Amtsblatt 1908/33 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der ft. k. L kz i r lr 8 h mi p i mn n n lÄ a st Z^hr sw öen gLerchnclMigen pok'iLrfchen und ScHutbezivk. Ar. 33. Steyr, rrm 13. August 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 I< 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. L>teyr, 12. August 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hinausgabe der Ncichsgcsetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stärk LXVIII — LXXI an die Gemeinde-Norstehunge» zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher 511 berichten. Z. 19.318. - Steyr, 5. August 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t. L. GenLarmene-PMen-UOMMMden. Samuilnngsbewilligung. Das k k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat unterm 26. Juni 1908, Z. 24.436, dem Komitee zur Errichtung einer Kaiserin Elisabeth-Gedächtnis-Kapelle in Krumpeudorf am Wörthersee die angesuchte Bewilligung zur Sammlung von Beiträgen für diese Kapelle für Öber- österreich bei bekannten Wohltätern, mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden, für die Zeit vom 4. August 1908 bis 3. Oktober 1908 erteilt. Hievon werden die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden über Erlaß des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 3. August 1908, Z. 3031/l?r., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Organe Eleonora Haybäck, am 3. August l. I. vom k. k. Statthalterei- Präsidium in Linz das mit deren Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 82 ausgestellt wurde. Z. 19.015 ad. Steyr, 5. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehmgen. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 29. Juli 1908, Z. 18.191/1 ad, werden die Gemeittde- Borstehungen aufmerksam gemacht, daß die in der Folge den Einberufungskarten beiliegenden Anmeldungen zur Beanspruchung des Unterhaltsbeitrages, an die Einberufenen auch in jenen Fällen auszufolgen sind, wenn auch schon im Vorhinein angenommen werden kann, daß ein Anipruch hierauf nicht besieht. Z. 19.785. Steyr, 10. August 1908. An alle Gememde-Vorstchrmgen. Erteilung von Auskünften aus Anlaß der Anmeldnng zur Pcnsionsbersichcrung der privaten Angestellten. Laut Verordnung des k k. Ministeriums des Innern vom I.Juli 1908, sind die Anmeldungen der Versickerungs- pflichtigen in der Zeit vom 1. bis 28. August 1908 zu ; erstatten. Die beteiligten Dienstgeber und Angestellten werden aufmerksam gemacht, daß die Allgemeine Peusionsansialt für Angestellte „Erläuterungen zu den nach dem Pensions-Ver- stcherungsgesetze erstmalig zu erstattenden Anmeldungen" herausgegeben hat, welche bei jeder k. k politischen Behörde I. Instanz (k. k. Bezirkhauptmannschaften, Städte-Magistrate in Wien bei den magistratischen Bezirksämtern, sowie bei der Allgemeinen Pensionsanstalt in Wien, VIII., Alser- straße Nr. 35, Telephon Nr. 14.957), unentgeltlich erhältlich sind. Wenn aus diesen „Erlänterungen" in besonderen einzelnen Fällen ein Bescheid nicht entnommen werden könnte, können die erforderlichen Auskünfte bei den zuständigen Behörden I. Instanz eingebolt werden. Hinsichtlich jener politischen Behörden I. Instanz, deren Zuständigkeit in dem einzelnen Falle gegeben erscheint, wird auf Seite 4, Abs. 2, von oben der erwähnten „Erläuterungen" verwiesen. Außerdem ist die Allgemeine Penstonsanstalt bereit, jedermann in Sachen der Anmeldung von Versicherungs- pflichtigen auf schriftliches oder mündliches Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen. Schriftliche Anfragen werden nach Möglichkeit umgehend beantwortet tverden, wobei bemerkt tvird, daß den Anfragen ein Rückporto nicht auzuschließen sein ivird; mündliche Auskünfte werden innerhalb der Anmeldungsfrist, d. i. vom 1. August 1908 bis zum 28. August 1908, an Wochentagen von halb 9 Uhr vormittags bis halb 3 Uhr nachmittags, an Sonntagen, sowie am 15. August (am Tage Maria Himmelfahrt) von halb 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags erteilt werden.

