der L k. R^irksssnulUmannschasl Stcqr für den gkeichncrmigen politischen und Schulbezirk. Nr. ZZ. Ateyr, am 28. Mai 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z- 12.456. Steyr, 24. Mai 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen. Ernteurlaube im Jahre 1908 für aktiv dienende Hecresmannschaft. Gemäß des mit Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. April l. I., Z. 10.384/IV, verlautbarten Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 12. April l. I., Depart. XIV, Nr. 176. haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät mit Allerh ochst er Entschließung vom 21. Jänner l. I. allergnädigst anzu- ordnen geruht, daß bei allen Territorialkommandos für das Jahr 1908 in das Uebungsprogramm im Sommer probeweise eine Waffenruhe in der Dauer von ungefähr 3 Wochen eingeschaltet werde, und genehmigt, daß in dieser Zeit Beurlaubungen von Mannschaften zu Erntezweckcn erteilt werden. Für die Gewährung dienstlich zulässiger zeitlicher Urlaube zu Erntezwecken oder aus sonstigen besonderen persönlichen Rücksichten kommen in erster Linie jene Soldaten in Betracht, welche als Familienerhalter oder nach § 33 des Wehrgesetzes als Landwirte reklamiert worden sind, denen jedoch die Beurlaubung nach § 60 der Wehrvorschriften I. Teil, nur in Rücksicht auf die höchst ungünstigen Standesverhältnisse nicht zugestanden werden konnte, bezw., welchen — bei sonst berückuchtigungswürdigen Verhältnissen — die Begünstigung der Uebersetzung in die Ersatzreserve gemäß § 33 des Wehrgesetzes mangels der hiefür vom Gesetze verlangten formalen Voraussetzungen versagt werden mußte. Weiters hat das k. k. Ministerium für Landesverteidigung gemäß des mit Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Mai l. I., Z. 12.835/1V, verlautbarten Erlasses unterm 8. Mai l. I., Z. 342/XIV, im Rachhange zum eingangs zitierten Erlaß vom 12. April l. I., Z. 176/XIV, bezüglich der Inanspruchnahme der Ernteurlaube im Einvernehmen mit dem k. u. k. Reichskriegsministeriunl folgendes verfügt. Soweit Ansuchen speziell um Erteiluitg voil Ernteurlauben in Betracht kommen, sind dieselben von den Angehörigen des Urlaubswerbers im Wege der politischen Bezirksbehörde an den Standeskörper zu richten. Zur Eiubringung derartiger Gesuche erscheinen nicht nur die im § 34 Wehrgesetz angeführten Verwandten berechtigt, sondern es können in dieser Richtung auch entferntere Angehörige dann berücksichtigt werden, wenn der zu Beurlaubende vorher im Familienbaushalte mit ihnen gelebt bat. In den Gesuchen stnd insbesondere auch das Flachen- i maß und der Katastralreinertrag des Grundbesitzes, die I sonstigen Vermögensverhältnisse, die Familienverbältniste (Zahl und Alter der im Elternhause lebenden Kinder) die . Zahl der männlichen und weiblichen Dienstboten anzuführen. Auf den von einigen Territorialkommandos für das ; Einlangen der Gesuche bei den Militärbehörden in Aue siebt genommenen Termin — Ende Mai — hat es aus dein ■ Grunde nicht auzukommen, damit die allseitigen Verhältnisse ; der Urlanbwerber auch noch in einem der Waffenruhe ! möglichst nahem Zeitpunkte Berücksichtigung finden können. Bemerkt wird, daß eine imperative Zuweisung von ! Soldaten als Lohnarbeiter nicht in Aussicht geuommen ist; ■ eventuell derartige, sowie solche Gesuche, die von Personen ; eingebracht werden, welche zu dem zu beurlaubenden Soldaten nickt in dem vorangedeuteten Verwandtschafts- oder Ange- hörigkeitsverhällnisse stehen, sind nicht weiterzuleiteu. Durch die vorstehenden Weisungen werden einzelne ; Bestimmungen des mit h. ä. Erlasse vom 8. April l I., ; Z. 7723, (Amtsblatt Nr. 15 ex 1908) verlautbarten Er- : lasses des k u. k Neichskriegsministeriums Abteilung 5, Nr. 232 vom 12. März 1908, näher präcisiert bezw. ab geändert. "Näher präzisiert erscheint, daß zu Ansuchen um Beurlaubung zu