118 auf diverse polizeiliche Mißstände und Mängel in den Betrieben von Schiffsschaukeln der mit Statthalterei - Lizenzen beteiligten Schaukelbesitzer und speziell auf baufällige oder von Laien mit mangelhaftem Holz- und Eisenmaterial konstruierte, höchst unsichere Schaukeln ohne Schutzgeländer aufmerksam gemacht. So sollen Anna Altbauer aus Ranshofen und Marie D c i s c n h a in m e r aus Niedertalheim dachlose Schiffsschaukeln ohne Absperrung betreiben, deren Benützung das Publikum durch die Möglichkeit des Ueberschaukelns und Hinausschleuderns angeblich in eminente Gefahr bringt. Tatsächlich sollen sich auf diese Art in St. Georgen und Gallnenkirchen größere Unfälle ereignet haben. Um nun solchen Unfällen in Hinkunst vorzubeugen, wird den Gemeinde-Vorstehungen die schärfste Ueberwachung der sicherheitspolizeilichen Vorschriften bei Schaukeln, Ringelspielen und ähnlichen Betrieben im Rahmen des den Gemeinden zustehenden lokalpolizeilichen Wirkungskreises in Erinnerung gebracht. Jnsbesonders wird die Genehmigung der beabsichtigten Ausstellung obgenannter Betriebe bei der bestehenden Verpflichtung der Besitzer von behördlichen Produktionslizenzen, die Abhaltung von Produktionen in einem bestimmten Orte dem Gemeinde-Vorstände vorder anzuzeigen, fallweise von der genauesten Einhaltung aller sicherheitspolizeilichen Bedingungen und von einer die Sicherheit von Personen in keinerlei Hinsicht gefährdenden Betriebsart abhängig zu machen sein. Ueber eventuell vorkommende Anstände ist sogleich anher zu berichten. Z. 1356/Sch. Steyr, 30. Juni 1908. An die Ortrschulräte und Zchulleitungen. Negiernugsjubiläums-Feier. Laut Erlaffes vom 7. Mai 1908, Zl. 8331, fand das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht anläßlich des am 2. Dezember l. I. stattfindenden 60jährigen Re- gierungs-Jubiläums Seiner k. k. Apostolischen Majestät zum Zwecke einer allgemeinen und im wesentlichen einheitlichen Feier dieses Jubiläums an allen nicht dem Gebiete der Hochschulen angehörenden dem k. k. Landesschulrate unterstehenden Schulen und Lehranstalten Folgendes anzuordnen: I. Die Jubiläumsfeier hat am 2. Dezember l. I. statt- zufinden, an welchen! Tage an sämtlichen oben bezeichneten Schulen und Lehranstalten jeder Unterricht zu entfallen hat. 2. Die Jubiläumsfeier bat aus einem Festgottesdienste und einer Schulfeier zu bestehen. 3. Bezüglich der Veranstaltung des Festgottesdienstes haben im allgemeinen die gleichen Anordnungen zu gelte» wie sie anläßlich des 50jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät mit dem Unterrichts-Ministerialerlasse vom 31. Oktober 1898, Zl. 1469/K. u. M., (h. a. Erlaß vom 6. 9?o= vember 1898, Zl. 3556) getroffen worden. 4. Was die Schulfeier anbelangt, so haben sich zu derselben nach Beendigung des Festgottesdienstes sämtliche Lehrer und Schüler entweder in der Schule selbst oder in einer paffenden größeren Räumlichkeit zu versammeln. An Volksschulen kann, wo die Raumverhältnisse es nicht gestatten, alle Kinder zu vereinigen, von der Teilnahme der unteren Jahresstufen abgesehen werden. 5. Für die Schulseierlichkeit ist im Großen und Ganzen folgendes Programm einzuhalten, wobei bemerkt wird, daß : die Einzelansführung dem Ermessen der Schulleitung, beziehungsweise der Direktion überlassen bleibt. a) Eine Festrede des Schulleiters, bezw. Direktors oder eines Mitgliedes des Lehrkörpers. In dieser Festrede ist die Bedeutung des Tages und der Regierung Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef 1. in einer des Anlasses würdigen, der Faffungskraft und dem Gefühlsleben der Jugend ent- > sprechenden Weise zu behandeln. b) Deklamationen, nach Tunlichkeit auch Festspiele und musikalische Aufführungen patriotischen Inhaltes u. dgl. unter möglichst umfänglicher Beteiligung der Schüler je nach den Verhältnißen der Anstalt. a) Absingung der 1. Strophe der Volkshymne. 6. Am Jubiläumstage selbst, d. i. am 2. Dezember bat unter allen Umständen, sonach auch dann, wenn etwa in einem besonderen Falle infolge besonderer unüberwindlicher Hindernisse die Veranstaltung des Festgottesdienstes oder der Schulfeier an diesem Tage unmöglich sein sollte, an sämtlichen oben bezeichneten Schulen und Lehranstalten jeder Unterricht zu entfallen und es hat sodann auch jener Tag, an welchem der Festgotlesdienst oder die Schulfeier statt- findet, für die betreffende Schule als schulfrei zu gelten. Zum Zwecke der Vorbereitung der Schulfeier, ins- ! besondere um eine entsprechende Instandsetzung der Schul- lokalitäten zu ermöglichen, darf nach dem Ermessen der I betreffenden Ortsschulbehörde, bezw. der betreffenden Anstaltsdirektion auch am Tage vor der Schulfeier der Unterricht । unterbleiben. I Hiebei wird noch bemerkt, daß es den kundgegebenen Allerhöchsten Intentionen entspricht, daß sowohl aus der ; Veranstaltung der ganzen Jubiläuinsfeier, als insbesondere ! auch aus der Beschaffung des allenfalls nötigen außerhalb der Schulräume gelegenen Lokales für die Schulfeier den ! Schulerhaltern keine besonderen Kosten erwachsen. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 21. Mai 1908, Z. 3308, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß das bischöfliche Ordinariat in Linz, die evangelische Superinten- dentur in Braunan und die israelitischen Kultusgemeinden in Linz und Steyr bereits ersucht Ivurden, wegen des Festgottesdienstes die erforderlichen Verfügungen zu treffen. Ueber die Art der geplanten Durchführung der Re- gierungs-Jubiläums-Feier haben die Schulleitungen bis 1. Oktober l. I. hieher zu berichten. Z. 15.520 — 16.738. Steyr, 2. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Utttersttttzungsschwindlertt. Josef Dohr, 1869 geb., nach Bruck a./M. zuständig; Stephan Weber, 1868 geb., nach Krondorf zuständig, Fleischergehilfe; Michael Cociancig, 53 Jahre alt, nach Triest zust.; Leopold Felser, 1882 zu Orsova geb., nach Friesach zuständig, led. Hilfsarbeiter und Organist; Karl Veit, 1879 in Klagenfurt geb., nach Krasta zuständig, Maler und Kellner; Matthias Micheler, 1864 in Obertilliach geboren und dahin zuständig, treiben sich bettelnd und beschäftigungslos unrher und verursachen ihren Heimatsgemeinden durch Empfangnahme von Unterstützungen große Auslagen.
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