der k. L ^^irßsOauptmaiuircQan Steqr für öen gleichnamigen politischen und Schnibszivk. Ur. 6. Sleyr, nur 6. Februar. 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirksbauptnrannschaft Steyr bezogen werden, wo au.- geeignete Inserate angenommen werden. — Prännnlerationspreis jährlich 5 1^, halbjährig 2 K 50 b, für portopstrchtj 3(breffaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 1700. Steyr, 3. Februar 1908. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Anlegung der Sturmrolle über die im Jahre 1889 geborenen Landsturiilpstichtigen; Sturmrollensummare. Im Sinne der Bestimmungen des § 8, Punkt 19, der Landsturmorganisations-Vorschrift werden gleichzeitig mit diesem Amtsblatts die hierorts nunmehr entgültig über- prüften Verzeichnisse der zuständigen im Jahre 1889 geborenen Landsturmpflichtigen an die Gemeinde-Vorstehungen übermittelt. Auf Grund dieser Verzeichnisse ist bei jeder Gemeinde die Sturmrolle über die in der eigenen Gemeinde heimat- berechtigten Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1889 in einem Exemplare zu verfassen. Dieses Exemplar ist den übrigen Sturmrollen beizu- schließen und bilden die Sturmrollen der Geburtsjabrgänge von 1866 bis einschließlich 1889 die Sturmrolle für das Jahr 1908. Aus dieser Sturmrolle ist ein ziffermäßiger Auszug der „Stnrmrollenanszug" nach Muster 3 der obzitierten Vorschrift zu verfassen. Hiebei wird bemerkt, daß nach dem neuen Muster (3) gegen früher die beiden Rubriken „dauernd abwesend" und „unbedingt nicht geeignet" in Abfall gekommen sind. Die eingangs erwähnten Verzeichnisse sind bei den Gemeinde-Vorstehungen einer nochmaligen genauen Durchsicht zu unterziehen und hinsichtlich der Rubrik 9 (Gewerbe, sonstiger Lebensberuf) und 12 (gegenwärtiger Aufenthaltsort) eventuell zu ergänzen. Diese Verzeichnisse, sowie die Sturmrollcnaus- ziige sind bis längstens 2» Februar l. I. anher in Vorlage zu bringen. aci Z. 2807. Steyr, 4. Februar 1908. An alle GemeinÄe-Vsrstehungen. StiftungSplähe für invalide Mannschaft ans dein Feldzuge 1864 in Schleswig — Hollstein. Zufolge auhergelangter Zuschrift des k. u. k. Infanterie- Regiments Nr. 14 vom 1. Februar 1908, Nr. 409 Mb, wird bekannt gegeben, daß aus der Stiftung dieies Regiments, zwei Stiftungsplätze (ä 47 K 88 h) für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schleswig — Hollstein im heurigen Jahre zur Erledigung gelangen. Bewerber um diese Stiftung können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in vorerwähntem Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und bei obgenanntem Negimente gedient haben. Vorstehendes ist in den Gemeinden in geeigneter Weise zu verlautbaren und sind eventuelle Bewerber anzuweisen, ihr schriftliches mit dem Militärabschiede (Entlassnngs- zertifikat, Patentalurkunde rc.) belegtes Gesuch im Wege der Gemeinde-Vorstehung bis längstens 1. April l. I. anher einzusenden. Z. 147/07. Steyr, 22. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Bcamtshandlung ganz allgemein gehaltener Elementar- schadensanzcigcn. Ueber die in einem speziellen Falle von dem k. k. Verwaltungsgerichtshofe getroffene Entscheidung wird zufolge Finanzministerial-Erlasses vom 21.November 1906, Z 80.905, intimiert mit dem Erlaffe der k. k. Finanzdirektiou in Linz vom 19. Dezember 1906, Z. 27.625 11, folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: Nach § 11 des Gesetzes vom 12. Juli 1896, R -A-Dl. Nr. 118, ist der Gruudbesitzer, welcher einen Anspruch auf Grundsteuerabschreibung erhebt, verpflichtet, die Beschädigung am Naturalertrage anzuzeigen. Hierin sowie iu den Bestimmungen der §§ 13 und 16, leg. zit. ist die Verpflichtung des Anzeigers gelegen, der Behörde auch das beschädigte Objekt und den Besitzer desselben namhaft zu machen. Ganz allgemein gehaltene Anzeigen über Elementar- ereigniffe sind daher stets unverzüglich dem Anzeiger zur entsprechenden Ergänzung zurückzustellen. Wird eine derartige Anzeige, wie dies meist der Fall zu sein pflegt, vom Gemeindevorsteher in seiner Eigenschaft als Machthaber der Beschädigten überreicht (§ 11, leg. zit.), so wird naturgemäß die Zurückstellung an den Gemeindevorstand in dieser seiner gleichen Eigenschaft erfolgen.
