Amtsblatt 1908/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. ^^zirkshauptmnnnschast Slrqr für den gteicHnarrrrgen potitischen unö Scyutöezirk. Ur. 41. Steqr, am 8. Glitobcx. IN«8. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. .Steyr, 14. September 1908. An alle Gemeinde - VorstelMgen. Hinausgabe der Neichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz-Blätter Stärk LXXX1X— XCV an die Gemeinde - Vorstehnngen znr Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 24.367. Steyr, 6. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Borarbeiten fiir die Hauptstellung 1009. Mit dein h. ä. Erlasse vom 16. Juli 1908, Z. 17.671, Amtsblatt Nr. 30, wurden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die Matrikenauszüge über die im Jahre 1888 geborenen, in der ersten Altersklasse stellungspflichtigen Jünglinge an die hochw. Pfarrämter zur Berichtigung gemäß 8 21 der Wehrvorschristen zurückzustellen, welch letztere die richtiggestellten Auszüge bis Ende Oktober wieder den Gemeinden zu übergebeu haben. Nunmehr haben die Gemeinde-Vorstehungen, falls dies nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemäß 8 22 der Wehrvorschriften durch öffentlichen Anschlag und in sonst ortsüblicher Weise unter Androhung der gesetzlichen Strafe zu verlautbareu, daß sich die zur nächste» Stellung berufenen Jünglinge der Geburtsjahre 1888, 1887 und 1886 im Monate November l. I. bei dem Gemeinde-Vorsteher ihres Heimats- oder ständigen Aufenthaltsortes mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden habest. In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung wegen Geltendmachung etwaiger Begünstigung» Ansprüche gemäß 88 31 — 34 des Wehrgesetzes und der Abstellung im Ausent- haltsbezirke sowie die Bemerkung auszunebmen, daß die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht sowie überhallpt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten durch die Unkenntnis dieser Aufforderung oder der aus dem Wehrgesetze hervorragenden Obliegenheiten nicht entschuldigt werden kann. Die Anmeldung der Stellungspflichtigen ist in die bei > den Gemeinde-Vorstehungen befindlichen Stellungs-Verzeich- i nisse einzutragen und sind bei den fremden Stellungspflich- ! tigen auch die Daten der Legitimations- oder Reife-Urkunden i anzuführen. > Jedem Anmeldenden ist hierüber eine amtliche Bescheinigung nach Muster 5 zu 8 23 der Wehrvorschristen । auszufertigen. I Auf Grundlage der berichtigten Matrikenanszüge, der ' persönlichen Meldungen der Stellungspflichtigen und der von i den Gemeinde-Vorstehungen anzustellenden Nachsorschnngen ! sind abgesondert folgende Verzeichniffe zu versassen: Für die I. Altersklaffe: ! a) über die in der Gemeinde heimatberech- ! tigten und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6, deffen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens aus- zufüllen, die weiteren 9 Rubriken aber unbeschrieben zn laffen sind, in zweifacher Ausfertigung und in alphabetischer Ordnung; b) über die in der Gemeinde fremden Stellungspflichtigen nach Muster 7; und o) über die g ä n z l i ch Unbekannte n nach Muster 8 in je einem Pare. (8 24). Bezüglich der II. und III. Altersklaffe sind keine neuen Verzeichnisse anzufertiqen, sondern genügt die Richtigstellung der im Vorjahre angelegten Verzeichniffe der 1887, beziehungsweise 1886 Geborenen und Vorlage in je einem Pare; doch sind die bezüglichen Eintragungen in der mit der Altersklaffe korrespondierenden Kolonne vor- zunehmen. Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser drei Stellungs-Verzeichnisse nach Vorschrift des 8 25 der Wehrvorschriften wird den Gemeinde-Vorstehungen zur strengsten Pflicht gemacht und werden die Gemeinde-Vorstehungen insbesondere erinnert, daß in Rubrik 10 der Verzeichnisse unbedingt auch der Familienname der Mutter des Stellungspflichtigen, welchen dieselbe im ledigen Stande führte, auszuuehmen ist, und ferner, daß in das Verzeichnis der fremden Stellungspflichtigen «Muster 7) nach den sich in der Gemeinde aushaltenden, in einer anderen Gemeinde zuständigen Stellungspflichtigen auch 2. die in der Gemeinde geborenen, nicht heimatberechtigtcn und

