der k. k. Ll'zsrkslMuplmannschast Siegr für den gterchncrmigen polifiscßen und Schutbezirk. Ur. 28. Hieyr, am 9. Juli 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 ü. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 6. Juli 1908. An alle Gemeinde - vorsLehungen. Hinansgabe der Ncichsgcsetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück UV — LVI an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zn berichten. Z. 16.354. Steyr, 3. Juli l908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungs - Bewilligung. Der k. k. Statthalter in Oberösterreich bat dem Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung niilder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 1. Juli 1908 bis 30. September 1908 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses des k. k. o.-ö. Statthalterei-Präsidiums vom 1. Juli 1908, Z. 2545/Prüs., mit dem Beisügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Theodor Burda und Ferdinand Kutschern am 1. Juli l. I. vom k. k. Statthalterei -Präsidinm in Linz die mit Photographie und Personsbeschreibung versehenen Sammelbücher Nr. 78 beziehungsweise 79 ausgestellt wurden. Z. 16.107. Steyr, 2. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehlingen. Erteilte Legitimation an Handlungsreisenden. Im ersten Semester 1908 wurden dem Franz Burg staller, Handlungsreisender der Firma Josef Vurgstaller, Papierhandlung in Aschach a. d. Steyr, eine Legitimation erteilt. Z. 16.594. Steyr, 5. Juli 1908 Kundmachung betreffend die Bestellung eines Prüfungs - Kommissärs für Tampjkcsselwärter:c. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 26. März 1908, Z. 17.920 6X 1907, den Kommissär der k. k. Binnenschiffahrts- Inspektion in Wien Leonhard Roeslcr in Gemäßheit des § 2 der Ministerial-Verordnung vom 15. Juli 1891, N.-G.-Bl. Nr. 108, zum Prüfungskommissär für Dampfkepel- und Dampsmaschinenwärter für alle im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder bestellt. Zufolge dieser Bestellung ist der Genannte in Ge- mäßheit des Erlayes des k. k. Handelsministeriums vom 22. August 1894, Z. 37.686 ex 1893, Punkt 3, Absatz 3, auch zur Vornahme der Prüfungen über die Befähigung zur Bedienung (Wartung) von Benzin-, Naphta-, Petroleum-, Elektro- uud ähnlichen Motorbooten befugt. Durch die Ernennung des genannten Prüfungs- Kommipärs werden die Bestimmungen der Ministerial-Ver- ordnung vom 15. Juli 1891, R-G.-Bl. 9k. 108, § 2, Absatz 5, und die mit den Statthalterei - Erlässen vom 17. Mai 1902, Z. 10.056/VI, und vom 11. Juli 1905, Z. 13.259/VI, kundgemachten Bestellungen der PrüfungsKommissäre: k. k. Oberingenieur Ludwig Ncjdl in Linz, k. k. Binnenschiffahrts-Inspektor Hofrat 2lnton Schromur und Kommissär der k. k. Binncnschiffahrts-Jnspektion Kar! Ebner in Wien nicht berührt. Hievon geschieht über Erlaß der k. k. o.-ö. Stattbalterei in Linz vom 28. Juni 1908, Z. 9125 VI, im Sinne des § 2, Absatz 4, der zitierten Ministerial- Verordnung die allgemeine Verlautbarung. Z. 16.269. Steyr, 3. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Berhülung von Unglücksfällen beim Betriebe von Schiffs- schaukcln:c. Laut Erlaß des k. k. Statthalters für Oberösterreich vom 30. Juni 1908, Z. 485/L, wurde in einer Beschwerde
118 auf diverse polizeiliche Mißstände und Mängel in den Betrieben von Schiffsschaukeln der mit Statthalterei - Lizenzen beteiligten Schaukelbesitzer und speziell auf baufällige oder von Laien mit mangelhaftem Holz- und Eisenmaterial konstruierte, höchst unsichere Schaukeln ohne Schutzgeländer aufmerksam gemacht. So sollen Anna Altbauer aus Ranshofen und Marie D c i s c n h a in m e r aus Niedertalheim dachlose Schiffsschaukeln ohne Absperrung betreiben, deren Benützung das Publikum durch die Möglichkeit des Ueberschaukelns und Hinausschleuderns angeblich in eminente Gefahr bringt. Tatsächlich sollen sich auf diese Art in St. Georgen und