Amtsblatt 1908/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Die Gemeinde - Vm üehunqen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden beauftragt, behufs Feststellung der Identität dieses unbekannten Mannes die entsprechenden Erhebungen sofort einzuleiten und ist über ein eventuelles positives Ergebnis unverzüglich anher zu berichten. Z. 21.339. Steyr, 29. August 1908. Jdcntitätscrforschung einer Leiche. Am 7. August 1908 wurde in Ober-Kienstock, Gemeinde Nührsdorf, die Leiche eines zirka 20 jährigen, anscheinend der dienenden Klasse angehörigen Mädchens aus der Donau gezogen. Die Leiche ist 150 am lang, gut genährt, kräftig gebaut. Die Kopfhaare sind kastanienbraun; in denselben zwei gelbe (Celluloid) Haarnadeln und eine solche Spange. Die Zähne gut; an den Ohren goldene Ohrgehänge mit drei blauen in Kleeblattform gefaßten Steinen. Bekleidet ist die Leiche mit einer blauen Blouse (Linzer- zeug), vorn mit kleinen Perlmutterknöpfchen, weiß getupft, mit einer blauen unten mit drei weißen Borten besetzten Schürze, mit graugrünem Lodenrocke mit schwarzen Anstoßporten, der Unterrock ist aus blauem Barchent. Das Leinen- hemd hat vorn an der Brust die rote Merke P. W. Die Strümpfe sind schwarz mit weißen Querstreifen, die Strumpfbänder gestrickt mit roter Einfassung. Die Schnürschuhe gut erhalten, gedoppelt. Die Maceration der Haut noch gering, was daraui schließen läßt, daß die Leiche erst kurze Zeit im Wasser ist (einige Tage). Verletzungen keine, ein fremdes Verschulden nicht nachweisbar. Ueber Zweckdienliches zur Erforschung der Identität dieser Leiche wäre sogleich anher zu berichten.. Z. 21.012. Steyr, 30. August 1908. Des entwichenen Zwänglings Franz Urban. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthallerei vom 24. August 1908, Z. 22.303/11, ist der zur Abgabe in die Zwangsarbeitsanstalt in Znaim notionierte, am 2. Juni 1871 geborene, nach Elend, Bezirk Littau, in Mähren zuständige Franz Urban aus seiner Heimatgemeinde, in welche er seitens der Marktgemeinde-Vorstehung in Waizenkirchen abgeschoben wurde, entwichen. Franz Urban ist kleiner Statur, hat rundes Gesicht, dunkelblonde Haare, braune Augen, blonde Augenbrauen, Mund und Nase gewöhnlich, verkrümmten Zeigefinger der linken Hand, spricht deutsch und war mit abgetragener Kleidung bekleidet. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungs- falle sofort mittels Schubes in die Zwangsarbeitsanstalt in Znaim einzuliefern und über den Vollzug anher zu berichten. Z. 21.114, 21.280. Steyr, 29. August 1908. Militärtaxpflichtiger. Johann Anger, 1881 in Gurwitz geboren, daselbst zuständig; Richard Deliö, 1875 in Veresi geboren. Ueber ein positives Resultat der gepflogenei» Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 20.950 u. 21.113. Lteyr, 29. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Genöm'merie-Posten-UommM Widerruf. Die Ausforschung des Emanuel Franke (h. ä. Amtsblatt Nr. 23 ex 1908) und des Robert Emerich (h. ä. Amtsblatt Nr. 25 ex 1908) ist einzustellen. Z. 21.281. Steyr, 29. August 1908. An alle Gemeinde -VorstchMgen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Stattbalterei vom 25. August 1908, Z. 22.897/XII, treibt sich der im Jahre 1864 geborene, in Kunzendorf, politischer Bezirk Mährisch-Trübau, zuständige Eduard Jenisch, in der Welt beschäftigungslos umher und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen. Jenisch Eduard ist seiner Prosesiion nach Weber, verheiratet, lebt jedoch nicht mit seiner Gattin. Derselbe ist ein dem Trunke ergebenes Individuum; er ist im Besitze eines mit Z. 16, bezeichneten, ohne Datum versehenen, von der Gemeinde Kunzendorf ausgestellten Arbeitsbuches. Personsbeschreibung: Statur mittet, Gesicht länglich, Haare schwarz, Augen braun. Besondere Kennzeichen: Infolge eines Gelenkbruches an einer Hand sieht der Knöchel stark vor. Die Gemeinde-Borstebungen werden daber beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 21.116. Steyr, 30. August 1908. An olle Gemeinde -VorstchMgen. Weisungen für Pfcrdezüchtcr. Bei den letzten Nemontenankäufen bat es sich ergeben, daß einige den Heeres-Nemontassent-Kommissionen zum Ankäufe angeborene dreijährige Pferde trotz ihrer sonstigen Brauchbarkeit, nicht angekaust tverden konnten, weil deren Schweife zu kurz zugestutzt waren. Die dreijährigen von der Heeresverwaltung angekauften Fohlen werden nämlich direkt vom Assentplatze in die Remontendepots gebracht, wo sie noch ein Jahr lang auf der Weide aufgezogen werden müssen. Da nun die Pferde mit gestutzten Schweifen gegenüber der Fliegenplage vollkommen tvehrlos wären, und durch ihre Unruhe in der ganzen Herde Unordnung verursachen könnten, wurden die Remonten-Assent- Kommissionen von ihrer vorgesetzten Behörde angewiesen, dreijährige Pferde mit gestutzten Schweifen nicht anzukaufen.

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