Amtsblatt 1908/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. 6. RfzirkshauplmaniMafl Sfeqr für den gteichnarnigen poritifcyen und ScHuWszirk. Nr. 16. Htcqr, aim 16. Aj»rit 1668. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Lrteyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 ü. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z- 8324. SteUuNgs-KuNdMKchMNg. Steyr, 15. April 19u7. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö- Statthalterei vom 13. April 1908, Z 10.201 IV, wird im Siuue -es § 43, Wehrvorschriften, 1 Teil, hiemit allgemein kundgemacht, das; die Amtshandlung der ambulanten Stellnngs-Kommifiion zur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1908 für den politischen Bezirk Steyr Land bezüglich -er in den Jahren 1ö87, 1886 und 1885 geborenen Stellungspflichtigen stattfindet, wie folgt: | Stellungs - Ort Lokale S t e l l u n g s - T a g Die Amtshandlung beginnt pünktlich um Vorzuführen sind die stellungspflichtigen der 1., 2. und 3. Altersklasse aus den Gemeinden E i n h e i m i s ch e F r e m d e m.Abstellungsbew. Kremsmiinstcv Gasthaus „Zum Kaiser Max" in Uuterburgfried. Samstag, 16. Mai 8’/» Uhr früh 1. Markt Krenismünster, 2. Land Kremsmünster, 3. Ried, 4 Wart- berg, 5. Eberstallzell. Aus nebenstehenden Gemeinden. Äiontag, 18. Rtai 8 ’/a Uhr früh 1. Bad Hall, 2. Pfarrkirchen, 3 Rohr, 4. Sipbachzell. Ans nebenstehenden Gemeinden. Steyr Gasthaus „Zum goldenen Ochsen" am Stadtplatz in Steyr. Dienstag. 19. Mai 8 Uhr früh 1. Siernina, 2 Ternberg, 3.Aicbach Aus nebenstehenden Gemeinden. Mittwoch, 20. Mai Donnerstag, 21. Mai 8 Uhr früh 8 Uhr früh 1. Garsten, 2. Glcink. 3. CosenRcinleiten. 1. St. Ulrich, 2. Tbanüetten. Weher Gasthaus des Jgnaz Krenn in Weyer Markt. Freitag, 22. Mai 9 Uhr früh 1. dienstift, 2. Großramina, 3. Lausa, 4. Losenstein. Ans nebenstehenden Gemeinden. Samstag, 23. Aiai 9 Uhr früh 1. Gaftenz, 2. Alarkt Weyer, 3. Land Weyer, 4. Reichraming. Aus nebenstehenden Gemeinden. Die Stellungspflichtigen sowie deren männliche Angehörige, wofern ein Reklamationsansuchen gemäß 8 34 W-G. vorliegt, haben rechtzeitig, rein gewaschen und in reiner Leibeswäsche zu erscheinen. Jene Stellungspflichtigen, welche folgende Begünstigungen ansprechen wollen: 1. den einjährigen Präsenzdienst im Soldatenstande des Heeres ltnd -er Landwehr; den einjährigen Präseindienst in der Kriegsmarine, als Pharmazeuten oder Veterinäre; die Ernennung zu Reserveärzten (8 25 — 29); 2. die Kandidaten des geistlichen Standes jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgeuossenschaft sß 311; 3. die Unterlehrer und Lehrer an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Lehrerbildungsanstalten w. (8 32); 4. die Besitzer ererbter Landwirtschaften- (§ 33); 5. jene, welche aus Familienrücksichten reklamiert werden (§ 34 W.-G.), haben die für den zu erhebenden Anspruch vorgeschriebenen Rachweisungen rechtzeitig, spätestens aber bei der Stellung beizubringen. Die sud 2 — 5 bezeichneten Stellungspflichtigen können, wofern sie zugleich auf die Zuerkennung eines einjährigen Präsenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprocheneu Begünstigung die Begünstigung des einjährigen Präsenzdienstes bei der Hauptstellllng geltend machen. Die Richtbeachtilttg der Stellungspflicht sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringeudeu Pflichten kann durch Uttkenntuis dieser Kundmachutlg oder des Gesetzes uicht entschuldigt werde«.