142 Die Mitwirkung der Landcsstellen der Allgemeinen Pcnsionsanstalt für Angestellte an der Erteilung von Auskünften an die Interessenten kann nicht erfolgen, da dieselben bisher noch nicht errichtet sind. Zufolge Erlasses der f. k. o. - ö. Statthalterei von: 5. August 1008, Z. 21.454/XII, werden die Gemeinde- Vorstchungen beauftragt, für die möglichst umfasiende Verlautbarung dieser Kundmachung in den interesiicrten Kreisen schleunigst Sorge zu tragen, da der Beginn der Anmeldungsfrist (1. August 1908) bereits eingetreten ist. Gleichzeitig werden auch die b. ä. Erläsie vom 21. Juli 1908, Z 18.002, Amtsbl. Nr. 31 und vom 4. August 1908, Z. 19 238, Amtsbl. Nr. 32 ex 1908 behufs genauester Darnachachlung in Erinnerung gebracht. Z. 19.402. Lteyr, 7. August 1908. An alle Gemeinde -Vorstellungen und t. t. Gendarmerie - Posten - Aommanöen. Warnung vor der Jlnswandernng nach Nord- und Süd - Carolina. Es ist dem k. k. Ministerium des Innern bekannt getvorden, Last die „Carolina Trucking Dvelopment Co." in Wilmington, Nord Carolina (Vereinigte Staaten von Amerika), einen Vertreter nach Europa entsendet hat, um für sie Ansiedler zu gewinnen. Die Gesellschaft betreibt den Gemüse und Obstbau, verkauft den neuen Ansiedlern Land und ist ihnen angeblich bei Errichtung der Farm und beim Beginne des Anbaues behilflich. Da es hienach nicht ausgeschlossen ist, daß sich auch im hiesigen Bezirke eine Propaganda für die Auswanderung nach Nord- oder Süd-Carolina bemerkbar machen wird, werden die Gemeinde-Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommandcn zufolge des Erlasies der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 22. Juli 1908, Z. 18 953/11, angewiesen, dieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zu widmen und ist über das Auflauchen einer derartigen Propaganda zu berichten. Etwaige Anfragen von Auswanderungslustigen wären vorläufig dahin zu beantworten, daß nähere Nachrichten speziell über die genannte Ansiedlllngsgesellschaft nicht vorliegcn, daß jedoch im allgemeinen die Aussichten der Auswanderer in den Südstaaten der amerikanischen Union, zu denen anch Nord- und Süd-Carolina zu zählen sind, sehr ungünstige seien, weshalb auch vor Auswaudernng dahin gewarnt werden muß. Jedenfalls sei daher gegenüber den erwähnten Anwerbungsversuchen große Vorsicht geboten. Z. 18.599. Steyr, 5. August 1908. An alle Gemeinde -Vorstehmgen. Verfassung der Urliste der Geschwornen pro 1909. Gemäß § 5 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, N.-G.-Bl. Nr. 121, hat der Gemeinde-Vorsteher mit zwei von ihm aus der Gemeinde-Vertretung gewählten Mitgliedern alljährlich anfangs September ein Verzeichnis aller jener Personen anzulegcn, welche nach den Bestimmungen der §§1,2 und 3 des genannten Gesetzes zu Geschwornen berufen tverden können und ihre Befreiung nicht nach 8 4, Z. I, des Gesetzes bereits erwirkt haben. Das Verzeichnis, welches für die Schwurgcrichtsperiode 1909 anzulegcn ist, hat in alphabetischer Ordnung und unter fortlaufenden Nummern die Vorund Zunamen der eingetragenen Personen, deren Stand, Beschäftigung, Wohnort und Steuersatz, dann Angabe, welcher [ Sprache sie mächtig sind, und welcher sie sich vorwiegend bedienen, zu enthalten und ist bei den Wehrpflichtigen an- zugeben, ob und für welche Zeit ihre Einberufung zur militärischen Dienstleistung zu gewärtigen ist. Dieses Verzeichnis, welches die Urliste der Geschwornen bildet, muß wenigstens acht Tage lang au dem Amtssitze des Gemeinde-Vorstehers zu jedermatins Einsicht anfliegen, und es hat darüber die öffentliche Bekanntmachung auf ortsübliche Weise mit der Belehrung über das Einspruchsrecht unter gleichzeitiger Affichieruug einer diesbezüglichen Kund- macbung an der Gemeindeamtstafel § 6) zu erfolgen. Jedem । Beteiligten steht es