Amtsblatt 1908/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Ll'zii'kssMttpllnannUmst Sfenr für den gleichnamigen potiLischen und Schulbszirk. Nr. 31. Ätcijr, am 30. Juli 1808. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft «leyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — PränumerationspreiS jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für porrovilichtige Adressaten mit direcler Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Stummem kosten 10 h. Soweit der Vorralh reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 26. Juli 1908 An alle Gemeinde - vorstelM§en. Hinausgabe der Rcichsgesctz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgcsetz- Blätter Stück I.XI« —I-XVI« an die Genieinde-Borstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tatzen anher zu berichten. Z. 18.581. Steyr „ 27. Juli 1908. Personal-Nachricht. Se. Exzellenz der Herr k. k. Statthalter hat sich bestimmt gesunden, den der hiesigen k. k. Bezirkshauptmann- schait zugeteilt gewesenen k. k. Statthalterei -Konzipisteu Raimund Kicnmoser der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Ried zur weitere« Dienstleistung zuzuweisen und an dessen Stelle den k. k. Statthalterei-Konzeptspraktikanten Dr. Franz Enzinger der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr zuzuteilen. Z. 18.508. Steyr, 25. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Festsetzung der üblichen Taglöhne der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Dienstboten. Auf Grund des 8 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1908, N.-G.-Bl. Nr. 141, werden die üblichen Taglöhne der laud- und sorstwirtschaftlichen Arbeiter und Dienstboten bis aus weiteres folgendermaßen festgesetzt: I. G e r i ch t s b e z i r k K r e m s m ü n st e r: 1. D i e n st b o t e n, im Jahreslohn stehend: a) Meier, Wirtschafter, Schaffer . . . 2 K — h b) Schweizer, Melker, Sämer . . . . 2 „ — „ c) Vaumann, Bauknecht, Oberknecht, Hausknecht...................................................1 „ 80 „ d) Mitterknecht, Ablader, Mitarbeiter, Schlägel.........................................................1 „ 70 „ e) Pferdeknecht, Ochsenknecht . . . . 1 „ 70 „ s) Mitgeher, Zudinger, Dkänner, Mander, Stallburschen............................................. 1 K lo 2. Arbeiter: a) Ständige Taglöhner von Atai bis September . . . . 2 „ 20 von Oktober bis April............................ I „ 80 i>) Nichtständige Taglöhner von Mai bis September . . . . 2 „ -10 von Oktober bis April............................2 „ 20 c) Erntearbeiter ............................................. 3 „ — H. Gerichtsbezirk Steyr: 1. Dienstboten, im Jahreslohn stehend: a) Ateier, Wirtschafter, Schaffer von Mai bis September . . . . 2 iv 3o von Oktober bis April.......................2 „10 b) Schweizer, Melker, Sämer .... 2 „ — c) Baumann, Bauknecht, Oberknecht, Hausknecht h von Mai bis September . . . . 2 K 20 von Oktober bis April.............................I „ 90 d) Mitarbeiter, Ablader, Mitterknecht, Schlägel...................................................1 „ 80 o) Pferdeknecht von Mai bis September .... 1 „ 90 von Oktober bis April...............................1 „ So Ochscufuccbt................................................ 1 „ 80 0 Alitgeher, Zudinger, Atänner, Atander, Stallburschen........................................I „ 40 2. Arbeiter: a) Ständige Taglöhner von 'Dhii bis September . . . . 2 „ 4o von Oktober bis April.....................2 „ 30 b) Nichtständige Taglöhner von Wliii bis September . . . . 2 „ 50 von Oktober bis April.................... 2 ., 4 0 e) Erntearbeiter............................................. 3 „ — h // III. Gerichts bezirk W eyer: 1. Dienstboten, im Jahreslohn stehend: nl Bicier, Wirtschafter, Schaffer . . . 2 K — b) Schweizer, Melker, Sämer .... i „ 90 ei Baumann, Bauknecht, Oberknecht, Hausknecht....................................................1 ,. 80