68 An alle Gemeinde -Vorstehungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die Stellungs- Kundmachungen versendet und sind dieselben alsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Be- willigung zur Abstellung in einem fremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zu veranlassen. Die seinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklaffen mit der I. Klaffe beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Die- jenigen Gemeinden, welche die „Berlcslistc^ in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben zuverlässig bis I. Mai l. I. hieber vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde - Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verleslifle bei der Vorführung mitzubringen baden. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Ab- ! stellungsbewilligung oder Haft nicht vvrgeladen werden, sind in die Verleslifle nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen znr Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verleslifle eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stelluugs-Vorladuug nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Vezirkshauptmannschast. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Z. 504 5. Steyr, 12. April 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kürsorgeaktion für das Kind. Ueber Austrag des k. k. Statthalterei-Präsidiums mache ich die Gemeinde - Vorstehungen auf den Leitartikel der „Wiener Abendpost" vorn 15. Februar 1908 aufmerksam, der den Zweck versolgt, den aus Anlaß des Allerhöchflen 60 jährigen Ncgierungsjubiläums erfolgenden Wohltätigkeitsakten über Beschluß des Ministerrates eine einheitliche und entspreckende Richtung zu geben, und zwar als Ziel der patriotischen Bestrebungen des Jnbiläumsjahres eine um- saffende Fürsorgeaktion für das Kind. Die Regierung legt den größten Wert darauf, daß dieser Artikel die möglichste Publizität erlange, damit die in ihm angercgte Aktion sick erfolgreich gestalte. Dieser Artikel ist jedoch mittlerweile nickt bloß in den Wiener, sondern auch in den oberösterreichischen Tages- blättern (vicko „Sichrer Zeitung" Nr. 15 und „Alpenbote" Nr. 15) reproduziert und mehrfach besprochen worden, so daß eine weitere Verlautbarung desselben entfallen kann. Die Gemeinde-Vorstehungen werden jedoch eingeladen, aus die tunlichste Förderung der Aktion hinzuwirken und setze ick die Gemeinde -Vorstellungen in Kenntnis, daß das k. k. Statthalterei - Präsidial - Bureau in Linz Spenden entgegennehmen wird. Z. 7981. Steyr, 10. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen re. S?. u. k. 14. Korpskommcmdo. .1. Nr. 2487 von 1808. Konkurs - Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militärwaisenstiftnngs- Platz für Mädchen. Der Stistungsgenuß jährlicker 60 Kronen wird in halbjährigen dekursiven Raten vom Oberösterreichischen Landes- Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militärwaisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht ange- börte, in einer Gemeinde des Landes Ober Österreich ihr I Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohu- । sitz haben nnd im Alter von 7 bis 10 Jahren flehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre • Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugniffe, Jmpfzeugniffe und dem letzten Schulzcugniffe des Mädchens zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis spätestens 15. Mai 1908 beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im April 1908. K. u. k. 141. Korpskommando. Z. 7730. Steyr, 11. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung von fünf Graf Deblinschen Stiftungsplätzen böhmischer Abteilung für die k. u. k. Militar. Erziehungs- nnd Bildungs - Anstalten.^ Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 6. März 1908, Z. 837/XIII, gelangen in den k. u k. Militär - Erziehungs- und Bildungsanstalten mit Beginn des Schuljahres 1908/09 fünf Graf Deblinsche Stiftungsplätze böhmischer Abteilung zur Besetzung. Die näheren Bedingungen können bei der k. k. Bezirks- hauptmannschast Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Z. 7726. Steyr, 11. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen rc. Besetzung von Freiplätzen für die k. k. Landwehr in der k. k. Theresianischen Militärakademie. Mit Beginn des Schuljahres 1908/09 (21. September l. I.) wird im I. Jahrgang der Theresianischen Militärakademie eine Anzahl ganzer Freiplätze für die k. k. Landwehr besetzt.

