der k. k. ZZl'zii-ksfMuplmnttnschafi 8lki)isüv öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. -l^ Z^. ötri^r, am 2. Juli 1908. Das Anttsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Hummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Ätummern bezogen werden. Z. 15.795. Steyr, 26. Juni 1908. | An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aomman-en. Sammlungs- Bewilligung.' Der f. f. Statthalter in Oberösterreich hat dem i katholischen Waiscnhilfsverein in Wien die angesuchte Bewil- ; ligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus 311 Haus und bei Behörden für die Zeit vom 25. Juni 1908 bis 24. August 1908 erteilt. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 24. Juni 1908, Z. 2765/Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchfübrung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Katharina Wrathan und Maria Dicht) am 24. Juni l. I. vom k. k. ; Stattbalterei - Präsidium in Linz die mit Photographie und : Personsbeschreibung versehenen Sammelbücher Nr. 76 und 77 ausgestellt wurden. Z. 15.790. Steyr, 20. Juni 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Bestellung von Mittelspersonen seitens jener Personen, welche noch Heeres- oder landwchrdicnstpslichtig sind und sich auf Reisen oder zum Aufenthalte in das AuSland bcgeben. Gemäß der Bestimmungen der Webrvorschristen III. Teil, § 7, Punkt 4, bezw. der in den Militär-(Land- wehr-)Pässen enthaltenen Bestimmllngen für den nicht- aktiven Soldaten, haben die noch Heeres-, bezw. laudwehr- dienstpflichkigen Personen bei jeder Meldung zum Antritte einer Reise oder zum Aufenthalt im Auslande bei dem betreffenden Gemeinde-Vorsteher anzugeben, durch welche dritte Person (Mittelsperson) während ihrer Abwesenheit auf der Reise oder im Auslande etwaige Befehle (militärischer Natur, Einberufungskarten rc.) au sie befördert werden können. Derzeit befindet stch eine größere Anzahl von im Bezirke zuständigen uichtaktiven Soldaten im Auslande, welche der vorzilierten Bestimmung nicht entsprochen, bezw. keine Mittelsperson bestellt haben. Hiednrch entstehen, namentlich in betreff der Zustellung der Einberufungskarten zur Waffenübung an solche Soldaten vielerlei Schwierigkeiten und bedeutende Verzögerungen, welche diesen Soldaten oft größere Nachteile verursachen können. Behufs möglichster Hintanhaltung solcher Nnzukömmlich- keiten werden die Herren Gemeinde-Vorsteher eingeladen, darauf strikte zu sehen, daß jeder auf eine länger als 14 Tage dauernde Reise oder zum Aufenthalte in das Ausland sich abmeldende nichtaktive Mann eine Mittelsperson bestelle, sowie den Namen und die genaue Wohnuugs- adreffe der bestellten Mittelsperson angebe. Name und Wohuungsadreffe der Mittelsperson find in solchen Fällen in den bezüglichen Aufenthalts-Meldeblättern in der Rubrik „Anmerkung" einzutragen. Z. 16.099. Stevr, 30. Juni 1908. An alle Krankenkassen. Mitglicder-Bcwcgung und Kassagcbarnng der Kraukenkasseu. Die Kraukenkaffeu werden angewiesen, die Nachweisungen über die Mitglicderbewegung und Kaffaqebarung im I. Halbjahre 1908 bis längsiens 10. Juli 1908 anher einzmenden Z. 15.436. Stevr, 24. Juni 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen, und Vorstehungen -er Handelsgenossenschaften. Lieferung der Berpflegs-Artikel. Mit Schreiben vom 19. Juni 1908, Z. 4633 1908, hat die Intendanz des XIV. Korps die Direktiven für die Verpflegs- Artikelbeschaffung in den Garnisonsorten im Bereiche des XIV. Korps ander übermittelt.