frei, während dieser Frist wegen Ucber- gehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gesetzlich unfähiger und unzulässiger Personen in die Liste schriftlich oder mündlich zn Protokoll Einspruch zu erheben oder in | gleicher Weise seine Befreiungsgründe geltend zu machen. Ueber alle erhobenen Einsprüche und die Nichtigkeit der angeführten Vefreiungsgründe hat die aus dem Gemeinde- Vorsteher und den von ibm gewählten zwei Mitgliedern der ! Gemeinde-Vertretung bestehende Gemeinde - Kommisiion nach den Bestimmungen des § 7 des zitierten Gesetzes zu entscheiden. Die mit der Eintragung dieser Entscheidungen richtig gestellte Urliste ist vom Gemeinde-Vorsteher und den zwei Mitgliedern der Gemeinde-Kommission zu unterfertigen und unter Anschluß aller Schriftstücke, welche sich auf die allfällig eingebrachlen Reklamationen und Befreiungsgesuche beziehen, nebst der diesbezüglichen Kundmachung, auf welcher der Affichierungs- und Abnahmstag unter Beisetzung des Gemeindefiegels ersichtlich gemacht werden muß, bis längstens Ende September l. I. bei Vermeidung jeder Fristüberschreitung anher vorzulegen und sind bei Vorlage derselben diejenigen in die Urliste aufgenommenen Männer, welche die Gemeinde-Vorstehung wegen ihrer Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlichen Gesinnung und Charakterfestigkeit für das Amt eines Geschwornen besonders geeignet erachtet, in der Urliste mit Blan- oder Rotstift zu bezeichnen. Jin Fälle keine Einwendungen gegen die Geschwornen-Urliste pro 1909 eingebracht wurden, ist dies ausdrücklich zu bemerken. Die für die Anfertigung der Urlisten erwachsenen Kosten sind von den Gemeinden zu tragen. Schließlich werden die Gemeinde-Vorstehungen noch angewiesen, bei der Anlegung von Geschwornenlisten strengstens darauf zu achten, daß Personen, welchen gesetzliche Befreiuugs- gründe zustehen, insbesondere solche, welche das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben, welche nicht mehr in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben oder das österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzen, oder welche nach § 3 des zitierten Gesetzes zu dem Geschwornenamte nicht berufen sind, ferner Männer, welche neben ihren gewöhnlichen Geschäften Postmeister oder Postexpeditoren sind, auch Personen, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die des Lesens und Schreibens nicht kundig sind, in die Urliste nicht ausgenommen werden". Z. 18.600. Steyr, 5. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Brieftauben-Züchter re. Mit Bezug auf den Erlaß der k. k. o.-ö. Statt- halterei vom 11. November l. I., Z. 25.472'1, h- a.

143 Z. 23.917, vom 19. November 1906, Amtsblatt Nr. 47, werden die Gemeinde - Vorstehnngen beauftragt, über die etwa im Gemeindegebiete befindlichen Brieftauben-Zuchtvereine und Züchter, Besitzer von Brieftauben, sowie die Zahl der von denselben gehaltenen Tiere einen Ausweis nach dem mit obigem Ämtsblatte hinausgegebenen Formulare bis längstens 25. August l. I. anher vorzulegen, eventuell sind Fehlberichte einzusenden. Z. 19.142/736. Steyr, 6. August 1908. An Me Gemeinde-VOrstehmgM, k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden und §orstaussicht§organe. Betreffend das vermehrte Auftreten der Nonne (Psilura monacha) auch Fichtenspinner genannt. Zufolge Erlafies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Juli 1908, »6 Z. 13.793/IX, werden die Gemeinde- Vorstehnngen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden und Forstaussichtsorgane, mit Rücksicht auf das Heuer in einzelnen polit. Bezirken wahrgenommene verniehrte Auftreten der Nonne, ausgesordert, mit aller Energie darauf zu dringen, daß die Durchforschung der Wälder von den mit deren Beaufsichtigung betrauten Organen in eifriger und umsichtiger Weise