Amtsblatt 1908/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. LezirkslMuptmannschM ZieiU füv den gteichncrmigen politischen und Schutbezirk. Ur. 21. Steyr, am 21. Mai 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschafr L-lepr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 ä, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne krummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 11.606. ' Steyr, 15. Mai 1908. An alle GenossenschastZ - Vorstehungen. Die Genossenschafts-Vorsiehuugen werden in Kenntnis gesetzt, daß sich die Kanzlei des Herrn Genossenschasts- Jnstruklors des k. k. Handelsniinisteriums nunmehr in Linz, L-charitzerstraße Nr. 12, befindet, wo derselbe jeden Dienstag von 9 — 12 und von 2 — 5 Uhr zu sprechen ist. Z. 11.689. Steyr, 16. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage der Lenmundsbcrichte über die Heuer Assentierten. Ueber alle im Jahre 1908 Assentierten sind die Leumundsberichte unter Anschluß der Ausweise über Vorbe- strasungeu bis.1. Juni l. I. anher vorzulegen. Ueber die außerhalb des zuständigen Stellungsbezirkes assentierten zuständigen Stellungspflichtigen sind sobald die Gemeinde-Vorstehungen hievon Kenntnis erlangt haben, die Leumundsnoten umgehend hieher einzusenden. Z. 11.796. Steyr, 18. Mai 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. Betreff Durchführung geologischer Untersuchungen im hiesigen Bezirke während des heurige» Sommers. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1908 seitens der Geologischen Neichsanstalt vorzunehmenden geologischen Neuaufnahmen, Nevisionsarbeiten nnd Spezial- untersuchungen werden Mitglieder der genannten Anstalt im Bereiche der k. k. Bezirkshauptmannschaft offizielle Arbeiten durchzusühren haben. Aus diesem Anlaffe werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 29. April 1908, Z. 14.080, bezw. der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Mai 1908, Z. 12.733/11 I, angewiesen, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung augedeihen zu lauen. Z. 11.798. Steyr, 18. Mai 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. Information über die Lage der Auswanderer auf den Kaffeepslanznngcn in Sao Paulo (Brasilien). Die Staatsregierung von Sao Paulo hat wie alljährlich auch im Jahre 1907 schon im voraus die Anzahl der Einwanderer bestimmt, für deren Einführung sie teu Schiffahrtsagenturen eine gewiffe Summe bezahlt. Die Zahl dieser Einwanderer ist für das erste Semester 1908 auf 10.000 Personen festgesetzt. Die Einwanderer sollen ausschließlich Europäer sein und in irgend einem europäischen Hafen das Schiff bestiegen haben. Die obgeuannte Zahl von 10.000 Einwanderern ist dem Umstände angepaßl, daß die Kaffee-Ernte 1907/08 ziemlich niedrig geschätzt wird. Die Mehrzahl der Einwanderer ist kür die Kaffeevflanzungeu bestimmt. Die Löhne auf den Kasfeepflanzuugen sind aber nicht derart, daß österreichische Auswanderer bei der ungewohnten Arbeit, dem ungewohnien Kliina, sowie bei ihren im allgemeinen höheren Lebensansprüchen sich Ersparniffe machen könnten. Dieses ist in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbareu. Z. 11.977. Steyr, 19. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information bezüglich der Auswanderung nach den Südstaatcn der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Aussichten der Auswanderung in den Südstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika sind noch immer nicht

88 derart, das; man den Auswanderern raten könnte, dahin zu gehen. Die Klagen über das Halten von Einwanderern^ in unfreiwilligen, der Sklaverei ähnlichen Dienstverbältnipen (Peonage) wollen nicht verstummen und haben sich, wie durch Erhebungen sestgestellt wurde, in einzelnen Fällen auch als stichhältig erwiesen. Insbesondere sollen einzelne in den Südstaaten befindlichen Unternehmungen durch New-Aorker Arbeitsvermittlungs- Bureaus sich Einwanderer zusenden lasse», die bald nach ihrer Ankunft getvahr werden, daß sie die Arbeit in den tropischen Sümpfen Floridas oder in den Terpentinwäldern Alabamas nicht vertragen, und bei derselben nicht so viel verdienen können, um den Arbeitgebern die Ncisevorschüffe abzuzahlen. Es wurden gelegentlich von den Bundesbehörden der Bereinigten Staaten von Amerika gegen Unternehmer in den Südstaaten Anklagen wegen Verletzung des Gesetzes