114 Die Gemeinde - Vorstebungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, das; diese Direktiven während der Amtsstunden in der Kanzlei der f. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ein- geschen werden können. Z 16.058. Steyr, 29. Juni 1908. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Nobr mit 31. Dezember 1908 ablauft, wird gemäß §§ 9 und 10 kes o. -ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L. -G.- u. B.-Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornabme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zn diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagd- pachtperiode auf Grund der §§ 4 u 5 des zitierten Jagd- gesetzes die Befugnis znr Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, anfgesordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen vom 4. Juli 1908 angefangen hieramts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs- und Katastral- mappenauszüge, sowie der Parzellen-Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer-Evidenzhallung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundparzellen zu enthalten haben, zn begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligeu Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze beizn- schließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzu- geben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche Hiebei nickt innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde- jagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. K. k. Bczirkshauptmannschaft Steyr, am 29. Juni 1908. Z. 1479/Sch. Steyr, 24. Juni 1908. An die Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 15. Juni 1908, Z. 3849, werden die Ortsschulräte und Schulleitungen hiemit aus die im Verlage A: Pichlers Witwe L Sohn in Wien, V/I, Piargarelenplatz Nr. 2, erschienene Festschrift „Frank, Kaiser Franz Josef 1.", welche zur Verteilung unter die Schuljugend geeignet ist, aufmerksam gemacht. Z. 1489/Sch. Steyr, 24. Juni 1908. An sämtliche Schulleitungen. Äeneralversammlnug des katholischen LandeS-Lchrcrbcrcincs. Ueber Ermächtigung des k. k. Landesschulrates vom 16. Juni 1908, Z. 3912, erteilt hiemit der k. k. Bezirksschulrat jenen Mitgliedern des katholischen Landes-Lebrer- vereincs, welche als Mitglieder dieses Vereines an der diesjährigen ordentlichen General-Versammlung te'.lznnehmcn beabsichtigen, siir den 2. September Urlaub. D>c Ausschußmitglieder und Zweigvereins - Obmänner werden überdies anläßlich dieser Versammlung auch für den 1. und 3. September l. I. beurlaubt. Z. 1502/Sch. Steyr, 27. Juni 1908. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 18. Juni l. I., Z. 3931, werden hiemit die Ortsschulräte und Schulleitungen auf die vom Deutschmährischen Lehrer- bund in Brunn herausgegebene Festschrift: „Unser Kaiser 1848— 1908", welche sich zur Verteilung unter die Schuljugend eignet, aufmerksam gemacht. Z. 15.364. Steyr, 22. Juni 1908. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Information . betreffend Answandening nach Canada. Für mittellose Personen, tvelche in Canada als Arbeiter (Taglöhner) ihren Erwerb suchen »vollen, ist die tvirtschaftliche Lage des Landes noch immer nickt günstig. Die Zahl der wegen Arbeilsmangel entlaffenen österreichischen Auswanderer ist bedeutend. Eine große Gefahr droht den Auswanderern nach Canada von betrügerischen Agenten, welche auf den Bahnhöfen, insbesondere in Montreal sich an sie herandrängen. Canadische Zeitungen melden Fälle, in welchen solche Agenten Auswanderer, welche als Farmer im Westen Canadas sich niederlassen wollten, überredeten, dieses Vorhaben aufzugeben und sich als Eisenbabnarbeiter verwenden zu lassen. Unter unwahren Angaben über die Entfernung des Arbeitsortes und die Art der Arbeit wurden sie in Gegenden gekrackt, welche von Montreal einige Tage Eisenbahnfahrt entfernt waren und dort zu unerträglich schwerer oder sehr gefährlicher Arbeit verwendet. Als sie diele Arbeit nicht weiter verrichten wollten, wurden sie mit Waffengewalt am Arbeitsorte zurückgehalten. Diese Verhältnisse veranlaßten die canadische Regierung zu Ende des vorigen Jahres einen eigenen Veamteti zu bestellen, dessen Aufgabe darin besteht, die an- kommenden Auswanderer auf dem Bahnhöfe in Montreal in Empfang zu nehmen und vor Ausbeutung und Betrug zu schützen. Was speziell Eisenbahnarbeiter betrifft, so ist ein Bedarf an solchen allerdings in der Regel vorhanden. Gleichwohl ist die Lage dieser Arbeiter nicht selten eine recht ungünstige. Die bestehenden Eisenbahnen, zu deren Ausbesserung und Erhaltung immer viele Arbeiter nötig sind, durchziehen zu einem guten Teile ganz unbewohnte und oft auch sehr unwirtliche Gegenden und die neuen Bahnen werden häufig durch eben solche Gegenden gebaut. Behördliche Organe, an welche die Eisenbabnarbeiter wegen ungerechter Behandlung sich wenden könnten, sind vielleicht mit viele Tage langer Wanderung zn erreichen. Unter diesen Umständen find die bei Eisenbahnbauten in Canada verwendeten Arbeiter ganz und gar der Macht der Unternehmer und Subunternchmer ansgeliesert und Fälle von Ausbeutung und Mißhandlung , der Arbeiter kommen nicht selten vor.
