41 Im Inseratenteile der Zeitschrift finden sich unter der Überschrift „Oesterreich" eine ganze Neihe von Inseraten, betreffend Realitäten verschiedener Art in Kärnten, in Tirol, in Salzburg, in Görz, in Krain, welche zumeist ohne nähere Bezeichnung des Besitzers und der Gemeinde, in welcher sie gelegen sind, gegen Ansatz oft horrender Preise zum Verkaufe angeboten werden. Ueber irgendwelche Wahrnehmungen im Gegenstände ist hieher zu berichten. Z 353. St ehr, 19 Februar 1809. An den Zweigverein St^x des o.- ö. Landcslehrcrvercines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche an der am 14. März l. I. um 2 nachmittags in Steyr stattfindenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 393/Sch. Steyr, 24. Februar 1908. An sämtliche schulleitungen. Bei Zuerkenuung der neuen Dienstalterszulagen, insoweit selbe nicht ohnehin schon gleichzeitig mit dem Gehalte vom o. - ö. Landesausschusse angewiesen tvurden, ist die Kenntnis des Zeitpunktes der Desinitivstellung der betreffenden Lehrpersonen unbedingt notwendig. Da nun der Tag des definitiven Dienstantrittes den neuen Anweisungsdekreten nicht zu entnehmen ist und auch die Diensttabellen hierüber nicht immer verläßlichen Ausschluß geben, werden die Schulleitungen unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 1. Februar 1908, Z. 197 (Amtsblatt Nr. 6), aufgefordert, den Eingaben um Zuerkeunung von Dienstalterszulagen stets auch das Dekret des Landes- ausschuffes über die Anweisung des Gehaltes anläßlich der ersten definitive» Anstellung beizuschließen; eventuell könnte auch die Beibringung des Dekretes über die seinerzeitige Zuerkenuung und Anweisung der ersten Dienstalterszulage genügen. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 20. Februar 1908, Z. 932, behufs Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. (KT) Z. 4061. Steyr, 21. Februar 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen und Ichulleitungen. Z. 3937/111. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1908/09 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten 'für Textilindustrie, der k. k Baukunsthaudwerker- Schulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehranstalten in Verbindung stehen und der III. Klasse der Staatshaudwerkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 Kronen zur Verleihung. Die Verleihung dieser Stipendien an bielländische Angehörige wurde bis auf weiteres von, k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht der k. k Statthalterei übertragen^ Die Bewerber haben ihre an die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15 Mai 1908 bei der Direktou (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Ausbildung genießen wollen, und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört, wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Aus jedem Gesuche, beziehungsweise aus den Gesuchsbeilagen muß entnommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf- oder Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein); 3. Art und Dauer seiner allfälligeu Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse und dergleichen); 4. seine Schulbildung (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) und Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber, welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben auch das lctzterbaltene Semestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht beizufügen; 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältnisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeuszeugnis). Linz, am 5. Februar 1908. Für den k. k. Statthalter: Berger m. p. ZZ. 4144, 4143 u. 4145. Steyr, 22. Februar 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Landsturmpfiichtigen Stauislaus Jurnik (Amtsblatt Nr. 22, ex 1907), des Stellungspflichtigen Oskar Lampl (Amtsblatt Nr. 27, ex 1907), und des Zwänglings Karl Scherzcr (Amtsblatt Nr. 1, ex 1908) wird widerrufen. Z. 4057. Steyr, 24. Februar 1908. An aUe Gemeinde - Vorsehungen und k. ^. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstuitungsschwindlern 2lloiS Withalm und Josef Simon Schlaffer. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10 Februar 1908, Z. 3985/11, treibt sich Alois Withalm, geboren am 1. September 1874 in Wien, nach Maisbierbaum, polit. Bez. Korneuburg, zuständig, Pferdeknecht, nüederholt gerichtlich abgestraft und polizeilich aus Wien für immer abgeschafft, in der Welt beschäftigungslos umher und lebt von Unterstützungen, die er sich auf Koste» seiner heimatlichen Armenpflege verabreichen läßt. Aus dem gleichen Anlässe wird auch vor dem im Jahre 1859 zu Taxenbach, politischer Bezirk Zell am See,
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