Erutezwecken nur solche Wirtschaftsbesitzer berechtigt sind, welche zu dem zu beurlaubenden Soldaten im Verwandtschafts- oder Angehörigkeits-Verhältnisse sieben, und daß aber Wirtschaftsbesitzer um die Erteilung eines Ernte- urlaubes an einen aktiv dienenden Soldaten dann nicht ansuchen können, wenn der Betreffende vor Antritt der aktiven Dienstleistung bei denselben nur kürzere oder längere Zeit in Diensten gestanden ist, ohne in obigem Verwandt- schafts- oder Angehörigkeits-Verhältnisse zu stehen. Abgeändert erscheint in vorerwähntem Erlasse der Ein- i bringungstermin der Genicke, welche nunmehr auch nach i dem 20. Mai l. I. noch in Vorlage gebracht werden können.
92 Vorstehendes wird mit dem Austrage bekannt gegeben, daß die Gemeinde - Vorstehungen die eingangs erwähnte Allerhöchste Entschließung, sowie die hierauf erlassenen Verfügungen sogleich in der Gemeinde in intenstver Weise ortsüblich und allgemein zu verlautbaren haben. Z. I206/Sch. Steyr, 20. Mai 1908. An den Zweigverein Ennstal des katholischen Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt hiemit den Mitgliedern des kath. Vereines Eunstal des kath. Lehrervereines, welche an der am 11. Juni l. I. um halb 1 Uhr nachmittags in Zeilbergers Gasthof in Steyr stattfindenden Verfammlnng dieses Vereines teilzunehmen gedenken, den hiezu erforderlichen Urlanb. Z. 1245/Sch. Steyr, 24. Mai 1908. An den Zweigverein Aremsmünster des o.-ö. Landes-Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an der am 13. Juni l. I. in Wartberg a. d. Krems stattfindenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 1263/B.-Sch.-R. Steyr, 23. Mai 1908. An sämtliche Ichulleitungen. Professor Älutou Rollcdcr- Stiftung. Die Interessen aus der Professor Nolleder-Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose dienstliche Verwendung ausweisende Lehrpersonen der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen Heuer im Landbezirke Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselbe haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche im Dienstwege bis 20. Juni l. I. hieramts einzubringen. In dem Gesuche ist das Eiukommen und Nebencinkommen anzuführen und anzu- > geben, ob, event, wie ost und wann dem Bewerber (der j Bewerberin) bereits in früheren Jahren die Interessen dieser । Stiftung verliehen worden sind. . Schließlich wird bemerkt, daß die in der Vorrede i zur Heimatskunde in Steyr angeführten Lehrpersonen des ; Bezirkes in erster Linie berücksichtigt werden. Z. 12.454. Steyr, 22. Mai 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. Information betreffend die Auswanderung nach Patagonien in Argentinien. : Der in Klettenberg in Westphalen sich aushaltende i Johann Pfister veröffentlicht in Tiroler Blättern ein Inserat, ! in welchem er mitteilt, das; Landwirte und Handwerker aller ; Art, welche Unternebmungsgeist besitzen und über ein Kapital von 8OO X verfügen, in einem gesunden und schönen Lande in wenigen Jahren ein größeres Vermögen erwerben können. Ueber diesbezügliche an ihn gerichtete Anfragen teilt er mit, daß dieses Land Patagonien im Staate Argentinien sei. Ueber die Aussichten der in der Regel kapitalslosen oder kapitalsarmen österreichischen Auswanderer in Patagonien, ferner darüber, ob sie dort lohnende Arbeit und ein gutes Fortkommen finden werden, liegen dem Ministerium des Innern bis jetzt keine Nachrichten vor. Unter diesen Umständen muß eindringlichst gewarnt werden, den Versprechungen Pfisters ohneweiters Glauben zu schenken und sich von ihm zur Auswanderung nach Patagonien verleiten zu lasten. Dieses ist in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Z 12 578. Steyr, 23. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information betreffend die Lohnverhältnisse in Argentinien. Aus einer vom staatlichen Arbeitsamts von Argentinien herausgegebenen Publikation ist über die Arbeitslöhne in Buenos-Aires, soivie in den übrigen Teilen der Republik folgendes zu entnehmen. Die Höhe der Arbeitslöhne ist bei den einzelnen Gewerben selbstverständlich sehr verschieden; doch kann der Durchschnittslohn von Werkführern mit täglich 10 X 50 h bis 12 K 60 h jener von Handwerkern mit 6 K 30 h bis 8 K 40 h und der Taglöhner mit 4 K 20 h bis 7 K angenommen werden. Daraus geht deutlich hervor, daß Argentinien derzeit wohl ein Einwanderungsland für Prosestionisten nicht aber für gewöhnliche Taglöhner ist, da der Verdienst der letzteren bei der im Lande bestehenden Teuerung kaum zur Deckung der allernotwendigsten Lebens- bedürfniste ausreicht. Ersparnisse sind für den Taglöhner nur in den Sommermonaten (November bis April) möglich, wenn er sich an den Ernte-Arbeiten beteiligt. Für dieselben wird ein Tageslohn von 10 bis 12 Kronen bezahlt. Nach Schluß der Ernte-Arbeiten erhalten die Feldarbeiter selten mehr als 3 bis 5 Kronen bezahlt. Vorstehendes ist den interessierten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Z. 12.303. Steyr, 22. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung bot dem Unterstützungsschwindler Martin Hoflchncr. Martin Hoflebner, geboren 1881, nach Oftering zuständig, treibt sich als Unterstützungsschwindler in der Welt herum. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall eines augenblicklichen Be- dürsnisses, keinerlei Unterstützungen zu gewähren, vielmehr denselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizcilich zu behandeln.
93 -8 12.453. Steyr, 22. Mai 1908. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aormnanden. Widerruf. Die Ausforschung des Josef Sozil (h. ä. Z. 19.781, Amtsblatt Nr. 39 ex 1906) ist einzustellen. -3 12.776. Steyr, 25. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffs Ausforschung Militärtaxmeldcpflichtiger. Auszuforschen ist: Franz L. Pils, geb. 1878, nach Sierning zuständig. Im Falle eines positiven Ergebniffes ist sofort anher zu berichten. <8-12.576. Steyr, 23. Mai 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Johann Kriso. Zufolge Erlasies der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 19. Mai 1908, Z. 13.696/11, ist der für die Landeszwangsarbeitsanstalt in Prag notionierte, nach Blauenscklag, pol. Bezirk Neuhaus, zuständige, 40 Jahre alte Johann Kriso, gelegentlich der Jnstradierung in die genannte Anstalt am 10. Jänner 1908 vom Schube entwichen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gcudarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach dein Genannten die Nachforschungen einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich die Anzeige anher zu erstatten um die Einlieferung desselben veranlassen zu können. Z. 12.554. Steyr, 22. Mai 1908. Au alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung der abgängigen Agnes Hofer ans Steyr. Die Stadtgemeinde - Vorstebung in Stevr bat mit Schreiben vom 20. Mai 1908, Nr. '13.137, Nachstehendes anher mitgeteilt. Agnes Hofer, im Jabre 1839 in Jetzelsdorf geboren, nach Pernersdorf, Bez. Oberhollabrunn, zuständig, ' verehelicht, in Stadt Steyr, Schlüsselboigasse Nr. 42, wohn- ! haft, entfernte sich am 12. d. Nt. um halb 5 Uhr früh ! und ist bis nun nicht zurückgekehrt. Es liegt die Vermutung nahe, daß sich die Genannte ein Leid angetan habe, ev. in den Ennsfluß gegangen sei. ’ Agnes Hofer ist von kleiner schwächlicher Statur, bat ! gebückte Haltung, hinkte auf beiden Füßen infolge eines i Bruchleidens, hat ferners sehr wenig graue Hcwre, lehr wulstige von starker Arbeit herrührende Hände und ist vollkommen zahnlos. Bekleidet >var sie bäuerlich mit blauer und weißmelierter Schoß, blau- und weißgestreifter Schürze, . braunem Leiberl, roten und schwär; gesprengelren Strümpfen, niederen Hauspatschen mit Ledersohlen und weißem Hemd', ; trug einen weißen Gradlunterrock und bat als besonderes Kennzeichen eine Warze auf der Brust. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posien-Kommanden werden beauftragt, die Forschungen nach der Genannten einzulenken und ist über ein positioes Ergebnis sogleich ander zu berichten. Z. 12.096. Steyr, 21. Mai 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Zufolge des mit dem Erlasse der k k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1908, Z 13.294/X, herabgelangten Erlasies des k. k Ackerbau-Ministeriums vom 7. Mai l. I., Z. 17.805/2258, haben die Gemeinde-Vorstehungen über die Anzahl der in der ersten Hälfte des Jahres 1908 bei der Schlachtung zum menschlichen Genusse beschauten | Rinder, Kälber und Schweine sowie über den Fleischkonsum i in diesem Zeitabschnitte der Bericbt vorzulegen. Demnack ergeht an sämtliche Gemeinde-Vorstehungen unter Bezugnahme auf den diesbezüglichen h. a. Erlaß vom 22. Jänner 1908, Z. 1756, der Auftrag, den Ausweis hierüber nach dem hinausgegebenen Formulare bis zum 5. Juli d. I. zuverlässig anher zu überreichen. Z. 12 304. Steyr, 24. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie- Posten -Aommanden. Hicrseuchcnstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Aerichtsperiode vom 10. bis 17. Mai 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Mai 1908, Z. 13 517/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. I. Bezirk Freistadt: Gemeinden Brawinkl, Grün- bach, Hirschbach, Lasberg, Neumarkt, Schönau, Windhaag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 3. B e z i r k U r f a h r: Gemeinden Alberndorf, Haibach, Hellmonsödt, Zwettl. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Naarn. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena. Es ist ausgebrochen und erlosck en: :^. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Stevr (Land): Gemeinde Lausa Z. 12.674. Steyr, 24. Mai 1908. An al!e Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im Amtsblatts Nr. 45 zur „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom
94 14. Mai 1908, Z. 19.882 2504, womit die Einfuhr von Pich und Fleisch aus den Ländern der heil, ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis aus wcneres geregelt wird, euthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorsiehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Mai 1908, Z. 13.506/X, zur Beachtung in die Kenntnis. Z. 12.580. Steyr, 24. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 13.591 x. Kundmachung betreffend das unbedingte Verbot der Einfuhr bon Rindvieh aus den von der Lnngcnseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ackerbauministerium fand mit dem Erlasse vom 10. Mai 1908, Z. 18.657/2358, auf Grund des Artikels V des Viehseuchen-Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905 und des Punktes 8 des zugehörigen SchlnßprotokolleS, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, die Einfuhr von Rindvieh in die im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen । Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar < aus dem Stadtkreise Berlin, den Regierungsbezirken Posen und Bromberg im Königreiche Preußen, den Kreishaupt- mannschasten Leipzig und Chemnitz im Königreiche Sachsen, endlich aus dem Herzogtume Gotha im Herzogtume Sachsen- Coburg-Gotha. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in dem Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tier- seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 19. Mai 1908. Von der k. k. o. -ö. Statthalterei. Hievon werden die Gemeinde-Vorsiehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Mai 1908, Z. 13.591/X, zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Bezirkshauvlmannr Wnlderdorff. Bedaklion und Bcrlaq der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2