der k. k. Lkzii'kKfMRplmnnnWast §if»U für den gleichnamigen politischen unö Schulbeürä. Hv. 15. Steyr, am V. A^ril 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptuwnnschaft ^teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prällnmerationspreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 8. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgeseh- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück XXIII —XXVIll an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hin- ! ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage« anher zu berichten. _ ' Z. 7723. Steyr, 8. April 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Gemäß des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. April 1908, Z. 9350/1V, hat das k. u. k. Reichs- Kriegs-Winisterium mit Erlaß Abteilung 5, Nr. 232, vom . 12. Malz 1,90.8 die versuchsweise Einschaltung einer Waffenruhe in das Waffenübungsprogramm des Sommers angeordnet, um durch die Erteilung von Ernteurlauben den volkswirtschaftlichen Interessen der bäuerlichen Bevölkerung Rechnung zu tragen. . '\< Diese Waffenruhe ist für den Bereich des 14. Korps im ^Großen: Ende Juli bis anfangs August in der Dauer vow drei Wochen in Aussicht genommen. * Derartige Urlaube wäreu von den Angehörigen, bezw. Arbeitsgebern für die im aktiven Dienste stehenden Militärpersonen im Wege der politischen Bezirksbehörde beim Truppenkörper des Betreffenden zu erbitten. In erster Linie sind jene Soldaten zu berücksichtigen, deren Eltern eigene Landwirtschaft führen tlnd welche auf die Begünstigung als Familienerhalter — nach § 34 des Wehrgesetzes, bezw. des Gesetzartikels VI vom Jahre 1889 über die Wehrkraft — nur aus dem Grunde keinen Anspruch besitzen, weil ihre Brüder den Präsenzdienst freiwillig fortsetzen, oder' sich im Auslande zu Erwerbszwecken dauernd aufhalten, oder einen eigenen Hausstand als Landwirte gegründet haben. Wetters sind zunächst Söhne von Landwirtschasts- besitzern überhaupt in Betracht zu ziehen. Die Beurlaubung von Söhnen bemittelter Eltern hat sich im allgemeinen nicht bewährt, da dieselben meist nicht arbeiten, sondern den Ernteurlaub als Vergnügungsurlaub betrachten. Eventuellen Ansuchen landwirtschaftlicher Korporationen um imperative Zuweisung von Soldaten als Lohnarbeiter kann keine Folge gegeben werden. In verseuchte Gegenden sind Beurlaubungen — der Gefahr der Verschleppung von Krankheiten halber — unzulässig. Diese Verfügung ist in der Gemeinde sofort in zweckentsprechender ortsüblicher Weise allgemein zu verlautbaren. Gelegentlich der Verlautbarung ist auch die Aufforderung ergehen zu lassen, daß die der Stempelpsticht unterliegenden bezüglichen Gesuche seitens der betreffenden Petenten sogleich bei der Gemeiude-Vorstehung einzubringen wären. Der Gemeinde-Vorstehung wird es obliegen, die eingereichten Gesuche eingehendst und gewissenhaft zu überprüfen und dieselben mit einem schriftlichen Gutachten zu versehen. In den Gutachten ist die konstatierte Notwendigkeit der Erteilung eines Ernteurlaubes au den Reklamierten ausdrücklich zu bestätigen und werden die Gemeinde- Vorstehungen eindringlichst darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bestätiguugeu in rigoroser Weise und nur für die konstatiert Bedürftigen zu erteilen sind. Die sohin begutachteten Gesuche sind sodann »»verweilt anher in Vorlage zu bringen. Nach dem 20. Mai l. I. einlangende Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt werden können. Z. 726/B.-Sch.-R. Steyr, 1. April 1908. An sämtliche schulleitungen. Bczirkslehrerkonferenz. Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz wird am 21. Mai l. I. im Turnsaale der Volks- und Bürgerschule in Steyr abgehalten. Beginn 9 Uhr vormittags. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des k. k. Bezirks - Schulinspektors.