Gallnenkirchen größere Unfälle ereignet haben. Um nun solchen Unfällen in Hinkunst vorzubeugen, wird den Gemeinde-Vorstehungen die schärfste Ueberwachung der sicherheitspolizeilichen Vorschriften bei Schaukeln, Ringelspielen und ähnlichen Betrieben im Rahmen des den Gemeinden zustehenden lokalpolizeilichen Wirkungskreises in Erinnerung gebracht. Jnsbesonders wird die Genehmigung der beabsichtigten Ausstellung obgenannter Betriebe bei der bestehenden Verpflichtung der Besitzer von behördlichen Produktionslizenzen, die Abhaltung von Produktionen in einem bestimmten Orte dem Gemeinde-Vorstände vorder anzuzeigen, fallweise von der genauesten Einhaltung aller sicherheitspolizeilichen Bedingungen und von einer die Sicherheit von Personen in keinerlei Hinsicht gefährdenden Betriebsart abhängig zu machen sein. Ueber eventuell vorkommende Anstände ist sogleich anher zu berichten. Z. 1356/Sch. Steyr, 30. Juni 1908. An die Ortrschulräte und Zchulleitungen. Negiernugsjubiläums-Feier. Laut Erlaffes vom 7. Mai 1908, Zl. 8331, fand das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht anläßlich des am 2. Dezember l. I. stattfindenden 60jährigen Re- gierungs-Jubiläums Seiner k. k. Apostolischen Majestät zum Zwecke einer allgemeinen und im wesentlichen einheitlichen Feier dieses Jubiläums an allen nicht dem Gebiete der Hochschulen angehörenden dem k. k. Landesschulrate unterstehenden Schulen und Lehranstalten Folgendes anzuordnen: I. Die Jubiläumsfeier hat am 2. Dezember l. I. statt- zufinden, an welchen! Tage an sämtlichen oben bezeichneten Schulen und Lehranstalten jeder Unterricht zu entfallen hat. 2. Die Jubiläumsfeier bat aus einem Festgottesdienste und einer Schulfeier zu bestehen. 3. Bezüglich der Veranstaltung des Festgottesdienstes haben im allgemeinen die gleichen Anordnungen zu gelte» wie sie anläßlich des 50jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät mit dem Unterrichts-Ministerialerlasse vom 31. Oktober 1898, Zl. 1469/K. u. M., (h. a. Erlaß vom 6. 9?o= vember 1898, Zl. 3556) getroffen worden. 4. Was die Schulfeier anbelangt, so haben sich zu derselben nach Beendigung des Festgottesdienstes sämtliche Lehrer und Schüler entweder in der Schule selbst oder in einer paffenden größeren Räumlichkeit zu versammeln. An Volksschulen kann, wo die Raumverhältnisse es nicht gestatten, alle Kinder zu vereinigen, von der Teilnahme der unteren Jahresstufen abgesehen werden. 5. Für die Schulseierlichkeit ist im Großen und Ganzen folgendes Programm einzuhalten, wobei bemerkt wird, daß : die Einzelansführung dem Ermessen der Schulleitung, beziehungsweise der Direktion überlassen bleibt. a) Eine Festrede des Schulleiters, bezw. Direktors oder eines Mitgliedes des Lehrkörpers. In dieser Festrede ist die Bedeutung des Tages und der Regierung Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef 1. in einer des Anlasses würdigen, der Faffungskraft und dem Gefühlsleben der Jugend ent- > sprechenden Weise zu behandeln. b) Deklamationen, nach Tunlichkeit auch Festspiele und musikalische Aufführungen patriotischen Inhaltes u. dgl. unter möglichst umfänglicher Beteiligung der Schüler je nach den Verhältnißen der Anstalt. a) Absingung der 1. Strophe der Volkshymne. 6. Am Jubiläumstage selbst, d. i. am 2. Dezember bat unter allen Umständen, sonach auch dann, wenn etwa in einem besonderen Falle infolge besonderer unüberwindlicher Hindernisse die Veranstaltung des Festgottesdienstes oder der Schulfeier an diesem Tage unmöglich sein sollte, an sämtlichen oben bezeichneten Schulen und Lehranstalten jeder Unterricht zu entfallen und es hat sodann auch jener Tag, an welchem der Festgotlesdienst oder die Schulfeier statt- findet, für die betreffende Schule als schulfrei zu gelten. Zum Zwecke der Vorbereitung der Schulfeier, ins- ! besondere um eine entsprechende Instandsetzung der Schul- lokalitäten zu ermöglichen, darf nach dem Ermessen der I betreffenden Ortsschulbehörde, bezw. der betreffenden Anstaltsdirektion auch am Tage vor der Schulfeier der Unterricht । unterbleiben. I Hiebei wird noch bemerkt, daß es den kundgegebenen Allerhöchsten Intentionen entspricht, daß sowohl aus der ; Veranstaltung der ganzen Jubiläuinsfeier, als insbesondere ! auch aus der Beschaffung des allenfalls nötigen außerhalb der Schulräume gelegenen Lokales für die Schulfeier den ! Schulerhaltern keine besonderen Kosten erwachsen. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 21. Mai 1908, Z. 3308, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß das bischöfliche Ordinariat in Linz, die evangelische Superinten- dentur in Braunan und die israelitischen Kultusgemeinden in Linz und Steyr bereits ersucht Ivurden, wegen des Festgottesdienstes die erforderlichen Verfügungen zu treffen. Ueber die Art der geplanten Durchführung der Re- gierungs-Jubiläums-Feier haben die Schulleitungen bis 1. Oktober l. I. hieher zu berichten. Z. 15.520 — 16.738. Steyr, 2. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Utttersttttzungsschwindlertt. Josef Dohr, 1869 geb., nach Bruck a./M. zuständig; Stephan Weber, 1868 geb., nach Krondorf zuständig, Fleischergehilfe; Michael Cociancig, 53 Jahre alt, nach Triest zust.; Leopold Felser, 1882 zu Orsova geb., nach Friesach zuständig, led. Hilfsarbeiter und Organist; Karl Veit, 1879 in Klagenfurt geb., nach Krasta zuständig, Maler und Kellner; Matthias Micheler, 1864 in Obertilliach geboren und dahin zuständig, treiben sich bettelnd und beschäftigungslos unrher und verursachen ihren Heimatsgemeinden durch Empfangnahme von Unterstützungen große Auslagen.
119 Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten — anßer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürsniffes — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vor- handensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich . zu behandeln. Z. 16.063. Steyr, 3. Juli 1903. | An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Berichtigung. Unter Beziehung aus den h. ä. Erlaß vom 13. Juni 1908 Z. 14.407, Amtsblatt Nr. 25, mit welchem die Ausforschung des in die Zwangsarbeitsanstalt in Prag notionierten Josef Fischer angeordnet wurde, werden die Gemeinde- ! Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, den Genannten im Falle seiner Ernierung nicht in die Zwangsarbeitsanstalt in Prag, sondern in die n.-ö. Landeszwangsarbeitsanstalt in Kornenburg einzu- liefern und eventuell hierüber sogleich anher zu berichten. Z. 1-6'. 182. Steyr, 2. Juli 1908. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd t L Gendarmerie-posten - Uommanden. Jdentitätserforschung einer Leiche. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 24. Juni 1908, Z. 17.069/11, wurde am 13. Juni 1908 in Klein - Pöchlarn die Leiche eines zirka 18 bis 20 Jahre alten Burschen aus der Donau gezogen. Die Leiche war nur mit graukarrierter Hose, sowie mit weißem, zerriffenem Hemde bekleidet, hatte einen großen Kopf, blonde Haare, gute Zähne, rundes volles Gesicht, starken Oberkörper, jedoch sehr schwachen Unterkörper und dürfte zirka 14 Tage im Waffer gelegen sein. Sie maß 150 cm. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen, die zur Identifizierung der Leiche führen können, zu pflegen mnd ist über ein positives Resultat sogleich Bericht zu erstatten. Z. 16.362. Steyr, 3. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und L f. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Jdentitätserforschung eines in Pinzolo ansgcgrisscnen Burschen. ' Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 29. Juni 1908, Z. 17.689/11, wurde am 8. Juni d. I. in Pinzolo, Bezirk Tione, ein ungefähr 20 Jahre alter Bursche aufgegriffen, welcher am 11. April d. I. aus dem ' Arreste des Bezirksgerichtes Condino entlassen wurde und j vom 7. bis 9. Mai d. I. in Comano sich aushielt. Derselbe ist vollkomnien taubstumm und gleichzeitig Kretin und hat keinerlei Ausweisdokumente im Besitze. Personsbeschreibung: Aussehen: ausgesprochen slawischer Typus; Alter: zirka 20 Jahre, Gesichtsfarbe: ! gesund und gebräunt, Größe: 149 cm, Gestalt: schmächtig, Augen: grau; Mund: klein; Nase: regelmäßig; Haare: hellbraun; Bart: dunkelblonder, schwacher Schnurrbart; Zähne: gut; besondere Kennzeichen: keine, Kleidung: grüngelber, stark abgetragener Plüschhut, Hose und Rock schwarz, Weste und Ueberrock drappsarben, alles abgetragen, doch verhältnismäßig gut erhalten. Fragliches Individuum gibt nur unartikulierte Laute von sich; aus seinen sich stets wiederholenden Gesten ist nur zu entnehmen, daß derselbe von der Gendarmerie irgendwo verhaftet wurde. Des Lesens und Schreibens scheint der Kretin nicht kundig zu sein. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Erhebungen über deffen Identität zu psiegen und ist über ein positives Resultat sogleich anher zu berichten. Z. 16 184 — 16.476. Steyr, 2. Juli 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Josef Marck (h. ä. Amtsblatt Nr. 47 ex 1908); des Bruno Schwcda (h. ä. Amtsbl. Nr. 10 ex 1904); des Andreas Schwaiger (h. ü. Anrtsblatt 9fr. 23 ex 1908); der Aloisia Frömmel (h. ä. Amtsbl. Nr. 13 ex 1908); des Johann Stepanck (h. ä. Amtsblatt Nr. 16 ex 1908) sind einzustellen. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - kommanden. Ausforschung. Z. 16.183. Steyr, 2. Juli 1903. Des enthafteten Kerkersträflings Josef Gruber. Zufolge des Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Juni l. I., Z. 17.442/11, ist der am 18. iRai 1908 aus der Haft tretende Kerkersträfling Joses Gruber ii Raarn am 25. März 1880 geboren, nach Altenburg, Be zirk Perg, zuständig, katholisch, ledig, Bäckergehilse, welche! mit dem Wiener-Hauptschube aus St. Pölten in Enns ein langte, bei seiner Eskortierung von dort nach Manthausci entsprungen. Personsbeschreibung: Mittlere Statur, ovale-: Gesicht, dunkelblonde Haare, blonden Schnurrbart, grau Augen. Bekleidet war er mit einem grauen, weichen Hu! dunkle Hose und Rock, sowie schwarzen Schnürschuben. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen übe den Ausenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungsfall in seine Heimatsgemeinde Altenburg, pol. Bezirk Perg, al schieben zu lassen und über den Vollzug sogleich anher; berichten.
120 Z. 15.994 u. 15.996. Steyr, 3. Juli 1908. Von entwichenen Zwänglingen. Am 19. Juni 1908, zirka 8 Uhr vormittags, ist von der in Jauerburg detachierten Zwänglingsabteilung der mit Statthalterei-Erlaß vom 22. Dezember 1906, Z. 28.468/11, notionierte, seit 10. August 1907 detenierte, am 25. März 1881 in Grünbach geborene und nach Grünbach im politischen Bezirke Freistadt heimatberechtigte Oberösterreicher-Zwängling Franz Pachinger entwichen. Derselbe ist von großer Statur, starkem Körperbau, hat ein ovales Gesickt, blonde Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, eine hohe Stirne, Nase, Mund proportioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn und trägt einen blonden Schnurrbartanflug. Er spricht deutsch und ist von Profession angeblich Agent, Photograph und Schreiber und ist Reservist de^ k. u. k. Infanterie-Regiments Nr. 14. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwäugliugs- Zwilchmontur, ferner Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach" versehen sind. Weilers ist am 16. März 1908 der Zwängling Robert Emerich der Zwangsarbeitsanstalt in Messendorf bei Graz von der Feldarbeit entwichen; er soll sich nach einem Berichte des Stadtrates Graz vom 9. d. M., Z. 28.963, in der Richtung gegen Salzburg gewendet haben. Emerich ist am 3. Jänner 1873 in Graz geboren, dahin zuständig, katbolisch, ledig, Bäckergehilfe, von mittlerer Statur, hat längliches Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, braunen Schnurr- bart und ovales Kinn, Stirn, Nase und Mund sind proportioniert. Er ist blatternnarbig und spricht deutsch. Bekleidet war er mit Anstaltskleidern aus Zwilch, als Kopsbedeckung trug er eine Anstaltsmütze. Die grobe Wäsche ist mit Nr. 168 bezeichnet. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden tverden angewiesen, die Genannten aus- zusorschen und ist ersterer im Eruierungsfalle sofort in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach und letzterer in die Zwangsarbeitsanstalt Messendorf einzuliefern und über den Vollzug anher zu berichten. Z. 15.993. Steyr, 3. Juli 1908. Eines Zwänglings. Laut Zuschrift der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 19. Juni 1908, Z. 9733, hat diese vandesstelle mit Erkenntnis vom 22. September 1906, Z. 18.276, die Abgabe des im Jahre 1852 geborenen, nach Heraletz im polit. Bezirke Deutschbrod zuständigen Josef Bardak in die köuigl. böhmische Landeszwangsarbettsanstalt Pardubitz verfügt. Die Einlieserung des Genannten in diese Anstalt konnte seinerzeit, nicht erfolgen, weil die Ausnahme von Zwänglingen sistiert war. Spätere Versuche, das bezogene Erkenntnis durchzu- sühren, scheiterten daran, daß der Aufenthalt des Bardak, welcher ein vagierendes Leben führt, nicht ermittelt werden konnte. Bardak ist von mittelgroßer starker Statur, hat rotes ovales Gesicht, blaue Augen, kastanienbraune Haare, kurzen lichtgrauen Schnurrbart und gesunde Zähne. Er pflegt städtische Kleider zu tragen und ist wegen Verbrechens des Diebstahls vorbestraft. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juni 1908, Z. 17.285/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie--Posten-Kommanden angewiesen, die Nachforschungen über den Aufenthalt des Obgenannten zu pflegen, denselben im Ergreifungsfalle, nach ärztlicher Untersuchung bezüglich seiner Eignung, entweder in die böhmische Landeszwangsarbeitsanstalt in Pardubitz oder in die niederösterreichische Landeszwangsarbeitsanstalt in Korneuburg einliefern zu lasten, je nachdem der Be- tretungsort der einen oder der anderen Anstalt näher gelegen ist. Ueber den Vollzug ist sogleich anher zu berichten. Z. 16.602. Steyr, 6. Juli 1908. Des Franz Kwech. Franz Kwech, geboren am 26. März 1875 in Budweis (Böhmen), zuständig nach Traunitz, Bezirk Prsek, katholisch, Gärtnerin Neunkirchen (Niederösterreich) wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes, ist behufs Strafantrittes aus- zuforschen. Z. 16.186 u. 16.764. Steyr, 6. Juli 1908. Stellungspflichtiger. Franz Kugler, 1886 in Brünn geb., nach Neustift im Bez. Mähr. -Budwitz zuständig; Franz Daniel, 1887 in Heiligenberg geb., unbekannt wohin zuständig. Z. 16.231 — 16.255. Steyr, 2. Juli 1908/ Von Militärtaxrückständlern. Franz Liedlbauer, 1868 geb., nach Losensteinleiten zuständig, Knecht; Rudolf Sebastian Templmayr, 1881 geb., nach Garsten zuständig, Schauspieler; Franz Kamelberger, 1883 geb., nach St. Ulrich zuständig, Knecht. Z. 16.217 — 16.444. Steyr, 1. Juli 1908. Militärtaxmeldcpflichtiger. Franz Pils, 1876 geb., nach Sierning zuständig, Maschinenschlosser; Josef Etzelsdorfer, 1881 geb., nach Sierning zust.; Michael Stratzmayer, 1874 geb., nach Ried zust.; Franz Rohrweg, 1877 geb., nach Reichraming zust.; Johann Josef Kratochwill, 1884 geb., nach Reich- raming zuständig: Josef Schönlechner, 1884 geb., nach Großraming zuständig; Anton Alberer, 1884 geb., nach St. Ulrich zust.; Josef Kalchmayr, 1883 geb., nach Sipbachzell zust.; Karl Sieghardt, 1884 geb., nach Sierning zust.; AloiS Franz Stübinger, 1875 geb., nach Ternberg zuständig; Karl Wölger, 1879 geb., nach St. Ulrich zust. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist sogleich anher zu berichten.