69 Die näheren Bedingungen find im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 33 vom 10. April l. I. enthalten. Dieselben können auch in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden eingesehen werden. Z. 8009. Stehr, 13. April 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffend Straftenverkehr »nd Uebertretungen der Straffenpolizci - Ordnungen. Im Verlaufe der letzten Jahre hat der Fährverkehr auf den öffentlichen Straßen eine stetig zunehmende Steigerung erfahren und bietet heute der Straßenverkehr ein gegenüber der früheren Zeit völlig verändertes Bild. Denn nicht nur, daß der Fährverkehr fast allgemein ein dichterer geworden ist, er weist auch infolge Einführung neuer Verkehrsmittel mit größeren Geschwindigkeiten eine bedeutende Veränderung seinem Wesen nach auf. Der hiedurch gesteigerten Gefährdung der körperlichen Sicherbeil sowie der Vermögensgüter kann nur dadurch wirksam begegnet werden, daß die Lenker der Fahrzeuge jeglicher Art und Geschwindigkeit im Bewußtsein ihrer größeren Verantwortung ununterbrochen während der ganzen Dauer der Fahrt jene Vorsorgen nicht außeracht lassen, deren Beobachtung die Ordnung und Sicherheit im Straßen- verkehre erheischt. In erster Linie kommen hier die einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen Strafgesetzes (§§ 335, 341, 342, 427, 428, 429 und 430) in Betracht, ferner jene in den Landesgesetzen und Verordnungen enthaltenen straßenpolizeilichen Anordnungen, welche speziell das Verhalten der Lenker der Fahrzeuge regeln. Es ist nun eine oft beklagte Tatsache, daß die Lenker von Fuhrwerken, und zwar hauptsächlich der schweren Art, sich in ihrem Verhalten durchaus nicht den geänderten Ver- hältniffen des Fahrverkehres angepaßt haben, sondern nach wie vor in jenem, die bestehenden Vorschriften negierenden Verhalten verharren, welches ihnen während der Zeit des geringen Straßenverkehres zur Gewohnheit geworden ist, das jedoch mit dem heutigen modernen Verkehre und den damit verbundenen Gefahren unvereinbar ist. Neben diesem Momente muß überdies noch besonders das aus einem gewissen Uebelwollen, also einem bewußten Widerstände abzuleitende Verhalten mancher Lenker von Fuhrwerken, und ztvar wiederum der schweren Art, hervorgehoben werden, welches darauf abzielt, die regelmäßige Abwicklung des Verkehres, und zwar zu ungunsten schnellerer Fahrzeuge zu stören. Es ist daher dringend geboten, aus die erfolgreiche Beseitigung der oben berührten Mißstände hinzuwirken. In erster Linie bieten selbstverständlich die den Verkehr auf den öffentlichen Straßen regelnden Gesetze und Verordnungen die Handhabe, um im Wege repreffiver Maßnahmen das gewünschte Ziel, d. i. einen die Sicherheit verbürgenden Fährverkehr anzustreben. Hiezu haben die Gemeinde-Vorstehungen die lokalen Sicherheitsorgane möglichst heranzu- ziehen und werden die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, gelegentlich der Patrouillengänge das besondere Augenmerk auf die Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften zu richten. Eventuelle Uebertretungen sind unnachsichtlich hierher zur Anzeige zu bringen. Auf den Neichsstraßen, wie nicht minder auf den nichtärarischen Straßen und Wegen in Obeiösterreich stnd vornehmlich nachfolgende Uebelstände wahrzunehmen, welche den Verkehr beeinträchtigen, bezw. gefährden: I. Falsches Ausweichen der Fuhriverke beim Begegnen oder Vorfahren nachfolgender Fuhrwerke. 