17(5 lid) nicht in der Gemeinde aufhaltenden Stellungspflichtigen und 3. am Schlüsse diejenigen in den Sterbematriken Verzeichneten, welche in der Gemeinde nicht zuständig waren, aufzunehmen sind. Behufs Erleichterung der h. ä. Ueberprüfungsarbeiten wird den Gemeinde-Vorstehungen auch nahegelegt, in der Rubrik „Anmerkung" der Matrikenanszüge die Zuständigkeitsgemeinde und Bezirksbauplmannschasl, eventuell auch Datum und Zahl der Anerkennungsnole, einzutragen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht Und stempelsrei; Ansuchen um Abstellungs- Bewilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stcmpelung mit einem 1-Kronen-Stempel. Die offenkundige Untauglichkeit ist in die Rubrik Anmerkung des Verzeichnisses zu verzeichnen — § 25, Punkt 4, der Webrvorschristen — und können solche von dem persönlichen Erscheinen vor der Slellungs-Kommiffion enthoben werden. Bezüglich solcher Stellungspflichliger, welchen keines' der im 8 25 der Wehr-Vorschriften erwähnten Gebrechen auhaftet, deren Vorführung vor die Stellungskommiffion jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke anf die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes untunlich erscheint, gibt der h. ä. Erlaß vom 29. Mai 1895, Z. 7029, (Amtsblatt Sir. 23 ex 1895), Ausschluß. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gilt § 92 P. 7 der Wehrvorschristen. Die gemeiudeweisen Verzeichnisse der Slclluugspflichtigen sind mit 30. November l. I. abzu- schließen und ohne Terminüberschreitung bis längstens 10. Dezember l. I. mit allen im § 28, ?. 3 der Wehr- vorschriften bezeichneten Beilagen anher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde-Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hos- und Staalsdruckerei in Wien, oder in den Buchdruckereien in Sleyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz derselben gelangen. Den Herrn Gemeinde-Vorstehern mache ich die termingemäße Vorlage des Stellungsoperates zur besonderen Pflicht. Z. 2023/Sch. S t e y r, 1. Oktober 1908.- An den Zweigverein Stepr des oberösterr. Landesleherervereins. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern obgenannten Vereines, welche an der am 17. Oktober l. I. um 2 Uhr nachmittags in Steyr statt- findenden Zweigvereiitsversammlung teilnehinen »vollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 2056/Sch. Steyr, 4. Oktober 1908. An den Zweigverein bierning des o.-ö. Landes-Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern obgenannten Vereines, welche an der am 17. d. M. in Sierninghosen stattfindenden Zweiglehrerversammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 23.781. Stevr, 2. Oktober 1908. An die Gemeinde-Vorstehungen des Gerichtsbezirkes §Leyr. Betreffend Stipendien für Fachschüler in Steyr. Die Direktion der k k. Fachschule und Versuchsanstalt : für Eisen- und Stahlindustrie in Steyr hat das Ersuchen > geltellt, an die Landgemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr wegen abermaliger Beiträge zur Vergrößerung des sich laut ' Berichtes des k k Steueramtes Steyr vom 28. September 1908, Z. 2222, samt Zinsen auf nur mehr 77 K 58 h belaufenden Fondes für die bisher üblichen Stipendien an Schüler der genannten Fachschule heran- । zutreten. Diesem Ersuchen entsprechend richte ich an die obge- nanuten Gemeinden die Anfrage, ob und mit welchen Beträgen sich dieselben wieder an diesem Wohltäligkeitsakte beteiligen wollen, nnd ersuche, mir über die diesbezügliche । Schlußfassung bis Ende l. M. die Mitteilung zn machen. Z. 23.606. Steyr, 6. Oktober 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. betreffend das Gesetz boin 12. April 1907, N.