121 Z. 16.187. Steyr, 5. Juli 1908. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 55 ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 20. Juni 1908, Z. 25.144/3252, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone mach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis aus weiteres geregelt wird, enthalten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. Juni 1908, Nr. 17.119/X, in die Kenntnis gesetzt. Z. 16.363. Steyr, 5. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k° ?° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Verichtsperiode vom 21. bis 29. Juni 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juni 1908, Z. 17.577/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Grünbach, Windhaag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Ried: Gemeinden Haag, Weibern. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinden Steyregg. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schwciucseuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Schärding. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Puchenau. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Z. 16.320. Steyr, 1. Juli 1908. An alle Genossenschaften. A. Gewerbcanmeldungen pro Juni 1908. 1. Johann Bnmberger, Greislerei und Produktenhandel in Pichlern Nr. 18, Gemeinde Sierning. 2. Anna Lederhilger, Gemischtwarenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 6. 3. Franz Grillmayr, Lchuhmacber in Markt Weyer Nr. 31. 4. Franz Zachhuber, Getreide, Heu,- Stroh- und Obsthandel in Thanstetten Nr. 56. 5. Georg Oberudorfer, Obst- und Gemüsehandel in Markt Wener Nr 3. 6. August Schropp, Fleischausschrotung in Sierning Nr. 173. 7. Johann Schmiedhuber, Glaser in Buchholz Nr. 5, Gemeinde Garsten. 8. Josefine Gröbner, Gemischtwarenhandel in Neichraming Nr. 129. 9. Joses Nöttlinger, Holz- und Kohlenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 50. 10. Josefa Neubauer, Gemischtwarenhandel in Schwarzental Nr. 16, Gemeinde Losensteinleiten. 11. Anna Himmelsberger, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 lit. a, b, c. d, f, g) in Sipbach- zell Nr. 9. 12. Alois Steinparz, Gemischtwarenbandel in Nosenegg Nr. 11, Gemeinde Garsten. 13. Franziska Heiml, Most- und Flaschenbierhandel in Sierning Nr. 111. 8. Gewerbelöschungcn. 1. Franz John, Schuhmacher in Großraming Nr. 14. 2. Anna Schöftner, Schneiderin in Sierning Nr. 49. 3. Franz Schöstner, Krämer in Sierning Nr. 49. 4. Leopold Hübscher, Müller in Kleinraming, Gemeinde St. Ulrich, j 5. Johann Baumberger, Greislerei und Produktenhandel in Pichlern 18, Gemeinde Sierning. 6. Georg Watzinger, Gast- und Schankgewerbe in Pichlern 64, Gemeinde Sierning. 7. Katharina Mayrbofer, Modistengewerbe in Markt Kremsmünster 13. 8. Karl Ascherbauer, Mühle in Thann 3tr. 5, Gemeinde Gleink. 9. Roman Wieser, Musiker in Unterwald 3, Gemeinde St. Ulrich. 10. Josef Mischinger, Schuhmacher in Gleink. 11. Anna Beer, Handel mit Vik- tualien und Südfrüchten in Unterburgfried 21, Gemeinde Kremsmünster. 12. Johann Leeber, Lohndreschergewerbe in Thann 30, Gemeinde Gleink. 13. Josef Stöhrer, Getreide- handel in Hilbern 96, Gemeinde Sierning. 14. Heinrich Kollar, Spengler i. Ät. Weyer Nr. 88. 15. Michael Mei- linger, Alusiker i. M. Weyer 174. 16. Leopold Hübscher, Säge in Kleinraming 25, Gemeinde St. Ulrich. 17. Anton Stefsien, Polierer in Neuzeug 47, Gemeinde Sierning. 0. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Anton Radner, Gemischtwaren- und Viktualien- handel in Nlarkt Kremsmünner 68, verlegt auf Haus Nr. 107. 2. Jgnaz Willner, Gemischtwarenhandel in Stein Nr. 13, Gemeinde Gleink, verpachtet an Leopoldine Wim- hofer. 3. Franz Ackert, Gemischtwarenhandel in Christkind! Nr. 1, verlegt auf Haus Nr. 3 in Christkind!, Gemeinde Garsten. 4. Johann Zachl, Frächter in Sierning 182, verlegt auf Haus Nr. 96. 5. Marie Furtner, Gemischtwaren- handelgeiverbe in Sarning Nr. 15, Gemeinde Garsten auf Witwenstandsdauer. Der k. k. Bezirksdauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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