64 2. .„Die Alkoholfrage vom püdag. Standpunkte." Vertrag des Lehrers I. Klaffe Adolf Männer, Sierning 3. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Ein neues Necheulehrmittcl für die Elementarklaffe", Vortrag der Lehrerin II. Klaffe Leopoldine M a y r- h o f e r, Weyer. 5. Bericht und Wahl der Bibliolbeks- Kommission. 6. „Die Kronländer der österr. - ung. Monarchie in 18 Kartenskizzen". 3lcserat des Oberlehrers Anton Pratter, Trattenbacb. 7. Allfällige Anträge. Z. 735/Sch. Steyr, 4 April 1908. An die Grtsschulräte unü Zchulleitungen. Lchrbefähigungs - Prüfungen für Arbeitslehrerinnen. Die Lehrbesähigungsprüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und au Bürgerschulen werden an der k. k. Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 1. bis 3. Juni L I. abgehalten. Die erforderlichen Dokumente a) der Tauf- oder Geburtsschein behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzengnis, c) das Sittenzeugnis und ä) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 28. Mai l. I. an die Direktion der k k. Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz einzusenden. Z. 761/B.-Sch.-N. Steyr, 4 April 1908. An alle OrtLschlllräte und ZchÄleiümgen. Schnlbcschreibnng pro 1ÄV8/0N. Im Nachhange zum b. ä. Erlasse vom 25. März l. I-, Z. 694, wird in Angelegenheit der Schulbeschreibung noch nachstehendes behufs genauer Darnachachtung bekanntgegeben. 1. Für die Verzeichnisse A, B, C sind nur die im Anhänge zur Verordnung des k. k. Landesschulrat.es vom 27. April 1906, Z. 2308, bezeichneten Drucksorten zu verwenden. 2. Als schulpflichtig siud nur jene Kinder zu betrachten und in das Verzeickitis A aufzunehmen, die zu Beginn des Schuljahres 1908/09 das 6. Lebensjahr vollendet haben und während des Schuljahres in dem betreffenden Scbul- sprengel in Kost und Wohnung sind, somit auch jene Kinder, die, im Schulsprengel wohnend, täglich zn Fuß oder per Bahn eine fremde Schule (Mittelschule, Volks- oder Bürgerschule) besuchen. Dagegen sind alle Kinder, welche wohl die betreffende Schule besuchen, aber während des Schuljahres in einem ailderu Sprengel in Kost llnd Wohnung sind, in das Verzeichnis A nicht aufzunehmen. ' 3. Sollte die Zuständigkeit eines Kindes nicht ermittelt werden können, ist dieser Umstand in der Rubrik „Anmerkung" der Verzeichnisse A und C zu vermerken. 4. Die Ausnahme von im vorschulpflichtigen Alter stehenden Kindern darf nur über Beschluß des Ortsschul- rates bei dem Zutresfen der im § 37 der des. Schul- und Unterrichts-Ordnung hiefür normierten Bedingungen und auch dann nur in dem Falle bewilligt werden, als hiedurch keine Uebersüllung der betreffenden Klasse eintritt. In zweifelhaften Fällen ist noch vor der Aufnahme solcher Kinder die Entscheidung des k. k. Landcsschulrates anzn- rufen. Die Aeußerungen des Arztes bezw. des Schulleiters über die körperliche bezw. geistige Eignung zum Schulbesuche sind von den genannten Organen selbst, und zwar mit Namens- fertignng, einzutragen. 5. Die durch ein körperliches oder geistiges Gebrechen verursachte Schulbesuchsunsähigkeit schulpflichtiger Kinder ist in jedem einzelnen Falle unbedingt dnrch Anschluß eines ärztlichen Zeugnisses nachzuweisen. 6. Die Jmpfverzeichnisse, sowie die Verzeichnisse über die Kinder evangel. Glaubensbekenntnisses, ferner die Berichte über die Klassenverteilung sind nicht mit den Schulbe- schreibnngsakten, sondern getrennt von diesen vorzulegen. (N.) Z. 7149. Steyr, 1. April 1908. An alle Gemeinde -Vorftehungen re. Z. 11.431 3/1908. Kundmachung. Geänderte Form der telegraphischen Witterungsprognosen. Die zugleich mit den Börsenkurstelegrammen von Wien ausgehenden telegraphischen Wetterprognosen werden vom 1. April d. I. angefangen in neun Prognosengruppen ausgegeben, die letzte, das ist neunte Gruppe, enthält die Prognose für Vorarlberg, die dritte Gruppe enthält die Prognose bloß für Nord-Tirol. Im übrigen tritt in der Einteilung und Reihenfolge der Prognosengruppen keine Aenderung ein. Linz, am 30. März 1908. K. k. Post- und Telegraphen - Direktion für Oberöstcrrcich und Salzburg. Z. 7320. Steyr, 6. April 1908.' An alle Gemeinde - Vorftehungen re. Zulassung der „Deutschen Lebensversichernngs - Gesellschaft Atlas" zum gewerbemäßigeu Betrieb iu Oesterreich. Das k. k. Ministerium des Innern hat laut des Erlasses vom 10. März 1908, Z. 35.260/07, im Einvernehmen mit den beteiligten k. k. Ministerien der „Deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaft ,Atlas* in Ludwigshafen am Rhein" auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 29. November 1865, N.-G.-Bl. Nr. 127, und des Gesetzes vom 29. März 1873, N.-G.-Bl. Nr. 42, die Bewilligung zum gewerbsmäßigen Betriebe der nach ihren Statuten zulässigen Geschäfte der Versicherung gegen die Schadensfolgen körperlicher Unfälle sowie von Haftpflichtfällen aller Art in den im österreichischen Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern mit der Niederlassung ihrer Repräsentanz in Wien für die Dauer ihres rechtlichen Bestandes im Heimatlande unter den gesetzlichen Bedingungen erteilt. Die Wirksamkeit dieser 'Zulassungserklärung erlischt, wenn die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb hierlands nicht innerhalb 6 Monaten a dato wirklich eröffnet hat. Hievon werden die Gemeinde - Vorftehungen rc. über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. März 1908, Z. 7679/XI, in die Kenntnis gesetzt.
