Amtsblatt 1908/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. ä. Zfzirkshauptmann schüft Steqr für den gkeichncrrnigen politischen und Schulbezirk. Ar. 3. Steyr, am 30. Jänner. 1008. Dns Amtsblatt erscheint jeden Donnerötag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auL geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 d, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ^teyr, 27. Jänner 1908. An alle Gemeinde -Vorstellungen. Hinausgabe der Reichsgeset; - Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz - Blätter Stück l — V an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 150/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Jänner 1908. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 16. Jänner l. I., Z. 258, nachstehendes anher eröffnet. Nach im kurzen Wege bei dem o.-ö. Landes-Ausschuß eingeholten Erkundigung wird es voraussichtlich möglich werden, daß die Anweisungen der neuen nach dem Gesetze vom 29. Dezember 1907, L.-G. u. V.-Bl. Nr. 39, entfallenden Bezüge für die aktiven Volks- und Bürgerschullehrer im allgemeinen bis anfangs Februar l. I. zur Hinausgabe gelangen. Diese Anweisungen werden nicht nur den eventuell geänderten Grundgehalt und die allfällige Funktionszulage, sondern auch jene Dienstalterszulagen nach dem neuen Gesetze berechnet enthalten, welche sich zwischen dem Tage des ersten definitiven Dienstantrittes und jenem des Anfalles der letzten bisher zuerkannten Dienstalterszulage ergeben. — Eine Anweisung über diesen Zeitpunkt hinaus kann vorläufig nicht erfolgen, da nur bis dahin die Voraussetzung für die Anweisung, nämlich ein ununterbrochenes und pflichtgemäßes Wirken, nachgewiesen erscheint. — Insoweit also nicht schon jetzt auf Grund der vorliegenden Dokumente aste definitiven Dienstjahre Berücksichtigung finden können, wird der Landesschulrat über Einschreiten der betreffenden Leh^personen in jedem einzelnen Falle erkennen. Zu diesem Zwecke werde« die für die Beurteilung des Anspruches erforderlichen Nachweise im Wege der Schulleitung — unter Anschluß einer vom Bezirks-, bezw. Stadtschulrate zu bestätigenden Diensttabelle — seinerzeit vorzulegen sein. Die im 8 19, al. 2, des neuen Gesetzes normierten A^Nrunerationen für Mehrleistungen bei Leitung einer Bürgerschule, ebenso die Remunerationen nach_ 8 25 werden, wenn die Verhältniße dem Landesausschuffe hinlänglich bekannt und daher Erhebungen nicht nötig sind, zugleich । mit den übrigen Dienstbezügen angewiesen werden. Ueber Ansprüche auf Remuneration für die Erteilung । des Halbtags- und des verkürzten Unterrichtes im Sinne • des § 28 kann erst dann entschieden werden, wenn der Nachweis erbracht sein wird, daß der zu remunerierende Unterricht ununterbrochen durch ein Jahr — und zwar vom 1. Jänner 1908 angefangen — erteilt worden ist. Hievon werden die Schulleitungen mit der Weisung verständigt, von dem Inhalte dieses Erlasses die unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis zu setzen und dieselben gleichzeitig dahin aufzuklären, daß als Nachweise für die Beurteilung der Zahl der zuzuerkennenden Dienstalterszulagen die auf die erste definitive Anstellung bezügliche Gehaltsanweisung oder die Anweisung der ersten als Lebrer (Lehrerin) II. Klaffe erworbenen Quinquennalzulage oder endlich in letzter Linie das Dekret betreffend die erste definitive Anstellung in Betracht zu kommen haben. Schließlich wird bemerkt, daß der bloße Hinweis auf derzeit bei dem o.-ö. Landesausschuffe erliegende Dokumente unzuläffig ist und mangelnde Belege nicht zu ersetzen vermag. Z. 169/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Jänner 1905. An die Schulleitungen in Äschach, Christkind!, Hambach, Gasten^ Garsten, Grostraming, Kleinreifling, Kremsmlinster, Lausa, Mühlßach, Pfarrkirchen, Zattledt, Sierning, Sip- kachle!!, Thanstettcn, §t. Ulrich nnd Ulartkerg. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 14. Jänner 1908, Z. 213, werden obgenannte Schulleitungen angewiesen, ehestens hieher bekannt zu geben, wie viele der in dem hieher vorgelegten Fragebogen A namhaft gemachten Schüler, welche nicht die Volksschule des eigenen Sprengels besuchen, a) eine andere Volks-, b) eine Bürgerschule frequentieren. Hiebei ist die Zahl der Knaben und Mädchen gesondert anzugeben.