gegen die Sklaverei und das Erzwingen unfreiwilliger Arbeit erhoben. Doch verteidigten sich die Beschuldigten in der Negel damit, daß ihnen die Gesetze ihres Staates erlaubten, Arbeiter, die bei ihnen verschuldet wären, eventuell mit Gewalt zurückzubalten, bis die Schuld abge- zablt ist. Wie aus guter Duelle verlautet, werden jährlich zirka 30.000 Menschen meistens durch New-Dorker Stellen- vermittlungs-Bureaus nach den Südstaaten gesendet. In einem Falle fand sich die Rew-'Aorker Aufsichtsbehörde über die Stellenvermittlungs - Bureaus veranlaßt, einem der größten Bermittlungs - Bureaus in New-Dork die Konzession zu entziehen, da den Arbeitsuchenden unwahre Angaben über die Verhältniße in den Südfiaaten gemacht worden waren. Die betreffenden Einwanderer waren in den meisten Fällen vermöge ihrer Gesundheitsverbältniffe oder ihres jugendlichen Alters nicht geeignet, die von ihnen geforderte schwere Arbeit zu leisten. Alle mußten sich bei Abschluß des Arbeitsvertrages verpflichten, so lange zu arbeiten, bis die Gesellschaft, in deren Dienst sie traten, durch wöchentliche Abzüge vom Arbeitslohn sich für das vorgeschossene Reisegeld bezahlt gemacht hätte. Wenn nun ein Arbeiter durch Versagen der Kräfte oder aus anderen. Gründen gezwungen war, die Arbeit auf- zugeben, bevor er das Reisegeld zurückbezahlt hatte, machte er sich nach den Gesetzen des Staates Florida zum Schuldner des Arbeitgebers und wurde je nach der Größe seiner Schulden zur Zwangsarbeit verurteilt. In Reihen aneinander geschmiedet, sollen solche verschuldete Arbeiter bei Straßenbauten und sonstige« Erdarbeiten verwendet oder an Farmer bis zu Ende ihrer Strafzeit verdingt worden sein. Vorstehende Information ist den interessierten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Z. 11.799. Steyr, 18. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Genossenschaft^ - vorstehungen. Z. 11872. Kundmachung. Die vom hohen o.-ö. Landtage für das Jahr 1908 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei- plätze zum Besuche des am 1. September 1908 beginnenden viermvuatlichcn Husbeschlagsknrses zu Sladl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung verbunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig lind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial- Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im Anschluffe an den Hufbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedebandwerk in Oberösterreich auszuüben. Nachdeni nur jene Gesellen zur Prüfung zugelaffen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach- zuweisen imstande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin- und 9incfreife nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, ivelche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten- und Mittellosigkeits-, Schul-, Lehr- und Arbeitszengnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 15. Juni 1908 an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden. Bom Landesauöschnsse im Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns Linz, am 1. Mai 1908. Für den Landeshauptmann: Gagern m. p. ! Z. 1098/B.-Sch.-N. Steyr, 14. Mai 1908. An sämtliche Tchulgemeinden, Ortrschulräte und Ichulleitungen. Vorkehrungen gegen Nnglüchsfülle durch Feuer iu Schulhäusern. Die schreckliche Brandkatastrophe, bei der vor kurzein ' Hunderte von Kindern in der Schule zu Cleveland in ■ Amerika durch Ersticken, Niedertreten, Erdrücken und Ver- ' brennen den Tod fanden, veranlaßte das k. k. Ministerium ' für Kultus und Unterricht, den Landesschulrat mit dem ' Erlasse vom 10. April 1908, Z. 16.918, anzuweisen, die erforderlichen Erhebungen pflegen zu lassen, ob an den unterstehenden Schulen und Anstalten, insbesondere an solchen mit größerer Schülerzahl zur Verhinderung ähnlicher j Unglücksfälle zweckmäßige Vorkehrungen bestehen. Als solche wären zunächst solche zu bezeichnen, welche geeignet sind, im Augenblicke der Gefahr Besonnenheit, Ruhe und Kaltblütigkeit bei den Lehrern und Schülern zu i bewahren, was erfahrungsgemäß dadurch am besten erreicht [ wird, daß schon während des Schuljahres öfter die Kinder daran gewöhnt werden, die Räumung des Schulhauses । rasch und mit Vermeidung von Stauungen vorzunehmen. j Hiebei wäre nicht zu übersehen, daß den Kindern in den meisten Fällen in den Parterrelokalitäten größerer