162 mit der Einladung aufmerksam gemacht, die in demselben angercgte Aktion „für das Kind" innerhalb des Gemeindegebietes möglichst zu fördern. Da bisher für dieses so außerordentlich humanitäre und gemeinnützige Jubiläumswerk keinerlei Beträge eingelaufen sind, fordere ich die Gemeinde-Vorstehungen abermals auf, alle Kreise der Bevölkerung auf diese Jubiläumsaktion neuerlich in entsprechender Weise mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß jede, wenn auch noch so bescheidene Spende, ob dieselbe nun ohne weitere Bestimmung oder mit einer speziellen Widmung gegeben werde, für diesen Zweck hieramts gerne entgegengenommen wird. Die etwa dortamts einlaufenden Spenden wollen die Gemeinde-Vorstehungen gesammelt an die k. k. Bezirkshaupt- mannscbaft Steyr einsenden. Hiebei wären nur etwaige größere Beträge einzeln, im übrigen aber nur die Sunime der von Privaten und der von öffentlichen Faktoren gemachten Spenden anzuführen. Z. 22.284. Steyr, 10. September 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Der k. k. Finanzrat Anton König in Ried hat ein' Handbuch „der Elementarschaden-Erhebungs-Kommiffär" sür den praktischen Gebrauch herausgegeben. Infolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. September 1908, Z. 23.725/1 a, mache ich hiemit die Gemeinde-Vorstehungen auf diese Publikation mit der Weisung aufnlerksam, die Bekanntmachung dieses Werkes in geeigneter Weise zu sördern. Z. 21.794. Steyr, 15. September 1908. An alle Gemeinde- und Genoffenschastr- Vorstehungen. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats - Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Kapital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall-Versicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben anspruchsbcrechtigt und iverden aus der Stiftung die würdigsten und bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besieht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Borschreibung bis zu 24 K von höchstens 75 % der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibnng von 24 bis 50 X von höchstens 50% der Jabresprämien. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Vei- tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältniffe ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sitid, bis längstens Ende Oktober l. I. hieher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stistungsgenuß ausschließlich deu Kleingewerbetreibenden zugute kommt. Die Gemeinde- und Genossenschafts - Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugniffeu ist hieramts anzusprechen. Z. 22.446. Steyr, 12. September 1908. An alle Genossenschaften. Anleitung zur Abhaltung von Gesellenprüfungen. Im Verlage der Zentraldruckerei in Linz ist eine Broschüre erschienen: „Anleitung zur Abhaltung der Gesellenprüfungen", über Auftrag der k. k. o.-ö. Statthalterei unter Mitwirkung des Gewerbeförderungs-Jnstitutes in Linz, bearbeitet durch Dr. Johann Sochor, k. k. Statthalterei- Konzipist in Linz. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 1. September 1908, Z. 23.759/VIII, werden die Gewerbegenossenschaften, insbesondere solche, denen handwerksmäßige Gewerbe angehören, sowie die Verbände und Jntereffenten der gewerblichen Kreise auf die Broschüre aufmerksam gemacht. Z. 22.392. Steyr, 12. September 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter und schulleitungen. K. u. k. 14. Korpskommando. I. Nr. 7242 von 1908. Konkurs - Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militärwinsenstiftungs- platz für Mädchen. Der Stistungsgenuß jährlicher 60 Kronen wird in halbjährigen dekursiven Raten vom Oberösterreichischen Landesausschuffe erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militärwaisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse des Mädchens zu belegen ■ und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung : die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis spätestens 25. September 1908 beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende i Gesuche werden nicht berücksichtigt. | Innsbruck, im September 1908. K. «. k. 14. Korpskommaudo.
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