2 Ueberhaupt „Nichtausweichen" der schweren Fuhrwerke beim Begegnen oder Vorfahren mit anderen Fuhrwerken. 3. Schlafen der Knlscher während der Fahrt (namentlich die Bier- und Botenwägen). 4. Unbeaufsichtigtes Stehenlaffen der bespannten Fuhrwerke, insbesondere von Groß-Wirtschaften. 5. Verwendung zu jugendlicher oder mit der Behandlung der Pferde und Lenkung der Wägen nicht gehörig vertrauter Kutscher (Wagenlenker). 6. Außerachtlassung der Führung von Lichtern (Laternen) auf den Wägen während der Fahrten bei Nackt. 7. Nachzieben der Pflüge auf sogenannten Scklapsen anstatt der Beförderung auf zweirädrigen Hintergestellen, wodurch bei schneller Gangart der Pflug nach beiden Seiten hin- und hergeschleudert wird und damit begegnende Fuhrwerke gefährdet werden. Nebstbei wird auch die Straßenfahr- bahn durch die Schlüpfen aufgeriffen und dadurck beschädigt. 8. Benützung der einfachen Leitseile (Noßzügel). 9. Mangelhafte, oft ganz ungenügende Begleitung des Viehtriebes. 10. Stehenlaffen unbespannter Wägen auf den Straßen. Alle diese Handlungen und Unterlaffungen mit Ausnahme der sul) Post 5 erwähnten Gepflogenheit und der Lud Post Nr. 8 ausgeführten Verwendung des einfachen Leitseiles sind schon nach den Bestimmungen der provisorischen Straßenpolizei-Ordnung für die ärarischen Straßen in Oberösterreich (Verordnung der k. k. Statthalterei vom 3. April 1901, Z. 6139 I), als auch durch die Vorschriften der Straßenpolizei- O r d n u n g für die öffentlichen n i ch t ä r a r i s ck e n Straßen und Wege in Oberösterreich (Lande-ge- fetz vom 24. Mai 1898, L.-G. u. V.-Bl. Nr. 21) verboten, aber es mangelt an der Handhabnng durch die berufenen Organe. Es wird aber auch die moralische Beeinfluffung der intelligenteren Kreise der Landbevölkerung ein nickt zu nnler- schätzendes Mittel für die allmählige Anbahnung befferer Verhältnisse bilden. Hiebei kommen insbesondere die Gemeinde - Vertretungen, die landwirtsckafllichen Korporationen und die größeren Grundbesitzer und Belriebsinhaber in Betrackt, die Gemeindevorstehungen haben auf diese Per- söitlickkeilen in geeigneter Weise bei jeder sich ergebenden Gelegenheit durch Belehrung einzuwirken. Dadurch wird einem größeren einflußreichen und beispielgebenden Kreise zum Bewußtsein gedrückt werden können, daß im öffentlichen Jntereffe mit aller Energie den bisherigen Mißständen ein Ende gemacht und dem Grundsätze Geltung verschafft werden muß, daß jedes zum öffentlichen Straßenverkehre zugelaffene Fahrzeug in gleicher Weise den Schutz der bestehenden Straßen- polizeivorschristen und die Berechtigung zur Benützung der öffentlichen Straßen nach Maßgabe dieser Vorschriften genießt. Ein Appell au diese Kreise der Aktion zur Sanierung der Verhältniße im öffentlichen^ und im eigenen Jntereffe die Mithilfe angedeihen zu laffen, dürfte in den meisten Fällen von Erfolg begleitet sein Im Wege einer solchen Einflußnahme dürste es vielleicht auch vielfach gelingen, einzelne im Fuhrwerksbetriebe bestehende, dem modclnen Verkehre nicht mehr entsprechende Ein-