Schulgebäude geringere Gefahr droht, sowie daß die Kinder das Schulhaus bei äußerster Gefahr von dortaus auch durch die Fenster das Gebäude verlassen können. Bei den ! Räumungsübungen könnten daher auch einzelne Klassen aus । den höher gelegenen Stockwerken vorerst nur in die Parterre- : lokalitäten geführt werden, um die Ausgänge zu entlasten, . falls nicht etwa überhaupt Vorkehrungen getroffen sind, daß die Kinder auch durch ein Nebenhaus oder einen Neben- garten sich entfernen können. Ferner kommt es selbstverständlich auch wesentlich darauf an, ob die bauliche Beschaffenheit des Schulhauses eine entsprechende ist, ob dieselbe nicht derartige, gegen die

89 geltenden Vorschriften verstoßende Mängel aufweist, die es geradezu als feuergefährlich erscheinen lassen und die die rasche Räumung des Schulgebäudes beim Eintritle gefährdender Ereignisse unmöglich machen. Als derartige Mängel sind hölzerne Treppen, ungenügender Abschluß der Keller- und Bodenräume und der Heizungsanlagen sowie andere Baugebrechen, Ansammeln -feuergefährlicher Stoffe in größerer Menge u. dgl. anzu- sehen. Aber auch bei einer im großen und ganzen entsprechenden Bauart des Schulgebäudes kommen oft solche zweckwidrige Einzelheiten vor, welche eine Gefahr für die Schulkinder mit sich bringen. So sind oft Gänge übermäßig stark ver- ! stellt, die Ausgänge, insbesondere die Notausgänge, während i der Unterrichtszeit geschloffen, Türflügel nur nach innen zu öffnen und das Haustor nicht rasch genug aufschließbar. Außerdem wird noch speziell folgendes bemerkt: Be- ! Hufs Vermeidung von Unglücksfällen eingangs erwähnter Art ist es erforderlich, daß die Schulgebäude eine feuersichere, . der Schulbauverordnung und Bauordnung entsprechende Stiege besitzen, daß die Haus - Eingangstüren und die Lehr- zimmertüren durchwegs nach außen aufgehen, daß der Dachboden feuersicher abgeschloffen und mit der vorgeschriebenen -Pflasterung oder mit Lehmestrich versehen und die Dackung feuersicher eingedeckt ist. Ueberall, wo dies nicht der Fall ist, wäre die Durchführung dieser Herstellungen zu veranlaffen. Ein besonderes Augenmerk wird den Stiegen, - welche von den Schulkindern benützt werden, zuzuwenden sein. Nicht seuersichere Stiegen, dann einläufige Stiegen , ohne Ruheplatz, nicht mindestens 1'25 in breite Stiegen, , dann solche, welche Spitzstusen enthalten, wären möglichst ; auck bei alten Schulhäusern zu beseitigen und durch ent- | sprechende Stiegen zu ersetzen. Dort, wo die Oesen von den Zimmern aus geheizt werden, ist darauf zu dringen, daß überall vor den Heiztürln der Bretterfußboden mit einer entsprechenden Blechvorlage versehen wird. Bei der im Sinne ‘ des § 8 der Feuerpolizeiordnung für Oberöslerreich vom 2. Februar 1873 (G - u. V.-Bl. XI. Stück, Nr. 18) jährlich vorzunehmenden Feuerbeschau wäre den Schulhäusern ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und etwa vorge- ! fundene Mängel ungesäumt zu beheben. Den Schulleitern ! wird zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß ein etwaiges ■ Aubäufen feuergefährlicher Stoffe im Schulhause und das j Aufstellen von Kästen auf den Gängen unterbleibt. Die Gänge vor den Lehrzimmern sind unter allen Umständen | frei zu halten. Sehr förderlich wäre es, >venu von den > Schulgemeinden die Aufstellung von Minimax -Feuerlösch- ! apparaten veranlaßt wurde. Es sind dies jene bekannten, äußerst Handsamen und ganz außerordentlich wirksamen : Apparate, welche besonders beim Entstehen eines Brandes geradezu überraschende Dienste leisten. Der Preis eines solchen Minimax mit frostsicherer Füllung, welche unbegrenzt haltbar ist, kommt auf zirka 125 K. • Sehr wünschenswert wäre die Anbringung von Blitzableitern an höher gelegenen, häufig noch aus Holz hergestellten Schulhäusern, da in solchen Baulichkeiten den Kindern bei Gewittern große Gefahr droht. Hievon werden die Schulgemeinden. Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 5. Mai 1908, Z. 2632, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt, und die Leitungen mehrklassiger Volksschulen überdies angewiesen, außer gelegentlichen unaus- i dringlichen Belehrungen der Schüler über die Handbabung feuergefährlicher Gegenstände, z. B. von Zündhölzchen, Petroleumlampen u. dgl. im Sinne der Bestimmungen des 8 64 der des. Schul- und Unterricktsordnung den Vorgang bei der Räumung des Schulhauses in der nächsten Konferenz bis ins Detail auszuarbeiten, damit nickt bei solcken Veranstaltungen — wie dies vor kurzem in Wien der Fall war — infolge unbedachter Anordnungen erst reckt eine Panik entstehe, und von Zeit zu Zeit Hebungen im raschen Räumen des Schulhauses vorzunebmen, wobei der Schwerpunkt auf die rasche Räumung der oberen Stockwerke des Schulgebäudes zu verlegen ist. Der Räumungsentwurf ist in das Protokoll der betreffenden Lokalkonferenz anfzunebmen. An den einklaffigen Volksschulen sind nebst den vorerwäbnten Belehrungen gleichfalls von Zeit zu Zeit Räumungsübungen im Sinne des zitierten Paragrapben der Schul- und Unter- richtsordnung auf Grund eines von dem Schulleiter sogleich auszuarbeitenden und in der Schulchronik zu verzeicknendeu Planes vorzunehmen. (KL) Z. 11.121 u. 11.696. Steyr, 18. Mai 1908. An alle Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlcrn. Joses Riedl, 1862 geboren und nach Linz zuständig, und Karl Prcpelnh, 1887 geboren und nach Laibach zuständig, treiben sich in der Welt beschäftigungslos herum und lasten sich von fremden Gemeinden auf Kosten ihrer Heimatsgemeindeu Geldunterstützungen und Reisevorfcküye erfolgen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten außer den Fall eines augenblicklichen Bedürfniffes keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schub- polizeilich zu behandeln. Z. 11.122. Steyr, 13. Mai 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Skulina und Franz MorSky (h. ä. Z. 7506, Amtsblatt 'Nr. 15 ex 1908) ist einzustellen. Z. 11.694 — 11.697. Steyr, 18. Mai 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Älusforschung. Auszuforschen ist, und zwar: der am 29. Juli 1886 in Proßnitz geborene, angeblich nach Unter -Bemva im Bezirke Wall.-Meseritsch zuständige Stellilngspflicktige Ludwig Divi», Sohn der Eheleute Frau; uud Marie, geb. Vanek; der am 2. April 1889 in Mähr.-Weißkircken geborene, unbekannt wohin zuständige Landsturmpflichtige" Franz Adam, unedel. Sohn der ledigen Antonie Adam, und

90 der Ersatzreservist des k. k. Landwehrinfanterie-Negi- mentes 9ir. 21 Hugo Artner, geboren im Jahre 1876 in Goldegg (pol. Bez. St. Pollen), zuständig nach Marbach (pol. Bez. Zwettl), Hilfsarbeiter, Sohn des Franz Artner, Buchhalters in Wien. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Juni l. I. anher zu berichten. Z. 10.122 — 11.665. S t e y r, 13. Mai 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t. i. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtigcr aus dem Bez. Steyr Land. Ausznforschen sind, und zwar: Ferdinand Brillmayr, geboren 1881, zuständig nach Losensteinleiten; Anton Raudaschl, geb. 1876, zust. nach Garsten; Max Rodler, geb. 1867, zust. nach Garsten; Franz Lamm, geb. 1877, zust. nach Garsten; Peter Huber, geb. 1875, Knecht, zust. nach Ternberg; Julius Hirtcnlehner, geb. 1875, Hufschmied, zust. nach Ternberg; Franz Grohdeßuer, geb. 1872, Hausknecht, zust. nach Ternberg. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 11.598. Steyr, 17. Mai 1908. An alle Gemeinde - Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" Nr. 42 ist die unter Einem mithinausgefolgte Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Mai 1908, Z. 12.35O/X, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich enthalten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 11.434. Steyr, 17. Mai 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Aommanden» Hierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Mai 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Mai 1908, Z. 12.860/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Brawinkl, Grünbach, Hirschbach, Kesermarkt, Lasberg, Neumarkt, Schöuau, Weitersfelden, Wiudhaag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinden Alberndorf, Haibach, Hellmonsödt, Neichenau a. G., Stiftung bei Reichental, Urfahr, Zwettl. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Perg: Gemeinde Naarn. 3. Schweineseuche. Bezirk Linz (Stadt) : Gemeinde Linz. Es ist ausgebrochen und erloschen: 4. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neustift. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. >x>^ cr-—-— Reduktion und Ä.rlag der k. l. BezirkSbauvrmannschakl Seyr. - Hasche Buchdruckerei in Steyr.

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