151 Aus Grund anderweitiger verläßlicher Nachrichten wird ferner bekanntgegeben, daß die canadische Regierung die im Herbste v. I. erlassene, ursprünglich bloß für die Wintersaison bestimmte Verordnung, wonach jeder Einwanderer bei der Landung den Besitz von mindestens 25 — 125 K nachweisen müsse (vgl. die h. o. Information vom 12. Februar 1908, 3 4507 und vom 6. Juni 1908, & 19.064, betreffend die Ausschließung von Auswanderern nach Canada) bis auf weiteres aufrecht erhält. Die strikte Einhaltung dieser Verordnung wurde seitens der genannten Regierung allen kompetenten Beborden und - Organen strenge zur Pflicht gemacht. Infolge deffen sind in neuester Zeit viele Fälle vorgekommen, daß Einwanderer, namentlich solche aus Galizien, welche den Besitz des genannten Betrages nicht nachweisen konnten, von der Ladung ausgeschloffen und zur Rückkehr in die Heimat mit demselben Dampfer gezwungen wurden. Das fortwährend noch andauernde Zuströmen mittelloser Auswanderer bat die in letzter Zeit ohnehin sehr traurige Lage unserer Auswanderer .noch verschlechtert. Z. 20.599. Slevr, 22 August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenlland im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsveriode vom 9. bis 16. August 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. August 1908, Z. 22.378/X. Es bestehen: 1. Pferderäude. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 2 Rotlauf der Schweine. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen. 3. Schweinepest. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Baumgarlen. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Kapfing. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timmelkam. Der k. c. Bezirksbauplmann: I. V. Kloucek. Redaktion und !U.r!ag der k. k. BezirksbauMmanuschafl Steur. — Ha izi^e oi:o.:uccu: in
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