65 Z. 7219. Steyr, 7. April 1908. Au alle Gemeinde-Vorstehlmgen und f. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode pom 22. bis 29. März 1908, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1908, Z. 8636/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Freistadt, Grünbach, Gutau, Kefermarkt, Lasberg, Leopoldschlag, Neumarkt, Tragwein, Weitersfelden, Windhaag, Zell bei Zellhof. 2. BezirkUrfahr: Gemeinden Alberndorf, Gallneu- kirchen, Haibach, Hellmonsödt, Neichenau a. G., Stiftung bei Leonfelden, Stiftung bei Reichental, Urfahr, Zwettl. 2. Schweinescuche. 1. Bezirk St ehr (Land): Gemeinde Kremsmünster Land. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. ZZ. 7505, 7506, 7507 u. 7508. St ehr, 5. April 1908. Au alle Gemeinde - Vorstellungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Jlusforschnng von Stellungspflichtigen. Johann Pavclek, geb. 21./4. 1884 in Janowitz, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Andreas, Barbara, geb. Kohut; Franz Kisa, geb. 1./9. 1884 in Morawka, zust. daselbst, Arbeiter, Eltern: Anton, Theresia, geb. Tosenovsky; Franz Micek, geb. 25./3. 1884 in M.-Ostrau, zust. nach Weuzlawitz, Bergmann, Eltern: Karl, Regina, geb. Titze; Anton Tomeöek, geb. 23./5. 1884 in Friedek, zust. nach Pazdierna, Taglöhner, Eltern: Josefa Tomecek, verwitwete Kodek; Anton Konala, geb. 23./2. 1884 in Poln.-Ostran, zust. nach Prazma, Taglöhner, Eltern: Franz, Anna, geb. Peter; Karl Kiihala, geb. 25./1. 1884 in Ober-Ellgoth, zust. nach Unter-Ellgoth, Anstreicher, Eltern: Josef, Johanna, geb. Mosker; Georg Josef Knbieek, geb. 25./4. 1884 in Dluglinau, zust. nach Schönhof, Student, Eltern: Marie Kubiöek, verwitwete Blaöek; Andreas Chovanse, geb. 22./10. 1884 in Althammer, zust. daselbst, Arbeiter, Eltern: Jgnaz, Veronika, geb. Jausa; Karl Kalach geb. 3./4. 1884 in P.-Ostrau, zust. nach Ober-Dattin, Bergmann, Eltern: Johann, Maria, geb. Sliwa; Gustav Karl Josef Schlegel, geb. 2./1.1884 in Olmütz, zust. nach P.-Ostrau, Eltern: Augustin, Marie, geb. Schmäkal; Franz Zicba, geb. 5./10. 1884 in Zruschau, zust. daselbst, Arbeiter, Eltern: Michael, Magdalena, geb. Je/.isek; Franz Kaloö, geb. 2./I2. 1885 in Rzepischt, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Johann, Marianne, geb. Hrdy; Albert Marys, geb^ 15./12. 1885 in Altbammer, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Albert, Marie, geb. Gach; Rudolf Zcgzulka, geb. 7./9. 1885 in Weuzlawitz, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Josef, Marianne, geb. Sliva; Johann Kliinsa, geb. 6./7. 1885 in M.-Ostrau, zust. nach Ober-Bludowitz, Kneckt, Eltern: Marie Klim^a; Karl Pitlik, geb. 22./1. 1885 in Altstadt, zust. nach Morawka, Eltern: Johann, Rostna, geb. Mohyla; Karl Pelikan, geb. 5./2. 1885 in Palkowitz, zust. nach Morawka, Eltern: Marianne Pelikan; Karl Dworsky, geb. 4./H. 1885 in P.-Ostrau, zust. daselbst, Bergmann, Eltern: Peter, Marianne, geb. Pawlik; Franz Foldynar, geb. 23./4 1886 in Krasna, zust. daselbst, Taglöbner, Eltern: Andreas, Barbara, geb. Sigut; Ferdinand Je-/, geb. 29/4. 