vollzogen werde. Durch fleißige Revisionen beim Tage, während welcher Zeit die Falter zumeist an der Schattenseite der Bäume ruhig sitzen, sowie durch Revisionen mit Laternen, Fackeln und Leuchtfeuern bei Nacht zwischen 10 und 1 Uhr wird es am ebesten möglich sein, das Vorhandensein der Nonne festzustellen. Wenn nur bei Tag revidiert wird, so kann aus denl Ausfliegen einzelner Falter beim Durchgehen der Bestände schon auf das Vorhandensein einer ziemlich bedeutenden Anzahl von Faltern geschlossen werben. Bei der Berichterstattung genügt es nicht, wenn nur die Zahl der gefundenen Falter angegeben wird, sondern es sind außerdem noch anzuführen: Die Ortsgemeinde, Katastralgemeinde und die Waldörtlichkeit, ferner die ^age, das Mischungsverhältnis der Holzarten, das Alter der betreffenden Bestände. Eventuell gemachte Wahrnehmungen in biologischer Hinsicht, wie über den Zeitpunkt der Ver- puppung, Beginn des Falterfluges, über das Vorkommen von Schmarotzer-Insekten, Spaltpilzen rc. wären gleichfalls hieher bekanntzugeben. Hiebei wird auch die h. o. Kundmachung vom 10. Februar 1891, Z. 1469, Anhang Amtsblatt Nr. 7 in Erinnerung gebracht. Von diesem Erlasse sind die Gemeinde-Waldaufseher in geeigneter Weise in die Kenntnis zu setzen. Z. 18.626, 18.625, 19.656. Steyr, 5. August 1908. An alle Gemeinde -Norstehmgen und k. L Gendarmerie - Posten - kommanden. Warnung vor Uttterstühnngsschwindlern. Nachstehende Personen treiben sich beschäftigungslos in der Welt umher und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reijevorschüste erfolgen, und zwar: 1. Josef Gabauer, am 31. Dezember 1883 in Wien, Alservorstadt, unedel, geboren, heimatzuständig nach Deutsch-Beneschau, polit. Bezirk Kaplitz, bereits wegen Verbrechen vorbestraft, Buchbindergehilse, reist zumeist als Artist herum. Der Genannte ist von mittlerer Statur (176 cm hoch), hat blaue Augen, braunes Haar und Augenbrauen, einen proportionierten Munb und Nase, gute Zähne, rundes Kinn und eine gesunde Gesichtsfarbe. 2. Johann Skvara, im Jahre 1878 geboren, ledig, zuständig nach Lochowitz, polit. Bezirk Horowitz, Fabriksarbeiter, ist von mittlerer Gestalt, hat ovals Gesicht, kastanienbraune Haare, braune Augen, proportionierten Mund, eine spitzige Nase. 3. Heinrich Wimmer, 1875 geb., nach Haigermoß, Bez. Braunau a. I., zuständig, von mittlerer Gestalt, ovales Gesicht, dunkelbraune Haare, braune Augen, proportionierten Mund und Nase und als besondere Kennzeichen eine gebückte Körperhaltung; 4. Josef Wartschei, 1877 in Lienz, Tirol, geboren und ledig; 5. Alfons Reyer, 1875 in Trieft geboren, nach Laibach zuständig, gewesener Kontorist Die Gemeinde-Vorstebungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach sallweifer Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürsnistes — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen sckubpolizeilich zu behandeln. An alle Gemeinde-Vorstehmlßen und §° L Gendarmerie - Pesten - Uommanden. Ausforschung. Z. 19.651, 19.652, 19 653 u. 19.654. Steyr, 8. August 1908. Der Landsturmpflichtigen. Johann Nadda, 1889 in Brünn geboren, nach Deutsch - Pruß zuständig; Josef Johann Vrona, 1889 in Wischau geboren, nach Morein zuständig. Der Stellungspflichtigen. Martin Bauar, 1884 in Straßnitz geboren, daselbst zuständig; Andreas Porubsk)', 1886 in Turzofalva geboren, nach RoLnan zuständig. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher 511 berichten. Z. 19.568. Steyr, 8. August 1908 Des entwichenen Zwänglings Michael Bruckenberger. Laut Erlaß der k. k. Stattbalterei voni 4. August 1908, Z. 21.376/11, ist der am 11. August 1868 geborene, nach Bad Jschl zuständige, aus Grund des Erkenntnisses der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 23. Februar 1908, Z. 3147, in die krainische Landes,zwangsarbeitsanstalt in Laibach abgegebene Zwängling Michael Bruckenberger am 6. Juli 1908 von der in Jauerburg detachierten Zwäng- lingsabteilung entwichen:

144 Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues, hat eiu längliches Gesicht, blonde Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, hohe Stirne, Nase, Mund proportioniert, schad- haste Zähne, ein rundes Kinn, trägt einen blonden Schnurr- bart. Er spricht deutsch und ist von Profesiion Taglöhner. Bekleidet war derselbe mit der Zwänglings-Zwilchmontur, ferner Hemd, Katlie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „ZwangsarbeitsAnstalt Laibach" verseben sind. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungs- falle sofort mittels Schubes in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach einzuliefern und über den Vollzug anher zu berichten. Z. 19 275. Steyr, 5. August 1908. Tcr Anna Hamedinger. Laut Diotc der k. f. Bezirkshauptmanuschaft Linz vom 28. Juli 1908, Z. 17.495, hat sich eine gewisse Anna Hamedinger, 70 Jahre alt, ziemlich groß, mittelstark, mit kurz geschorenen weißen Haaren, längliches Gesicht, braunen Augen proportionierten Mund und Nase, durch Gicht entstandene verkrüppelte Hände, zahnlos und mit Kröpf behaftet, welche bisher bei ihrer Schwiegertochter Anna Hamedinger in Frindorf Nr. 1, Gemeinde Hörsching, in Pflege war, Mitte Juni l. I. unbekannt wohin entfernt und ist seit dieser Zeit abgängig. Als sie fortging war sie barfuß, trug einen alten, braungefleckten Rock und ein Leibchen ohne Aermel, einen roten Unterrock, mit blauem Sträußelmuster, weißes Hemd ohne Märke, blaue Schürze, schwarzes Klothtuch und weißes Halstuch. Sie ist schwachsinnig und war schon öfters ovn ihrer Schwiegertochter weggegangen, kehrte bisher jedoch regelmäßig nach einigen Tagen wieder zurück. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, die nötigen Nach- forschungen zu pflegen und ist im Falle eines positiven Resultates anher zu delationieren. Z. 18.902. Steyr, 5. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 7. k. Gendarmerie-Posten-Uommanöen. Widerruf. Die Ausforschung des Josef Egger, (h. ä. Amtsblatt Nr. 35 ex 1907) ist einzustellen. Z. 19.459. Steyr, 7. August 1908. T ie Ausforschung des Max Pimiskern, (h. ä. Amtsblatt Nr. 20 «x 1908): des Johann Reisinger und Franz Hutter (h. ä. Amtsblatt Nr. 25 ox 1908); des Anton Riegg, (h. ä. Amtsblatt Nr. 27 ex 1908); des Ferdinand Pospiäil, (Amtsbl. Nr. 29 ex 1907) und des Josef Solda», (h ä. Amtsblatt Nr. 10 ex 1908) wird widerrufen. Z. 19.710. Steyr, 10. August 1908. Die Jdentitätserforchung der am 13. Juni 1908 in Klein-Pöchlarn aus der Donau gezogenen männlichen Leiche ist einzustellen, da laut Relation des k. k. Gendarmerie- Posten-Kommandos in Lembach vom 23. Juni 1908, dieselbe mit dem am 5. Juni 1908 bei Obermühl ertrunkenen Anton Stöbich aus Grafenau, Gemeinde Nieder- kappel, identisch ist. (H. ä. Amtsblatt Nr. 28 ex 1908). Z. 19.464. Steyr, 8. August 1908 Au alle Gememde-VorstehMgeu und Z. Z° Gendarmerie-Posteu-AommMdmWerseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. Juli bis 3. August 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. August 1908, Z. 21.216/X. Es bestehen: 1 Milzbrand der Rinder. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Edlbach. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Neukirchen. 2. Pferderäude. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 3. Rotlauf der Schweine. Bezirk Eferding: Gemeinde Fraham. 4. Schweinepest. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Baumgarten. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Stangen. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Königschlag. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr

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