Amtsblatt 1908/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der st k. Zfzirkshauplmann schuft Sfcqr für öen gleichnamigen politischen unö Schutöezirk. Ur. 34. ütcisr, am 80. August 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft «teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Präunmerationspreiö jährlich ö X, halbjährig 2 X 50 K, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorralh reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 20.574. Steyr, 20. August 1908. An alle Gemein-e-vorstehungen Z. 2411. K.undrn«Hung. Nachdem die im Zuge der Dambacherstraße führende Brauner-Brücke nächst dem Goldmannschen Gasthause neu konstruiert wird, ist bis zur Fertigstellung der Brücke für den Fuhrwerksverkehr die Auerstraße zu benützen. Garsten, 18. August 1908. Der Bürgermeister: Josef SchWeinschwaller. Z. 20.087. Steyr, 13. August 1908. An alle Gemein-e-vorftehungen und Handels - Genossenschaften. Aviso. Die k. «. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kauft nach kaufmännischer Usance: Heu und Streustroh kann sowohl im losen als auch im gepreßten Zustande offeriert werden. Für die Station 3 & o Q P A o N Abstellung Meterzentner Trient 400 250 400 VerpflegSdepot Trient u. zw. Ende August: lOOq Heu. 50 q Streustroh. lOOq Betteultroh; anfangs September: ivOgHeu: K)0q Streustroh, SOOq BeNen- stroh; zweite Hälfte September 200 q Heu, )00q Streustroh. Die näheren Bedingungen können bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Hievon sind die Interessenten in ortsüblicherweise aufmerksam zu machen. i Z. 19.952. Steyr, 12. August 1908. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Information betreffend die Auswanderung nach Chile. Der Mangel an Arbeitskräften, welcher stch in Caile kurz nach der Erdbebenkatastrophe fühlbar gemacht halte, wurde durch die verstärkte Einwanderung in kurzer Zeit behoben. Außerdem brächte es die im zweiten Semester des Jahres 1907 ausgebrochene wirtschaftliche Krisis mit sich, ! daß Arbeiter nicht nur nicht gesucht, sondern massenhaft entlassen wurden. In Konsequenz desteu stnd die nach der ! Erdbebenkatastrophe beträchtlich gestiegenen. Löhne wieder I bedeutend gefallen, während die Teuerung des Lebensunterhaltes stetig zunimmt und die Preise der Lebensmittel eine | noch nie dagewesene Höhe erreicht haben. Unter diesen Um- : ständen ist es begreiflich, daß die Mehrzahl der Einwanderer, welche im Lause des Jahres 1907 in Chile eingetroffen sind, nach kurzem Auseuthalte daselbst das Laud wieder I verlassen haben. Das Kolonisationswesen liegt fast ausschließlich in Händen von Konzessionären, von denen jedoch viele ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen stnd, so daß stch die chilenische Regierung veranlaßt sah, die Kontrakte mit ibnen zu lösen und ihnen die Konzessionen und die Ländereien zu entziehen. Der seitens der chilenischen Regierung mit einem italienischen Auswanderungsagenten abgeschlossene Vertrag, wonach sich dieser Agent verpflichtet hatte, 30.000 Einwanderer nach Chile zu bringen, besteht noch aufrecht und . soll schon demnächst die erste Sendung dieser Einwanderer ! anlangen.

