Amtsblatt 1908/32 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. ZZfzi'rkssMupimamischM Ziehe- füv öen gteichncrmigen politischen unö SchulDezirk. Ur. 32. Hteyr, am 0. August 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Hummern bezogen werden. Z. 18.728. Stehr, 30. Juli 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k° Gendarmerie-Posten-Üommanden. Sammlung für den Herz Jes»-Kirchcnbnn-Vercin Linz. Der k. k. Statthalter in Oberösterreich hat mit dem Erlasse vom 15. Juli 1908, Z. 2738/Präs., dem Herz- : Jesu - Kirchenbau - Vereine in Linz — Lustenau, für die Zeit ! vom 20. Juli 1908 bis 1. April 1909 die Bewilligung f erteilt, im Kronlande Oberösterreich die Beiträge der Vereinsmitglieder durch seinen bisherigen Sammler, Frater Gabriel । Stehr, einzuheben und bei bekannten Gönnern des Vereines । milde Gaben zu Vereinszwecken zu sammeln. Hiebei ist die Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden ausgeschlossen. Hievon tverden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden unter Bezugnahme aus den h. ä. Erlaß vom 23. August 1907, Z. 19.484, Amtsblatt Nr. 35, mit dem Veifügen in Kenntnis gesetzt, daß Frater Gabriel Stehr sich bei Vornahme der Sammlung mit dem vom k. k. Statthalterei-Präsidium ausgefertigten Sammelbuche Nummer 56 auszuweisen hat. Die Kundmachung kann während der Amtsnunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschafl Stevr eingesehen werden. Z. 19.258. teyr, 4. Auguü 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Privatbcamten Versicherungsgesetz. Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten in entsprechender Anzahl die in der nachstehend veröffentlichten Kundmachung betreffend das Privatbeamten-Verstcherungsgesetz ange'übrten Formulare I ur, I w, 2, 3, 4 in einer dem mutmaßlichen Bedarfe entsprechenden Anzahl zur Ausfolgung an die Parteien übermittelt. Die zitierte Kundmachung wird in mehreren Erem- plaren zur Affichierung an der Amtstafel und an anderen geeigneten Orten, sowie zur Ausfolgung an die Leitunaen größerer Fabriksbetriebe den Gemeinde-Vorstehungen zur Verfügung gestellt. Zugleich werden die Gemeinde-Vorstehungen nachdrücklichst angewiesen, den Inhalt der dem Amtsblatte als Beilage angeschloffenen Erläuterung zum Zwecke eingebendster Auskunftserteilung an die Parteien sich anzueignen. Kundmachung. Z. 18.865. Stehr, 30. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Sichcrstellung der Verpslcgs- Artikel für den Bereich des k. u. k. 14. Korps. Mit Kundmachung der k. und k. Intendanz des 14. Korps vom 25. Juli 1908, Z. 6000, wurden die Arreudierungs - Verhandlungen für die Lieferung der Ver- pflegs-Artikel für den Bereich des k. u. k. XIV. Korps ausgeschrieben. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Nachdem der vierwöchentliche Termin für die erste Anmeldung der im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 1906, N. -G. -Bl. Nr. '1 ex 1907, versicherungS- pflichtigen Angestellten auf den 1. August 1908 festgesetzt wurde, wird hiemit über die in Verwendung kommenden Drucksortenformulare und die Art der Ersolgung derselben nachstehendes eröffnet: 1. Die Anmeldung muß bei sonstiger Ungültigkeit auf den amtlich vorgeschriebenen Formularen erfolgen: Formular I in (weiß) für die Anmeldung männ- a) licher Angestellter; Formular I w (blau) für die Anmeldung weiblicher Angestellter; Formular 2 als Umschlagbogen zu Formular I in und I >v; ck) Formular 3, Veränderungsanzeige-, e) Formular 4, für Abmeldungen.

