Amtsblatt 1908/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

182 Z. 21.397. Steyr, 7. Oktober 1908. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Information über die Auswanderung nach Pensylvanicn (Bereinigte Staaten von Amerika). Auf Grund von in letzter Zeit eingelangten sehr ungünstigen Nachrichten sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, neuerlich alle jene Personen, welche nach den Vereinigten Staaten von Amerika und insbesondere nach dem Staate Pensylvanicn auswandern wollen, von einer solchen Auswanderung nachdrücklichst zu warnen. Die Finanz- und Geschäftskrise, von welcher die Ver- ' einigten Staaten von Amerika heimgesucht wurden, hat die Einschränkung der Tätigkeit in der Industrie und nachträglich auch iu dem Bergbaue Pensylvaniens nach sich gezogen. Die natürliche Folge davon war die Entlastung von i taufenden von Arbeitern aus Oesterreich, welche eine neue : Beschäftigung nicht finden konnten. Mittlerweile hat sich die ; Lage in Pensylvanicn nicht gcbcstert nud dürste die Zahl 1 der Arbeitslosen sich noch weiter vergrößern. Unter diesen Umständen muß vor der Auswauderung ■ nach Pensylvanicn auf das eindringlichste gewarnt werden. Z. 24.830. S t ey r, 13. Oktober 1908. Information bezüglich Auswanderung nach England. In der letzten Zeit hat die Zahl der Oesterreicher, ! welche nach England auswandern, sehr zugenommen. Angesichts dieser Tatsache sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß die in England be- stebeude geschäftliche Deprestion zu mastenhaften Entlastungen von Arbeitern geführt hat. Tausende von Handelsangestellten sind derzeit arbeitslos, aber auch bei den sonstigen Arbeitern besteht vielfach Arbeitslosigkeit, welche von Tag zu Tag an Ausdehnung zunimmt. Stellung und Arbeitsuchende Personen werden daher dringend gewarnt, nach England auszuwandern. Z. 24.826. Steyr, 14. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er- laste vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Einberufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstage) angeordnet. Demnach finde ich die Hebammenamtstage für das Jahr 1908 für nachstehende Tage anzubcranmen: I. Gerichtsbezirk Weher. u) Für die Hcbantmen der Gemeinden Weyer Markt und Land, Gaflenz am Montag den 19. Oktober um 10'/» Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. >>) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift am Dienstag den 20. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. a) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Neichramiug und Lausa am Mittwoch den 21. Oktober um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus zu Losenstein. II. Gerichtsbczirk Steyr. . a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Freitag den 23. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. ^) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Samstag den 24. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Sierning. III. Gerichtsbezirk Kremsmünster. a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Montag den 26. Oktober um 9 Uhr vormittags iu der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. a) Für die Hebammen der Gemeinden Ried, Eberstall- zell und Wartberg am Dienstag den 27. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Ried. c) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Sipbachzell und Rohr am Mittwoch den 28. Oktober in der Gemeindekanzlei Krems- münster Markt. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein. I. Von den Krankheiten und Regelwidrigkeiten bei Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen. 2. Wann hat die Hebamme den Arzt zu rufen. Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fastungsbücheln über bezogene Desinfektionsmitteln, dem Lehrbuche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeämtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu verständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu dieser Versammlung einzuladen. Z. 24.205. Steyr, 7. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Krankenkassen - Vorstehungen. Winterkurstation in den Badener Heilbädern. In dem auf einer Stiftung weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz I. beruhenden k. k. Wohltätigkeitshause in Baden wird, wie bereits seit einigen Jahren, auch in der Zeit vom 15. Oktober 1908 bis 15. März 1909 eine Winterkurstation für der Badener Heilbäder bedürftige Personen, bei welchen infolge von Unfällen, Verletzungen, gewerblichen Betriebskrankheiten (Blei-, Phosphor-, Quecksilber- u. a.) nach Abschluß des häuslichen oder spitals- mäßigen Heilverfahrens noch eine erhebliche, aber durch den Gebrauch von Thermalbädern in Verbindung mit elektrischen, thermischen oder mechanotherapeutischen Kuren ausgleichbare Einbuße an ihrer Erwerbsfähigkeit zurückgeblieben ist, eingerichtet. Notorisch Unheilbare werden nicht ausgenommen.

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