17 ihres Dienstes auf zutragen u n d s i e a n z u w e i s e n. insbesondere in Fällen, wo es sich um die Versendung vgn Fleischwären nach Wien handelt, mit aller Rigorosität vorzugehen. Zu diesem Zwecke haben die Gemeinde -Vorstehungen dett Fleischbeschauern auch darüber eingehende Weisungen zu erteilen, daß nebst der genauesten und gewissenhastesten Beurteilung aller bei der Vornahme der Beschau in Bezug auf die Eignuug des Fleisches zum menschliche» Genusse in Betracht zu ziehenden Umstände, auch jene Momente zu berücksichtigen sind, welche infolge des Transportes unter ungünstigen Witterungs- und Temperatur-Ver- h ä ltnissen auf die Beschaffenheit des Fleisches einen schädlichen Einfluß ausüben können. Im Nachhange zu diesem Auftrage werden an die Fleischbeschauer noch besondere h. ä. Weisungen zur genauesten und gewissenhaftesten Befolgung ergehen. Z. 407. Steyr, 7. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Viehpässe für ins Ausland bestimmte Tiere. Laut Mitteilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Wels vom 4. Jänner 1908, Z. 387, werden von einigen Gemeinden des h. ä. Bezirkes noch immer entgegen den Bestimmungen des Statthalterei-Erlaffes vom 7. Mai 1907, Z. 11.340/X, Viehpäffe für ins Ausland bestimmte Tiere ausgestellt, auf deren Rückseite das österr.-deutsche Viehseuchen- Uebereinkommen vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, nicht verzeichnet ist. Ich beauftrage daher sämtliche Gemeinde-Vorstehungen sofort dahin Sorge zu treffen, daß zur Ausstellung von Viehpäffen für zum Exporte im Auslande bestimmte Haustiere nur jene neuen Viehpaßblanquette verwendet werden, auf deren Rückseite die Ausfuhrsklausel des Viehseuchen-Ueber- einkommens zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche bom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 6X 1900, verzeichnet ist. Z. 957. Steyr, 14. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und I. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Im Amtsblatts Nr. 4 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 19. Dezember 1907, Z. 162.864 ex 1907, betreuend die Anordnung der veterinär-polizeilichen Maßnabmen gegen die Verbreitung von Maul- und Klauenseuche im Kronlande Galizien enthalten. Ueber Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Jänner 1908, Nr. 33.606/X ex 1907, werden hievon die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Kommanden zur besonderen Beachtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 959. Steyr, 14. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Infolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Jänner 1908, Nr. 220/X, werden hiemit die Gemeinde-Vorstehungen auf die im Amtsblatte Nr. 5 der „Linzer Zeitung" enthaltenen Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 1. Jänner 1908, Z. 50.425 7213, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Neichshälfte bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 646 Steyr, 10. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchenstcrnd im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 29. Dezember 1907 bis 5. Jänner 1908, nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Jänner 1908, Z. 356/X. Es bestehen: 1. Räude der Pferde. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhard, Ortschaft Langfirling, Unterarzing. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Aigen; Gemeinde und Ortschaft Kläffer; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Seitlschlag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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