136 2 Jedem Formulare 2 liegt eine instruktive Erläuterung über Anmeldepflicht, Umfang der Versicherung, Ausfüllung der Formulare usw. usw. bei. 3 Sämtliche Formulare (somit auch die Erläuterung) sind bei der k. k. Aezirkshauptmannschast Sleyr, sowie bei den Gemeinde - Vorstehungen aufgelegt und werden den Parteien in einer dem mutmaßlichen Bedarse angemeffenen Zabl kostenlos erfolgt. Z. 16.794. Steyr, 26. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. K. u. !. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz. Nr. 4029 E. Konkurs Ausschreibung. Zur Beteiluug der siir das Jahr 1908 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden j wird biemit der Konkurs ausgeschrieben. Anspruch auf die Stiftung haben Invalide des i Infanterieregiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlichen und tveiblichen Geschlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feldzüge derselbe mitgemacht und ob er eventuelle Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien- und Vermögensverhältnisse anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche mit dem Äbschiede dokumentiert bis längstens 3. September l. I. beim k. u. k. Erqänzungsbezirkskommando Nr 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Z. 18.823. Steyr, 30. Juli 1908. An alle Geme^de-Vorstehungen. Betreffend Ausweis über die bestehenden Wohlfahrts- Einrichtungen für die erwerbende Jugend. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten von, 2l. Juli 1908, Z. 9, XXIV/2743, beziehungsweise L-tatlhaltcrei-Erlasses vom 27. Juli 1908, Z 20.604/VIII, werden die Gemeinde-Vorstehungen zum Zwecke einer eingehenden Orientierung über die bestehenden Wohlsahrtseinrichtungen für die erwerbende Jugend angewiesen, einen Ausweis über die im betreffenden Gemeinde- gebiete vorbandenen Einrichtungen dieser Art bis längstens 13. August l. I. vorznlegen. Insbesondere kämen in Betracht Veranstaltungen zur Förderung der Stellenvermittlung für Lehrjungen, Lehrmädchen und jugendliche Arbeiter beiderlei Geschlechtes, dann Jugendhorte und Herbergen, Lehrlingspatronagen, belehrende und Unterballungsveranstaltungen, sowie Einrichtungen zur Gesundheitspflege und zum Rechtsschutze der erwerbenden Jugend Bemerkungen über den politischen Charakter, das Alter und die Erivlae dieser Institutionen sind anzufüge», und die Anstalten für die nicht vollsinnige erwerbende Jugend (Blinde, Taubstumme, Schwachsinnige) nicht außer Acht zu lassen. Auch sind die genauen Adressen und die Statuten sowie die jüngsten Publikationen (Jahresberichte, Hausordnungen usw.) anzuschließen. Diese Ausweise sind in genauer und übersichtlicher Weise zu verfassen und mit unbedingter Vermeidung einer Terminüberschreitung anher.vorzulegen. Etwaige Fehlbe- richte sind zu gleichem Termine zu erstatten. Z. 18.408. Steyr, 3. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und Gemeindeärzte. Dem Ministerium des Innern ist zur Kenntnis gebracht worden, daß ein gewisser Med. Dr. M ü l l e r in B e r l i n einen O b t u r o s benannten Apparat zur Verhinderung der Konzeption unter Vermittlung von Hebammen in Vertrieb bringt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden die in Befolgung des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Juli 1908, Z. 19.413/ V, eingeladen, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß der Vertrieb dieses Apparates gemäß den Bestimmungen des h. o. Erlasses vom 11. Juli 1899, Z. 11.565/V, unzulässig ist und daß jene Hebammen, welche denselben bei Frauen ihrer Klientel anlegen, nach § 30, letzter Absatz, der Hebammen-Jnstruktion straffällig werden. Von dem vorstehenden Erlasse sind die Hebammen gegen Empsangs-Bestätigung zu verständigen. Z. 19.139. Steyr, 3. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Konkurs über die Bankfirma Zotti n. Komp. in New-Aork. Ueber die Bankfirma Zotti und Komp. in New-Hork, 108 Greenwich-Str., mit Filialen in Pittsburg und Chicago, welche sich hauptsächlich mit der Vermittlung von Geldsendungen österreichischer Auswanderer in Amerika an deren Angehörige in der Heimat befaßte, indem sie die in Amerika einkassierten Beträge durch einheimische Banken im Inlands auszahlen, bezw. überweisen ließ, ist der Zwangskonkurs eröffnet worden. Die genannte Firma war schon vor einiger Zeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten und sind gegen dieselbe zahlreiche Neklamationen wegen Nickteffektuierung von in Amerika übernommenen Geldsendungen erhoben worden. Eventuelle Anmeldungen der Konkursgläubiger, welche dem k. u. k. Generalkonsulate in New-Aork direkte emzusenden wären, müssen von den Konkursgläubigern eigenhändig gefertigt und von einer Konsularvertretung der Vereinigten Staaten von Amerika legalisiert sein. Von vorstehender Information sind die interessierten Kreise in Kenntnis zu setzen. Z. 19.140. Steyr, 2. August 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Remontenmarkt. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat mit dem Erlasse vom 16. Juli l. I., Z. 1136, XVI, die

137 Abhaltung eines Remontenmarktes in St. Martin, Bezirk Nie d, für Samstag, den 12. September 1908 angeordnet. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 28. Juli 1908, Z. 19.920/IV, werden die Gemeinde- Borstehnngen eingeladen, die interessierten Kreise hierauf ausmerksanr zu machen. An Klle Gememde-Vorstehmgen und k. 2° GenöÄrmeüe-Nsften-UommKnden. Ausforschung. Z. 19.211. St ehr, 3. August 1908. Militärtaxrükkständlcr. Karl Kramerbauer, 1880 geb., nach Sipbachzell zuständig. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 18.631. S t ey r, 3. August 1908. An aüe GMeinde-VorstehMgen. Ueberbeschau von Pferdefleisch für die Einfuhr nach Wie». M.-Abt. IX> — 2088/08. Kundmachung betreffend die Ueberbeschau deö in das Wiener Gemeinde- gebiet eingefiihrten Fleisches bon Tieren des Pserdegeschlechtcs. Das Gesetz vom 6. Mai 1908, L.-G.- und V.-Vl. Nr. 84, betreffend die Ueberbeschau des in die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien eingeführten Fleisches von Einhufern und die dafür zu entrichtende Gebühr hat folgenden Wortlaut: Ueber Antrag des Landtages Meines Erzherzogtums Oesterreich unter der Enns finde Ich anzuordnen, wie folgt: Geschlachtete Einhufer, rohes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch oder Eingeweide von Einhufern, ferner Fleischwaren, die daraus hergestellt oder damit vermengt sind, müssen bei der Einfuhr nach Wien, wenn sie im rohen oder zubereiteten Zustande feilgeboten, beziehungsweise verkauft werden sollen, vorher an dem vom Magistrat bestimmten Orten zur Ueberbeschau gebracht werden. 8 2. Die bei der Ueberbeschau zum Genuffe tauglich befundenen Waren erhalten den amtlichen Beschaustempel. 8 3. Bei der Ueberbeschau sind die nach den bestehenden Vorschriften am Orte der Schlachtung ausgestellte» Beschau- scheine vorzuweisen. 8 4. Für die Ueberbeschau ist an die Gemeinde Wien eine Gebühr bis zum Höchstbetrage von zwei Hellern für das Kilogramm zu entrichten. Die beschaute Ware haftet für diese Gebühr. 8 5. Uebertretungen der Bestimmungen dieses Gesetzes werden, insoierne sie nicht nach dem allgemeinen Strafgesetze zu ahnden sind, nach der Ministerialverordnung vom 30. September 1857, R -G -Bl. Nr. 198, bestraft. 8 6. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Eröffnung des Zentralpferdeschlachthauses der Stadl Wien in Wirksamkeit. 