der k. k. Li'zirkshauplmnnnschüft Stcgr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 9. Steyr, am 2^. Februar. 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aui geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtig 'Adressaten mit directer Postversendllng jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Hummern bezogen werden. Steyr, 24. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Ncichsgesetz- Blätter. Unter Eineni gelangen die Neichsgesetz-Vlätter Stück X, . XI und XII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher ! zu berichten. Z. 4333. Steyr, 23. Februar 1908. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreff Versendung von Militärtaxmeldeblätter. Die Gemeinde -Vorstehung der Landeshauptstadt Linz hat laut Berichtes vom 15. Februar 1908, Z. 7208, die Wahrnehmung gemacht, daß die Bestimmung des Art. 14, P. 4, Abs. 1, derMinisterial-Verordnung vom 19. August 1907, R.-G.-Bl. Nr. 211, nach welcher die Meldungen (beide Exemplare) seitens der Gemeinden der Vorgesetzten politischen Bezirksbehörde einzusenden sind, von einigen Gemeinde-Vorstehungen in Oberösterreich nicht beachtet, sondern beide Exemplare der Meldung direkt jener Bezirksbehörde, in deren Gebiet die Zuständigkeitsgemeinde des Gemeldeten liegt, übermittelt iverdeu. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statlhalterei vom 17. Februar 1908, Z. 4741/XII, werden die Gemeinde-Vor- stehungen darauf aufmerksam gemacht, daß beide Exemplare des Meldezettels an die Vorgesetzte politische Behörde einzusenden sind. Z. 4087. Steyr, 21. Februar 1908. ; An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Sammlungsbewilligung für den St. Josef -Knabenasyl- | Herein in Wien. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem ! St. Josef - Knabenasylvereine in Wien die angesuckte Bewilligung zur Sammluug milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zuliHaus und bei Behörden für die Zeit vom 19. Februar bis 19. Mai 1908 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Statthalters vom 19. Februar 1908, Z. 691/Präs., mit dem Veifügen in die Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Joscsa Jellinck am 19. Februar l. I. vom k. k. Statthalterei- Prästdium in Linz das mit deren Photographie und Persons- beschreibuug versehene Sammelbuch Nr. 74 ausgestellt wurde. Z. 4149. Steyr, 21. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Verlosung der Joscfa Haas von Lacngcnfeldschcn Heirats-Ausstattungsstiftnngcn. Unter Einem gelangen mit dem Amtsblatte die beiden Kundmachungen über die im Jahre 1908 zu vergebenden Ausstattungen aus den obbezeichneten Stiftungen (Haupt- und Nebenstiftung) behufs sofortiger entsprechender Verlautbarung zur Hinausgabe. Die Gemeiude-Vorstehuttgen und hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, mit Rücksicht auf den humanen Zweck obgenannter Stiftung die Kundmachung in möglichst ausgedehnter Weise zn verlantbaren. Insbesondere ist auf den Einreichungs-Termin, 10. April l. I., aufmerksam zu machen, da alle später einlangenden Gesuche sofort zurück- gewieseu werden müssen. Z. 4137. Steyr, 24. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Naturalliesernngen für das Heer. Das k. u. k. Neichs-Kriegs-Ministerium hat neuerlich dem k. k. Ackerbau-Ministerium mehrere Fälle zur Kenntnis gebracht, in welchen bei Naturalliesernngen für das Heer
40 durch Produzenten anstatt selbstgefechster Erzeugnisse gekaufte Ware zur Ablieferung gelangte, beziehungsweise das abgeschlossene Lieferungsgcschäft an einen Unternehmer übertragen wurde, sohin die Bedingungen nicht eingehalten tvurden, an welche die bevorzugte Behandlung der Produzenten von der Heeresverwaltung geknüpft worden ist. Solche Mißbräuche benachteiligen aber nicht bloß die Heeresvertvaltung, sondern fügen auch der Sache der Produ- zeuten einen großen moralischen Schaden zu, weil sie das immer häufiger werdende Verlangen der Handelskreise nach Aufhebung der Vorzugsrechte der Produzenten begründet erscheinen lagen und den diesem Verlangen gegenüber bisher eingenommenen ablehnenden Standpunkt des L u. k. Reichs- Kriegs-Ministeriums immer schwieriger gestalten. Um daher einer weiteren Diskreditierung der Prodn- zenlenkäufe nach Möglichkeit vorzubeugen, beabsichtigt das k. u. k. Reichs-Kriegs-Ministerium in der Folge von der zwar alljährlich verlautbarten, bisher aber noch nie zur Anwendung gelangten Bestimmung Gebrauch zu machen, derznfolge Produzenten, die getaufte statt selbst gesechste Ware — außer dem Falle der Vi8 major — sohin zu ge- winnsüchtigen Zwecken, zur Ablieferung bringen, respektive im Arcndiernngswege abgeben, oder die das mit ihnen abgeschlossene Liefer-(Arendierungs-)geschäst aus einen Unter- nehmer übertragen, von Lieferungen (Arendierungen) außer der Konkurrenz späterhin entweder ganz oder zum Teil ausge- schlossen werden können. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlaffes der k. k. Statthalterei vom 8. Februar 1908, Z. 3195/1, unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 21. Juli 1906, Z. 15.659, (Amtsblatt Nr. 31) zur Verlautbarung der interessierten Bevölkerungskrcisc in Kenntnis gesetzt. Z. 3755. Steyr, 20. Februar 1908. An alle Gememde-Vorstehungen, die hochw. Pfarrämter und die Herren Gemeindeärzte. Vorgehen bei unnatürlichen Todesfällen. Da es in letzterer Zeit wiederholt vorgekommen ist, daß bei gewaltsamen Todesarten und bei aufgefundenen Leichen seitens der Gemeinde, in deren Gebiete sich dieser Vorfall ereignet hat, kein Bericht hierher erstattet wurde, wird der h. ä. Erlaß vom 6. Mai 1899, Z. 6442 (Amtsblatt 9tr. 19), in welchem genaue Weisungen, wie sich in derartigen Fällen zu benehmen ist, enthalten sind, zur genaue» Darnachachtuug in Erinnerung gebracht. Z. 4138. Steyr, 24. Februar 1908. Att alle Gemeinde - vorstehungen und L L Gendarmerie - Pasten - Uommanden. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Februar 1908, Z. 3202/11, ist im November v. I. der Agent Johann Bapt. Weber der „Deutsch-Oesterr. Verwertungs- gesellschast für Immobilien und Jndnstriewerte in München in Dorf Gastein" bei zahlreichen Grundbesitzern erschienen und hat sie zu überreden versucht, daß sie ihr Anwesen durch Vermittlung der genannten Gesellschaft zu Verkauf stellen. Talfächlich war sein Vorgehen bei drei Grundbesitzern von Eriolg begleitet, indem sie Weber veranlaßte, zwei Vertragsformularien zu unterschreiben, nämlich einen Jnsertionsvertrag, mit welchem die genannte Gesellschaft beauftragt wird, das bezügliche Inserat in ihrer Fachzeitung „Universal" und in anderen Zeitungen, welche die Firma für gut hält, in entsprechenden Zwischenräumen durch drei Monate zu veröffeutlichen. Die Auftraggeber mußten sich verpflichten, hiefür eine größere Summe, gewöhnlich 150 K, in zwei kurzfristigen Raten zu bezahlen. Weitcrs wurden die Genannten auch zur Unterfertigung eines Provisionsvertrages veranlaßt, in welchem sie sich verpflichten, falls durch direkte oder indirekte Zuweisung eines Reflektanten das betreffende Objekt -veräußert wird, am Tage des Vertragsabschluffes einen Maklerlohn von 1 % der Veräußerungssumme zu eutrichten. Der Vertrag hat 6 Monate Gültigkeit und kann innerhalb der letzten 8 Tage gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung nicht, gilt der Vertrag stillschweigend für die gleiche Zeit als erneuert. Veräußert der Grundbesitzer durch anderweitige Vermittlung oder unmittelbar selbst, sowie auch tvenn er den Vermittlungsaustrag innerhalb der Vertragszeit znrück- zieht, hat er ein Reugeld von 200 K binnen 3 Tagen nach Eintritt eines der angeführten Eceigniffe an die Gesellschaft bar einzuzahlen. Laut § 4 des Vertrages haben alle Zahlungen an die Gesellschaft in Würzburg zu erfolgen und wird sich bei allen aus den gegenständlichen Vertrags- verhältniffen entstehenden Verbindlichkeiten dem hiefür sachlich zuständigen Gerichte in Würzburg unterworfen. Eine ähnliche Gerichtsstandsklausel enthält auch der Jnsertionsvertrag. Diese Bedingungen sind für die vertragschließenden Grundbesitzer sehr oneros und können zur Ausbeutung derselben benützt werden. Namentlich ist die Gerichtsstandsklausel sehr ungünstig, indem sich die Auftraggeber einem fremden Rechte und Verfahren au einem entlegenen Orte im Auslande unterwerfen, wodurch eine Nechtsverteidigung entweder ganz ausgeschloffen wird oder aber mit großen Kosten verbunden ist. Bereits mit dem h. ä. Erlasse vom 20. Dezember 1907, Z. 28.549, Amtsblatt Nr. 52, tvurden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden anf das Vorgehen der genannten Gesellschaft, die gewöhnlich durch vorherige Uebermittlung von allgemein gehaltenen Schreiben ihre Aktion einzuleiten pflegt, in welchen die Vorteile der Gutsverkäufe durch die Gesellschaft gepriesen werden, aufinerksam gemacht. Da nunmehr konkrete Tatsachen vorliegen und da das Ackerbaunlinisterium nicht in Erfahrung gedrückt hat, daß die genannte Gesellschaft zum Betriebe der Realitätenver- mittlung, bezw. des Gewerbes des Realitätenhandels in den Reichsratsländern berechtigt und hievon besteuert