58 zu tragen, wurden in diesem Jahre Barmherzige Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul mit der Krankenpflege betraut. Aus diesen kleinen Anfängen entwickelte sich auf Grund von Spenden aus allen Kreisen der Bevölkerung Ober- österreichs eines der wichtigsten Wohltätigkeits-Institute des Landes, das Haus der Barmherzigkeit für unheilbare Kranke in Linz. Diese Anstalt ist bestimmt, solche Kranke aufzunehmcn, welche wegen ihrer Unhcilbarkcit in Spitälern nicht ausgenommen, beziehungsweise belasten werden können, insbesondere solche, welche vollkommen verlassen sind, darunter namentlich auch sogenannte Einleger mit unheilbaren Krankheiten und Krebskranke. Die Anstalt, für welche im Jahre 1887 ein Neubau ausgeführt wurde, verfügt über keine freien Kapitalien und wird nur durch freiwillige Spenden, einige Subventionen und die geringen Verpflegskostenbeiträge von Gemeinden — 40 li pro Kopf und Tag — erhalten. Dem Anstaltsfonds per 59.170 K steht eine restliche Bauschuld vou 42 408 K gegenüber und war es nur durch die unbegrenzte Opferwilligkeit der ehrwürdigen Barmherzigen Schwestern und dank einiger größerer Widmungen hochherziger Förderer der Anstalt möglich, trotz beschränkter >J)iittel verhältnismäßig Großes zu leisten. Seit dem Bestände der Anstalt wurden 1637 Kranke beiderlei Geschlechtes ohne Unterschied der Konfession aus verschiedenen Gemeinden des Landes ausgenommen und erreichte die Summe der Berpflegstage die Höhe von 881.569. Die Anzahl der Betten beträgt gegenwärtig 145. Obwohl im Jahre 1892 mit der baulichen Erweiterung der Anstalt vorgegangen wurde, wozu die Mittel größtenteils im Darlehenswege beschafft werden mußten, genügt die Anstalt längst nicht mehr dem vorhandenen Bedürfnisse und müssen zum größten Leidwesen der Anstaltsleitung fortwährend Aufnahmswerber abgewiesen werden. 'Angesichts dieser Sachlage war es für das gefertigte Komitee, das sich die Aufgabe gestellt hat, die Anregung zu einem des Regierungs- Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers würdigen Werke der Wohltätigkeit zu geben, nicht schwer, einen Entschluß zu fassen. Es glaubt, mit sicherem Erfolge an die patriotische und von stets regem Gemeinsinn beseelte Bevölkerung Oberösterreichs den Appell richten zu dürfen. Spenden anläßlich des Allerhöchsten Jubiläums dem Hause der Barmherzigkeit für unheilbare Kranke in Linz zuzuwenden. Dieselben sollen zur Schaffung eines Fonds für den Bau eines weiteren Anstaltstraktes dienen, auf dem die Widmung ersichtlich zu machen wäre. Eine solche Erweiterung der bestehenden Anstalt wird zahlreichen Gemeinden des Landes die Möglichkeit bieten, arme, unheilbare Kranke, für die eine entsprechende Obsorge in der Gemeinde selbst nicht geboten werden kann, mit geringen Kosten unter liebevolle und sachverständige Pflege zu stellen und ausreichend zu versorgen. Sie wird aber auch jenen bemitleidenswerten Armen selbst eine geradezu unschätzbare Wohltat sein und so in vollstem Maße den edlen Intentionen desjenigen entsprechen, der als der Pater seines Volkes in den Herzen aller Oesterreicher lebt. Linz, Februar 1908. Das Landeskomitee: Statthalter EraümuS Freiherr v. Handel. Bischof Dr. Franz Maria Doppelbauer. Mitglieder deö LandeSkomitees im Bezirke Steyr (Land): Georg Baumgartner, Neichsratsabgeordneter, Pfarrer in Weyer, Leander Czerny, Prälat ' des Stiftes Kremsmünster, Karl Hcimpl, Landtagsabgeordneter in Weyer, Michael Pammer, geistl. Rat, Dechant und Pfarrer in Ternberg, Bezirkshauptmann Gras Walderdorff und Gräfin Walderdorff-Ncchberg, Karl Wiesuer, Landtagsabge- ordneter, Gemeinde-Aorsteher in Sierning. Z. 670/Sch. Steyr, 27. März 1908. An sämtliche schulleitungen. Gehaltsrcgulieruug. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 17. März l. I., Z. 1691, nachstehendes anher bekanntgegeben: „Es sind mehrfache Vorstellungen, Gesuche und Anfragen von Lehrpersonen betreffend die Anwendung des § 70, Absatz I, des Gesetzes vom 29. Dezember 1907 (L.-G. u. V.-Bl. Nr. 39) hieramts eingelaufen. Jnsoserne die Eingaben sich als unter Berufung auf deu Art. III des Gesetzes vom 29. Dezember 1907, Nr. 39, L.-G.-Bl., eingebrachte Vorstellungen beziehen, kann in eine instanzmäßige Entscheidung über dieselben nicht eingegangen werden, weil der fragliche Gesetz-Artikel auf diese Fälle nicht Anwendung findet und letztere sich dermalen der Kompetenz des Landesschulrates entziehen. Zur Aufklärung über die Handhabung der betreffenden Gesetzesstelle wird jedoch im Einvernehmen mit dem o.-ö. Landes-Ausschuß folgendes eröffnet: Die Bestimmungen des 8 70 des Gesetzes vom 29. Dezember 1907, L.-G. u. V.-Bl. Nr. 39, sind im Zusammenhänge mit den Bestimmungen des § 36 desselben Gesetzes aufzufassen. Diese Bestimmungen beziehen sich jedoch nur auf jene Lehrpersonen, welche erst nach Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes aus anderen Kronländern in den o.-ö. Lehrdienst übertreten, während jene Lehrpersonen, welche bereits vor Wirksamkeit des neuen Lehrergesetzes aus andere» Kronländern in den o.-ö. Schuldienst übergetreten sind, bezüglich der Einrechnung ihrer außerhalb des Kronlandes Oberösterreich im Schuldienste zugebrachten Dienstjahre analog jenen Lehrpersonen zu behandeln sein werden, welche schon seit Beginn ihrer Lehrtätigkeit in Oberösterreich gedient haben." Hievon werden die Schulleitungen zum eigenen Wissen und behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte hiemit in Kenntnis gesetzt. (N.) Z. 6914. Steyr, 30. März 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und Schulleitungen. Konkurs - Ausschreibung *) für die Aufnahme in die k. k. Landwehrkadettenschule in Wien. Mit Beginn des Schuljahres 1908/09 (21. September) werden in die Landwehrkadettenschule in Wien beiläufig 100 Aspiranteu ausgenommen. *) Die Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten in die k. k. Landwehrkadettenschule kann als Heft 26 der Taschenausgabe der Vorschriften der k. k. Landwehr vom Verlag der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, 1, Seilerstätte 24, bezogen, die Konkursausschreibung bei der Landwehrkadettenschule in Wien, III., Boerhavegasse 15, eingeholt werden.
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