Amtsblatt 1908/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

114 Die Gemeinde - Vorstebungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, das; diese Direktiven während der Amtsstunden in der Kanzlei der f. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ein- geschen werden können. Z 16.058. Steyr, 29. Juni 1908. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Nobr mit 31. Dezember 1908 ablauft, wird gemäß §§ 9 und 10 kes o. -ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L. -G.- u. B.-Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornabme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zn diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagd- pachtperiode auf Grund der §§ 4 u 5 des zitierten Jagd- gesetzes die Befugnis znr Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, anfgesordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen vom 4. Juli 1908 angefangen hieramts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs- und Katastral- mappenauszüge, sowie der Parzellen-Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer-Evidenzhallung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundparzellen zu enthalten haben, zn begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligeu Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze beizn- schließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzu- geben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche Hiebei nickt innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde- jagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. K. k. Bczirkshauptmannschaft Steyr, am 29. Juni 1908. Z. 1479/Sch. Steyr, 24. Juni 1908. An die Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 15. Juni 1908, Z. 3849, werden die Ortsschulräte und Schulleitungen hiemit aus die im Verlage A: Pichlers Witwe L Sohn in Wien, V/I, Piargarelenplatz Nr. 2, erschienene Festschrift „Frank, Kaiser Franz Josef 1.", welche zur Verteilung unter die Schuljugend geeignet ist, aufmerksam gemacht. Z. 1489/Sch. Steyr, 24. Juni 1908. An sämtliche Schulleitungen. Äeneralversammlnug des katholischen LandeS-Lchrcrbcrcincs. Ueber Ermächtigung des k. k. Landesschulrates vom 16. Juni 1908, Z. 3912, erteilt hiemit der k. k. Bezirksschulrat jenen Mitgliedern des katholischen Landes-Lebrer- vereincs, welche als Mitglieder dieses Vereines an der diesjährigen ordentlichen General-Versammlung te'.lznnehmcn beabsichtigen, siir den 2. September Urlaub. D>c Ausschußmitglieder und Zweigvereins - Obmänner werden überdies anläßlich dieser Versammlung auch für den 1. und 3. September l. I. beurlaubt. Z. 1502/Sch. Steyr, 27. Juni 1908. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 18. Juni l. I., Z. 3931, werden hiemit die Ortsschulräte und Schulleitungen auf die vom Deutschmährischen Lehrer- bund in Brunn herausgegebene Festschrift: „Unser Kaiser 1848— 1908", welche sich zur Verteilung unter die Schuljugend eignet, aufmerksam gemacht. Z. 15.364. Steyr, 22. Juni 1908. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Information . betreffend Answandening nach Canada. Für mittellose Personen, tvelche in Canada als Arbeiter (Taglöhner) ihren Erwerb suchen »vollen, ist die tvirtschaftliche Lage des Landes noch immer nickt günstig. Die Zahl der wegen Arbeilsmangel entlaffenen österreichischen Auswanderer ist bedeutend. Eine große Gefahr droht den Auswanderern nach Canada von betrügerischen Agenten, welche auf den Bahnhöfen, insbesondere in Montreal sich an sie herandrängen. Canadische Zeitungen melden Fälle, in welchen solche Agenten Auswanderer, welche als Farmer im Westen Canadas sich niederlassen wollten, überredeten, dieses Vorhaben aufzugeben und sich als Eisenbabnarbeiter verwenden zu lassen. Unter unwahren Angaben über die Entfernung des Arbeitsortes und die Art der Arbeit wurden sie in Gegenden gekrackt, welche von Montreal einige Tage Eisenbahnfahrt entfernt waren und dort zu unerträglich schwerer oder sehr gefährlicher Arbeit verwendet. Als sie diele Arbeit nicht weiter verrichten wollten, wurden sie mit Waffengewalt am Arbeitsorte zurückgehalten. Diese Verhältnisse veranlaßten die canadische Regierung zu Ende des vorigen Jahres einen eigenen Veamteti zu bestellen, dessen Aufgabe darin besteht, die an- kommenden Auswanderer auf dem Bahnhöfe in Montreal in Empfang zu nehmen und vor Ausbeutung und Betrug zu schützen. Was speziell Eisenbahnarbeiter betrifft, so ist ein Bedarf an solchen allerdings in der Regel vorhanden. Gleichwohl ist die Lage dieser Arbeiter nicht selten eine recht ungünstige. Die bestehenden Eisenbahnen, zu deren Ausbesserung und Erhaltung immer viele Arbeiter nötig sind, durchziehen zu einem guten Teile ganz unbewohnte und oft auch sehr unwirtliche Gegenden und die neuen Bahnen werden häufig durch eben solche Gegenden gebaut. Behördliche Organe, an welche die Eisenbabnarbeiter wegen ungerechter Behandlung sich wenden könnten, sind vielleicht mit viele Tage langer Wanderung zn erreichen. Unter diesen Umständen find die bei Eisenbahnbauten in Canada verwendeten Arbeiter ganz und gar der Macht der Unternehmer und Subunternchmer ansgeliesert und Fälle von Ausbeutung und Mißhandlung , der Arbeiter kommen nicht selten vor.

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