8 7. Mit dem Vollzugs dieses Gesetzes find Mein Minister des Innern und Mein Ackerbauminister beauftragt. Behufs Durchführung^ dieses Gesetzes werden hiemit folgende Anordnungen getrosten: 1. Die Ueberbeschau erfolgt ausschließlich im Zentral- pferdeschlachtbaufes im X. Bezirke, Schober-Platz Nr. 1, und findet an den Tagen und zn den Stunden statt, an welchen dieses Schlachthaus geöffnet ist. Das Schlachthaus wird an Wochen- und Feiertagen geöffnet: Vom 1. April bis 30. September um 5 Uhr morgens; in der übrigen Zeit des Jahres um 6 Uhr morgens. Das Schlachthaus wird geschlossen: An Feiertagen um 12 Uhr mittags; an den übrigen Tagen um 6 Uhr abends. Das Schlachthaus bleibt geschloffen: An allen Sonntagen, am Ostermontage, am Pfingstmontage und am Christtage. 2. Die Waren sind nach dem Einlangen in Wien auf dem kürzesten Wege und ohne Aufenthalt an die Ueber- beschaustelle zu bringen. Waren, die außer der in Punkt 1 angegebenen Zeit einlangen, werden im Zentralpferdeschlachthause bis zum nächsten Beschautage auf Gefahr und Kosten der Partei in Verwahrung genommen. 3. Ohne vorschriftsmäßige, am Orte der Schlachtung ausgestellte Beschauscheine in das Zentralpferdeschlachthaus gebrachte Waren bleiben, soferne sie nicht sofort als genuß- unfähig erkannt werden, bis zur Behebung des Anstandes im Schlachthause auf Gefahr und Kosten der Partei in Verwahrung. 4. Die Gebühr für die Ueberbeschau ist zufolge Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juni 1908, Pr.-Z. 8829, mit zwei Hellern für das Kilogramm festgesetzt Die Gebühr wird nach dem durch eine amtliche Abwage ermittelten Gewichte bemeffen. Für genußuntauglich erklärte Ware und für Bruchteile eines Kilogrammes ist keine Gebühr zn entrichten. Die Gebühr ist bei der Zablstclle des Zentralpserde- schlachthauses zu erlegen. 5. Aus dem Schlachthause dürfen die Waren erst nach Bezahlung der Ueberbeschaugebühr und nach Aufdruck des Beschaustempels entfernt werden. Der Beschaustempel wird in blauer Farbe aufgedruckt und hat folgende Form: Pferde-SchlachthauS s Wie» L - - ■■ ■ H-------- IZZZb 6. Uebertretungen des Gesetzes vom 6. Mai 1908, L. - G.- u. V. - Bl. Nr. 84, und dieser Durchführungsbestimmungen werden nach der Ministerial- Verordnung vom 30. September 1857, R.-G -Bl. Nr. 198, mit Geld bis

138 zu 200 Kronen eventuell mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, iusoferne sie nicht nach dem allgemeinen Strafgesetze zn abuden sind, wobei insbesondere auf 8 399 Strafgesetz aufmerksam gemacht wird: „Weun bei einem Geiverbe, welches zum Verkaufe vou rohem oder auf irgend eine Art zubereitetem oder verkochtem Fleiscbe berechtigt ist, etwas von einem nicht nach Vorschrift beschauten Viehe verkauft wird, ist die Strafe dieser tteberiretung das erste Mal, uebst dem Verluste des nickt beschallten Fleisches oder des daraus gelösten Geldes, 25 bis 200 Gulden; bei der zweiten Uebertretung ist die Geldstrafe zu verdoppeln; bei einem dritten Falle soll der Uebcrtrctcr seines Gewerbes verlustig und zu einem Gewerbe dieser Art für immer unfähig erklärt werden." 7. Diese Kundmachung tritt zugleich mit dem Gesetze vom 6, Mai 1908, L.-G. - u. V.-Bl. Nr. 84, d. i. am 22. Juni 1908, dem Tage der Eröffnung des Zentral- pferdeschlachthauses, in Kraft. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Abteilung IX im selbständigen Wirkungskreise. am 9. Juni 1908 Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Juli 1908, Z. 19.406/X, zur Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Z. 18 296. Steyr, 3. Angust 1908 Ly alle GeMemöe-VorsLehMgL^ Betreffend die Berechtigung der Einfuhr von Schlachtvieh nach Deutschland. Laut Erlaffes des' k. k. Ackerbauministeriums vom 9. Juli L I., Z. 23.315/2961, wurde den Schlachthofanlagen in Detmold und Lenigo ini Fürstentum Lippe die Berechtigung zur Einfuhr von Schlachtvieh (Rindern und Schafen) aus Oesterreich-Ungarn entzogen, da diese Schlachthäuser den bezüglichen veteriuärpolizeilicheu Anforderungen nicht entsprechen und eine Zusubr vou Schlachttieren aus Oesterreich-Ungarn in dieselben nicht stattfand. Demnach ergeht infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei vom 17. Juli 1908, Z. 19.538/X, der Auftrag, die mit dem h. a. Erlaffe vom 8. April 1906, Z. 8228, im Amtsblätte Nr. 15, veröffentlichte Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. März 1906, Z. 11.628, durch Streichung der genannten Schlachthofanlagen richtig zu stellen. Z. 18.632. Steyr, 2. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abtrausportc von Schlachttieren aus seucheufreien Höfen nach Konsummärkten oder öffentlichen Schlachthäusern bei dem Auftreten bonSchweincrotlanf, Ranschbrand, Milzbrand, Wut. Um berechtigten Interessen der Approvisionierung ohne Beeinträchtigung veterinär-polizeilicher Rücksichten Rechnung zu tragen, hat das k. k. Ackerbauministerium zufolge des Erlasses vom 1. Juli 1908, Zl. 27.631/3591, gestattet, daß vollkommen gesunde Schweine aus solchen Gehöften der wegen Stäbchen rotlauf es gesperrten Gemeinden, in welchen sich weder kranke, noch der Krankheit oder Ansteckung verdächtige Schweine befinden, nach Konsummärkten oder öffentlichen, entsprecheitd eingerichteten Schlachthäusern zur Schlachtung unter Einhaltung der im § 6 der Ministerial- Verordnung vom 6. November 1905, N.-G.-Vl. Nr. 164, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, sowie im Erlaffe des Ministeriums des Innern vom 10. November 1905, Z. 44.505, (intimiert Nlit dem h. a. Erlaffe vom 17. November 1905, Z. 25.470), vorgeschriebenen Bedingungen bis auf Weiteres eingeführt werden dürfen. Diese Sendungen müssen mit Zertifikaten nach dem beiliegenden Formulare gedeckt sein. Ferner wird bemerkt, daß das Vorkommen vereinzelter Fälle von Nauschbrand oder Wut den Abtransport von iLchlachttieren aus seucheufreien, nicht in der unmittelbaren Umgebung des Seuchenhofes gelegenen Höfen nach öffentlichen Schlachthäusern nicht hindert. Ebenso kann bei vereinzeltem Vorkommen von Milzbrand der Abtransport von Schlachttieren aus derart gelegenen seucheufreien Höfen nach dem Kontumazmarkte iu Wien-St. Marx stattfinden. Diese Bestimmungen finden auch auf die aus den Ländern der heil, ungarischen Krone stammenden Schlachttiere Anwendung, wobei bezüglich der in Betracht kommenden Schlachthäuser auf die im Abschnitte A des h. o. Erlasses vom 17. Jänner 1908, Z. 22, enthaltenen Bestimmungen verwiesen wird. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juli 1908, Z. 18.277/X, zur Verständigung der landwirtschaftlichen Kreise in die Kenntnis gesetzt. Formular. Gemeinde ................................... Land............................................ Polit. Bezirk............... Zertifikat für nach dem Erlasse des k. k. Ackerbauministeriums vom 1. Juli d. I., Z. 27.631/3591, behufs.alsbaldiger Schlachtung zur Versendung gelangende Schweine aus wegen Schweinerotlauf gesperrten Gebieten. Anzahl und Beschreibung der Schweine...................................... Der Transport stammt aus dem Gehöfte Nr............................. der Ortschaft............................................, in welchem sich weder rotlaufkranke, noch der Krankheit oder Ansteckung verdächtige Schweine befinden. Der Transport geht: 1. nach dem öffentlichen Schlachthause in..................... „ ,„. . k. k. Bezirkshptm. . 2. m.t B-wMgun, «r gj^ m...................... vom............................... 190......Z............ nach........... ...................... an........................................................................................................ ..................................... am...................................... 190 Gemeindesiegel: Unterschrift des Gemeinde-Vorstehers: Oben bezeichnete Tiere tvurden beim Abtransporte tierärztlich untersucht und gesund befunden. ..................................... am...................................... 190 Unterschrift des Tierarztes:

139 L. 18.731. Steyr, 2. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstellungen und ^ L Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen stand 'im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Aerichtsperiode vom 19. bis 26. Juli 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Juli 1908, Z. 20.551/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grüubach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Eferding: Gemeinde Fraham. 3. Schweinepest. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. Z. 19.026. Steyr, 2. August 1908. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" Nr. 66 ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 30. Juni 1908, Z. 85.388, betreffend die Anordnung von Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Kronlande Galizien enthalten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1908, Nr. 19.176/X, M Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis gesetzt. An alle Genossenschaften. A. Gcwerbeanmcldnngen pro Juli 1908. 1. Anton Gruber, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall 113/114 (8 16 lit. a, b, c, d, f, g G.-Ö.). 2. Johann Pabst, Gast- und Schankgewerbe in Gaflenz Nr. 47 (8 16 lit. a, b, c, d, f, g G.-2.). 3. Joses Derflinger, Futter- schneidmaschineu-Verleiher in Thannstetten 40. 4 Johann Natzinger, Mefferer in Trattenbach 12, Gemeinde Teruberg. 5. Anton Nadenik, Mühle in Kleinraming 25, Gemeinde St. Ulrich. 6. Joses Franzmayr, Gast- und Schankgewerbe iu Pichlern 64, Gemeinde Sierning, (8 16 lit. a, 0, c, d, f, g). 7. Simon Redtenbacher sel. Wtw. Söhne, fabriksmäßige Erzeugung von Meffer und Scheren in Losenstein 45 u. 54. 8. Simon Redtenbacher, Sägebetrieb in Losenstein 45 u. 54. 9. Stanislaus Skapski, Jnsormationsbureau in Bad Hall 5. 10. Roman Steinbereiter, Tischler in Kleinreifling, Gemeinde Weyer Land. 11. Rudolf Cerny, Kaminfeger in Sier- ninghofen 54, Gemeinde Sierning. 12. Marie Krug, Viktualienhandel in Markt Weyer 25. 13. Josef Marousek, Müller in Kroisbach 28, Gemeinde Losensteinleiten. 14. Alois Faffer, Pechstederei in Anger 6, Gemeinde Weyer Land. 15. Karl Redtenbacher, Säge in Kleinraming 25, Gemeinde St.. Ulrich. 16. Josef Knoll, Handel mit Fahrräder, Nähmaschinen, landwirtschastl. Maschinen in Markt Weyer 2. 17. Maria Guntendorser, Gemischtwarenhandel in Sipbach- zell 47. 18. Peter Scherleitner, Schneider in Markt Krems- münster 66. 19. Sigmund Urban, Müller in Kroisbach 28, Gemeinde Losensteinleiten. 8. Gewcrbclöschungen. 1. Leonhard Theimer, Schneider in Weyer. 2. Louise Neubauer, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall 113 114. 3. Thomas Kollecker, Handel mit Silberwaren in Markt Weyer 46. 4. Hermann Kittrey, Gast- und Schankgewerbe in Gaflenz Nr. 47. 5. Alois Steinparz, Gemischlwaren- handcl in Wickendorf 24, Gemeinde Losensteinleiten. 6. Städter & Eie., Sägebetrieb, fabrikmäßige Erzeugung von Holz und Mefferschmiedwaren in Losenstein 45 u. 54. 7. Franz Pichler, Maler und Anstreicher in Jägerberg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 8. Franz Dallner, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer 67. 9. Wolfgang Klinglmüller, Wäge- anstalt in Sattledt 37. 10. Franz Wokac, Friseur, Filiale in Markt Kremsmünster 84. 0. Sonstige Gcwcrbcverändcrungcn. 1. Anna Kronegger, Glasergewerbe in Markt Kremsmünster 26, auf Witwenstandsdauer bewilligt; Geschäftsführer: Friedrich Rendl. 2. Riartin Forkl, Pensionat für Kurgäste ohne Unterschied des Alters in Bad Hall 14. 3. Therese Kontner, Gemischtwarenhandel, Gast- und Schankgewerbe in Neuzeug 36, Gemeinde Sierning, aus Witwen- standsdauer. Der L k. Bezirksdauplmann: Waldcrvorfs. S^x^j^ q.. Redaktion und Berlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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