70 richlungen, welche allerdings gegen die beneheuden Bor- i schriften nicht verstoßen, allmählig abzustclleu oder sie wenig- « stens bedeutend herabznmiudern Hieber gehört das schon i oben erwähnte Fahren mit einem Leitseile (Noßzügel). welches nach den bestehenden Straßenpolizeivorschriften noch zulässig i ist, jedoch im Jntereffe der Sicherheit besser dem Lenken durch ' das Doppelleitseil, bezw. bei zivci oder mehr Pserden durch | Kreuzzügel Platz machen sollte. Ein im Wege der Einflußnahme ebensalls zu beseitigender j Ucbelnand in der, das; — wie bereits erwähnt — vielfach j im Fubrwerksverkehre Personen allzu jugendlichen Alters, । welche den Anforderungen des Fuhrwerksdienstes durchaus nicht gewachsen sind, zur Veriveudung gelangen. Z 773! Stevr, 11. April 1908. An alle Gemeinde - vorstehungen. K o n ü u rs - A u s sch rc i b n n g. für die Bicc-Admiral Bernhard Freiherr von Wüllerstorf- Urdairschc Stiftung für zwei arme kranke Matrosen. Zuiolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom ! 20. Alärz 1908, Z. 8178/XI, kommen zwei Stistungs- Beträge obiger Stiftung 5 140 Is an arme kranke Matrosen zur Verteilung. | Die näheren Bedingungen sind im amtlichen Teil der „Linzcr Zeitung" Nr 85 vom 11. April 1908 enthalten. Z. 765,Sck. Stevr, 4. April 1908. All den Zweigverein Sierning der o.-ö. ; Lanöe§lehrervereme§. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt hiemit jenen Mitgliedern des Zmeiglchrervereines Sierning, welche an der am 25. April l. I. in Sierning siattfindenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z 845/Sch. Stevr, 11. April 1908. An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus dem k. k. Schnlbüchcrverlagc. Von der mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 4. April 1908, Z 996, festgesetzten Armenbücherguote für den Schulbezirk Steyr pro 1908/09 per K 280 entfällt in Kronen für die Schule Aicbach 6—, Bad Hall 6 30, Brunnbach 2 80, Christkindl 7 20, Dambach 4'30, Dictach 6 80, Ebcrstallzcll 7'50, Gaflenz 4'80, Garsten 10 30, Gleink 7 50, Großraming 9'90, Kirchberg 6'70, Klein- raming 5 60, Kleinreifliug 6 80, Kremsmünster 8'70, Krübub 4'—, Lausa 6—, Lohnsitz 2'80, Losenstein 9'50, Maria Laah 4'10, Mühlbach 2'90, Neustist 7'90, Pech- graben 3'20, Pfarrkirchen 9'90, Neichraming 8'30, Nicd 9'60, Nobr 6'10, Sallledl 5'60, Sierning 16'10, Sierning- hosen 12'60, Sipbachzell 6'20, Ternberg 8 30, Thanstetten 7'50, Trattenbach 4'30, St. Ulrich 5'60, Unterlaussa 4'—, Wartbcrg 10 30, Weyer 15'90, Wolsern 8'10. Die Schulleitungen tvcrdcn angeuncsen, die genau deu entsprechenden Beträge,» angepasztcn Anspruchsschreiben ohne Terminüberschreitung bis 21. April d. I. hieramls einzu- bringen. Z^ 8114. Steyr, 13. April 1908. An die Gemeinden de§ GerichtZbezirkeZ UremZmünster und die Gemeinden Sierning und Thanstetten. Mappiernngs-Älrbciten im Jahre 1ÄV8/VV. Die k k. o.-ö. Stalthalterei hat mit dem Erlasse vom 7. April l. I., Z. 9519/1V, anher eröffnet, daß im lausenden Jabre vom k. u k. Militärgeographischen Institute u. a. im dortigen Gemeindcgebiete Mappierungsarbeiten vorgenommen werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit der Weisung verständigt, dem Personale des Militärgeographischen Institutes jede tunliche Unterstützung augedeihen zu lassen. Insbesondere werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die ihnen zukommcnden Leistungen (zweckentsprechende Einquartierung, Verpflegung der Mannschaft, rasche Veistellung von Vorspann) und die Mitwirkung bei Beischaffung von Geräten, Baumaterialien, Verpflegsartikeln usw., dann bei Ausnahme von Handwerkern, Taglöhuern und Boten zu den ortsüblichen Preisen aufmerksam gemacht. Z. 8105. Steyr, 12. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeä'rzte als Impsärzte. Vornahme der Impfung und Wieder-Impfung im Jahre 1908. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 6 April '1908, Z. 9708/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder-Impfung angeordnet. Bezüglich der Durchführung dieser Impfung wird auf die hiefür crflossenen Weisungen, h. ä. Erlaff Z. 8784 vom 13 April 1907, verwiesen Behufs Erzielnng erfreulicher Jmpfresultate dürste es sich empsehlen, in den Aufrufen zur Teilnahme an der heurigen Impfung der Bevölkerung die im Vorjahre in Wien beobachtete Blatternepidemie und die erwähnte Einschleppung einer Erkrankung nach Aschach in Erinnerung zu bringen. Akit der Vornahme der Impfung ist ungesäumt vor- zugehen und sind die Herren Jmpfärzte von der Gemeinde- Vorstebnug gegen Empfangsbestätigung von diesem Erlasse zu verständigen. Z. 8015,1.8112. Steyr, 13. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Unterftühnngsschwindlern. Johann Kämmerer, 1858 geb. und nach Neischach zuständig, und 2llbiu Ncsar, 1879 in Liescha bei Prävali geboren und nach Prävali zuständig Schneidergehilse und Bergarbeiter, treiben sich beschästigungslos in der Welt herum und laffen sich auf Konen ihrer Heimatsgemeinden Geld- uuterstütznngen und Neisevorschüsse verabreichen, wodurch sie ihren Heimatsgenleinden bedeutende Kosten verursachen.

71 Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, diesen Individuen, ausgenommen den Fall eines augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, sondern dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 7727 — 7948. Steyr, 9. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Anton Privozn/, (h. ä. Z. 21.533/07, Amtsblatt Nr. 39); des Markus Zvctresnik, (h. ä. Z. 16.249 ex 1907, AnUsblatt Nr. 39); des Franz Benda, (h. ä. Z. 2681 ex 1908, Amtsblatt Nr. 6); des Rudolf Sanitruk, (h. ä. Z. 23.736/07, Amtsblatt Nr. 43); des Josef Prochazka, (h. ä. Z. 27.377/07, Amtsblatt Nr. 50); des Josef Häyek, (h. ä. Z. 23.306/06, (Amtsblatt Nr. 46); des Julius Kocourek, (h. ä. Z. 22.890/06, Amtsblatt Nr. 45); des Otto Sonuhaus, (h. ä. Z. 6822/08, Amtsblatt Nr. 14) und des Franz Laver Schneider, (h. ä. Z. 20.010/06, Amtsblatt Nr. 39) ist einzustellen. Z. 7943. Steyr, II. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information. Nach dem Ministerium des Innern zugekommenen Mitteilungen beabsichtigt die Regierung des brasilianischen Staates Espiroto Santo die Einwanderung und An- siedlung fremder Arbeitskräfte zu fördern. Zu diesem Vehuse ist die vorerwähnte Regierung damit beschästigt, Vorbereitungen zur Ausmessung einer nach dem gegenwärtigen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Brasilien, Affonso Peua, benannten Kolonie an den Ufern des Fluffes Guandn zu treffen. Andere Kolonien sollen am Fluffe S. Jose, ferner im Quellengebiete des Fluffes Jtaunas und am Fluffe Jtapemirim gegründet werden. Da die Wiederaufnahme der staatlichen Förderung der Einwanderung nach den öberwähnten Staate Espirito Santo auch die österreichischen Auswanderer berührt, und mit Rücksicht darauf, daß sich die wirtschaftliche Lage der daselbst schon jetzt angesiedelten Oesterreicher (Südtiroler) hauptsächlich infolge der Entwertung des Hauptproduktes dieses Staates, des Kaffees, sehr schlecht gestaltet hat und auch die Boden-, klimatischen und sonstigen Verhältnisse der für die erwähnten Kolonien in Aussicht genommenen Oertlichkeiten sehr wenig vorteilhaft sind, so wird vorläufig vor der Aus- wanderung nach dem Staate Espirito Santo dringend ge>varnt. Hievon sind die intereffierten Kreise in die Kenntnis zu setzen. 