-G.-Bl.Nr. 210, über den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische nnd die beziiglichen Durchfiihrnngsbestimmungen. Es läßt och bereits jetzt, nachdem der Kontrolledienst durch die Kellerei-Inspektoren kaum begonnen, konstatieren, daß die Weinproduzenten auf dem offenen Lande und ebenso d i e Gast- nnd Schankwirte — weniger die Weinhändler — wenn dieselben überhaupt von dem Bestehen eines neuen Weingesetzes etwas wiffen, doch zumeist in keiner Weise darüber informiert sind, welche Bestimmungen für den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische nunmehr gelten und welche Verpflichtungen ihrerseits daraus resultieren. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 7. Dezember 1907, Z. 27.351, Amtsblatt Nr. 50, angewiesen, die Jntereffenten bei jeder passenden Gelegenheit über die wichtigsten Bestimmungen des neuen Weingesetzes zu belehren und auf die Folgen der Nichtbeachtung derselben aufmerksam zu machen, um nach Tunlichkeit zu verhindern, daß aus Unkenntnis Verfehlungen stattfinden, die nach den Strafbestim- mungen des Gesetzes geahndet werden müffen. Bei diesem Anlaffe wird den Gemeinde-Vorstehungen bekanntgegeben, daß Herr Johann Terasch für das Verwaltungsgebiet Oberösterreich und jenes der k. k. Landesregierung in Salzburg als Kellerei-Inspektor bestellt wurde, welcher sich bei Vornahmen von Revisionen durch Vorzeigung einer von der k. k. Statthalterei ausgestellten Legitimationskarte auszuweisen hat. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert, den Kellerei-Inspektor bei der Durchführung der Revisionen tunlichst zu unterstützen.

177 3- 24 201 ad. Steyr, 6. Oktober 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Wasfeuilbungen der Landwehr im Jahre 100V. Z. 25.052/1v. Kundmachung der k. k. Statthalterci im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns vom 25. September 1908, betreffend die Waffen- übungen der Landwehr im Jahre 1909. I. Zur Waffenübung der k. k. Landwehr im Jahre 1909 sind die in der folgenden Uebersicht bezeichneten Assentjahr- gänge sowie jene Mannschaft, die eine Waffenübung nachzu- tragen hat, einzuberusen. Die im 11. und 12. Dienstjahr üebende nichtaklive Landwehrmaunschast ist — insoweit es sich nicht um den Nachtrag früherer Waffenübungen handelt — zn einer Waffenübung nicht heranzuziehen. Auf die in Tirol und Vorarlberg heimatberechtigten nichtaktiven Landesschützen ist diese Verfügung vorläufig nicht anzuwenden. 2. Sämtliche im Jahre 1909 Waffenübungspslichtigen der Landwehrfußtruppen (ausgenommen des Landwehrinfanterieregimentes Klagenfurt Nr. 4 und der beiden Landesschützenregimenter) sind von Mitte Juni bis Mitte Juli (1. Periode) und von Mitte August bis Mitte September (2. Periode) zur Waffenübung einzuberusen. 3. Die Waffenübungspslichtigen des Landwehrinfanterie- regimentes Klagenfurt Nr. 4 und der beiden Landesschützenregimenter sind derart einzuberusen, daß vom Beziehen der Sommerstationen an bis zum Beziehen der Winterstationen eine gleichmäßige, kontinuierliche Erhöhung der Stände ein- tritt (Erntezeit ausgenommen). 4. Die Einberufungstage für die zur Zeit der Schlußübungen stattfindenden Waffenübungen werden nach den vorgelegten Programmen vom Ministerium für Landesver- teidiguug verlautbart werden. 