28 Z- 180/Sch. Steyr, 30. Jänner 1908. An sämtliche Grtsschulräte u. Schulleitungen. Betreffend Uebcrtritt in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres im letzten Quartal des 7. Schuljahres. Ueber h. ä. Anfrage, wie an jenen Volksschulen, an welchen infolge der neuen Schul- und Unterrichlsordnung vor Beginn des Schuljahres vom 1. Mai auf den I. September verschoben wurde, die Kinder, welche seinerzeit noch mit 1. Mai den Schulbesuch begonnen haben, daher schon ein Vierteljahr länger die Schule besuchen, als normalmäßig bei den späteren Jahrgängen der Fall sein wird, zu behandeln sind, hat der k. f. Landesschulrat mit dem Erlasse vom 21. Jänner 1908, Z. 197, folgendes eröffnet: „Jnsolange an einer Volksschule des dortigen Bezirkes, an welcher der Schulbeginn vom 1. Mai auf den 1. September verlegt wurde, ncb noch Schüler oder Schülerinnen befinden, die im 7. Schuljahr stehen, und mit Ende Jänner die Alltagsschule durch 6 3/4 Jahr besucht haben, kann ausnahmsweise einzelnen derselben der Uebertritt in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres mit 1. Februar bewilligt werden." Z. 219/B.-Sch.-N. Steyr, 29. Jänner 1908. An sämtliche Schulleitungen. Behufs Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bei der Führung des Normalien-Verzeichnistes werden von nun an jene hierämtlichen, im Amtsblatte der k. k. Bezirkshauptmannschaft erscheinenden Erlässe, die in dem Normalien- Jndex zu verzeichnen sind, durch ein am Schlüsse angeführtes N. erkenntlich gemacht werden. Hievon werden die Schulleitungen behufs Darnach- achtung mit dem Beisügen in Kenntnis gesetzt, daß die im Verordnungsblatte des k. k. Landesschulrates publizierten Erläffe mit wenigen übrigens leicht erkennbaren Ausnahmen ohne weiters im Normalien-Jndex zu vermerken sind. (KL) Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dieser Maßnahme, welche geeignet erscheint, der Verwahrlosung der Jugend krästig entgegen- zuarbeiten und die Fürsorge für die schulentlassene Jugend zu betätigen, durch geeignete Belehrung der bieiür in Betracht kommenden Schüler die gebührende Forderung angedeihen zu lasten und insbesondere die obigen Verzeichnisse auch wirklich in entsprechender Weise zu verwenden. (N.) Z. 197/Sch. Steyr, 1. Februar 1908. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Ertaste vom . 24. Jänner l. I., Z. 379, anher eröstnet, daß Gesuche um : Zuerkennung von Dienstalterszulagen nach dem Gesetze vom 29. Dezember 1907, L.-G.-Bl. Nr. 39, erst dann einzu- bringen find, wenn die Anweisungen der neuen Bezüge ' seitens des o.-ö. Landes -Ausschustes den einzelnen Lehr- personen zugestellt und die letzteren in der Lage sein werden, zu beurteilen, welche Ansprüche sie allenfalls jetzt oder später ' noch stellen können. Als Nachweise für die Entscheidung des Landesschulrates werden — vorläufig in allen Fällen — als notwendig bezeichnet: 1. Das neue Gehaltsanweisungsdekret des Landesaus- fchustes in Originalaussertigung oder beglaubigter Abschrift; 2. eine ordentlich ausgefüllte und bestätigte Diensttabelle; 3. Die Bestätigung des ununterbrochenen und pflicht- gemäßen Wirkens in dem in Frage kommenden Zeitraume. Hievon werden die Schulleitungen in teilweiser Abänderung des h. ä. Erlastes vom 22. Jänner l. I., Z. 150 (Amtsblatt Nr. 5), mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß der Nachweis über das ununterbrochene und psiicktge- gemäße Wirken der Hiebei in Betracht kommenden Lehrkräfte von hier aus erbracht tverden wird. (W.) Z. 204/Sch. Steyr, 30. Jänner 1908. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 20. Jänner l. I., Z. 270, nachstehendes anher eröffnet: Der Neichsverband der allgemeinen Arbeitsvermittlungs- anstalten in Oesterreich hat an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht das Ersuchen gestellt, darauf Einfluß zu nehmen, daß die Leitungen der Volks- und Bürgerschulen die im letzten Jahre der Schulpflicht stehenden Schüler auf die Vorteile der allgemeinen öffentlichen Arbeitsvermittlungsanstalten nachdrücklichst aufmerksam machen und darauf hinwirken, daß jene Schüler, welche sich einem Erwerbe zuwenden, die Vermittlung der in ihrem Wohnorte oder besten Nähe etwa bestehenden allgemeinen Arbeitsnachweisstellen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Gleichzeitig hat dieser Verband mitgeteilt, daß in Hinkunft die allgemeinen Arbeitsvermittlungsanstalten alljährlich zur Zeit des Schulschlustes Listen von offenen Lehrlingsplätzen und ähnlichen Lehr- und Arbeitsgelegenheiten verfassen und an die Leitungen der Volks- und Bürgerschulen ihres Sprengels zur weiteren Bekanntmachung an die Schüler verteilen wird. Z. 2412. Steyr, 3. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Nnterftiitningsschwindler Norbert Ebhart. Zufolge Erlastes der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 17. Jänner 1908, Z. 1302/XII, sucht Norbert Ebhart, geboren am 6. Juni 1876 in Neu-Leopoldan, zuständig nach Traismauer, politischer Bezirk St. Pölten, Flieder-Oesterreich, Schlostergehilfe, den Armenfond in ungerechtfertigter Weise auszubeuten, treibt sich in der Fremde arbeitslos herum und läßt sich momentane Reise-Aushilfen geben nnd nacheinander Schuhe verabfolgen. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher beauftragt, dem Genannten außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandelu.
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