffnet, daß Gesuche um die Bewilligung von öffentlichen Geldsammlungen, soserne die Partei nicht in der Lage ist, einen persönlichen Befreiungsgrund geltend . zu machen, nach T. P. 43, lit. a, 3- 2, des Gesetzes vom > 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, der Stempelgebühr per I K von jedem Bogen unterliegen. Die diesbezüglichen amtlichen Ausfertigungen, wie । Sanrmelbücher und die Bidierung von Sammelbögen, — > gleichviel ob die Sammlung für Verunglückte oder zu einem i anderen Zwecke Veranstalter wird — fallen unter die Bestimmung der Tarifpost 7, lit. i, des Geb. - Ges. und sind daher kein Gegenstand einer Stempelabgabe. Dieses wird den Gemeinde-Borsiehungen zur Kenntnisnahme mitgeteill. Z. 25.083. Steyr, 16. Oktober 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. Information über die Auöwandcrmig nach dem Staate Louisiana (Vereinigte Staaten von Amerika). Für die Auswanderung nach dem Staate Louisiana wird derzeit wieder lebhaft agitiert. Ein gewisser Clem. I. Estopinal ist im Auftrage der Vereinigung der Plan- tagenbesitzer des Staates Louissana nach Europa gereist, um [ in Oesterreich Arbeiter anzuiverben. Sein Neisezweck führte den Genannten unter anderem auch nach Galizien und der Bukowina, wo er mit verschiedenen Agenten in Verbindung trat. Demnächst wird er seine Tätigkeit besonders im Süden Oesterreichs entfalten. Es ist richtig, daß es den Plantagen- besstzern Louisianas erwünscht wäre, mehrere tausend Arbeiter für ihre Baumwollen- und Zuckerplantagen sowie für ihre Sägewerke heranzuziehen. Ein wirklicher, dringender Bedarf all Arbeitern besteht jedoch für die Dauer der Ernte, das ist für 4 bis 5 Monate. Während dieser Zeit erhalten die Arbeiter, die Regentage ausgenommen, I Dollar bis I Dollar 25 Cents, das ist 4 bis 5 X per Tag, was bei den Preisverhältnissen in Amerika, wo man mit einem Dollar im allgemeiilen nicht mehr kaufen kann als in Oesterreich mit 2 K, keineswegs ein guter Lohn ist. Nach Beendigung der Erntearbeiten werden die Arbeiter entweder entlassen oder sie müssen mit einem ganz unzureichenden Taglohne von nicht einmal einem Dallar, nämlich 80 bis 85 Cents vorlieb nehmen. Dabei müssen sie sich selbst verköstigen und erhalten lediglich freie Wohnung in ehemaligen Negerguartieren. Die Reise zu den Plantagen und denselben zurück, müssen die Arbeiter sich selbst bezahlen. Mit dem Lohne von 80 bis 85 Cents kann der Arbeiter bis zur nächsten Ernte nicht leben; daß er in der Zwischenzeit andere, besser bezahlte Arbeit finde, ist durchaus unwahrscheinlich. Auf diese Weise sind schon zahlreiche Auswanderer, welche zur Auswanderung nach Louisiana sich bereden ließen, in große Rot geraten und mußten froh sein, wenn sie wenigstens so viel Geld sich erspart hatten, um wieder in die Heimat zurückreisen > zu können, wo sie schließlich nachdem sie das Geld für die : Hin- und Rückreise erfolglos geopfert hatten, in zerrütteten Vermögensverhältnissen ankamen. Es muß sonach eindringlich davor gewarnt werden, sich durch die Werbungen des Clem. I. Estopinal sowie seiner Mittelspersonen zur Auswanderung nach Louisiana beslinimen zu lassen. Z. 25.052, 25.053, 9853 u. 25.160. St ehr, 17. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie -Posten -Uommanöen. Widerruf. Die Ausforschungen des Albert Pliska, (h. ä. Amtsblatt Nr. 19 ex 1908); Franz Franke, (h. ä. Amtsblatt Nr. 14 ex 1908); Josef Pawlita, (h. ä. Amtsbl. Nr. 6 ex 1908) und des August Achleitncr, Väckergehilfe, (h. ä. Amtsblatt Nr. 38), sind einzustellen. Z. 24.973. Steyr, 15. Oktober 1908. Die Ausforschung des Karl Wilhelm Hanker, (h. ä. Amtsblatt Nr. 16 ex 1908) ist einzustellen. Z. 23.447 uck. Steyr, 14. Oktober 1908. Die Nachforschungen nach dem Landwehrersatzreservisten Ludwig Oder (Amtsblatt Nr. 14 ex 1908) 'sind einzu- stellen. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Z. 24.948. Steyr, 19. Oktober 1908. Der Marie Pühringer. Laut Relation des k. k. Gendarmerie-Posten-Kommandos in Sierning vom 13. Oktober 1908, Z. 505, machte am 12. Oktober 1908 der in Schiedlberg Nr. 53, Gemeinde Thanstetten, wohnhafte Hausbesitzer Johann Pühringer beim Posten die Anzeige, daß sich am 8. Oktober 1908, seine 16 Jahre alte Tochter namens Marie Pühringer, von ihrem Dienstgeber Kogler in Wolfern entfernte und seither noch nicht zurückgekehrt ist. Pühringer, welchem an der Kenntnis des derzeitigen Aufenthaltes seiner Tochter gelegen ist, gibt an, daß ihm dieselbe schon seit einiger Zeit als geistig nicht ganz normal vorkam. Einen Selbstmord setzt Johann Pühringer von Seite seiner Tochter nicht voraus, glaubt vielmehr, daß sie irgendwo einen Dienst angetreten haben kann. Bei ihrer Entfernung war Marie Pühringer mit weißem Kopftuche, lichtbraunem Rocke und solcher Wolljacke, sowie mit Schnürschuben bekleidet. Maria Pühringer, welche ihre Dokumente bei ihrem Dienstgeber Kogler zurückließ, ist gänzlich ausweislos und dürste einen Geldbetrag von 7 bis 8 K bei sich haben. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, die Nachforschungen nach der Abgängigen sogleich einzuleiten und iit über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten.
187 Z. 25.313. Steyr, 20. Oktober 1908. Ausforschung des Franz Hafner. Laut Erlaß der k. t o.-ö. Statthalterei vom 14. Oktober 1908, Z. 27.495/11, hat der Fabriksarbeiter Franz Hafner im Monate März l. I. seine in der Gemeinde Aßling wohnende Frau samt Kinder hilflos verlassen und ist derzeit unbekannten Aufenthaltes. Franz Hafner, welcher am 1. September 1877 in Schenkenthurn (Sinkov Turn) Nr. 27, Gemeinde Woditz, Bezirk Stein, geboren wurde und in dieser Gemeinde zuständig ist, ist von mittlerer Gestalt, ziemlicb kräftig, hat rundes Gesicht und rote Wangen, Nase und Mund sind Proportioniert, Haare und Schnurrbart sind kastanienbraun, bisweilen trug er auch einen Vollbart. Die Zähne sind gelblich und stark. Am Kinn hat er infolge eines Schlages eine kleine Narbe. Er spricht und schreibt slowenisch, spricht außerdem etwas deutsch und italienisch. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten zu forschen, und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. L. 25.007, 25.149, 25.204. Steyr, 15. Oktober 1908. Der Militärtaxrülkstäudler Roma» Groftalber, 1884 geb., nach Neustift zust.; Johann Waldberger, 1875 geb., nach Lausa zust. ; Der Stellungspflichtigen. Robert Bortei, 1887 in Wien geb., nach Nesieldorf zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z 25.312. ^-teyr, 20. Oktober 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Z. 27.632 X. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbcschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Husbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, N.-G-Bl. 9fr. 140, am Montag den 14. und Dienstag den 15. Dezember l. I. von der oberösterreichischen Prüfungskommisiion für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeilszeugnisse (Arbeitsbuches über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmied- gehilfe (§ 6 der zitierten Ministerin! - Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November l. I. im Wege der politischen Bezirksbebörde ihres Aufenthaltsortes bei der o.-ö. Statthalterei in Linz einzubringen. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgestellten Lehrbriefe von der zuständigen Genosienschafts-Vorstehung und von der betreffenden Gemeinde-Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeilszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde- und Genossenschafts -Vorstehung beigefügt sein. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 13. Oktober 1908. Diese Kundmachung ist den interessierten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Der k. L Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der L k BezirkShauptmanuschaft Steyr. — HaaZsche Buchdruckerei in Steyr.
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