5. Jeder Waffenübungspflichtige kann die Periode angeben, zu der ihm die Einberufung aus besonderen Gründen seines Erwerbsverhältnisses wünschenswert ist. Die Wünsche der Waffenübuugspflichtigen, besonders der bei der Landwirtschaft Beschäftigten sind möglichst zu berücksichtigen. Nur wenn das Erreichen der vorgeschriebenen Waffenübungsstände in Frage gestellt wäre, können Waffen- übungspflichtige auch zu der von ihnen nicht gewünschten Periode einberufen werden. Die Anmeldung der Perioden hat von dem Waffen- übungspflichtigen bei der Gemeinde - Vorstehung des Aufenthaltsortes spätestens bis Ende Dezember 1008 zu geschehen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden die Anmeldungen in ein Verzeichnis ausnehmen und dieses nach Abschluß sofort der politischen Vezirksbehörde vorlegen. 6. Die Ausbildung der Rekruten und Ersatzreservisten hat — soweit sie nicht im Herbste erfolgt — auch künftig Mitte März zu beginnen. Die Festsetzung des Zeitpunktes ist den Landwehrterritorialkommauden überlassen. Die zur militärischen Ausbildung im Frühjahre 1909 eingerückten Ersatzreservisten haben anschließend an ihre Ausbildung die 1. Waffenübung mitzumachen. 7. Vorstehende Bestimmungen finden auf die Mann- schaft der berittenen Truppen keine Anwendung. ... Dies wird infolge des Erlapes des k. t Ministeriums für Landesverteidigung vom 6. September 1908, Z 2I28/II zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. Die vorstehende Kundmachung ist in ortsüblicher und geeigneter Weise zu verlautbaren. Mit Beziehung auf den Punkt 5, 1_. Absatz, der Kundmachung sind im Interesse der Waffenübungspslichtigen derlei Anmeldungen von den Gemeinde-Vorstehungen ent- gegenzunehmen und dieselben in ein Verzeichnis nach beiliegendem Muster einzutragen, u. zw. alle sich Meldenden ohne Rücksicht auf deren Zuständigkeit. Diese Verzeichnisse, in welchen die Rubriken 1 bis 6 auf Grund der seitens der sich Anmeldenden vorzuzeigenden Landwehrpässe genauestens auszusüllen find, find ohne Vorlagebericht zuverlässig bis Ende Dezember l. I. anher vorzulegen.

178 24.145. Steyr, 5. Oktober 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen. K. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz. Konkurs-Ausschreibung. Zur Beteilung mit einer Unterstützung aus der ersten Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das Jahr 1908 wird hiermit der Konkurs ausgeschriebeu. Aus diese Stiftung haben vor dem Feinde verwundete Invalide Anspruch. Im Gesuche ist genau anzugeben: u) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der unversorgten Familienmit- glieder; a) mitgemachte Feldzüge; d) Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen. e) Dekorationen; f) seit wann im Jnvalidenstande; g) die staatlichen Bezüge und sonstiges Einkommen. Die Gesuche, welchen die Patental-Urkunde beizu- schließen ist, sind bis längstens 311. Oktober l. I. beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz einzu- bringen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Z. 24.328. Steyr, 6. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 1295. Wimsbach, am 3. Oktober 1908. Kundmachung. Von Seite der gefertigten Gemeinde-Vorstehung wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß infolge Vornahme von Reparaturarbeiten die Almbrücke nächst Wimsbach im Zuge der Lambach-Kremsmünsterer Vezirksstraße am Montag den 12. und Dienstag den 13. Oktober I. I. und die Laudachbrücke im Zuge der Scharnsteiner Bezirksstraße am Mittwoch den 14. Oktober l. I. für Fuhrwerke jeder Art unpasiierbar ist. Gemeinde - Borstchung Wimsbach. Der Gemeinde-Borsteher: Johann Biringer m. p. Z. 24.092. Steyr, 5. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kongrcst für private und öffentliche Hilfeleistung. Im August 1910 findet im Kopenhagen ein internationaler Kongreß für öffentliche und private Hilfeleistung statt, in deffen Programm nachstehende vier Verhandlungspunkte ausgenommen wurden: 1. Krankenpflege auf dem Lande; 2. Hilfeleistung an Fremde; praktische Studie über diesbezügliche internationale Vereinbarungen; 3. Die Rolle der Frau in der Hilfeleistung; 4. Hilfeleistung an Witwen und deren Kinder. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. September 1908, Z. 26.063/V, werden die Gemeinde - Vor- stehungen angewiesen, die Herren Gemeinde - Aerzte hierauf besonders ausmerksam zu machen. Z. 24.323. Steyr, 6. Oktober 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Information über die Auswanderung nach Nnstschuk (Bulgarien). Laut einer dem Ministerium des Innern zugekommenen Mitteilung sollen zahlreiche in der Brauerei „Sw. Petka" in Rustschuk (Bulgarien) beschäftigte österreichische Arbeiter ein sehr schlechtes Los erfahren haben und schließlich gezwungen gewesen sein, mit erheblichen Verlusten Bulgarien zu verlassen. Es empfiehlt sich dringend, daß Leute, welche bei der genannten Brauerei Arbeit nehmen wollen, sich, bevor sie nach Bulgarien reisen, bei dem k. u. k. Konsulate in Rustschuk erkundigen. Z. 24.094. Steyr, 5. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k° Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Der im Jahre 1882 in Werfenweng geborene und nach Pfarrwerfen zuständige, ledige Photograph und Tag- löhner Simon Salier und ein gewisser Wilhelm Josef Steinfeld, geboren am 13. Mai 1888 in Lemberg, Sohn des Moses Lejzor Steinfeld und Sara Bischl, geb. Blauer, zuständig nach Lemberg, treiben sich beschäftigungslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch sie denselben große Auslagen verursachen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, die Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.877. Steyr, 30. September 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und I. I. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Jdentitätserforschung einer Frau. Laut Mitteilung der k. k. Landesregierung in Klagen- furt vom 18. September 1908, Z. 3017/Prs., an die k. k. o.-ö. Statthalterei traf am 6. September l. I. nachmittags mit einem aus Villach kommenden Zuge eine anscheinend den besseren Ständen angehörige Frau in Pörtschach am See ein und nahm in einem dortigen Hotel für mehrere Tage ein Zimmer. Diese Frau, welche den vorgelegten Meldezettel nicht ausfüllte, machte der Wirtschafterin des Hotels die Mit-

179 teilung, daß sie bereits mehrere Jahre schwer leidend sei I und behufs Heilung ihres krankhaften Zustandes ihr ganzes Vermögen verbraucht habe, wie auch, daß sie aus Tirol ' kommend ihre Verwandten in Klagenfurt besuchen wolle, j Am 9. September beabsichtigte die Unbekannte ihre Reise nach Klagenfurt fortznsctzen. Als die Wirtschafterin des Hotels an diesem Tage um 2 Uhr nachmittags in dem Zimmer, in welchem die Unbekannte wohnte, nach dieser sehen wollte, fand sie die Tür von Innen verschlossen und wurde die Türe trotz Rufens nicht geöffnet. Vermutend, daß die Fremde einen Unsall erlitten i habe, lieb die Wirtschafterin die Tür durch einen Schlosser- gehilfen öffnen und fand die Unbekannte mit einem an- ; scheinend aus einem Kleidersaume gemachten Strick am . Türkegel erhenkt vor. Der sosort herbeigerufene Gemeindearzt konnte nur mehr den bereits vor mehreren Stunden eingetretenen Tod konstatieren. Aus den gegebenen Verhältniffen kann mit Sicherheit angenommen werden, daß ein Selbstmord vorliegt. An schristlichen Aufzeichnungen wurde nur nachsteheilde Mitteilung aufgefunden: „Viele Jahre nerveuleidend, überall verfolgt, gänzlich verarmt, bitte ich, mir zu verzeihen." Die Wäsche der unbekannten Toten ist mit W.. K. gemärkt. Weder Dokumente noch sonstige Anhaltspunkte wurden vorgefunden, aus welchen sich die Identität