Amtsblatt 1908/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. ß. L^irkshauptmann schüft Steqr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur- 38. ötc>,r, am 16. Juli 1808. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschafl Sleyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 X — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 17.430. . Steyr, 15. Juli 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend Loyalitätsakte. Die Gemeinde- Vorstehungen, welche infolge h. ä. Erlasses vom 18. Dezember 1907, Z. 28.217, (Amtsblatt Nr. 52) über Loyalitätsakte noch nicht berichtet haben, und in welchen solche noch im Zuge sind, werden aufgesordert, hierüber bis längstens 1. Äugust l. I. hierher zu berichten. Z. 1620 B.-Sch.-N. Steyr, 12. Juli 1908. Konkurs • Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Gleink kommt die Oberlehrerstelle zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1600 K, eine Fnnktionszulage von 200 X, die im § 33 des Landesgesetzes vom 29. Dezember 1907 normierten Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ibre mit dem Neiie- und Lehrbefähigungszengniye, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 16.932 u. 16 933. Steyr, 9. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungs - Bewilligungen. Der k. k. Statthalter in Oberösterreich hat dem St. Antonius-Asyl-Verein in Wien die angesuchte Bewilligung L"r Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus- und bei Behörden für die Zeit vom 7. Juli 1908 bis 6 September 1908 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlastes des k. k. o.-ö. Statthalterei-Präsidiums vom 6. Juli 1908, Z. 2631/Präs., mit dem Beisügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josefa Adam die bezügliche Bewilligung am 6. Juli l I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz in das mildesten i Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammel- j buch Nr. 10 der k. k. n.-ö. Statthalterei dto. Wien, i 23. Februar 1908 auf Seite 11 eingetragen wurde. । Weiters hat der k. k. Statthalter in Oberösterreich dem Asylvereine der Wiener - Universität die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 7. Juli 1908 bis 6. September 1908 erteilt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstellungen und f. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zufolge Erlastes des t k. i Statthalterei - Präsidiums vom 6. Juli 1908, Z. 2632 l>r., mit dein Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevcllmächlen Vereinsorgane Josef Stix am 6. Juli l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz das mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 80 ausgestellt wurde. Z. 17.123. Steyr, 11. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Zustellungen militärndministrativer Natur nach und von Prcntzen. Laut Erlastes der k. k. o. -ö. Stattbaltcrei vom I 4. Juli 1908, Z. 16.829/1V, hat der k preußische Minister deS Innern im Einverständnisse mit dem kais. deutschen l Minister der Auswärtigen Angelegenheiten die Verfügung getroffen, daß Ersuchen um Behändigung von Militärtar- bemessnngSerkenntnisten, Gestellungsbefehlen und anderen Schriftstücken dieser Art an in Preußen wohnbaste öster- . reicbische Staatsangehörige, welche österreichische Verwaltungs- behörden unmittelbar an die dem genannten Minister unter- . stellten Behörden richten, seitens letzterer nicht erledigt werden, I sondern an den Minister zur Vorlage gelangen.