115 Ein anderer Nachteil besteht darin, daß Auswanderer, welche von irgend einem Agenten sich bestimmen lasten, in Canada als Eisenbahnarbeiter Erwerb zu suchen, zu der Zeit, in welcher sie die Heimat verlassen, keinerlei verläßliche Kenntnis darüber besitzen, bei welcher Unternehmung sie arbeiten werden, wie die Arbeit beschaffen und wo der Arbeitsort gelegen sein wird, welchen Lohn sie erhalten werden und ob sie mit ihrem Lohne entsprechend leben und Ersparnisse machen können. Sie haben auch nicht die geringste Garantie dafür, daß die Versprechungen, welche ihnen noch in der Heimat oder in Canada von Agenten gemacht werden, von den Arbeitsgebern auch wirklich werden gehalten werden. Jeder Auswanderer nach Canada muß sich vor allem darüber klar sein, ob er dort als Landwirt (Farmer) sich ansiedeln oder als Eisenbahn- oder Fabriksarbeiter Verwendung finden will. Wer nach Canada geht, um dort aus Grund und Boden sich anzusiedeln, soll sich nach seiner Ankunft im Lande mit irgend welchen privaten Agenten überhaupt nicht einlaffen. Das Land, auf welchem kapitalsarme Auswanderer allein sich ansiedeln können, ist ausschließlich Negierungsland und solche Auswander haben daher, um ihre Absicht auszu- führen, sich ausschließlich an die Einwauderungsbeamten der canadischen Regierung zu wenden. Das k. u. k. Generalkonsulat in Montreal wird ihnen über Anfrage angeben, welche Beamten in Betracht kommen, wie sie beißen und wo sie zu' finde« sind. Auch in allen anderen Fällen, in denen die Auswanderer einen verläßlichen Rat brauchen, sollten sie sich mit ihrem Konsulate in Verbindung setzen. Dieses ist in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Z. 15.798. Steyr, 26. Juni 1908. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Viktor Ferdinand Cipp (Amtsblatt Nr. 22 ex 1907) wiid widcnuftn. Z. 15.998. Steyr, 29. Juni 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Karl Seidenstoff (h. ä. Amtsblatt Nr. 19) ist eiuzustellen. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung .Z. 15.995. Steyr, 29. Juni 1908. Des abgängigen Auto» Ricgg. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stallbalterei vom 25. Juni 1908, Z. 17.293/11, ist bei am 20 März 1889 in Obernberg geborene, nach Ranshofen, pol. Bez. Vraunau am Jnn, zuständige Satklergehilie Anton R i e g g Mitte März l. I. von Nomanshorn in der Schweiz abgereist und seitber verschollen, weshalb die Mutier des Genannten Marie Riegg in Obernberg die Bitte um Ausforschung ibres Sohnes gestellt hat. Anton Nieqg ist von kleiner schwächlicher Statur, hat rundes, blasses Gesicht, dunkelbraune Augen, ebensolche Haare, regelmäßige Nase und Mund und als besondere Kennzeichen etwas schiere Haltung. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen und über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Z. 15519. Ste-yr, 26. Juni 1908 Eines Zwänglings. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Juni 1908, Z. 16 631 II, ist am 13. Juni 1908 der Zwängling der königl.-böhm. Landeszwangsarbeitsanstalt in Pardubitz Josef Stiller vom Arbeitsplätze in Okrunek bei Podebrad entwichen. Derselbe hat die Anstaltskleidung mitgenommen, u. zw. : eine Zwilchmütze, eine Zwilchjacke, eine Zwilchweste, eine Zwilchhose, eine Unterhose, ein Hemd, ein Paar kalblederne Schuhe und ein Paar Fußlappen. Personsbeschreibung: Geburtsjahr: 1879; Staub: ledig; Größe: klein, Kopfbaare: braun; Augenbrauen : braun; Augen: dunkel; Lippen: gewöhnlich; Nase: spitzig; Gesichtsfarbe: gesund; Konfession: katholisch; Beschäftigung : Taglöhner; Statur: schlank, Bart: Schnurr- bart klein; Gesicht: oval; Mund: proportioniert; Zähne: fehlerhaft; Kinn: spitzig; besondere Merkmale: auf der rechten Hand tätowiert „Anker 1898"; Sprache: böhmisch; ! liest und schreibt böhmisch. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommandeu werden angewiesen, Nachforschungen über , den Aufenthalt des Genannten zu pflegen, denselben im Eruieruugsfalle sofort in die Zwangsarbeilsanstalt in Par- ; dubitz einzuliefern und über den Vollzug ander zu berichten. ; Z. 15.353 — 16.082. Steyr, 29. Juni 1908. Militärtaxpflichtigcr. Josef Karl, 1878 geb., nach Tbaustctlen zuständig, Reisender; Johann Klcindeffncr, 1877 geb., nach Garsten zuständig, Messerer; Karl Werkgaruer, 1876 geb., nach Garsten zust.; Jranz Alois Stübinger, 1875 geb., nach Ternberg zuständig, Hüttenarbeiter; Johann Schatzmair, 1883 geb., nach Sierning zuständig, Knecht. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Nach- sorschungen iü sogleich ander zu berichten. Z. 15.60i>. Steyr, 27. Juni 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie - Posten - Uommanden. ■ Z. G.746 x. Kundmachung betreffend Maßnahmen gegen die Schweinesenche in den politischen Bezirken Ried, Schärding und Wels. Da in letzter Zeit mehrmals Schlachtschweinetransporte aus den politischen Bezirken Ried, Schärding und Wels im
11G Schlach.hcsc in Innsbruck wegen Schweineseuche beanständet wurden, ohne das; durch die h. a. gepflogenen Erhebungen die Herkunst der Seuche bättc immer zwcisellos festgestellt werden können, so findet die f. k. Statthallerei zum Zwecke der einwandfreien Ausmittelung der Seuchenprovenienz und um die Aufdeckung etwa bestehender Seuchenherde zu ermöglichen und auch die Verbreitung der Seuche durch rechtzeitige Einleitung entsprechender veterinär-polizeilicher Maßnahmen tunlichst hintanzuhalten, im Sinne der Bestimmungen des § 3 des allgemeinen Tiersenchengesetzes vom 29. Februar 1880, N.-G.-Bl. Nr. 35, bis auf weiters anzuordnen, daß in den Eisenbahnstationen der genannten Bezirke Schlacht- schweinelransportc nur dann zur Verladung gelangen dürfen, wenn die einzelnen Tiere durch metallene Ohrmarken mit fortlaufenden Nummern gekennzeichnet sind. Die erforderlichen Ohrmarken können von den Händlern oder Käufern bei den Bezirkshauptmannschaslen Ried, Schär- ding und Wels unentgeltlich bezogen werden. Die Nummern der Ohrmarken sind in dem Texte der betreffenden Vicbpäffe, und zwar unter der Rubrik „Besondere Merkmale" zu verzeichnen. Zu diesem Zwecke muffen die bezeichneten Schlachlschweinetransporte ausnahmslos mit Einzelnpäffen gedeckt sein, aus welchen die Herkunft der Tiere, bezw. der ursprüngliche Besitzer und auch der Händler zuverlässig zu entnehmen ist. Transporte von Schlachtschweinen der genannten Bezirke sind von den Beschauorganen erst dann zur Verladung, bezw. Versendung zuzulaffen, wenn von Seite der Händler oder Versender die obigen Anordnungen genauestens erfüllt sind. Diese Verfügung tritt mit 10. Juli d. I. in Kraft und werden Uebertretungen derselben nach § 44 und 45 des Gesetzes vom 24. Wtai 1882, N.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft. Linz, den 17. Juni 1908. Von der k. k. o.-ö. Statthalterei. Hievon fetze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Siatihalterei in Linz vom 17. Juni 1908, Z. 16.746, > mit dem Austrage in die Kenntnis, diese Kundmachung allgemein zu verlautbaren und selbe den interessierten Kreisen, insbesondere den im Bezirke ansässigen Schweinehändlern zur Kenntnis zu bringen. Z. 15.683. Steyr, 27. Juni 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Tierseuchen stand im Verivaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 14. bis 21. Juni 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Juni 1908, Z. 16 920/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. BezirkFreistadt: Gemeinden Grünbach, Windhaag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. Ä. Rotlauf der Schweine. I. Bezirk Perg: Gemeinde Au. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinden Steyregg, Walding. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Neukirchen. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schweincseuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Eitzing. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Schärding. 3. Bezirk Linz: Gemeinde Linz. Es ist ausgebrochen und erloschen: 4. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land und Lausa. Der k. k. Bezirkshauplmann^ Walderdorff. Siedaltion und B^rlag der k. k. Bezirkshauptmannfchaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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