26 Damit aber in Hinkunft nicht der geringste Zweifel darüber bestehen könne, daß der Ergänzungsauftrag an den Gemeindevorsteher nur in seiner Eigenschaft als Parteienbevollmächtigter und keineswegs in seiner Eigenschaft als Amt sorg an erfolge, wird demselben stets ausdrücklich bedeutet werden, daß die von ihm als Machthaber der Beschädigten überreichte Anzeige ganz allgemein gehalten sei, und somit der im Gesetze vom 12, Juli 1896, R.-G.-Bl. Nr. 118, normierte» Verpflichtung, das beschädigte Objekt und den Besitzer desselben der Behörde zur Anzeige zu bringen, nicht entspreche und er daher in seiner Eigenschaft als Machthaber der Beschädigten aufgefordert werde, die Anzeige in dieser Richtung, d. i. durch Angabe der beschädigten Objekte und deren Besitzer zur ergänzen. Um nun diesen nachträglichen Ergänzungen vorzu- beugen, welche in erster Linie den Herrn Gemeindevorstehern namhafte Mehrarbeiten verursachen und eventuell die rechtzeitige Sckadcnserhebung verhindern würden, wird empfohlen, die Grundbesitzer aufmerksam zu machen, daß es nicht genügt, wenn sie dem Gemeindevorsteher einfach die Tatsache der Beschädigung des Naturalertrages durch irgend ein Elemcntarereignis anzeigen, sondern daß jeder Grundbesitzer auch die Parzellen zu bezeichnen hat, deren Naturalerträgnis eine Beschädigung erfuhr, sowie auch um zu erkenuen, ob die Bedingungen zur Steuerabschreibuug vorliegen (8 13 des Ges.) anzugeben ist, welchen Grad (l/4, 7«, ^ oder ganz) die Beschädigung erreicht. Diese Daten wären von dem Herrn Gemeindevorsteher in ein Verzeichnis zu bringen, welches Verzeichnis mit der Schadensanzeige innerhalb der gesetzlichen achttägigen Frist der Steuerbehörde vorzulegen ist. Z. 32/1/Str. SteyT, 3. Februar 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Vorcrhebungen zur Personalcinkommensteuer-Ver- anlagung betreff Provenienz des von den Wirten ausgeschänkten Bieres. Im Zwecke der tunlichst raschen Ermöglichung der im Zuge der Personaleinkommensteuer-Veranlagung bezüglich des einen oder anderen Angehörigen obiger Zensitengruppe etwa notwendig werdenden Inanspruchnahme der betreffenden Brauereien zur Auskunftserteilung punkto Größe des Bierbezuges (§269, Pers.-St.-Ges.) ist binnen 8 Tagen dem hiesigen Steuerreferate ein Verzeichnis der im dortigen Gemeindegebiete befindlichen Gastwirte unter Bezeichnung der Herkunft (Brauerei) des von jedem Einzelnen geführten Bieres vorzulegen. Die bezügliche Konstatierung hat soweit als möglich mit Vermeidung auffälliger Erhebungen zu geschehen und wird, um allfälligen Mißdeutungen der gegenständlichen Aktion von vorneherein vorzubeugen, insbesondere der etwa austauchenden Meinung zu begegnen, als ob eine generelle Befragung der Brauereien über den Bierbezug aller hier- bezirkigen Wirte beabsichtigt sei, nachdrücklichst bemerkt, daß eine derartige Absicht — auch schon mit Rücksicht aus die damit verbundene Behelligung der Brauereien — durchaus nicht besteht, vielmehr durch die angeordnete Rachweisung die Steuerbehörde, resp, der Herr Vorsitzende der Personal- einkommensteuer-Schätzungskommission nur in die Lage gesetzt iverden soll, im Falle — wie schon eingangs angedeutet — bei Prüfung der Personaleinkommensteuer-Bekenntniffe und diesen zu Grunde liegenden Berechnungen besonders gewichtige Bedenken bezüglich des einen öder anderen Gastwirtes die Einholung der fraglichen Auskunft der Brauerei unerläßlich erscheinen ließen, von dieser Maßnahme jederzeit in der raschesten Weise, d. h. ohne erst zu Anfragen, beziehungsweise Erhebungen betreff der Herkunft des Bieres bemüssigt zil sein, Gebrauch zu machen. Z. 2504. Stehr, 31. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Durchzngskost für das Jahr 1908. Der Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militärmannschaft vom Offiziers-Stellvertreter abwärts auf dem Durchzuge vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1908 beträgt, und zwar für die Stadt Linz 65 und die übrigen Marsch- stationen 58 Heller für jede Portion. Die bezüglichen Kundmachungen folgen unter einem mit. Z. 2592. Steyr, 31. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochW. Pfarrämter. Graf Codroipo-Stiftnngsplähe für Soldatenmädchen. Laut Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 25. Jänner 1908, Z. 2337/XI, sind vier Franz Graf Codroipo - Stiftungsplätze mit einem jährlichen Stiftungs- genusse von je 84 Kronen erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Vater einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Länder gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär-Jnvalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Klaffe geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, Armuts- und Sittenzeug- niffe des Mädchens, Nachweis ob der Vater nach erster Klaffe verheiratet ist, oder war, belegten Gesuche sind sofort an das Vorgesetzte Regiments-, beziehungsweise Jnvaliden- haus-Kommando oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter werden eingeladen, eventuell im Gemeindegebiete oder Pfarr- sprengel befindliche anspruchsberechtigte Mädchen hierauf aufmerksam zu machen. ZZ. 2269 u. 2299. Stehr, 27. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Friedrich Mayrhofer, geb. 1877, zuständig nach Kremsmünster Land; und Franz Zehetner, geb. 1880, zust. nach Eberstallzell. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten.
28 Z- 180/Sch. Steyr, 30. Jänner 1908. An sämtliche Grtsschulräte u. Schulleitungen. Betreffend Uebcrtritt in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres im letzten Quartal des 7. Schuljahres. Ueber h. ä. Anfrage, wie an jenen Volksschulen, an welchen infolge der neuen Schul- und Unterrichlsordnung vor Beginn des Schuljahres vom 1. Mai auf den I. September verschoben wurde, die Kinder, welche seinerzeit noch mit 1. Mai den Schulbesuch begonnen haben, daher schon ein Vierteljahr länger die Schule besuchen, als normalmäßig bei den späteren Jahrgängen der Fall sein wird, zu behandeln sind, hat der k. f. Landesschulrat mit dem Erlasse vom 21. Jänner 1908, Z. 197, folgendes eröffnet: „Jnsolange an einer Volksschule des dortigen Bezirkes, an welcher der Schulbeginn vom 1. Mai auf den 1. September verlegt wurde, ncb noch Schüler oder Schülerinnen befinden, die im 7. Schuljahr stehen, und mit Ende Jänner die Alltagsschule durch 6 3/4 Jahr besucht haben, kann ausnahmsweise einzelnen derselben der Uebertritt in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres mit 1. Februar bewilligt werden." Z. 219/B.-Sch.