2- 79*2. Steyr, II April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Feststellung der Ablebcnsdatcn des Josef Paulat. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Staltbalterei vom 5. März 1908, Z. 6159/11, hat die k. k. Bezirkshaupl- mannschast Freistadt um die Ausforschung, bezw. um die Feststellung der Ablebensdaten des am 26. August 1885 in Linz unehelich geborenen Franz Josef Paulat aus Kefer- markt angesucht. Deffen Mutter Barbara Paulat war eine eheliche Tochter des Johann Paulat, Schuhmachers in Kefermarkt, Bezirk Freistadt, und der Juliana, geborenen Tröbinger. Dieselbe hatte zwei Söhne außerehelich geboren, nämlich den oberwähnten Franz Josef Paulat, welcher am 26. August 1885 in Linz, Kepplerstraße Nr. 47, geboren wurde, bei dessen Geburt Anna Weber als Hebamme und bei deffen Taufe diese Hebamme als Patin fungierte, sowie den Joses Paulat, welcher am 28. November 1887 gleichfalls zu Linz, Kepplerstraße Nr. 47, geboren wurde, bei dessen Geburt Maria Wimmer als Hebamme und bei deffen Taufe Rosa Paulat, ledige Dienstmagd, llrfahr, Hauptstraße Nr. 63, als Patin und Kooperator V. Koberger als Taufender fungierte. Dieser letztere Joses Paulat ist am 26. Dezember 1887 in Unterholz, Ortsgemeinde Oftering, gestorben. Die Schwester der Kindesmutter Barbara Paulat, namens Rosa Winkler, hat angegeben, daß der im Jahre 1885 geborene Franz Josef Paulat zur Mutter feines außerehelicben Vaters nach Wels gekommen und dort gestorben sein soll Die hierüber gepflogenen Erhebungen blieben jedoch erfolglos. Es handelt sich somit darum, festzustellen, ob der am 26. August 1885 in Linz, Kepplerstraße Nr. 47, geborene Franz Josef Paulat noch lebt oder gestorben ist. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter werden eingeladen, die bezüglichen Nachforschungen einzu- leiten und über das Ergebnis derselben bis I. Mai l. I anher Mitteilung zu machen. Z. 23.445 ad ex 1907. Steyr, 10 April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Auszusorschen ist: Josef Hafer des Landwehr-Infanterieregimentes dir. 2, Ersatzreservist, assentiert 1899, zuständig nach Losenstein. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen in ' bis 15. Mai l. I. pnher zu berichten Z. 7950 — 8250. Steyr, 11. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Ferdinand Grcgllrck, geb. 1884 in Suchaloza, zust. daselbst; Karl Ncvida, geb. 1883 in Koste!, zust. daselbst;

Fra uz MikeS, geb. 1865 in Böhmisch - Hause, just, daselbst; Mcthod Houdclka, geb. 1885 in Alteumarkt, Bezirk Göding, zust. daselbst; 5iarl Wilbelm Huukcr, geb. 1886 in Innsbruck, zust. nacb Dentsch-Liebau; Johann Bcycr, geb. 1885 in Nemcitz, zust nach Sternbcra; Franz 9!ojcr, geb. 1886 in Jaromeritz, zust. daselbst; Theodor Wawrik, geb. 1886 in Wien, zust. nach Straßuitz; Franz Hinrika, geb. 1886 in Wien, XXI , zust. nach Barlelsdorf Franz Tcsarik, geb. 1887 in Petran, zust. daselbst; Johann Stöpanck, geb. 1886 in Zwittau, zust. nach Bierzigrubeu; Franz Ludwig, geb 1886 in Bautsch, zust. 'daselbst; Karl Pihck, gcb. 1886 in Wien, IX. Bez., zust. nach Ditlersdors; Franz Herzig, geb. 1884 in Mähr. - Weißkirchen, zust. nach Heinrichswald; Johann Pavlica, geb. 1886 in Brunn, zust. nach Hrozna Lhotba. Ueber ein positives Ergebnis der Nachsorschungen ist bis 20. 