22 Z. 1765. Steyr, 22. Jänner 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Wenzel Daniel (Amtsblatt Nr. 4, ex 1906) ist einzustellen. Z. 2046, 2047 u. 2048. Steyr, 25. Jänner 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. f. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des stellungspflichtigen Wilhelm Kriftck (Amtsblatt Nr. 46, ex 1904); des Josef Gebauer (Amtsblatt Nr. 44, ex 1907); und des landsturmpslichtigen Arauz Brtniczek (Amtsblatt Nr. 39, ex 1907) ist einzustellen. Z. 2144. Steyr, 27. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des abgängigen Michael Wagner. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Jänner 1908, Z. 1891/11, hat sich Michael Wagner, vom Beruf Bäcker, zuletzt Arbeiter in der Brüder Wüsterschen Metallwarenfabrik in Mbs und in Pisenegg Nr. 28 (Gemeinde Mbs a. d. Donau) wohnhaft, im Mai vorigen Jahres von seinem Wohnorte entfernt, seine Frau samt zwei kleinen Kindern in großer Notlage zurückgelasien und ist seither unbekannten Aufenthaltes. Derselbe ist 30 Jahre alt, in Amstetten geboren und zuständig, von mittelgroßer schlanker Gestalt, hat blonde Haare, blonden kleinen Schnurrbart, graue Augen und spitze Nase. Selbstmord oder Unglücksfall dürfte nicht anzu- nehmen sein. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über besten Aufenthalt zu pflegen und im Eruierungsfalle sofort anher zu berichten. Z. 2123. Steyr, 23. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung unbekannter Stelluugspslichtiger aus Fiume. Dero^a Giacomo Giov. Flonancich Alberto. Kleiner Giovanni de Dio Stanislao. Kreps Carlo, Adolso Giovanni. Äinkela Nodolfo, Giov. Legan Nodolfo, Nomano. Mihelich Niccardo, Francesco, Corrado. Mihmö Marco, Ferd. Marccglia Lodov. Franc. Mudrovcich Gius. Alberto. Matulja Emilio, Franc. Manojlovio Milntin. Pnmblniü Giov. Gius. Piton Guerrino, Pio. Perdcz Arturo, Franc. Stupar Giuseppe. Tomsich Bitomir, Emidio. Zorctich Ermanno, Francesco, Giuseppe. Bartol Bito Modesto. Dobrovich Marcello Lazzaro Gasparo. Kalanj Giuseppe. Kronsteiner Raimondo. Mihelich Umberto Ferd. Pleäc Giuseppe, Nicolo. Sencich Mariano, Biagio. Stradi Gugliclmo, Gins. Serdoz Rocco, Cosimo. Smerdn Emerico, Carlo. Schoitsch Luigi, Gins. Toncich Gius. Jgnazio. Vlassich Giovanni Ev. Angnsto, Giuseppe. Zajc Nodolfo, Autouio. Floreana Giacomo. Krivicich Angelo, Giov. Pavessich Alberto, Vinc. Vlassich Bruno, Dionisio. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen iß bis 1. März l. I. zu berichten. ZZ. 1767, 2250. Steyr, 24. Jänner 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: die Stellungspflichtigen: Josef Berka, 1883 geb., nach Biskupitz zuständig Leopold Kremel, 1886 geb., nach Löschn« zuständig Karl Falda, 1885 geb., nach Lundenburg zuständig; Roman Montag, 1886 geb., nach Mähr.-Schönberg zuständig und der Landsturm Pflichtige: Karl Josef Dobeä, 1887 geb., nach Hallenkau zust. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. März 1908 anher zu berichten. Z. 1872. Steyr, 25. Jänner 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Z. 1505/x. Kundmachung betreffend die Lizenzierung von Privatbeschälhengsten in Oberösterreich im Jahre 1908. Für die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1908 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 27), beziehungs-

23 weise des Gesetzes vom 1. Mai 1904 (L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 21) in Oberösterreich fünf Köhrungskommissionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 27. Jänner l. I., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann" am 11. Februar l. I., in Schärding im Hotel Lorenz am 12. Februar l. I., in Ried im Hotel Huber am am 13. Februar l. I. und in Braunau am Jnn im Gasthause „Zur Post" am 14. Februar l. J„ jedesmal um N Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungskommission vorzuführen. Linz, am I6. Jänner 1908. Von der L k. o.-ö. Statthaltern. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Jänner 1908, Z. 1505/X, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis. Z. 2056. Steyr, 25. Jänner 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Mastvieh- und Fischansstellung in Wien in der Zeit vom 10. bis in«. 12. April 1908. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 20. Dezember 1907, Z. 28.548, Amtsblatt Nr. 52, betreffend die inr April 1908 in Wien projektierte österreichische Mastvieh- und Fischausstellung setze ich die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis, daß diese Ausstellung in der Zeit von 10. bis inkl. 12. April l. I. stattfindet, und beauftrage dieselben, die nachfolgenden Plakate an der Gemeindeamtstafel zu affigieren. Z. 1873. Steyr, 25. Jänner 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 12. bis 19. Jänner 1908, nach dem Erlaffe der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Jänner 1908, Z. 1960/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhard, Ortschaften Langfirling, Unterarzing; Gemeinde und Ortschaft Unterweißenbach. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Ried: Gemeinde Pram, Ortschaft Forsthub. 3. Schweincscuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Bcrlag der k. L BezirkShauptmannschaft Sieyr. — Haaösche Buchdruckerei in L>leyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2