Amtsblatt 1908/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. ^i'zil-kshauplmannschast Stegr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 3V. Stcyr, am 83. Juli 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 18. Juli 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz - Blätter Stärk I.VII — LXI an die Gemejnde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 17.455. Steyr, 14. Juli 1908. । An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend Landcssammlnng fiir das Hans der Barmherzigkeit in Linz. Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche über h. ä. Erlaß vom 27. März 1908, Z. 6803 (Amtsblatt Nr. 14), hinsichtlich der im Gemeindegebiete ersolgten Sammlung sür das Haus der Barmherzigkeit noch nicht berichtet haben, werden hiemit aufgefordert, den bezüglichen Bericht bis spätestens 10. September l. I. hierher zu erstatten. Z. 17.671. Steyr, 16. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Vorarbeiten für die Hauptstellung 1909. Gemäß § 21:1 — 2 der Wehrvorschristen, I. Teil, haben die Gemeinde-Vorstehungen die laut § 15, P. 1 — 3 der W.-V., I Teil, erhaltenen Matrikelauszüge der 1888 geborenen Jünglinge, welche mit 1909 stellungspflichtig werden, den Matrikelführern (Pfarrämtern) zur Eintragung der inzwischen eingetretenen Veränderungen zu übergeben. Die Matrikenführer haben dieselben nach Ergänzung den Gemeinde-Vorstehungen bis längstens Ende Oktober zur Anlegung der Stellungs-Verzeichnisie zurückzustellen. Z. 17.801. Steyr, 20. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Zusolge anhergelangter Zuschrift des k. u. k. Ergänzungsbezirkskommandos Nr. 14 vom 17. d. M., Nr. 3558, hat das k. u. k. Ncichskriegsministerium mit Erlaß Abt. 2, Nr. 6509 (Beiblatt Nr. 27), vom 3. Juli l. I. angeordnet, daß die Einberufungskarten der Mannschaft zur Waffen- übung bezüglich der Meldestunde 7 Uhr srüh mit folgender Klausel zu versehen sind: ,,von auswärts Einrüstende bis spätestens 11 Uhr vormittag, sofern sonst die Reise nur wegen Einhaltung der frühen Einrückungs- stunde schon am Vortage angetreten werden muffte." Nachdem die nachträgliche Aufklebung von Coupons auf die für den Augusttermin bereits ausgefolgten zabl- reichen Einberufungskarten zu umständlich wäre, bat dieses Ergänzungsbezirkskommando mit der obzitierten Zuschrift gleichzeitig hieher das Ersuchen gestellt, in geeigneter Weise im hierseitigen Amtsbezirke zu verlautbaren, daß sür von auswärts einrückende Mannschaft, welche bei Einhaltung der srnhen Einrückungsstunde, die Reise bereits am Nachmittag des der Einrückung vorangehenden Tages antreten müßte, die Einrückungsstunde bis 11 Uhr vormittag hinausgeschoben wird Vorstehendes wird mit dem Auftrage bekanntgegeben, zu veranlasicn, daß die Bestimmungen hinsichtlich Verschiebung der Einrückungsstunde in der Gemeinde in ortsüblicher und zweckmäßiger Weise allgemein vcrlautbart werde. Es wird sich auch empsehlcn, die Einberufenen gelegentlich ihrer militärischen Abmeldung zur Waffenübung auf diese neu eingeführte Erleichterung aufmerksam zu machen. Vorstehende Bestimmung bat auch sür die n. a. Land- wehrmannschast Gültigkeit. Z. 1651/Sch. Steyr, 19. Juli 1908. An sämtliche Schulleitungen. Verlegung der Waffenübung. Seitens des k. u. k. Reichs-Kriegs-Ministeriums, sowie des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung wurde verfügt, daß Ansuchen der Direktionen aller. öffentlichen Unterrichtsanstalten um Verlegung der Waffenübung der den-