146 Unter den geschilderten Umständen muß derzeit von der Auswanderung nach Chile entschieden abgeraten werden, obue Unterschied, ob es sich um Arbeiter oder um Kolonisten handelt. Z 20.236, Steyr, 17. August 1908. I An alle Gemeinde - Vorsehungen. Warnung vor dem Mädchenhändler Joh. Zamecnik. Zufolge einer Mitteilung des k. u. k. österreichischungarischen Generalkonsulates in Adrianopel hat dortselbst der Musiker Johann Zamecnik, 1865 geboren, nach Mysteves, Bezirk Neu BydLow in Böhmen, zuständig mit seiner aus seiner Gattin Magdalcna, geborenen Hanus, dem Sohne ! Johann und den Töchtern Antonie Franziska, Anna und Marie Sina bestehenden Familie zu vielen Aergernissen i Anlaß gegeben, die die zwangsweise Heimbeförderung derselben nötig machten. Johann Zamecnik wird als dem Trunke ergeben, dessen Gattin als eine moralisch ganz verkommene Person i bezeichnet, die sich mit ihren drei Töchtern der Prostitution j ergab und die Flucht dieser drei ebenfalls zur Heimbeför- I derung bestimmten Mädche^r und deren Uebertritt zum Islam erleichterte. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Juli 1908, Z 19 900'11, werden die Gemeinde-Borstehungen hievon j mit dem Beisügen in die Kenntnis gesetzt, daß es sich empfehlen wird, vor Anwerbungen minderjähriger Frauenspersonen durch Johann Zamecnik in geeigneter Weise zu warnen. Z. 20.237. Steyr, 17. August 1908. Warnung vor dem Mädchenhändler Binz. di Gennaro. Laut eines Berichtes der k. k. Polizei-Direktion in Wien bietet der in Alexandrien ein Dienstvermittlungsbureau besitzende Binzenz di Gennaro durch Inserate in den österreichischen und ungarischen Blättern seine Dienste unter dem Titel „International Agcntie Digennaro AttarineAlexandrien" an. Die gepflogenen Erhebungen des k. u. k. österr. -ung. Konsulates in Alexandrien ergaben, daß der vorgenannte italienische Staatsangehörige Binzenz die Gennaro im Ge- heanen den Mädchenhandel betreibe. Es besteht demnach die begründete Besorgnis, daß die Gennaro Mädchen unter der Vorspiegelung ihnen eine Stelle zu verschaffen, an sich locke und dann dem Laster zuführe. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Juli 1908, ! Z. 19.901-11, werden die Gemeinde-Borstehungen hievon mit dem Beisügen in Kenntnis gesetzt, daß es sich empfiehlt, Mädchen, welche von di Gennaro angeworben werden, vor der Annahme eines Engagements zu warnen. Z. 20.031. Steyr, 13. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 2. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die deutsche Lebensversicherungs- Gesellschaft „Atlas" ; in Ludwigshafen am Rhein hat erklärt, von der ihr mit i dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März 1908, Z. 35.260 ex 1907, erteilten Zttlassungs- Bewilligung keinen Gebrauch zu machen. Hievon werden zufolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbaltcrei vom 4. August 1908, Z. 19.907/XI, die Gemeinde - Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 6. April 1908, Z. 7320, Amtsblatt dir. 15, zur Darnach- achtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 20.419 n. 20.418. Steyr, 18. August 1908. Die Ausforschung des Heinrich Hirch, (h. ä. Amtsblatt Nr. 39 ex 1906) und des Jakob Vespor, (h. ä. Amtsblatt Nr. 23 ex 1908) wird widerrufen. An alle Gemeinde-vorstehungeu und k. k. Gendarmerie -Posten -Uommauden. Ausforschung. Z. 20.141. Steyr, 17. August 1908. Der Landsturmpflichtigen Karl Nadda, 1889 in Brünn geboren, nach Deutsch- Pruß zuständig; Johann Konetschny, 1889 in Pecsenyed geboren, nach Plumenau zuständig; Franz Koftka, 1888 in Mährisch-Budwitz geboren, unbekannt wohin zuständig; Franz Fiala, 1889 in Brünn geboren, nach Wischau zuständig; Johann Zubck, 1885 in Wien, IX. Bez., geboren, nach Hutisko zuständig; Othmar Gipps, 1887 in Neutitschein geboren, daselbst zuständig; Franz Matula, 1886 in Lundenburg geboren. Z. 20.000 tt. 20.192. Steyr, 12. August 1908. Der Militärtaxl-ückständler Josef Lindenmair, 1875 geboren, nach Ried bei Kremsmünster zuständig; Franz Mahr, 1879 geboren, Kellner, nach Thann- stetten zuständig. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 19.786 Steyr, 13. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungeu. Ursprungszeugnisse (Viehpässe) für aus «ud «ach dem Teutsche« Reiche bestimmte Tiergattunge». Zur Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bei der Handhabung des Biehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, fand das k. k. Ackerbau- Ministerium mit dem Erlasse vom 31. Juli l I, Z. 14.703/1862, bekanntzugeben, daß bis auf Weiteres von der Forderung von Biehpästen für znr Einsuhr aus dem Deutschen Reiche

147 gelangende andere Tiergattungen, als die im Artikel 2, Absatz 3, des genannten Viehseuchen-Uebereinkommens angeführten, das sind Pferde, Maultiere, Esel und Rindvieh, ferner Schase, Ziegen, Schweine und Geflügel, abgesehen wird. Für Tiere, die zu Zirkusschaustellnngen, für zoologische Gärten, Wildparks und ähnliche Anlagen bestimmt sind, ist von der Beibringung von Viehpässen bis auf weiteres dann abzusehen, wenn die Tiere mittelst der Eisenbahn von anderen, für den gewöhnlichen Verkehr bestimmten Tieren abgesondert transportiert, bei der in der Eintrittsstation vorzunehmenden tierärztlichen Untersuchung vollkommen gesund befunden und von der Ausladestation unmittelbar nach dem Bestimmungsorte gebracht werden. Bei „Geflügel" ist hinsichtlich der Paßpflicht zwischen zahmen (Hausgeflügel) und wildem Geflügel (Federwild) zu uuterscheiden. Zum Hausgeflügel zählen Gänse, Enten, Haushühner einschließlich Perlhühner, Truthühner, Pfauen, Tauben und Schwäne, während als Federwild Fasanen, Rebhühner und anderes der Jagd unterliegendes Geflügel in Betracht kommen. Beide Arten von Geflügel unterliegen im allgemeinen den Bestimmungen des Viehseuchen-Uebereinkommens. Jedoch ist von der Anwendung des Art. 2, (Paßpflicht auf das wilde Geflügel (Federwild) bis auf weiteres abzusehen. Sing- und Ziervögel, die in Käfigen u. dgl. gehalten zu werden pflegen, sind gleichfalls nicht den Bestimmungen des Art. 2 des Uebereinkommens zu unterstellen. Für Geflügeltransporte im Grenzverkehre, sofern sie aus weniger als 100 Stück bestehen, sind nach Ziffer 5, Absatz I und 2 des Schlußprotokolles zum Viehseuchen- Uebereiukommen keine amtstierärztlichen Bescheinigungen, sondern lediglich die von den Ortsbehörden auszustellendeu Ursprnngszeugniffe beizubringen. Für Renn- und Trabrennpserde sind, wie bekannt, Verkehrserleichlerungen vorgesehen, und zwar ist der gegenseitige Verkehr mit Renn- und Trabrenllpferden nur von der Beibringung von Zeugniffen abhängig gemacht, die von hiezu besonders ermächtigten Rennklubs unter Beidrückuug ihres Siegels ausgestellt worden sind. Diese Zeugniffe, die ein Urssprungszeuguis der Ortsbehörde und eine amtstier- ärztliche Gesundheitsbescheinigung enthalten müssen, sind nach dem Muster des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 21. April 1906, Z. 18 721, (intimiert mit dem h. ä. Erlasse vom 25. April 1906, Z. 9520), auszustellen und berechtigen zur Einführung der dadurch gekennzeichneten Pferde ohne amtstierärztliche Grenzuntersuchung. Zur Ausstellulig derartiger Zeugnisse für Rennpferde sind ermächtigt, in Deutschland: der Unionklub in Berlin und der Münchner Rennverein, in den im Reichsrate vertretenen Königreicheri und Ländern der Wiener Jockeyklnb. Für den Verkehr mit Trabrennpserden haben die gleiche Berechtigung der Münchner Trabrenn- und Zuchtverein lmd der Wiener Trabrennverein erhalten, jedoch mit der Einschränkung, daß die von diesen Vereinen ausgestellten Zeugnisse nur soweit verwendet werden dürfen, als es sich um die Ueberführung von Trabrennpserden von den großen Trabrennplätzen Deutschlands nach den gleichartigen Plätzen in Oesterreich-Ungarn und umgekehrt banbclt. Als große Trabrennplätze sind anzusehen in Deutschland a) die Trabrennbahn Berlin -Westend der Trabreunge- sellschaft Berlin-Westend (E.