wäre, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, die Be- völkernng in geeigneter Weise auf das Vorgeheu der Gesellschaft und die daraus für die Grundbesitzer entstehenden Nachteile aufmerksam zu machen und die k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden beauftragt, auf den Johann Bapt. Weber eventuell andere Geschäftsreisende der Gesellschaft zu invigi- lieren und sie im Betretungsfalle der zuständigen behördlichen Strafamtshandlung unterziehen zu laffen. Zu bemerken ist noch, daß das Organ der Gesellschaft, die Jmmobilienzeitung „Universal" für das Deutsche Reich, Fachblatt der Deutsch-Oesterr. Verwertungsgesellschaft für Immobilien und Jn>"'" ' ' Druck und Verlag Nr. 12, ist. mnewerle München m. b. H., Reoariion, Franz Popp, Würzburg, Harfenstraße
41 Im Inseratenteile der Zeitschrift finden sich unter der Überschrift „Oesterreich" eine ganze Neihe von Inseraten, betreffend Realitäten verschiedener Art in Kärnten, in Tirol, in Salzburg, in Görz, in Krain, welche zumeist ohne nähere Bezeichnung des Besitzers und der Gemeinde, in welcher sie gelegen sind, gegen Ansatz oft horrender Preise zum Verkaufe angeboten werden. Ueber irgendwelche Wahrnehmungen im Gegenstände ist hieher zu berichten. Z 353. St ehr, 19 Februar 1809. An den Zweigverein St^x des o.- ö. Landcslehrcrvercines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche an der am 14. März l. I. um 2 nachmittags in Steyr stattfindenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 393/Sch. Steyr, 24. Februar 1908. An sämtliche schulleitungen. Bei Zuerkenuung der neuen Dienstalterszulagen, insoweit selbe nicht ohnehin schon gleichzeitig mit dem Gehalte vom o. - ö. Landesausschusse angewiesen tvurden, ist die Kenntnis des Zeitpunktes der Desinitivstellung der betreffenden Lehrpersonen unbedingt notwendig. Da nun der Tag des definitiven Dienstantrittes den neuen Anweisungsdekreten nicht zu entnehmen ist und auch die Diensttabellen hierüber nicht immer verläßlichen Ausschluß geben, werden die Schulleitungen unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 1. Februar 1908, Z. 197 (Amtsblatt Nr. 6), aufgefordert, den Eingaben um Zuerkeunung von Dienstalterszulagen stets auch das Dekret des Landes- ausschuffes über die Anweisung des Gehaltes anläßlich der ersten definitive» Anstellung beizuschließen; eventuell könnte auch die Beibringung des Dekretes über die seinerzeitige Zuerkenuung und Anweisung der ersten Dienstalterszulage genügen. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 20. Februar 1908, Z. 932, behufs Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. (KT) Z. 4061. Steyr, 21. Februar 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen und Ichulleitungen. Z. 3937/111. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1908/09 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten 'für Textilindustrie, der k. k Baukunsthaudwerker- Schulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehranstalten in Verbindung stehen und der III. Klasse der Staatshaudwerkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 Kronen zur Verleihung. Die Verleihung dieser Stipendien an bielländische Angehörige wurde bis auf weiteres von, k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht der k. k Statthalterei übertragen^ Die Bewerber haben ihre an die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15 Mai 1908 bei der Direktou (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Ausbildung genießen wollen, und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört, wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Aus jedem Gesuche, beziehungsweise aus den Gesuchsbeilagen muß entnommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf- oder Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein); 3. Art und Dauer seiner allfälligeu Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse und dergleichen); 4. seine Schulbildung (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) und Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber, welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben auch das lctzterbaltene Semestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht beizufügen; 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältnisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeuszeugnis). Linz, am 5. Februar 1908. Für den k. k. Statthalter: Berger m. p. ZZ. 4144, 4143 u. 4145. Steyr, 22. Februar 1908. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Landsturmpfiichtigen Stauislaus Jurnik (Amtsblatt Nr. 22, ex 1907), des Stellungspflichtigen Oskar Lampl (Amtsblatt Nr. 27, ex 1907), und des Zwänglings Karl Scherzcr (Amtsblatt Nr. 1, ex 1908) wird widerrufen. Z. 4057. Steyr, 24. Februar 1908. An aUe Gemeinde - Vorsehungen und k. ^. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstuitungsschwindlern 2lloiS Withalm und Josef Simon Schlaffer. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10 Februar 1908, Z. 3985/11, treibt sich Alois Withalm, geboren am 1. September 1874 in Wien, nach Maisbierbaum, polit. Bez. Korneuburg, zuständig, Pferdeknecht, nüederholt gerichtlich abgestraft und polizeilich aus Wien für immer abgeschafft, in der Welt beschäftigungslos umher und lebt von Unterstützungen, die er sich auf Koste» seiner heimatlichen Armenpflege verabreichen läßt. Aus dem gleichen Anlässe wird auch vor dem im Jahre 1859 zu Taxenbach, politischer Bezirk Zell am See,
42 geborenen und dahin zuständigen, ledigen Fleischhanergehilfen Josef Simon Schlaffer gewarnt. Hnrou werden die Gemeinde -Vorstehungen mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, obigen Personen nur im Falle dringender Notwendigkeit zu unterstütze» und selben gegebenenfalls der Behandlung nach den §§ 3 und 4 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, N. -G. -Bl. Nr. 89, bezw. nach dem Gesetze vom 27. Juli 1871, N.-G.-Bl. Nr. 88, zuzuführen. Z. 4222. L-teyr, 22. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der Militärtaxpflichtige Gottlieb Weißmaier, 1881 geb. und nach Bad Hall zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. März l. I. zu berichten. Z. 4238. Steyr, 24. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung der abgängigen Angela Habermann. | Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 10. Februar 1908, Z. 4026/11, die Ausforschung der Angela Habermann, Ehegattin des in Witkowitz Nr. 205 wohnhaften und nach Neutitschein zuständigen Eisendrehers Franz Habermann angeordnet. Dieselbe ist als Tochter der Eheleute Albert und Anna Schlesinger im Jahre 1879 in Müglitz in Mähren geboren von mittlerer Größe, hat dunkes Haar, graue Augen, gesunde Zähne, stumpfe Nase, proportionierten Mund und keine besonderen Kennzeichen. Angela Habermann entfernte sich am 26. Oktober 1907 abends vom Hause mit der Angabe, sie gehe nach Mähr.- Ostrau ins Theater und ist sodann verschollen. Dieselbe hinterließ ihrem Gatten 2 Kinder, und zwar die 5 jährige Marie und die 6 Monate alte Gertruds zurück. Laut Angabe des Franz Habermann verließ ihn schon einige Male seine Gattin, kehrte aber nach wenigen Tagen zurück und hatten die genannten Eheleute am selben Tage einen Streit, welcher ihr abermals den Grund zum Verlagen ihres Gatten gab. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher die Anzeige zu erstatten. ZZ. 4058, 4059, 4060, 4142, 4335, 4336, 4338, 4339, 4340 u. 4341. Steyr, 21. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforscheu stnd, und zwar: die Stellungspflichtigen: Franz Zlämal, 1885 in Starechowitz geb., nach Celecho- witz zust.; Alexander Brust, 1885 in Wien geb., nach Mähr.- Trübau zust.; Leopold Philipp, 1885 in Bautsch geb., nach Herzogwald zust.; Anton Stava, 1886 in Hradek geb. und dahin zust.; Rudolf Nchko, 1886 in Brünn geb. und dahin zust.; Angustin Jenisch, 1886 in Wien geb., nach Trieben- dorf zust.; Augustin Umschaden, 1886 in Auspitz geb., und dahin zust.; Wilhelm Heissig, 1884 in Wien geb., nach Sternberg, zuständig; Johann Seifert, 1884 in Klein-Hradisch geb., nach Andersdorf, und Karl Ludwig, 1885 in Wien geb., nach Sternberg. zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist. bis 20. April 1908 anher zu berichten. Z. 4062. Steyr, 24. Februar 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode? vom 9. bis 16. Februar 1908, nach dem Ausweise der k. k.. Statthalterei in Linz vom 17. Februar 1908, Z. 4707/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leopoldschlag; Gemeinde und Ortschaft Prägarten; Gemeinde und Ortschaft Rainbach; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Langfirling, Unterarzing; Gemeinde und Ortschaft Tragwein; Gemeinde und Ortschaft Unterweißenbach. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Stiftung, Ortschaft Unterstiftung. 2. Schweineseuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kirchberg, Ortschaft Thenning; 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz.. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Vertag der k. l. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr
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