-N. Steyr, 29. Jänner 1908. An sämtliche Schulleitungen. Behufs Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bei der Führung des Normalien-Verzeichnistes werden von nun an jene hierämtlichen, im Amtsblatte der k. k. Bezirkshauptmannschaft erscheinenden Erlässe, die in dem Normalien- Jndex zu verzeichnen sind, durch ein am Schlüsse angeführtes N. erkenntlich gemacht werden. Hievon werden die Schulleitungen behufs Darnach- achtung mit dem Beisügen in Kenntnis gesetzt, daß die im Verordnungsblatte des k. k. Landesschulrates publizierten Erläffe mit wenigen übrigens leicht erkennbaren Ausnahmen ohne weiters im Normalien-Jndex zu vermerken sind. (KL) Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dieser Maßnahme, welche geeignet erscheint, der Verwahrlosung der Jugend krästig entgegen- zuarbeiten und die Fürsorge für die schulentlassene Jugend zu betätigen, durch geeignete Belehrung der bieiür in Betracht kommenden Schüler die gebührende Forderung angedeihen zu lasten und insbesondere die obigen Verzeichnisse auch wirklich in entsprechender Weise zu verwenden. (N.) Z. 197/Sch. Steyr, 1. Februar 1908. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Ertaste vom . 24. Jänner l. I., Z. 379, anher eröstnet, daß Gesuche um : Zuerkennung von Dienstalterszulagen nach dem Gesetze vom 29. Dezember 1907, L.-G.-Bl. Nr. 39, erst dann einzu- bringen find, wenn die Anweisungen der neuen Bezüge ' seitens des o.-ö. Landes -Ausschustes den einzelnen Lehr- personen zugestellt und die letzteren in der Lage sein werden, zu beurteilen, welche Ansprüche sie allenfalls jetzt oder später ' noch stellen können. Als Nachweise für die Entscheidung des Landesschulrates werden — vorläufig in allen Fällen — als notwendig bezeichnet: 1. Das neue Gehaltsanweisungsdekret des Landesaus- fchustes in Originalaussertigung oder beglaubigter Abschrift; 2. eine ordentlich ausgefüllte und bestätigte Diensttabelle; 3. Die Bestätigung des ununterbrochenen und pflicht- gemäßen Wirkens in dem in Frage kommenden Zeitraume. Hievon werden die Schulleitungen in teilweiser Abänderung des h. ä. Erlastes vom 22. Jänner l. I., Z. 150 (Amtsblatt Nr. 5), mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß der Nachweis über das ununterbrochene und psiicktge- gemäße Wirken der Hiebei in Betracht kommenden Lehrkräfte von hier aus erbracht tverden wird. (W.) Z. 204/Sch. Steyr, 30. Jänner 1908. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 20. Jänner l. I., Z. 270, nachstehendes anher eröffnet: Der Neichsverband der allgemeinen Arbeitsvermittlungs- anstalten in Oesterreich hat an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht das Ersuchen gestellt, darauf Einfluß zu nehmen, daß die Leitungen der Volks- und Bürgerschulen die im letzten Jahre der Schulpflicht stehenden Schüler auf die Vorteile der allgemeinen öffentlichen Arbeitsvermittlungsanstalten nachdrücklichst aufmerksam machen und darauf hinwirken, daß jene Schüler, welche sich einem Erwerbe zuwenden, die Vermittlung der in ihrem Wohnorte oder besten Nähe etwa bestehenden allgemeinen Arbeitsnachweisstellen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Gleichzeitig hat dieser Verband mitgeteilt, daß in Hinkunft die allgemeinen Arbeitsvermittlungsanstalten alljährlich zur Zeit des Schulschlustes Listen von offenen Lehrlingsplätzen und ähnlichen Lehr- und Arbeitsgelegenheiten verfassen und an die Leitungen der Volks- und Bürgerschulen ihres Sprengels zur weiteren Bekanntmachung an die Schüler verteilen wird. Z. 2412. Steyr, 3. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Nnterftiitningsschwindler Norbert Ebhart. Zufolge Erlastes der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 17. Jänner 1908, Z. 1302/XII, sucht Norbert Ebhart, geboren am 6. Juni 1876 in Neu-Leopoldan, zuständig nach Traismauer, politischer Bezirk St. Pölten, Flieder-Oesterreich, Schlostergehilfe, den Armenfond in ungerechtfertigter Weise auszubeuten, treibt sich in der Fremde arbeitslos herum und läßt sich momentane Reise-Aushilfen geben nnd nacheinander Schuhe verabfolgen. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher beauftragt, dem Genannten außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandelu.