dieser Frau konstatieren ließe. Bargeld wurde nicht vorgesunden. Die unbekannte Selbstmörderin soll kärntnerischen oder steirischen. Dialekt gesprochen haben und beilänffg 50 bis 55 Jahre alt gewesen sein. Selbe war von mittlerer Größe, gut genährt, hatte schwarze, graumelierte Haare, rundes volles Gesicht, licht- braune Augen und an der rechten Halsseite drei schwarze Narben. Am Oberkieser fehlt der recktseitige Schneidezahn. An der rechten Hand, deren Finger verkrüppelt sind, fehlt der Daumen; an der linken Hand sind die beiden Mittelfinger verkrüppelt, >vas durch Giebt verursacht worden sein dürste. Die Beerdigung des Leichnams erfolgte am 11. Sep- I tember 1908 in Pörtschach. Die Leiche wurde über Veran- j lassung des Gemeindeamtes in Pörtschach photographiert. Diese Photographie kann wenn nötig im Wege des Präsidiums der genannten Landesregierung requiriert werden. Die Effekten, welche bei der Leiche vorgesunden wurden, erliegen beim Gemeindeamte in Pörtschach am See. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Auftrage verständigt, behufs Feststellung der Identität dieser unbekannten Frauensperson die entsprechenden Erhebungen einzuleiten und im Falle eines positiven Ergebniffes derselben unverzüglich anher zu berichten. ------------------- :-------- i Z. 24.324. Steyr, 6. Oktober l908. I An alle Gemeinde - vorstehungen u. hochw. Pfarrämter. Ausforschung der Maria Ja«. Laut Note der k. k. Landesregierung in Laibach vom 18. September 1908, Z. 21.348, an die k. k. o.-ö. Statt- [ Halterei, ist Maria Ja» Witwe des Magistrats-Sekretärs i Dr. Ivan Jan aus Laibach, welche auf ihre Witwenpension i zu Gunsten ihrer Kinder verzichtet hat, verschollen. Der Magistrat in Laibach nimmt Anstand, die Pension flüssig machen zu lassen, da er sich im Zweifel über die Lebenssortdauer der genannten Witwe befindet. Maria Jan ist 46 Jahre alt, von mittelgroßer, schlanker Gestalt, sie bat ein längliches, gewöhnlich ge- schminktes Gesicht, dunkelbraune Haare, starke und braune Augenbrauen, braune Augen, Nase und Mund sind proportioniert, die Mundwinkel sind herabgebogen und zeigen einen krampfbasten Ausdruck. ' Die Gemeinde - Vorstehungen und hochw. Pfarrämter werden eingelake», "Nachforschungen nach der Obgenannten zu pflegen, beziehungsweise ibr Ableben zu konstatieren und ein positives Jicfultat sogleich anher mitzuteilen. Z. 23.923. L>tevr, 30. September 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Nachsorichungen nach dem Militärtaxmeldepflichtigen Josef Jlischak (.Amtsblatt Nr. 24 ex 1908) sind ein- zustellen. Z. 24.096. Stevr, 5. Oktober 1908. Die Ausforschung des Zwänglings Michael Brurken- bergcr (Amtsblatt Nr. 29 ex 1908) wird widerrufen. Z. 24.104. Steyr, 7. Oktober 19o8. An alle Gemeinde - Vorstehungen und s. k. Gendarmerie - Posten - ttommanden. Dieselben werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. September 1908, Z. 25.476 X, auf die im Amtsblatte Nr. 82 zur „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei^ in Lemberg vom 14. September 1908, Z 123 884, betreffend die Anordnung von weiteren Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kronlande Galizieu zur eventuellen Verständigung interessierter Kreise besonders aufmerksam gemacht Z. 24.100. Llevr, 6. Oktober 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im AmISblatte 9tr. 82 zur „Linzer Zeitung" ist eine Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 10. September 1908, Z. 118.528 ex 1908, betreffend den Verkehr mit Schweinen in Galizieu und die Ausfuhr von Schweinen aus diesem Verwaltungsgebiete nach den anderen im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 24. September 1908, Nr. 25.543, zur Verständigung von Interessenten in die Kenntnis.