-V.) in Berlin, i>) die Trabrennbahn Berlin-Weißensee des Rennklubs (E.-V.) in Berlin, ! c) die Trabrennbahn Altona-Bahrenield des Altonser Rennklubs (E.-V.) in Altona, ck) die Trabrennbahn München -Daglnng des Münchener Trabrenn-Zuchlvereines (E.-V.) in 'München; in Oesterreich die Trabrennplätze: Wien, Baden, Gmunden, Linz, Triest und Meran - Mais. Endlich wurde nach hierüber gepflogenem Einvernehmen mit der kaiserl. Deutschen Regierung für die ausnahmsweise Bewilligung zur Einfuhr von Pferden aus Wien und umgekehrt aus den betreffenden Deutschen Großstädten eine Gültigkeitsdauer von einer Woche, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, festgesetzt, welche Verfügung am 1. Juli l. I. in Kraft getreten ist. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge ! Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. August 1908, i Z. 21.373 X, unter Bezugnahme auf die Statthalterei- Erlässe vom 28. Februar 1906, Z. 4329/X, vom 12. Jänner 1907, Z. 978/X, und vom 30. April 1907, Z. 10.986 X, veclautbart in den h. a. Amtsblättern Nr. 13, ex 1906, Z. 5748, Nr. 4 und 21 ex 1907, Z. 1420 und 11.591, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 19.845. Steyr, 13. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommauden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. August 1908, Z. 21.037/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Dir. 68 enthaltene Kundmachung der k. 1 Slattbalterei in Lemberg vom 22. Juli 1908, Z 98.362 ex 1908, betreffend die Anordnung von Veterinär-polizeilichen Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. ! Z. 19.846. Steyr, 13. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Einfuhr von geschlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete. Anläßlich eines konkreten Falles, in welchem aus dem Okkupatiousgebiete nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern eingeführte geschlachtete Schweine wegen Schweineseuche aus Grund der in den, dem betreffenden Transporte frei beigepackten Einigen Vorgefundenen Veränderungen beanständet worden sind, hat sich die Landesregierung in Sarajewo veranlaßt gesehen, die Verfügung zu treffe», daß fernerhin eine Versendung der inneren Organe wie Lungen, Lebern, rc. gelegentlich des Exportes geschlachteter Schweine nur in plombierte« Körbe» erfolgen darf. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. ; Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. > Statthalterei in Linz vom 4. August 1908, Z. 2o 597 X, ' unter Bezug auf den dortigen Erlaß vom 12. März 1898, l Z. 4174/11, verlautbart mit h. a. Z. 4633, Amtsblatt Nr. 12. ex 1898, in die Kenntnis gesetzt.

148 Z. 20.033. Steyr, I3. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommand^ Werscuchenstcrnd im Verwaltungsgebiete Oberösterreich iu der Verichtsperiode vom 2. bis 9. Äugust 1908, uach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Liuz vom 10. August 1908, Z. 21.814/X. Es bestehen: 1. Milzbrand der Rinder. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Edlbach. 2. Pfcrderäude. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 3. Rotlanf der Schweine. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen. 4. Schweinepest. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Baumgarlen. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Kapfing. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Z. 20.238. Steyr, 16. August 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Die Gemeiude-Borstehuugen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden hiemit auf die im Amtsblatts Nr. 69 zur „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 5. August 1908, Z. 32.552/4260, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirkshauplmannu I. V. Kloueek. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlöhauvtmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckern in Steyr.

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