27 ZZ. 2680, 2745, 2747, 2841 n. 2842. Steyr, 3. Februar 1908. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Stcllungspflichtigcr. Auszusorschen sind, und zwar: Gerhard Svcjda, geb. 1884 und nach Ober-Bobrau zuständig; Rudolf Wallauschck (Wallonschck), geb. 1886 und nach Lottowitz zuständig; Johann Matcranka, geb. 1884 und nach Groß-Karlo- witz zuständig; Alois Ehcch, geb. 18. 9tovember 1884 in Freuden- tal, zust. daselbst; Reinhard Anton Theiner, geb. 2. November 1884 in Breslau, zust. uach Freundental; Hugo Pitsch, geb. 18. Februar 1884 in Karmin, Bez. Freistadl, zust. nach Klein-Mohrau; Rudolf Ehcch, geb. 22. Mai 1884 in Adamstal, zust. daselbst; Josef Schinzel, geb. 19. Februar 1884 in Wien, zust. nach Einsiedet; Karl Effliugcr, geb. 7. November 1884 in Wien, zust. nach Freudental; Adolf Kappel, geb. 14. Juni 1884 in Neu-Erbersdorf, zust. dastelbst; Josef Au, geb. 1. Juli 1884 in Lichtewerden, zust. nach Zossen; Otto Bischof, geb. 7. Juni 1884 in Spachendors, zust. daselbst; Franz Kimmel, geb. 12. Februar 1885 in Groß- Waltersdorf, Bez. , Sternberg, zust. nach Nieder - Wildgrub; Franz Wolf, geb. 16. April 1886 in Witkowitz, Bez. Ntühr.-Ostrau, zust. nach Freudental; Eduard Zöllucr, geb. 19. Februar 1886 in Wiesen- berg, Bez. Alähr.-Schönberg, zust. nach Karlstal; Karl Saulich, geb. 11. Oktober 1886 in Altstadt, Bez. Freudental, zust. nach Altstadt; Franz Röhrich, geb. 30. November 1886 in Altstadt, Bez. Freudental, znst. daselbst; Leopold Koberwitz, geb. 27. Dezember 1886 in Drieditz, Bez. Vielitz, zust. nach Wockendorf; Leo Johann Lebcda, geb. 14. Oktober in Zattig, zust. nach Koschendorf; Josef Pawlita, geb. 28. Februar 1883 in Ober- Tierlitzko, Bez. Teschen, Land Schlesien, zust. daselbst; Johann Cholcwik, geb. 17. April 1884 in Wielopoli, Bez. Teichen, Land Schlesien, zust. daselbst; Johann Biltor Walczysko, geb. 5. August 1884 in Vielitz Stadt, Land Schlesien, zust. nach Niedek, Bez. Teschen, Land Schlesien. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. März l. I. anher zu berichten. Z. 2587. Steyr, 31. Jänner 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Sachverständige in Fällen der Enteignung bei Eisenbahnbau. Laut Erlast der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Jänner 1908, Z. 1752/1, werden die Gemeinde -Borstehungen auf die im Landesgesetz- und Verordnungsblatte Nr. 14/1908, erschienenen Kundmachung, betreffend die Verlautbarung der Liste der Sachverständigen in Fällen der Enteignung zum Zwecke der Herstellung und des Betriebes von Eisenbahnen pro 1908 mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß von nun an jede anderweitige Art der Kundmachung dieser Liste der Sachverständigen entfällt. Z. 2642. Steyr, 2. Februar 1908. All alle Gemeinde-Vorstehungen Evidcnzhaltung der Ortschastsverzcichnisse. Unter Bezugnahme auf den Erlast vom 23. September 1901, Z. 12.371, Amtsblatt Nr. 3t, und den Erlaß vom 13. Februar 1905, Z. 3235, Amtsblatt Nr. 7, werden die Genieinde- Vorstehungen angewiesen, die in dem abgelaufenen Jahre vorgekommenen Aenderungen im Stande der Ortschaften (Häusernumerierungen, Neubauten rc.) unter Benützung der neuen Formulare, welche in der Druckerei Haas in Steyr erhältlich sind, bis 1. März l. I. nach- zuweisen. Eventuell sind Fehlanzeigen zu erstatten. Z. 2641. Steyr, 2. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Borlage der Jener- und Hagelschäden im Jahre 1ÄV7'. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgesordert, die Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1907 nach den vorqeschriebenen Formularien bis längstens 5. April 1VV8 anher vorzulegen. Z. 2044. Steyr, 28. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Zufolge Erlaffes der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 16. Jänner 1908, Z. 1027/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, das Verzeichnis jener Besitzer von Gartenbau-Anlagen, welche ihre Anlagen für die behördliche Untersuchung im Sinne der Reblaus-Konvention vom 3. November 1881, N.-G.-Bl. Nr. 105 ex 1882, beziehungsweise der Zusatzerklärung vom 15. April 1889, N.-G.-Bl. Nr. 16 ex 1890, anmelden, oder den diesbezüglichen Fehlbericht bis längstens 15. Juni 1908 anher vorzulegen. Z. 2505. Steyr, 1. Februar 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor dem Auswanderungs-Agenten Mirko Livadiö. Ein aus Kroatien -Slawonien stammender Agent namens Mirko Livadiö betreibt in letzterer Zeit namentlich in den südlichen Teilen des Reiches, eine eifrige Propaganda für die Auswanderung nach Brasilien und bedient sich zu diesem Zwecke auch der Mitwirkung der Zeitungen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Jänner 1908, Z. 661/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, die intereffierten Kreise vor diesen Agenten zu warnen.
29 Z. 2681. Steyr, 3. Februar 1908. An alle Gemeinde-vorstchungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Jlusforschung des notionierten F^ranz Benda. Laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 14. Jänner 1908, Z. VII—159/3, wurde nach § 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 N.-G.-Bl. Nr. 90, auf Grund der vom k. k. Bezirksgerichte in Litschau mit Urteil vom 4. April 1907, Z. U 8817 ausgesprochenen Zulässigkeit, die Abgabe des Franz B end a, 27 Jahre alt, laut Heimatscheines der Gemeinde Mochtin vom 17. Jänner 1907, Z. 155, nach Mochtin, polit. Bezirk Klattau zuständig, in die Zwangsarbeitsanstalt in Pardubitz verfügt. Dieses Erkenntnis ist zu vollziehen und der Notionierte auszuforschen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Jänner 1908, Z. 2194/11, werden die Gemeinde - Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen, denselben im Eruierungsfalle sofort in die Landeszwangsarbeitsanstalt in Pardubitz einliefern zu lassen und über den Vollzug anher zu berichten. Z. 2506. Steyr, 30. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstchmgen und k. L Gendarmerie - Posten - Aommanöen. Werseuch en stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 19. bis 26. Jänner 1908, nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Jänner 1908, Z. 2597/X. Es bestehen: 1 Räude der Pferde. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhard, Ortschaften Langfirling, Unterarzing. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Arling. 2. B e z i r k S t e y r (Stadt): Gemeinde u. Stadt Steyr. 3. Schwciucscuche. I. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Wels. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Z. 2507. Steyr, 30. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstellungen und §. t, Gendarmerie-Posten-Aommandem Im Amtsblatts Nr. 2 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 14. Jänner 1908, Z. 5661 6X 1908, betreffend Maßnahmen behufs Hintanhaltung der weiteren Verbreitung und rasckere Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Kronlande Galizien enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur eventuellen Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Steyr, 31. Jänner 1908. An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldungen pro Jänner 1908. I- Josef Heitzendorser, Handel mit Baumaterial und Zementwaren in Ried Nr. 15. 