Amtsblatt 1908/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

64 2. .„Die Alkoholfrage vom püdag. Standpunkte." Vertrag des Lehrers I. Klaffe Adolf Männer, Sierning 3. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Ein neues Necheulehrmittcl für die Elementarklaffe", Vortrag der Lehrerin II. Klaffe Leopoldine M a y r- h o f e r, Weyer. 5. Bericht und Wahl der Bibliolbeks- Kommission. 6. „Die Kronländer der österr. - ung. Monarchie in 18 Kartenskizzen". 3lcserat des Oberlehrers Anton Pratter, Trattenbacb. 7. Allfällige Anträge. Z. 735/Sch. Steyr, 4 April 1908. An die Grtsschulräte unü Zchulleitungen. Lchrbefähigungs - Prüfungen für Arbeitslehrerinnen. Die Lehrbesähigungsprüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und au Bürgerschulen werden an der k. k. Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 1. bis 3. Juni L I. abgehalten. Die erforderlichen Dokumente a) der Tauf- oder Geburtsschein behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzengnis, c) das Sittenzeugnis und ä) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 28. Mai l. I. an die Direktion der k k. Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz einzusenden. Z. 761/B.-Sch.-N. Steyr, 4 April 1908. An alle OrtLschlllräte und ZchÄleiümgen. Schnlbcschreibnng pro 1ÄV8/0N. Im Nachhange zum b. ä. Erlasse vom 25. März l. I-, Z. 694, wird in Angelegenheit der Schulbeschreibung noch nachstehendes behufs genauer Darnachachtung bekanntgegeben. 1. Für die Verzeichnisse A, B, C sind nur die im Anhänge zur Verordnung des k. k. Landesschulrat.es vom 27. April 1906, Z. 2308, bezeichneten Drucksorten zu verwenden. 2. Als schulpflichtig siud nur jene Kinder zu betrachten und in das Verzeickitis A aufzunehmen, die zu Beginn des Schuljahres 1908/09 das 6. Lebensjahr vollendet haben und während des Schuljahres in dem betreffenden Scbul- sprengel in Kost und Wohnung sind, somit auch jene Kinder, die, im Schulsprengel wohnend, täglich zn Fuß oder per Bahn eine fremde Schule (Mittelschule, Volks- oder Bürgerschule) besuchen. Dagegen sind alle Kinder, welche wohl die betreffende Schule besuchen, aber während des Schuljahres in einem ailderu Sprengel in Kost llnd Wohnung sind, in das Verzeichnis A nicht aufzunehmen. ' 3. Sollte die Zuständigkeit eines Kindes nicht ermittelt werden können, ist dieser Umstand in der Rubrik „Anmerkung" der Verzeichnisse A und C zu vermerken. 4. Die Ausnahme von im vorschulpflichtigen Alter stehenden Kindern darf nur über Beschluß des Ortsschul- rates bei dem Zutresfen der im § 37 der des. Schul- und Unterrichts-Ordnung hiefür normierten Bedingungen und auch dann nur in dem Falle bewilligt werden, als hiedurch keine Uebersüllung der betreffenden Klasse eintritt. In zweifelhaften Fällen ist noch vor der Aufnahme solcher Kinder die Entscheidung des k. k. Landcsschulrates anzn- rufen. Die Aeußerungen des Arztes bezw. des Schulleiters über die körperliche bezw. geistige Eignung zum Schulbesuche sind von den genannten Organen selbst, und zwar mit Namens- fertignng, einzutragen. 5. Die durch ein körperliches oder geistiges Gebrechen verursachte Schulbesuchsunsähigkeit schulpflichtiger Kinder ist in jedem einzelnen Falle unbedingt dnrch Anschluß eines ärztlichen Zeugnisses nachzuweisen. 6. Die Jmpfverzeichnisse, sowie die Verzeichnisse über die Kinder evangel. Glaubensbekenntnisses, ferner die Berichte über die Klassenverteilung sind nicht mit den Schulbe- schreibnngsakten, sondern getrennt von diesen vorzulegen. (N.) Z. 7149. Steyr, 1. April 1908. An alle Gemeinde -Vorftehungen re. Z. 11.431 3/1908. Kundmachung. Geänderte Form der telegraphischen Witterungsprognosen. Die zugleich mit den Börsenkurstelegrammen von Wien ausgehenden telegraphischen Wetterprognosen werden vom 1. April d. I. angefangen in neun Prognosengruppen ausgegeben, die letzte, das ist neunte Gruppe, enthält die Prognose für Vorarlberg, die dritte Gruppe enthält die Prognose bloß für Nord-Tirol. Im übrigen tritt in der Einteilung und Reihenfolge der Prognosengruppen keine Aenderung ein. Linz, am 30. März 1908. K. k. Post- und Telegraphen - Direktion für Oberöstcrrcich und Salzburg. Z. 7320. Steyr, 6. April 1908.' An alle Gemeinde - Vorftehungen re. Zulassung der „Deutschen Lebensversichernngs - Gesellschaft Atlas" zum gewerbemäßigeu Betrieb iu Oesterreich. Das k. k. Ministerium des Innern hat laut des Erlasses vom 10. März 1908, Z. 35.260/07, im Einvernehmen mit den beteiligten k. k. Ministerien der „Deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaft ,Atlas* in Ludwigshafen am Rhein" auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 29. November 1865, N.-G.-Bl. Nr. 127, und des Gesetzes vom 29. März 1873, N.-G.-Bl. Nr. 42, die Bewilligung zum gewerbsmäßigen Betriebe der nach ihren Statuten zulässigen Geschäfte der Versicherung gegen die Schadensfolgen körperlicher Unfälle sowie von Haftpflichtfällen aller Art in den im österreichischen Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern mit der Niederlassung ihrer Repräsentanz in Wien für die Dauer ihres rechtlichen Bestandes im Heimatlande unter den gesetzlichen Bedingungen erteilt. Die Wirksamkeit dieser 'Zulassungserklärung erlischt, wenn die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb hierlands nicht innerhalb 6 Monaten a dato wirklich eröffnet hat. Hievon werden die Gemeinde - Vorftehungen rc. über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. März 1908, Z. 7679/XI, in die Kenntnis gesetzt.

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