'Mai l I. anher zu berichten. Z. 7049. Steyr, 7. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstchrmgey. Rigorose Behandlung von Fleischfeuduttgen. Laut Mitteilung der k. k. n.-ö. Slatthalterei vom 14. März l. I., Z. XII—318/6, sollen noch immer Fleischsendungeu ans Obeiösterreich in Wien einlangen, deren Fleisch von zweifelhafter Beschaffenheit ist. Auch sollen namentlich die zugehörigen Beichauzettel (Zertifikate) sehr oft nickt vorschriftsmäßig oder unvollständig ansgestellt und sehr undeutlich geschrieben sein. Gewöhnlich fehlt die Be- schauprotokollnnmmer, das Gewicht des Fleisches, die vorge- schriebeue Angabe der Notschlachtungsursache rc. Ebenso ist die Emballage häufig sehr primitiv und mangelhaft; oft besteht diese aus alten, zerrissenen unappetitlichen Säcken. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. März 1908, Z. 7697/X, werden demnach die Bestimmungen der Stattbalterei-Erläffe vom 28. Dezember 1901, Z. 23.860 (h. a. Z. 147, Amtsblatt Nr. 2 ex 1902) und vom 24. Dezember 1907, Z. 3i.956, (h. a. Z. 29.341, Amtsblatt. Nr. 3, ex 1908), den Gemeinde -Borstehungen mit den« Austrage neuerlich in Erinnerung gebracht, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß die Beschau auch des nach auswärts zur Berseudung gelaugendcu Fleisches mit der größte« Gewissenhaftigkeit dukchgcfiihrt wird und die diesbezüglichen Beschauzertifikate in allen Teilen und Rubriken von den Fleischbefchauern ordnungsgemäß ausge- sertigt und von der Gemeinde-Borstehung unterfertigt werden. Zu diesem Zivccke haben die Gemeinde-Vorstehungen die Vieh- nnd Fleifchbeschauer entsprechend zu belehren und selben Abschriften der zitierten Stattbalterei-Erläffe auszu- folgeu. Ebenso sind den Fleischhauern und sonstigen Interessenten entsprechende Weitungen über den Versand von Fleischwaren zu geben Die Gemeinde-Vorstehungen »verden unter einem aufmerksam gemacht, daß selben die Ueberwachunq dieser Vorschriften znstebt und daß alle diesbezüglichen Uebertretnngen strengstens geahndet werden. Z. 7819. Steyr, 12. 'April 1908. An alle Gemeinde -Vorftehungen nnd f. k. Gendarmerie -Posten- Asm manden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 29. März bis 5. April 1908, nach dem Allsweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. April 1908, Z. 9418/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Freistadt, Bra- winkl, Grünbach, Gutau, Hirschbach, Kefermarkt, Lasberg, Leopoldschlag, Neumarkt, Schönan, Tragwein, Weitersfelden, Windhaag, Zell bei Zellhof. 2. Bez irk Urfahr: Gemeinden Alberndorf, Gallneu- kirchen, Haibach, .Hellmonsödt, , Neichenau a. G., Stiftung bei Leonfelden, Stiftung bei Neichental, Urfahr, Zwettl. K. Schweineseuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster Land. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Z. 7818. Steyr, 12. April 1908. An alle Gemeinde -Vorstehnngen md t. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Im Amtsblatte Nr. 32 zur „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 1. April 1908, Z. 9073/1121, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. April 1908, Nr. 9244/X, zur besondere» Beachtung in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bettrkshauvtmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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