132 6) Mitarbeiter, Ablader, Mittcrknecht, Schlägel.............................................1 K 80 h <0 Pferdeknecht, Ochsenknecht . . . . 1 „ 80 „ 1') Mitgeher, Zndinger, Ptänner, Mander, Stallburschen ...................................... 1 „ 30 „ 2. Arbeiter: a) Ständige 'Taglöhner................................ 2 „ 20 „ l>) Nichtständige Taglöhner.............................2 „ 40 „ e) Erntearbeiter............................................3 „ — „ IV. Für den ganzen politischen Bezirk: Forstwirtschaftliche Arbeiter: a) Forstkulturarbeiter.................................. 2 K 30 „ b) Holzarbeiter, Holzschläger . . . . 2 „ 50 „ o) Waldarbeiter mindester Kategorie, Wegarbeiter..............................................2 „ — „ Z 18.390. Steyr, 27. Juli 1008. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend Stempelpflicht der Bücher der Dienst- und Stcllcnvcrmittlnugsgewcrbc. Bald nach Kundmachung der Verordnung des Handels- ministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern vom 0. August 1907, N.-G.-Bl. Jir. 197, betreffend die Führung der Bücher der konzcffioniertcn Dienst- und Stellenvernlittlungsgewerbe sowie die polizeiliche Kontrolle dieser Gewerbe, ivurden von beteiligten Kreisen an das Handelsministerium Anfragen gestellt, ob die in der be- zogenen Verordnung vorgeschriebenen Geschäftsbücher und Verzeichnisse der Stempelpflicht unterliegen. Im Jntereffe einer gleichmäßigen Behandlung dieser Frage werdxn die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten- Kommauden zufolge Erlaffes des k. k Handelsministeriums Dom 30. Mai l. I., Z. 17.502, bezw. der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Juli 1908, Z. 19 653/V1II, znr entsprechenden Mitteilung an die im Genicindegebiete befindlichen Inhaber von Dienst- u. Stellenvermittlungsgewerben verständigt, daß die nach § 54, Absatz 1, des Gesetzes vom 5. Februar 1907, N.-G.-Bl. Nr. 20, betreffend die Aenderung und Ergänzung der Gewerbeordnung, bezw. nach §§ 1 und 3 der oben bezogenen Verordnung zu führenden Bücher der konzessionierten Dienst- und Stellenvernlittlungsgewerbe, so- weit sie keine anderen als die im § 1 beziehungsweise im § 3 dieser Verordnung erwähnten Eintragungen und insbesondere nicht die Eintragung der entrichteten Einschreibe- und Dienstvermittlungsgebühren enthalten, sich nicht als - Handels- und Gewerbebücher im Sinne der T. P. 59 des Gesetzes vom 13. Dezember 1802, N.-G.-Bl. Nr. 89, be- zicbungsweise des § 11 des Gesetzes vom 29. Februar 1804, N.-G.-Bl. Nr. 20, darstellen und daher der in dieser Ge- ! sctzessleUe normierten Gebühr nicht unterliegen. Bei diesem Anlässe sind die Inhaber der erwähnten Gewerbe aus die ihrer laut der zitierten Ministerial-Ver- ' ordnnng voin 13. August 1908 (N.-G.-Bl. Nr. 1971 ob- liegendeit Pflicht zur Führung der in 8 1 und 3 dieser Verordnung erwähnten Bücher mit dem Bemerken hinzuweisen, das; Uebenretnngcn dieser Verordnung h. a. werden strenge bestraft werben Die k. k. Gendarmcrie-Postcn-Kommanden werden beauftragt, die im Posten-Navon befindlichen Dienst- und Stellenvermittlungsgewerbe von Zeit zu Zeit hinsichtlich der Führung der erwähnten Bücher zu inspizieren und wahrgenommene Uebertretungen der zitierten Ministerial Verordnung hierher zur Anzeige zu bringen. Z- 16.733. Steyr, 27. Juli 1908. An alle Genossenschasts-Vorstehungen. Betreffend die Bildung eines Genoffeuschafts - Verbundes für den Bezirk Steyr Land. Die k. k. Statthalterei in Linz -fand mit Erlaß vom 30. Juni 1908, Z. 15.418/VIII, über Antrag des Landesverbandes der Gewerbegenossenschastsverbände Oberösterreichs in Linz auf Grund der Bestimmungen des § 130 o der Gewerbeordnung, Absatz 5 und 0, anzuordnen, daß alle in einem jeden politischen Bezirke Oberösterreichs bestehenden Genoffenschaften zu einem Bezirksverbande, insoweit dies nicht bereits der Fall ist, zusammenzutreten und als Pflichtverband des politischen Bezirkes tätig zu sein haben. Die Ausschüsse dieser Pflichtverbände haben den gewerblichen Beirat der Gewerbebehörden I. Instanz mit dem in der Verordnung des k. k. Handelsministeriums vom 19. Juli 1907, N.