136 2 Jedem Formulare 2 liegt eine instruktive Erläuterung über Anmeldepflicht, Umfang der Versicherung, Ausfüllung der Formulare usw. usw. bei. 3 Sämtliche Formulare (somit auch die Erläuterung) sind bei der k. k. Aezirkshauptmannschast Sleyr, sowie bei den Gemeinde - Vorstehungen aufgelegt und werden den Parteien in einer dem mutmaßlichen Bedarse angemeffenen Zabl kostenlos erfolgt. Z. 16.794. Steyr, 26. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. K. u. !. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz. Nr. 4029 E. Konkurs Ausschreibung. Zur Beteiluug der siir das Jahr 1908 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden j wird biemit der Konkurs ausgeschrieben. Anspruch auf die Stiftung haben Invalide des i Infanterieregiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlichen und tveiblichen Geschlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feldzüge derselbe mitgemacht und ob er eventuelle Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien- und Vermögensverhältnisse anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche mit dem Äbschiede dokumentiert bis längstens 3. September l. I. beim k. u. k. Erqänzungsbezirkskommando Nr 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Z. 18.823. Steyr, 30. Juli 1908. An alle Geme^de-Vorstehungen. Betreffend Ausweis über die bestehenden Wohlfahrts- Einrichtungen für die erwerbende Jugend. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten von, 2l. Juli 1908, Z. 9, XXIV/2743, beziehungsweise L-tatlhaltcrei-Erlasses vom 27. Juli 1908, Z 20.604/VIII, werden die Gemeinde-Vorstehungen zum Zwecke einer eingehenden Orientierung über die bestehenden Wohlsahrtseinrichtungen für die erwerbende Jugend angewiesen, einen Ausweis über die im betreffenden Gemeinde- gebiete vorbandenen Einrichtungen dieser Art bis längstens 13. August l. I. vorznlegen. Insbesondere kämen in Betracht Veranstaltungen zur Förderung der Stellenvermittlung für Lehrjungen, Lehrmädchen und jugendliche Arbeiter beiderlei Geschlechtes, dann Jugendhorte und Herbergen, Lehrlingspatronagen, belehrende und Unterballungsveranstaltungen, sowie Einrichtungen zur Gesundheitspflege und zum Rechtsschutze der erwerbenden Jugend Bemerkungen über den politischen Charakter, das Alter und die Erivlae dieser Institutionen sind anzufüge», und die Anstalten für die nicht vollsinnige erwerbende Jugend (Blinde, Taubstumme, Schwachsinnige) nicht außer Acht zu lassen. Auch sind die genauen Adressen und die Statuten sowie die jüngsten Publikationen (Jahresberichte, Hausordnungen usw.) anzuschließen. Diese Ausweise sind in genauer und übersichtlicher Weise zu verfassen und mit unbedingter Vermeidung einer Terminüberschreitung anher.vorzulegen. Etwaige Fehlbe- richte sind zu gleichem Termine zu erstatten. Z. 18.408. Steyr, 3. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und Gemeindeärzte. Dem Ministerium des Innern ist zur Kenntnis gebracht worden, daß ein gewisser Med. Dr. M ü l l e r in B e r l i n einen O b t u r o s benannten Apparat zur Verhinderung der Konzeption unter Vermittlung von Hebammen in Vertrieb bringt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden die in Befolgung des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Juli 1908, Z. 19.413/ V, eingeladen, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß der Vertrieb dieses Apparates gemäß den Bestimmungen des h. o. Erlasses vom 11. Juli 1899, Z. 11.565/V, unzulässig ist und daß jene Hebammen, welche denselben bei Frauen ihrer Klientel anlegen, nach § 30, letzter Absatz, der Hebammen-Jnstruktion straffällig werden. Von dem vorstehenden Erlasse sind die Hebammen gegen Empsangs-Bestätigung zu verständigen. Z. 19.139. Steyr, 3. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Konkurs über die Bankfirma Zotti n. Komp. in New-Aork. Ueber die Bankfirma Zotti und Komp. in New-Hork, 108 Greenwich-Str., mit Filialen in Pittsburg und Chicago, welche sich hauptsächlich mit der Vermittlung von Geldsendungen österreichischer Auswanderer in Amerika an deren Angehörige in der Heimat befaßte, indem sie die in Amerika einkassierten Beträge durch einheimische Banken im Inlands auszahlen, bezw. überweisen ließ, ist der Zwangskonkurs eröffnet worden. Die genannte Firma war schon vor einiger Zeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten und sind gegen dieselbe zahlreiche Neklamationen wegen Nickteffektuierung von in Amerika übernommenen Geldsendungen erhoben worden. Eventuelle Anmeldungen der Konkursgläubiger, welche dem k. u. k. Generalkonsulate in New-Aork direkte emzusenden wären, müssen von den Konkursgläubigern eigenhändig gefertigt und von einer Konsularvertretung der Vereinigten Staaten von Amerika legalisiert sein. Von vorstehender Information sind die interessierten Kreise in Kenntnis zu setzen. Z. 19.140. Steyr, 2. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Remontenmarkt. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat mit dem Erlasse vom 16. Juli l. I., Z. 1136, XVI, die
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