128 selben unterstehenden übungspflichligen Lehrpersonen auf die Zeit der Schulferien nach den Bestimmungen des § 38 : 6 der Wehrvorschriften, II. Teil, zu behandeln sind. Diese Bestimmungen lauten: „Wenn bei einer Zivilstaats- oder Landesbehörde (Anstalt) kurz vor Beginn der Waffenübung besondere, durch ganz unvorhergesehene Zwischensälle hervorgerufene Dienst- verhältnisie eintreten, welche die Substiluierung eines zur Waffenübung einberufenen Bediensteten selbst auf die kurze Zeit der Waffenübung nicht zuläffig machen, kann um die Enthebung des Betreffenden von der Waffenübung oder um die Verlegung derselben auf eine spätere Periode angesucht werden. Zur Entscheidung über derlei von den politischen Landes- stellen, bezw. Landes -Ausschüffen, Gerichts- oder Finanzbe- hördcn zu stellende Ansuchen werden die Militärterritorial- Kommanden ermächtigt; während gleiche Ansuchen der Zentralstellen der Entscheidung des Reichs-Kriegs-Ministeriums Vorbehalten bleiben. Solche Zivilstaats- und Landesbedienstete können die Erledigung des behördlichen Ansuchens auf ihren Dienstposten abwarten. Wenn über das Ansuchen um Enthebung eines bei einer Zivilstaats- oder Landesbehörde (Anstalt) Bediensteten von der Waffenübung, oder um die Verlegung derselben auf eine spätere Periode abweislich entschieden wurde, hat dieser Wehrpflichtige zur Ableistung der Waffenübung zu dem bestimmten Termine, oder wenn dieser bereits verstrichen wäre, sofort, und zwar auch dann einzurücken, wenn von Seite der betreffenden Behörde (Anstalt) gegen die abweis- liche Entscheidung eine Vorstellung (Rekurs) an das Reichs- Kriegs- Ministerium im Wege des Landesverteidigungs- Ministeriums ergriffen worden wäre." Hievou werden die Schulleitungen über Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 18. Juni 1908, Z. 23.589, bezw. zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 11. Juli 1908, Z. 4470, in Kenntnis gesetzt. (N.) Z 17.991. Steyr, 20. Juli 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Landsturmmeldnng im Jahre 1OOS. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 25. Juli 1907, Z. 17.183 (Amtsblatt Nr. 30 ex 1907), erhalten die Gemeinde - Vorstehungen den Auftrag, bis längstens 20. August l. I. anher zu berichten u) an welchen beiden Tagen des Monats Oktober im heurigen Jahre selbe die Landslurmmeldungcn vorzunehmen beabsichtigen und b) wie viele weiße und gelbe Landsturmmeldeblütter für Heuer voraussichtlich benötigt werden. Z. 17.508. Stepr, 10. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschaftz-Vorstehungen. Kurs für Erbauer von Wasserkraftaulagcu. Das Gewerbesörderungs- Institut für Oberösterreich plant im November l. I. einen Kurs für die Erbauer von Wafferkrastanlagen durchzuführen. Unser Kronland ist reich an kleineren Wasserkräften, die zum Betrieb von Sägen, Mühlen, Hammerwerken rc. dienen. Die erforderlichen kleinen Kraftanlagen werden von Zimmerleuten, Mühlen- und Maschinenbauern hergestellt, denen die Theorien solcher Anlagen fremd sind. Sie mit diesen vertraut zu machen und dadurch zur richtigen Ausnützung der Wasserkräfte und besseren Herstellung der Anlagen anzuleiten, ist der Zweck des Kurses. Das Lehrprogramm umfaßt: 1. Allgemeines über Wafferkrastanlagen; 2. Wehr, Gerinne, Sandsänge und Schleusenbauten; 3. Berechnung der Wasserkräfte, Ermittlung der Gefalle, Vermessung der Waffermengen, verbunden mit praktischen Uebungen; 4. Wasserräder, ihre Einteilung, Berechnung der Dimensionen, Geschwindigkeits- Verbältnisse, Wirkungsgrade, Konstruktion verschiedener Räderarten; 5. Turbinen, deren Anwendungsgebiet, Erklärung der Konstruktion und Wirkungsweise der einzelnen Arten; 6. Vor- und Nachteile der einzelnen Wassermotoren und die richtige Wahl eines solchen für gegebene Verhält- niffe; 7. Transmissionen, Berechnung der Geschwindigkeits- Verhältniffe von Zahnrädern, Riemenscheiben, Seilscheiben; Bestimmung der Transmiffionswellen und ihrer Lagerung, Teilungen von Zahnrädern, Riemendimeusionen, Seildinien- sionen, Montierung und Fundierung von Transmissionsanlagen; 8. Ausarbeitung kompleter Wafferkrastanlagen nach gegebenen Verhältnissen. Der Unterricht wird kostenlos erteilt und etwa drei Wochen bei täglich 6 — 8 ständigem Unterricht dauern. Die Lehrmittel erhalten die Teilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt. Zum Kursbesuch können Angehörige der erwähnten Gewerbe zugelassen werden. Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion des Gewerbesörderungs-Jnstitutes in Linz; bei dieser Stelle sind die Gesuche mit Anführung des Lebens- laufes (Alter, Lehrdaten, Verwendung, zuständig, Aufenthaltsort) ehestens einzubringen. Hievon sind über Ersuchen des Kuratoriums des Gewerbesörderungs-Institutes für Oberösterreich in Linz die interessiertet: Kreise in Kenntnis zu setzen. Z. 660. Steyr, 20. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorbereitung der Hanszinssteuerbemessung pro 1000 beziehttttgswcise 1000/10. Unter Hinweis auf die im Amtsblatte dir. 31/32 ex 1900, Amtsblatt Nr. 26 ex 1901, Amtsblatt Nr. 6 ex 1902 und Amtsblatt 9h\ 32/33 ex 1904 publizierten h. ä. Erlässe vom 27. Juli 1900, Z. 11.270/ VI, vom 4. August 1900, Z. 11 779/VI, vom 14. Juni 1901, Z. 6254/VI, vom 29. Jänner 1902, Z. 1185'VI, und vom 2. August 1904, Z. 5460/VI, deren genaueste Befolgung den Gemeinde-Borstehnngen hiemit neuerdings cingeschärft wird, ergeht der Auftrag, das vorschriftsmäßig verfaßte Hanszinssteueroperat pro 1909 bezüglich der nach § 1, lit. b, des Gesetzes vom 9. Februar 1882, R. -G. -Bl. dir. 17, hauszinssteuerpsiichtigen Gebäude und pro 1909/10 hinsichtlich der nach § 1, lit. u, des zitierten Gesetzes hauszinssteuerpsiichtigen in den Ortschaften Bad Hall, Bnchholz, Jägerberg, Kraxen- tal, Neuschouan, Pfarrkirchen, Pyrach, Sarning, Weher Markt und Obsweyer gelegenen Gebäude, für welche im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 1896, N.-G- Bl. dir. 120, die Hanszinssteuer für zwei Jahre veranlagt

129 wird, bis längstens 2V. September 1908 an das zuständige k. k. Steueramt unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß einzusenden. Die einschlägigen, von den Gemeinde -Vorstehungen sogleich öffentlich zu verlautbarenden, sowie auf der Amts- iafel zu affigierenden und mit 26. September l. I. dem Hauszinssteueroperate anzuschließenden Kundmachungen (Klein- Konzept Nr. 16) vom 20. Juli 1908, Z. 660, werden den Gemeinde - Vorstehungen in je einem Exemplar nebst den erforderlichen Drucksorten unter Einem zugefertigt. •ad Z. 1548/B.-Sch.-R. Steyr, 17. Juli 1908. An sämtliche Zchulleitungen. Turnlehrerkurs. Der o. -ö. Landesausschuß hat für Lehrpersonen an i den Volks- und Bürgerschulen Oberösterreichs, behufs Er- möglichung der Teilnahme an dem diesjährigen Turnlehrerkurs, zehn Stipendien ü 100 K kreiert. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 3. Juli 1908, Z. 4248, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Bewerber um diese Stipendien ibre an den o.-ö. Landesausschuß gerichteten Gesuche bis längstens 30. Juli 1908 hieramts zu überreichen haben. Z 17.356. Steyr, 16. Jnli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanöen. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom •■6. Juli 1908, Z. 18.240/XII, treiben sich nachbenannte Personen in der Welt beschäftigungslos umher und leben von Unterstützungen, die sie sich auf Kosten ihrer heimatlichen Armenpflege verabreichen lassen. 1. Der in Brand, Bezirk Gmünd, zuständige, arbeitslose Glasarbeiter Johann Schrenk, 1869 geb., Witwer; 2. der im Jahre 1843 geborene, nach Ditmans, Bezirk Waidhofen a. d. Th., zuständige, ledige Schlosser- gehilfe August Thomaun; 3. der am 12. Mai 1841 in Kaltenleutgeben, Bezirk Hietzing, Umgebung, geborene und in Kaltenleutgeben heimatberechtigte Leopold Hauer. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. An alle Gemeinde-vorstehungen und i. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Z. 17.682. Steyr, 18. Juli 1908. Eines entwichenen Zwänglings. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom •15. Juli 1908, Z. 19.163 11, ist der am 10. Jänner 1881 geborene, nach Andrichsfurt, Bezirk Ried in Oberösterreich, zuständige, auf Grund des Erkenntnisses der Landesregierung ! in Salzburg vom 24. Jänner 1908, Z. 1095, in die krainische Landes-Zwangsarbeitsanstalt in Laibach abgegebene Zwängling Josef Haslinger am 19. Juni 1908, zirka 11 Uhr vormittags, von der beim Baue des Militär - Der- pflegsmagazins in Laibach beschäftigten Zwänglingsabteilung ! entwichen. Derselbe ist von großer Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine hohe Stirne, Nase, Mund proportioniert, gute Zähne, ein breites Kinn, trägt einen blonden Schnurr- bart. Am rechten Unterarm Frauenbild und I. H. ein- tätoviert. Er spricht deutsch und ist von Proseffion Taglöbner. Bekleidet war derselbe mit der Zwänglings-Zwilcbmontur, ferner Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „ZwangsarbeitsAnstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerie- Posten -Kommanden werben angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungs- falle sofort mittels Schubes in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach einzuliefern und über den Vollzug ander zu berichten. Z. 4800, 10.403, 15.341. Steyr, 14. Juli 1908. Wehrpflichtiger. Johann Löschenkohl, des Militärverpflegsmagazins Innsbruck, Neservekorporal, assentiert 1903, zuständig nach Losenstein; Rudolf Köck, des Feldkanonenregiments Nr. 40, Neservekorporal, assentiert 1898, zuständig nach Weyer Land; Karl Josef Schiffthaler, _des Militärverpflegsmagazins Innsbruck, Ersatzreservist, affenliert 1904, zuständig ' nach Gleink; Franz Guger, des Landwehrinfanterieregiments Nr. 2, Ersatzreservist, apentiert 1897, zuständig nach Thanstetten; Franz Mosengruber, des Landwehrinfanterieregiments Nr. 2, Ersatzreservist, assentiert 1906, zuständig nach Sl Ulrich. Z. 17.497 — 17.389. Steyr, 15. Juli 1908. Militärtaxmeldepflichtiger. Leopold Schützenhofer, 1879 geboren, nach Gleink zuständig; Josef Borderwinkler, 1873 geb., nach Reichraming zuständig; Ferdinand Hunger, 1876 geb., nach Reichraming zuständig; Karl Mahrhofer, 1876 geb., nach Reichraming zu- ! ständig; Franz Rührwerk, 1877 geb., nach Reichraming zuständig ; Ferdinand Fidclbergcr, 1879 geb., nach Reick- | raming zuständig; Ferdinand Pölzhuber, 1874 geb., nach Lausa zust.; Leopold Hirzenbcrgcr, 1882 geb., nach Lausa zust.; Otto Zinkancll, 1884 geb., nach Lausa zust. ; Z. 17.823 u. 17.703. Stevr, 20. Juli 1908. Militärtaxpslichtiger. Johann Rogl, 1874 geb., nach St. Ulrich zust.; Josef Mayer, 1882 geb., nach Weyer Land zust.; Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten.

130 Z. 17 579. Steyr, 19. Juli 1908. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden« Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 5. bis 12. Juli 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Juli 1908, Z. 19.120/X. Es bestehen: 1 Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 2. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land. 3. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding. 4. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen. 5. Bezirk Nohrbach: Gemeinde Aigen. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ternberg. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt. 8. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 4. Schweincseuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 2. B e z i r k Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann^, Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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