-G.-Bl. Nr. 179, festgelegten Wirkungskreise zu bilden. Es haben daher im Bezirke Steyr Land die Gewerbe- Genossenschaften zu einem Bezirksverbande nack § 130i, I Gewerbeordnung, zusammenzutreten und als Pflichtverband tätig zu sein, weil in diesem politischen Bezirke die überwiegende Mehrzahl der Gewerbetreibenden in Genossenschaften vereinigt sind. Von der Einbeziehung zu dem Pflichtverbande sind jene Fachgenossenschaften der Handelsgewerbe befreit, welche bereits einem Fachverbande (Landesverband der Handelsgremien und -Genossenschaften Oberösterreichs) angehören, bezw. beitreten. Die Vorsteher der Handelsgenossenschaften werden an- ; gewiesen, diesbezüglich bis längitens 15. Äugu>t 1908 zu ! berichten. Hievon setze ich die Genoffenschafts-Vorstebungen mit dem Beifügen in Kenntnis, daß die Genoffenichafts- Vorsteher von h. a. zii einer Besprechung, deren Termin nachträglich bekannlgegeben werden wirb, über das Wesen des Pflichtverbandes und gewerblichen Beirates werden eingeladen werden und mit ihnen die Konstituierung des Verbandes festgesetzt werden wird. Z. 18.002. L-teyr, 21. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Zufolge Erlasses der k. k. Stattbalterei vom 16. Juli 1908, Z. 19.083/XH, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die im Neichsgesetzblatle Nr. 127, 6. <1. ]. Juli 1908, enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern, wonach für die erste Anmeldung der im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 1900, N.-G.-Bl. Nr. 1 ex 1907, ver- sicherungspflichtigen Angestellten der 1. August als Anmelde- ternlin festgesetzt wurde, mit der Einladung aufmerksam gemacht, für größtmöglichste Verbreitung dieser Kundmachung in den interessierten Kreisen, u. zw. ' in erster Linie durch Anschlag ait der dortigen Gemeindeamtstafel, aber eventuell auch noch auf andere Weise Sorge zu tragen. Hiebei wird gleichzeitig darauf hiugewiesen, das; auch die im Artikel 53 der Dllrchfuhrungs- Verordnung zum Pensionsversicherungs-

133 Gesetze erwähnten, in der Folge eintretenden Aenderungen stets binnen 4 Wochen nach Eintritt der Aenderung seitens der Dienstgeber anzumelden sind, u zw. bis zur Konsti- ! tuierung der Landesstelle bei der E. f. Bezirkshauptmannschaft, dann aber bei dieser. Hiebei wird es den Herren Gemeinde-Vorstehern zur Pflicht gemacht, sich mit den Bestimmungen des zitierten , Gesetzes sowie der Durchführungs - Verordnung zu diesem Gesetze ehestens vertraut zu machen, zumal ja die Gemeinden nach § 80 des zitierten Gesetzes ein hervorragender Anteil an der Durchführung dieses Gesetzes zukommt. Hinsichtlich der erforderlichen Drucksorten (Formular Im, in. 2, 3 u. 4) ! werden sich die Gemeinde-Vorstehungen im Bedarfsfalls -anher zu wenden haben Z. I698/B.-Sch.-R. Steyr, 24. Juli 1908. Konkurs - Ausschreibung. (Nur für männliche Bewerber.) An der dreiklassigen Volksschule in Wartberg an der Krems kommt die Lehrerstelle l. Klaffe zur entgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgebalt von 1600 K, die in § 33 des Landcsgesetzes vom 29 De- ! zember 1907 norniierten Dienstalterszulagen und ein illatural- quartier. Vetverber um diese Stelle baben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugniffe und einer Dienstestabelle belegten Gesnche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser cKonkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" ! hieramts einzubringcn. Z. 1673/Sch. Steyr, 21. Juli 1908. An sämtliche Schulleitungen. Generalversammlung des kath. Landes Lchrcrvcrcincs. Der k. k. Landesschulrat bat laut Erlasses vom I I. Juli 1908, 3 4436, in der Sitzung