Amtsblatt 1908/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

100 von Bauleitern und Lokalaufsehern für den Aufstchts- und Justaudhaltungsdienst mit dem Austrage aufmerksam gemacht, sich mit dem Juhalte derselben vertraut zu machen. Gleichzeitig wird gemäß § 2 der erstzitierten Statthalterei - Kundmachung verlautbart, daß für die nach dem Gesetze vom 1. August 1902, L.-G.-Bl. Nr. 31, ausge- führteu Verbauungsarbeiten im Steyrgebiete der k. k. Forst- inspektions-Kommissär I. Klaffe Robert Brümmer in Linz als Bauleiter bestellt wurde. Z. 12.574. Steyr, 26. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Penfionsversichernug der Privataugestellten. Das Ministerium des Innern hat ein Musterstatut für ein aus dem Grundsätze der Gegenseitigkeit beruhendes Pensionsinstitut als Ersatzinstilut im Sinne des § 65 des Gesetzes vom 16. Dezember 1906, R.-G.-Bl. Nr. 1 ex 1907, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten ausarbeiten lasten. Zufolge Erlaffes dieses Ministeriums vom 19. März 1908, Z 10.324, werden hievon die Gemeinde - Borstehungen zur eigenen Kenntnisnahme und zur weiteren geeigneten Verständigung der interessierten Kreise mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß dieses Statut im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei erhältlich ist. Z. 13.750. Stey.r, 6. Juni 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend Maßnahmen gegen das Zigeunerunwesen. Ju letzterer Zeit bat es sich wiederholt ereignet, daß Zigeunerbanden im hiesigen Bezirke auftauchten, an verschiedenen Orten lagerten und tvenn sie zurückgedrängt wurden, wieder umkehrten und neuerlich in den Bezirk ein- brachen. Aus diesem Anlässe werden den k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden und insbesonders den Gemeinde -Vor- stehungen, welche in der Bekämpfung des Zigeunerunwesens es vielfach an der nötigen Energie ermangeln lasten, die h. ä. Erlässe vom 20. Februar 1887, Z. 2138, Amtsblatt Nr. 6, vom 13. August 1887, Z 7899, Amtsblatt Nr. 23, vom 6. Oktober 1888, Z. 10.300, Amtsblatt Nr. 28, vom 12. Mai 1889, Z. 5867, Amtsblatt Nr. 17, und vom 7. Juli 1892, Z. 7925, Amtsblatt Nr. 28, zur genauesten Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Z. 10.867. Steyr, 3. Juni 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Verbot der Anlündignng und des Vertriebes der Geheim- mittel „Alkolin". Seitens einer politischen Landesbehörde ist dem Ministerium des Innern zur Kenntnis gebracht worden, daß in Zeitungsinseraten durch das Alkolininstitut in Kopenhagen unter der Bezeichnung Alkolin ein unfehlbares Heilmittel gegen Trunksucht in reklamehaster und offenkundig nur auf die Ausbeutung des Publikums berechneter Weise angepriesen wird. Da, dieses Präparat als ein Geheimmittel zu betrachten ist, erscheint dessen Vertrieb hierlands unzulässig. Zufolge des Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz Z. 11.894/ V, vom 2. Mai 1908, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Ankündigung und den Vertrieb dieses Geheimmittels zu überwachen und gegebenen Falles hierüber anher zu berichten. Z. 14.197 — 14.199. Steyr, 9. Juni 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindler». Othmar Kristalnik, 1889 zu St. Veit a./Gl. geboren und nach Goggersdorf zuständig; Franz Majer (Mayer), 1876 in Zagorika, Pfarre Veldes, geboren und nach Rasolsche zuständig, und Johann Elshuber, 1888 in Salzburg geboren und nach Faistenau zuständig, treiben sich beschäftigungslos in in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen verabreichen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, vielmehr dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 14.010. Steyr, 6. Juni 1908. An alte Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommandeu. Widerruf. Die Ausforschung des August Soldau (Amtsblatt Nr. 26 o.x 1907) ist einzustellen. Z. 12.929. Steyr, 31. Mai 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Handbuch der österreichischen Veterinär-Vorschriften. Die Verlagsbuchhandlung Wilhelm Braumüller und Sohn in Wien hat den Preis des „Handbuches der österreichischen Veterinärvorschriften" bis zum 1. Juli 1908 beim broschierten Exemplare von 50 K auf 25 K und beim gebundenen Exemplare von 58 K auf 29 K herabgesetzt. hievon setze ich die Genleinde - Vorstehungen infolge Erlasses der^ k. k. Statthalterei vom 20. Mai 1908, Nr. 13.770/X, unter Bezugnahme auf den Statthalterei-Erlaß vom 13. Dezember 1907, Nr. 31.806/X, (h. a. Amtsblatt ^5' 1 0X .1908 Z. 28.696) zur Verständigung der Intern essentenkreye :n die Kenntllis.

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