1886 in Rzepischt, zust. daselbst, Eltern: Josef, Margarete, geb. Pitrik; Rudolf Blahut, geb. 12./4. 1886 in Toschanowitz, zust. nach Ober-Ellgoth, Taglöhner, Eltern: Franz, Barbara, geb. Kohut; Attton Nenmann, geb. 8 /6. 1886 in Radwanitz, zust. nach Ober-Bludowitz, Bergmann, Eltern: Akarianne Reumann; Ludwig Jurica, geb. 1. 7 1886 in Dobrau, zust. daselbst, Eltern: Peter, Veronika, geb. Nondek; Johann Petras, geb. 13./5. 1886 in Altbammer, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Franz Maria, geb. Klepaö; Johann Mitura, geb. 16./6. 1886 in Krasna, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Maria Mitura; Lndwig Janik, geb. 20./8 1886 in Zabieh, zust- nach Gr.-Kunzendorf, Eltern: Kaspar, Anastasta, geb. Match; Franz Mokros, geb. 8./10. 1886 in Ober-Dattin, zust. daselbst, Eltern: Johanna Mokros; Anton Pasterek, geb. 12./3. 1886 nach Morawka, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Josef, Veronika, geb. Uher; Franz Golla, geb. 22 /4. 1886 in Akorawka, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Josef, Hedwig, geb. Kiste; Josef Mohclink, geb. 12./9. 1886 in Althammer, zust. daselbst, Knecht, Eltern: Franz, Barbara, geb. Nemev; Philipp Wcchsberg, geb. 17./6. 1886 in Althammer, zust. daselbst, Spengler, Eltern: Leopold, Marie, geb. Steinschneider; Johann Zemann, geb. 24 5. 1886 in Morawka, zust. daselbst, Taglöhner, Eltern: Franz, Alane, geb. Hruska; Franz Böhm, geb. 23 /9 in Peterswald, zust. nach Schönhof, Eltern: Marie Böhm; Rudolf Altton Foldyna, geb. 20./3. 1886 in Jstebna, zust. nach Pra/ma, Taglöhner, Eltern: Josef, Anna, geb. Peter; Josef Skotnica, geb. 3./1. 1886 in Akorawka, zust. daselbst, Taglöbner, Eltern: Jgnaz, Johanna, geb. Skormak; Anton Stibor, geb. 2. 2. 1886 in Trzynictz, zust. nach Rzepischt, Taglöhner, Eltern: Anton, Theresia, geb. Vasiöek; Karl Hlisnikovöly, geb. 11./1. 1886 in Baschka, zust. uach Ober-Ellgoth, Taglöhuer, Eltern: Johann, Madalena, geb. Kvwal; Franz Skulina, geb. 18./11. 1886 in P.-Ostrau, zust. daselbst, Bergmann, Eltern: Anton, Franziska, geb. Larmer.
6L Franz Morsly, geb. 19/11. 1886 in Radwonitz, zust. daselbst, Schlosser, Eltern: Karl Julians, geb. Goniec; AloiS Sctniöka, geb. 1./6. 1886 in Lifsitz, zust. daselbst, Eltern: Vinzenz, Maria, geb. Niorau; Franz Blach, geb. 20./7. 1885 in Brunn, zust. nach Zorovnik, Tischler, Eltern: Franz, Marie, geb. Kyank; Joses Konostöik, geb. 21./2. 1885 in Jesernik, zust. daselbst, Eltern: Franz, Barbara, geb. Hasa. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Mai l. I. anher zu berichten. Z. 7304. Steyr, 2. April 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. t. Gendarmerie-VOsten-Aammandem Ausforschung. Auszuforschen ist Josef Rodlmahr, geb. 1875, zuständig nach Sierning, Mesierergehilfe, und Josef Strobl, 1880 geboren, nach St. Ulrich zuständig, Mechaniker, wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Mai l. I. anher zu berichten. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BeztrkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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