am 10. Juli l. I. beichloffeu, jenen Mitgliedern dieses Bereincs, welche an der Generalversammlung im September l. I tcilnehmen, auch den 3. September 1908 freizugebeu, insoferne sie diesen 'Tag zur Heimreise benötigen. Hievon werden die Schulleitungen unter Bezugnahme aus den h. ä. Erlaß vom 24: Juni 1908, Z. 1489, (Amts- 1 blatt Nr. 27) in die Kenntnis gesetzt. Z. 18.005. Steyr, 27. Juli 1908. I An alle Gemeinde-Vorstehungen und die ! Herren Gemeinde-Aerzte. Sanitäre Vorkehrungen bei Truppenübungen. Im Interesse der sanitären Verbältniffe der Truppen bei den Uebungen werden die Gemeinde -Borstebungen nnd Herren Gemeinde-Aerzte über Erlaß der k k o.-ö. Stall- , haltetet vom 16. Juli 1908, Z. 18.773/1V, angewiesen, -ur Zeit derartiger Truppenübungen etwa im Uebungsge- , biete austretendc Infektionskrankheiten nicht nur der Zivil- ' behörde, sondern auch dem nächstgelegenen Militärstations- Kommando anzuzeigen, allfälliqe sanitäre U-belstänSe sofort zu beseitigen, ferners dem Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen, endlich ein Verzeichnis aller nickt bedenklicken öffentlichen und privaten Brunnen zu verfayen und den einrückenden Truppen- kommanden zu übergeben, Brunnen mit nickt einwandfreiem Triukwaffer aber als solche zu bezeichnen. Z. 18 605. Steyr, 27. Juli 1908. An sämtliche Gemeinde - vorstehungen k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden und Zorst- ausfichtrorgane. Betreffend das besorgniserregende Auftreten des Fichtcnborkcnfäfers. Das in den verfloffenen Atonalen anbaltend schöne Wetter, die hohen Tagestemperaturen und die hiedurck entstandene Trockenheit haben die Entwicklung der sorstschädlichen Insekten sehr begünstigt. Unter diesen ist besonders der Ficktenborkenkäser in mehreren Wäldern des polit. Bezirkes in einem solchen Maße ausgetreten, wie es seit Jahren nickt mehr beobachtet worden ist. Indem die h. a. Kundmachung vom 3. Jänner l. I., Z. 212, Amtsblatt dir. 3, zur strengen Darnachachtung in Erinnerung gebracht wird, ergeht die Aufforderung, besonders daraus zu achten, daß das vom Borkenkäser be- sallene Nadelholz unverzüglich ausgearbeitet, entrindet und die Rinde verbrannt wird. Soll diese 'Maßregel von Ersolg begleitet sein, so qenügt es nicht, daß nur jene durck das Notiverden der Nadeln — als vom Borkenkäser besallenen — erkennbaren Stämme gefällt und entrindet werden, sondern es sind auch noch alle umstehenden Nadelstämme zu untersuchen, ob nicht auch bereits auf diese der Borkenkäser übergegangen ist, in welchem Falle sie einer gleichen Behandlung zu unterziehen sein werden. Ist das Verbrennen der Rinde der befallenen Stämme bei der herrschenden Trockenheit wegen Feuersgesahr untunlich, so ist die Rinde mit der glatten Innenseite den Einwirkungen der Sonne auszusetzen, wodurch die Borkenkäserbrut ebenfalls zugrunde gehen muß. Ein sorgfältiges Augenmerk ist auch auf die Räumung der Schläge darauf zu richten, daß keine Schlaghölzer unent- rindet liegen bleiben, um als willkommene Brutstätte für den Borkenkäfer zu dienen. Bei den auf den Depotsplätzen in Hausen aufgerolllen 'Nutzhölzern sind wenigstens die an der Außenseite liegenden Stücke, soweit sie der Sonne ausgesetzt sind, zu entrinden, das Gleiche gilt auch von dem ausgeschlichteten Prügelholze, das Scheitholz der Radelbölter ist mit der Spaltseite nach außen zu schlichten. Bemerkt muß noch werden, daß dürre gewordenes Nadelbol; vom Borkenkäser nicht mehr befallen wird. Die k. k. Gendarmerie, die Gemeinde-Vorstehungen nnd die Gemeindewaldausseher, welche vou diesem Erlasse sogleich iu die Kenntnis zu setzen sind, werden angewiesen, im Falle des gehäusteren Auftretens des Borkenkäfers und bei wahrgenommener 'Nichtbeachtung der gebotenen Por- kehrnngen unverzüglich anher die Anzeige zu erstatte«, 'vorauf gegen die Schuldtragenden gemäß £§ 50 u 51 d. F -G. mit aller Strenge eingeichritten werden wird.