124 Im Hinblicke darauf fand das 'Ministerium für Landes- verleidigung im Einvernebmen mit dem k. u. k. Ministerium des Arußcrn seinerseits anzuordnen, daß Requisitionen, welche von p r e n ß i s ch e n Verwaltungs-, bezm. Gemeinde- Bebördeit in Angelegenheiten Militär ■• administrativer Natur unmittelbar an politische Verwaltungs- oder Gemeindebe- hördeu der diesseitigen 3!eichsbälfte gelangen, ohne meritorische Erledigung an das Ministerium für Landesverteidigung im Dicustivege vorzulegen sind. Es sind demnach etwa d a. einlaugende derartige Zuschriften der preußischen Verwalt ungs- oder Gemeindebehörden mit Bezug auf diesen Erlaß hierher vorzulegen. Dieselben werden sodann im Wege des k u. k. Ministeriums des kaiserlichem und königlichen Hauses und des Aeußern der kaiserliche» deutschen Botschaft in Wien behufs Weiierleitung au die zu ihrer Erledigung berufenen Konsularbehörden übermittelt werden. Bei diesem Anlässe wird das in den h. ä Erlässen vom I I. Juli 1906 (Amtsbl. Nr 28)und vom 14. März 1907 (Amtsblatt Nr. 6) enthaltene Verbot der dirckliven Inanspruchnahme der Lokalbehörden des Deutschen Reiches in Militär-administrativen Angelegenheiten seitens inländischer Behörden bis auf weiteres dahin eingeschränkt, da^ nur an die preußische» Verwaltungs-, bczw. Gemcinde- behördeu derartige Requisitionen nicht zu richteu sind. Z. I6.828/B.-Sch.-R. Steyr, I I. Juli 1908. An sämtliche Schulleitungen. Betreffend Gefährdung der persönlichen Sicherheit durch Gebrauch von Flobertrcvolvcrn (-Gewehren, -Pistolen). Infolge Erlasses der k. k. Stattbalterei vom 1. Juli 1908, Z. 17.623/1, werden die Schulleitungen aufgesordert, die Schulkinder auf die Gefährlichkeit der sogenannten Flobert- revolver (-Pistolen) und auf das Verbot des Tragens solcher Waisen ohne Waffenpaß aufmerksam zu machen Z. 17.130. Steyr, 11. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Information Auswanderung nach Canada. Auf Grund von in letzter Zeit eingelangtcn sehr ungünstigen Nachrichten, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, neuerlich alle jene Personen, welche als Arbeiter nach Canada auswandern wollen, vor einer solchen Aus- wanderung nachdrücklichst zu warnen. Diese Warnung bezieht sich auf alle Auswanderer, welche nach Canada zu dem Zwecke gehen wollen, u>n dort in gewerblichen oder Bau- unternehmungen, darunter auch bei Eiseubahnbauten, Erwerb zu suchen, gleichgültig, ob dies der alleinige Zweck ihrer Auswanderung ist oder ob sie auf diesem Wege nur das erforderliche Kapital erwerben wollen, um sich später als Farmer in Canada niederlassen zu können. Es wird derzeit in einzelnen Ländern, so besonders in der Bukowina, eine sehr lebhaste Propaganda für die Auswanderung nach Canada betrieben. Die Agenten stellen den Auswanderungslustigen reichliche Arbeitsgelegenheit und hohe Löhne in Aussicht. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Arbeitsgelegenheiten in gewerblichen und Baunnternehmungen sind in -Canada derzeit spärlicher und seltener als je, die Löhne sehr niedrig und herrscht dort infolgedessen unter den österreichische» Arbeitern sehr große 'Not. Hltnderte von Arbeitern sind beschäftigungslos, kämpfen 'mit Hunger, entbehren des Obdaches und sind auf die Mildlätigkeit angewiesen. Es kann daher nicht eindringlich genug betont werden, daß neue Ankömmlinge dem größten Elende entgegengehen. Außerdem ist es vorgekommeu, daß von den Agenten für die Ueberfahrt bedeutend höhere Preise als die tatsächlich bestehenden abverlangt werden. Wien, am 21. Juni 1908. Dieses ist in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu ■ verlautbaren. Z. 17 219. Steyr, 13. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Kundmachung. Am Samstag dc» 18. Juli 1908 findet beim gefertigten k. k. Steueramte wegen Reinigung der Kanzlei- Lokalitäten kein Amtsverkehr statt. K. k. Steueramt Steyr am 6. Juli 1908. Z. 16.593 Steyr, 11. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Steinbrüche, Lehm-, Sand- und Schottergrnben. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf die in Nr. 116 des Reichs-Gesetz-Blattes erschienenen Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, vom 29. 'Mai 1908, mit welcher Vorschriften über den gewerblichen Betrieb von Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und Schottergruben, gültig mit dem Tage der Kundmachung, erlassen wurden, aufmerksam gemacht und beauftragt, diese Vorschriften in entsprechender Weise zur Kenntnis der betroffenen Bevölkerungskreise zn bringen. Ferner erhallen die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, anher binnen 4 Wochen die im Gemeindegebiete befindlichen, gewerbsmäßig betriebenen Steinbrüche, Lehm-, Sand- und Schottergruben bekanntzugeben, und zwar unter Ramhaftmachung der Besitzer, beziehungsweise Betriebsunternehmer. Im Falle des Mangels derartiger Unternehmungen sind Fehlberichte zu erstatten. Z. 1549/Sch. Steyr,. 10. Juli 1908. An sämtliche Schulleitungen. Lehrturs für Blindenunterricht. Der k. k. Landesschulrat bat mit dem Erlasse vom 1. Juli 1908, Z. 4161, anher eröffnet, daß der für den Monat April l I. in Aussicht genommen gewesene Lehrkurs zur Unterweisung von Lehrpersonen in der Methode des Blindenunterrichtes am k. k. Blittden-Erziehungs- Institute in Wien mangels rechtzeitiger Beurlaubung der zur Teilnahme angemeldeten Lehrpersonen nicht stattfinden konnte und deshalb erst im Monate Dezember l I abgehalten werden wird.