2. Johann Ebenhöch- wimmer, Gabelmacher in Großmengersdorf Nr. 8, Gemeinde Pfarrkirchen. 3. Kuno Dickbauer, Frächter in Reichraming Nr. 37. 4. Therese Gruber, Gast- und Schankgewerbe in Dipersdorf Nr. 3, Gemeinde Wartberg. 5. Rubert Ebmer, Fleischhauer in Jägerberg Nr. 4, Gemeinde St. Ulrich. 6. Johann Berger, Müller in Oberrohr Nr. 2, Gemeinde Rohr. 7. Franz Daxböck, Schuhmacher in Lahrndorf Nr. 5, Gemeinde Garsten. 8. Rudolf Lettner, Gast- und Schankgewerbe in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Tbanstetten, 8 16, lit. a, b, c, d, f, g. 9. Konrad Schmid, Petroleum- Verschleiß in Mitteregg Nr. 17, Gemeinde Aschach. 10. Karl Leithmayr, Gemischtwarenhandel in Stiedelsbach Nr. 165, Gemeinde Losenstein. 11. Josef Ammer, Fleischer in Ternberg Nr. 11. 12. Anna Blasl, Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 240. 13. Jakob Mayrhofer, Gast- und Schankgewerbe in Sierning Nr. 157, § 16, lit. a, b, c, d, f, g. 14. Heinrich Neumayr, Musikergewerbe in Markt Weyer Nr. 87. 15. Rudolf Lettner, Viktualien- handel in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Thanstetten. 16. Roman Jnfanger, Holzhandel in Blumau Nr. 35, Gemeinde Neustift. 17. David Bamberger, Müller in Mühlbach Nr. 36, Gemeinde Garsten. 18. Rudolf Mayr, Müller in Dörst Nr. 37, Gemeinde Neustift. 19. Josef Garstenau, Müller in Mühlbachgraben Nr. 31, Gemeinde Garsten. 20. Franz Müller, Korbflechter in Unterwald Nr. 15, Gemeinde St. Ulrich. 8. Gewerbelöschungen. 1. Anna Wimmer, Marktfierantin in Sierning Nr. 72. 2. Maria Rath, Maschinstrickcrei in Sierning Nr. 94. 3. Theresia Hörmann, Krämerei in Neustift Nr. 40. 4. Josef Scheiterbauer, Woll- und Leinweber in Unterrohr Nr. 5, Gemeinde Rohr. 5. Franz Tiefenthaller, Weber in Schachadorf Nr. 26, Gemeinde Wartberg. 6. Therese Wiesner, Frauenkleidermacherin in Sierning Nr. 80. 7. Georg Windisch, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 149. 8. Aloisia Pesena, Sattler in Stein Nr. 11, Gemeinde Gleink. 9. Magdalena Himmelfreundpointer, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall 9k. 72. 10. Karl Astleitner, Beinschrottergewerbe in Neuzeug Nr. 185, Gemeinde Sierning. 11. Ntatthias Nkittendorfer, Viehhandel in Sierning Nr. 157 a. 12. Anton Kerschbaum- steiner, Musiker in 9tad) der Enns 9k. 16, Gemeinde Land Weyer. 13. Johann Strebsky, Schuhmacher in Wartberg Nr. 37. 14. Heinrich Döll, Huf- und Wagenschmied in Tiensting Nr. 8, Gemeinde Garsten. 15. Josef Wohlmuth, Gemischtwarenhandel in Neuschbnau Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 16. Michael Meilinger, Dreschen mit Petro-
30 leummotor in Markt Weher Nr. 174. 17. Franz Haller, Messerer und Ztiugmacher in Neuzeug Nr. 82, Gemeinde Sierning. 6. Sonstige Gcwcrbcvcrändcrungcn. 1. Hugo Neubauer, Gast- und Schankgewcrbe in Bad Hall Nr. 113; auf Witwenstandsdauer au Louise Neubauer. 2. Josef Kaindl, Gast- uud Schankgewerbe in Bad Hall (Hotel Budapest) verpachtet an Johann Wagner. 3. Franz Mayr, Gast- und Schankgewerbe in Stein Nr. 1, Gemeinde Gleink. 4. Klara Polz, Binderei in Thaun Nr. 20, auf Witwenstandsdauer verliehen, genehm. Geschäftsdiener: Jguaz Polz. 5. Maria Klein, Gast- und Schankgewerbe in Markt Weher Nr. 68, verpachtet an Karl Neingruber. 6. Josef Sturmahr, Gast- und Schankgewerbe in Sierning Nr. 219, gestorben, auf Witwenstandsdauer an Marie Sturmahr verliehen. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und ÄKrlag der k. k. Bezirlshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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