180 Z. 23.964. Steyr, 6. Oktober 1908. | Au alle Gemeinde - Vorstehungen und L. L Gendarnlerie - Posten - Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 20. bis 27. September 1908, nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. September 1908, Z. 26.024/X. Es bestehen: 1. Bläschenausschlag. Bezirk Wels: Gemeinde Thalbeim. 2. Pfcrdcrände. Bezirk Stcyr (Land): Gemeinde Losenstein. E. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinden Nußbach, Pettenbach. 2. Bezirk U r s a h r: Gemeinde Pöstlingberg. 4. Schweincscuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Schildorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. An alle Genossenschaften. A. Gewerbcanmeldnngen pro September 1908. I. Josef Tlapa, Schuhmacher in Hehenberg Nr. 21, Gemeinde Pfarrkirchen. 2. Karl Nömayr, Holzhandel in Neichraming Nr. 134. 3. Julie Sterba, Gemischtwaren- handel in Pichlern Nr. 18, Gemeinde Sierning. 4. Konrad Scbraml, Zengbolzhandel in Lumpelgraben Nr. 15, Gemeinde Kroßraming 5. Leopold Walcher,' Schuhmacher in Markt Weyer. 6. Julian« Stöhrer, Biktualienhandel in Hilbern 9ir. 96, Gemeinde Sierning. 7. Johann Buschmüller, Müller in Penzendorf Nr. 29, Gemeinde Ried. 8. Franz Johann Maderböck, Gemischtwarenhandel in Neustift Nr. 40. 9. Johann Weißensteiner, Holzhandel in Obsweyer Nr. 5, Markt Weyer. 10. Franz Gruber, Gas- und Wasserleitungs- Jnstallätiön in Atarkt Weyer Nr. 37. 11. Michael Lanegger, Schneider in Sarning Nr. 42, Gemeinde Garsten. 12. Maria Günthner, Schnittwarenhandel in Pyrach Nr. 12, Gemeinde Garsten. 8. Gcwerbclöschungen. 1. Johann Zellinger, Müller in Leombach Nr. 15, Gemeinde Sipbachzell. 2. Paul Stesani, Hufschmied in Rappersdorf Nr. 27, Gemeinde Sipbachzell. 3. Franz Steindlberger, Müller in Penzendorf Nr. 28, Gemeinde Nied. 4.' Franz Steindlberger, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. b, c d, e, f und g) in Penzendorf Nr. 28, Gemeinde Ried. 5. Johann Naderbauer, Gast- und Schankgewerbe l8 16, lit. a, b, c, d, e, f und g) in Sierning Nr. 227. 6. Matthias Franzmeir, Gast- und Schankgewerbe in Arz- berg Nr. l, Gemeinde Neichraming. 7. Franz Schachl, Uhkenhandel in Unterwald Nr. 110, Gemeinde St. Ulrich. 8. Michael Lanegger, Schneider in Unterwald Nr 67, Gemeinde St. Ulrich. 9. Barbara Kargl, Krämerei mit Schnittwaren in Lausa Nr. 202. 10. Johann Weinzinger, Brettersäge, in Weyer. 6. Sonstige Gewerbeveränderungen. Therese Brandlmayr, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d, e, f und g) und Gemischtwarenhandel in Ried Nr.' 8. die Fortführung auf Witwenstandsdauer genehmigt. Der k. k. Bezirkshauplmann: Wnlderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steqr. - HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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