125 Hievon werden die Schulleitungen unter Hinweis auf den h. ä- Erlaß voin 11. März 1908, Z. 512 (Amtsblatt Nr. 12), mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß jene Lehrkräfte, die an dem Kurse teilnehmen wollen, sich den erforderlichen Urlaub bis 1. November l. I. im vorge- schriebeuen Dienstwege zu erwirken haben. Z. 1629/Sch. Steyr, 15. Juli 1908. An die Ortrschulräte und Schulleitungen in Lchulorten mit September-Schlüjahrsbeginn. Dieselben erhalten hiemit den Auftrag, unter genauer Beachtung der h. ä. Erlässe vom 25. März 1908, Z. 694 (Amtsblatt Nr. 14), und vom 4. April 1908, Z. 761, (Amtsblatt Nr. 15) die Schnlbeschreibung von Haus zu Haus vorzunehmen und die Schulbeschreibungsakten längstens 14 Tage nach Beginn des Schuljahres 1908/09, hier- amts in Vorlage zu bringen. Z. 17.028 - 17.029. Steyr, 7. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Rpbcrt Charwat (Amtsblatt Mr. 7 ex 1908) und Alois Jaschke (Amtsbl. Nr. 14 ex 1908) ist ein- zustellen. Z 17.086. Steyr, 10. Juli 1908. Die Jdentitätsersorschung der in St. Lorenzi, Gemeinde Rührsdorf aufgefundenen Leiche (h. ä. Amtsblatt Nr. 26 ex 1908) ist einzustellen. Z. 17.234. Steyr, 13. Juli 1908. Die Ausforschung des Zwänglings Josef Fischer (h. ä. Amtsblatt Nr. 25 ex 1908) ist einzustellen. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung. .Z. 17.235. Steyr, 13. Juli 1908. Bon entwichenen Zwäuglingcn. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Juli 1908, Z. 18.819/H, sind am 6. Juli 1908 von der in Jauerburg detachierten Zwänglingsabteiluug entwichen: 1. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Salzburg vom 23. Februar 1908, Z. 3147, nach Laibach nolionierte, seit 3. März 1908 daselbst deternierte, am 25. September 1868 in Jschl geborene und nach Bad Jschl im politischen Bezirke Gmunden heimatberechtigte Zwängling Michael Brucken- berger. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigem Körperbau, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, hohe Stirne, Nase, Mund proportioniert, schadhafte Zähne, ein rundes Kinn unö trägt einen blonden Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist von Profession Taglöhner. 2. Der mit Erlaß der k k. Landesregierung in Klagen- furt vom 16. März 1908, Z. 5602, nach Laibaw nolionierte, seit 20. März 1908 daselbst deternierte, am 19. Februar 1869 in Laxenburg geborene und nach Maränrenk im politischen Bezirke Wels heimatberechtigte Oberösterreicher-Zwängling Franz Untcrsmaicr. Derselbe ist von großer Statur, starkem Körperbau, hat ein ovales Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, blaue Augen, eine hohe Stirne, 9fafe und Mund sind proportioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn, trägt einen braunen Schnurrbart und spricht deutsch. Derselbe ist von Profession Fabriksarbeiter. Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwänglings- Zwilchmontur, ferner Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwaugsarbeitsanstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerie- Posten-Kommanden lverden angewiesen, Nachforschungen über deren Aufenthalt zu pstegen, dieselben im Eruierungs- falle sofort in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach einzu- liefern und über den Vollzug ander zu berichten. Z. 16.914— 17.082. Steyr, 10. Juli 1908. Militärtaxmcldcpflichtiger. Michael Payerl, 1881 geb., nach Reichraming zust.; Franz Seiklchner, 1883 geb., nach Garsten zust.; Hermann Aschauer, 1875 geb., nach Großraming zuständig; Leopold Mnsenbichler, 1877 geb., nach Großraming zuständig; Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 16 935. Steyr, 13. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 28. Juni bis 5. Juli 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Linz vom 6. Juli 1908, Z. 18.401/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Grünbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensiein. 3. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land. 3. Rotlauf der Schweine. 1. BezirkGmunden: Gemeinden Gmunden, Jschl. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding 4. Bezirk Ried: Gemeinden Haag, Weibern, Gas- polthofen. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ternberg. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt. 7. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz.

126 4. Schwcincscuche. 1. Bezirk Nied: Gemeinde Eitzing. 2. Bezirk Scbärding: Gemeinde Schärding. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Z 1 G.831. Steyr, 13. Juli 1908. An alle Gemeinde - Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Maßnahmen gegen die Schwelncscnchc in den politischen Bezirken Ried, Schärding, Wels. Mit Bezugnahme aus die Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthallerei vom 17. Juni l. I., Z. 16.740, betreffend Maßnahmen gegen die Sckweiueseuche in den Bezirken Ried, Schärding und Wels werden die Gemeinde-Borstehungen und k. f. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der f. k. Statthallerei vom 4. Juli 1908, Z. I7.933/X, zur Verständigung der Schweinehändler in die Kenntnis gesetzt, daß die Markierung der in den Eisenbahnstationen der genannten Bezirke zur Verladung gelangenden Schlacht- schwcinetransporte ausschließlich von den Händlern oder deren Unterhändlern zu erfolgen hat. Die Vornahme dieser Markierungen durch die Gemeinde- Vorstehungen oder durch die Viehbeschauorgane würde zu groben Schwierigkeiten unterliegen und könnte biebei nicht vermieden werden, daß in ein und demselben Transporte -Schweine sich befinden würden, welche die gleichen Ohr- markennummern ausweisen, wodurch aber wieder die beabsichtigte einwandfreie Fesistellung der Identität der eventuell am Bestimmungsorte krank befundenen Tiere illusorisch gemacht würde. Die Markierung der Tiere, an deren genauer Durchs sührung nicht nur die Parteien, sondern auch die Händler mit Rücksicht auf die im Viehhandel bestehende Gewährleistung interessiert sind, kann entweder anläßlich des Ankaufes im Stalle des Verkäufers oder auch unmittelbar vor der Verladung in der Eisenbahnstation dann erfolgen, wenn, die verkauften Schweine von den Parteien selbst zur Bahn gestellt und an die Käuser die Viehpässe ausgesolgt werden. Es ist selbstverständlich, daß im ersteren Falle bie- zur Deckung der einzelnen Schweine beigebrachten Viehpässe schon vor der Zufuhr zur Verladestation die betreffenden Ohrmarkennummern in der Rubrick „Besondere Merkmale^ zu enthalten haben, während im Falle der erst in den Eisenbahnstationen durchgesührten Kennzeichnung die Amts- und Veschautierärzte die richtige Eintragung der betreffenden Ohrmarkennummern zu überwachen, beziehungsweise selbst vorzunehmen haben. Der k. k. Bezirkshauplmannc Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Eteyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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