134 3 1S 404. Steyr, 25. Juli 1908. An alle Gemeinde Vorstellungen und k. t. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor ttuterstutrungsschwindleru. Nachstebcnde Personen treiben sich beschäftigungslos in der Welt umher und lassen sich aus kosten ihrer Heimats- gemeindcn Geldunterstützungen und Neisevorschüsse erfolgen, und zwar: Franz Tasslcr, 1857 geb., Taglöhner, nach Pilgersdorf zunändig; Maria Rudolf 2 — N. Arbaszweski, 1877 in Leinberg geboren und dahin zuständig T ie Gemeinde - Vorstebungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiscr Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 18013. Steyr, 27. Juli 1908. An alle Gemeinde - Vorstellungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des entwichenen Zwänglings Johann Kriso ich. ä. Amtsblatt Nr. 22 ex 1908) ist einzustcllen. An alle Gemeinde-Vorstellungen und L L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Ausforschung. Z. 18.331. Steyr, 23. Juli 1908. Stcllungspflichtigcr. Leopold Ballcitner, Mechanikergehilfe, 1877 in Linz geboren, nach Sierning zuständig; Z. 18 171 — 18.568. Steyr, 27. Juli 1908. Militärtaxmcldcpflichtiger. Josef Forsthnber, 1880 geb, n.ach St. Ulrich zust.; Karl Leopold 2lschcrmahr, 1881 geb., nach Krems- münner Land zuständig; Petrus Zachhubcr, 1876 geb., nach Bad Hall zust.; Iran; Ecker, 1884 geb., nach Losettsieinleilen zust.; Z. 18 432 — 18.433. Steyr, 25. Juli 1908. Militärtaxpslichtigcr. Georg Garstennancr, 1884 geb., nach Neichraming zuständig; Josef Zauucr, 1874 geb., nach Großraming zust.; Kiliau Schosser, 1875 geb., nach Neustist zust.; Karl Schauszbcrgcr, 1875 geb., nach Großraming zuständig; 3- 18.349 ». 18.480. Steyr, 24. Juli 1908. Militärtaxrückstäudler. Georg Noiser, 1871 geb., nach Kremsmünster Land zuständig; Johauu Zachhubcr, 1881 geb., Tischlergehilfe nach Thanstetten zuständig. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 18.197. Steyr, 23. Juli 1908. Des Franz Pichler. Zufolge Erlasses der k. k. o. - o. Statthalterer vom 20. Juli 1908, Z. 19.781/11, ist Franz Pichler, geboren am 12. September 1866, zuständig nach Andorf, politischer Bezirk Pöggstall, von Berns Feilenabzieher, seit dem Frühjahr 1907 von Hobenbera, politischer Bezirk Lilienseld, abgängig. Seine unehel. Kinder fallen seither vollständig der öffentlichen Armenpflege znr Last. Die Gemeinde -Vorslehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, nach dem Genannten zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. I ____________ Z. 18.200. Steyr, 26. Juli 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Merfeuchcnstcrnd im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Verichtsperiode vom 12. bis 19. Juli 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Juli 1908, Z. 19.862/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshosen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schweiueseuchc. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 4. Hnndswut. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. Der k. c. Bezirksbauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der !. t. Beprlshauvlmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdructerei in toieqr

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