146 Unter den geschilderten Umständen muß derzeit von der Auswanderung nach Chile entschieden abgeraten werden, obue Unterschied, ob es sich um Arbeiter oder um Kolonisten handelt. Z 20.236, Steyr, 17. August 1908. I An alle Gemeinde - Vorsehungen. Warnung vor dem Mädchenhändler Joh. Zamecnik. Zufolge einer Mitteilung des k. u. k. österreichischungarischen Generalkonsulates in Adrianopel hat dortselbst der Musiker Johann Zamecnik, 1865 geboren, nach Mysteves, Bezirk Neu BydLow in Böhmen, zuständig mit seiner aus seiner Gattin Magdalcna, geborenen Hanus, dem Sohne ! Johann und den Töchtern Antonie Franziska, Anna und Marie Sina bestehenden Familie zu vielen Aergernissen i Anlaß gegeben, die die zwangsweise Heimbeförderung derselben nötig machten. Johann Zamecnik wird als dem Trunke ergeben, dessen Gattin als eine moralisch ganz verkommene Person i bezeichnet, die sich mit ihren drei Töchtern der Prostitution j ergab und die Flucht dieser drei ebenfalls zur Heimbeför- I derung bestimmten Mädche^r und deren Uebertritt zum Islam erleichterte. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Juli 1908, Z 19 900'11, werden die Gemeinde-Borstehungen hievon j mit dem Beisügen in die Kenntnis gesetzt, daß es sich empfehlen wird, vor Anwerbungen minderjähriger Frauenspersonen durch Johann Zamecnik in geeigneter Weise zu warnen. Z. 20.237. Steyr, 17. August 1908. Warnung vor dem Mädchenhändler Binz. di Gennaro. Laut eines Berichtes der k. k. Polizei-Direktion in Wien bietet der in Alexandrien ein Dienstvermittlungsbureau besitzende Binzenz di Gennaro durch Inserate in den österreichischen und ungarischen Blättern seine Dienste unter dem Titel „International Agcntie Digennaro AttarineAlexandrien" an. Die gepflogenen Erhebungen des k. u. k. österr. -ung. Konsulates in Alexandrien ergaben, daß der vorgenannte italienische Staatsangehörige Binzenz die Gennaro im Ge- heanen den Mädchenhandel betreibe. Es besteht demnach die begründete Besorgnis, daß die Gennaro Mädchen unter der Vorspiegelung ihnen eine Stelle zu verschaffen, an sich locke und dann dem Laster zuführe. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Juli 1908, ! Z. 19.901-11, werden die Gemeinde-Borstehungen hievon mit dem Beisügen in Kenntnis gesetzt, daß es sich empfiehlt, Mädchen, welche von di Gennaro angeworben werden, vor der Annahme eines Engagements zu warnen. Z. 20.031. Steyr, 13. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 2. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die deutsche Lebensversicherungs- Gesellschaft „Atlas" ; in Ludwigshafen am Rhein hat erklärt, von der ihr mit i dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März 1908, Z. 35.260 ex 1907, erteilten Zttlassungs- Bewilligung keinen Gebrauch zu machen. Hievon werden zufolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbaltcrei vom 4. August 1908, Z. 19.907/XI, die Gemeinde - Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 6. April 1908, Z. 7320, Amtsblatt dir. 15, zur Darnach- achtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 20.419 n. 20.418. Steyr, 18. August 1908. Die Ausforschung des Heinrich Hirch, (h. ä. Amtsblatt Nr. 39 ex 1906) und des Jakob Vespor, (h. ä. Amtsblatt Nr. 23 ex 1908) wird widerrufen. An alle Gemeinde-vorstehungeu und k. k. Gendarmerie -Posten -Uommauden. Ausforschung. Z. 20.141. Steyr, 17. August 1908. Der Landsturmpflichtigen Karl Nadda, 1889 in Brünn geboren, nach Deutsch- Pruß zuständig; Johann Konetschny, 1889 in Pecsenyed geboren, nach Plumenau zuständig; Franz Koftka, 1888 in Mährisch-Budwitz geboren, unbekannt wohin zuständig; Franz Fiala, 1889 in Brünn geboren, nach Wischau zuständig; Johann Zubck, 1885 in Wien, IX. Bez., geboren, nach Hutisko zuständig; Othmar Gipps, 1887 in Neutitschein geboren, daselbst zuständig; Franz Matula, 1886 in Lundenburg geboren. Z. 20.000 tt. 20.192. Steyr, 12. August 1908. Der Militärtaxl-ückständler Josef Lindenmair, 1875 geboren, nach Ried bei Kremsmünster zuständig; Franz Mahr, 1879 geboren, Kellner, nach Thann- stetten zuständig. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 19.786 Steyr, 13. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungeu. Ursprungszeugnisse (Viehpässe) für aus «ud «ach dem Teutsche« Reiche bestimmte Tiergattunge». Zur Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bei der Handhabung des Biehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, fand das k. k. Ackerbau- Ministerium mit dem Erlasse vom 31. Juli l I, Z. 14.703/1862, bekanntzugeben, daß bis auf Weiteres von der Forderung von Biehpästen für znr Einsuhr aus dem Deutschen Reiche
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