16 Z. 703. Steyr, 10. Jänner 1908. ! An alle Gemeinde -Vorstehungen Md t. k. Gendarmerie-Posten-Uommande^ Ausforschung. Ferdinand Mittcrlehner, Wagner, 1883 geb., nach Lebing, Bez. Perg zuständig, ist wegen rückständiger Militärtaxe anszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist zu berichten. Z. 790, 791, 792, 793, 951 U. 953. Steyr, 11. Jänner 1908. An aste Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar die Stellungspflichtigen: Peter Kretik, geb. 1883, nach Klein-Karlowitz zust.; Franz Peichl, 1885 geb., nach Pontendorf, Bez. Markt Trübau, zuständig; Julius Somieky, 1886 geb., nach Butschowitz, Bez. Wischau zuständig und Franz Adler, 1884 geb., nach Zwittau, Mähr- Trübau, zuständig; und die Landsturmpflichtigen: Alfred Blaha, geb. 1888, zust. nach Lottowitz, Bez. Wischau, und Wilhelm Stegmayer, 1887 geb. und nach Wallach- Meseritsch zuständig. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. März 1908 zu berichten. Z. 29.340. Steyr, 1. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausbildung von Laien-Fleischbeschauern. Die f. k. Statthalterei in Linz hat über die Anfrage einer politischen Behörde betreffend die Ausbildung von Laien-Fleischbeschauern im städtischen Schlachthofe in Linz nachstehendes an dieselbe eröffnet: Ueber hierämtliche Anregung werden auf Grund des Be- schluffes des Gemeinderates von Linz vom 18. November 1903 von Seite des städtischen Schlachthausdirektors in Linz unter Mitwirkung der beiden demselben zugeteilten Tierärzte alljährlich mehrere theoretische und praktische Kurse über Vieh-und Fleischbeschau an diesem Schlachthose abgehalten. Diese Kurse, welche diesmal vier Wochen dauern, finden immer dann statt, wenn von Seite der interessierten Gemeinden bei der Schlachthofdirektion darum angesucht wird und sich eine entsprechende Anzahl von Teilnehmern (in der Regel 4) gemeldet haben. Bei der Größe des zu bewältigenden Stoffes ist ein Zeitraum von 4 Wochen das Wenigste, was zur Ausbildung der nicht entsprechend vorgebildeten und manchmal schwer ausfassenden Teilnehmer an solchen Kursen gefordert werden muß. Abgesehen davon, ist es aber auch an einem größeren Schlachthose mit regem Betriebe nur bei einer mindestens vierwöchentlichen Kursdauer möglich, den Teilnehmern all das zu zeigen, was sie bei der späteren Ausübung ihres Berufes kennen müssen, nachdem nur während eines steten und länger andauernden Verweilens in einem größeren Schlachthofe die für die Fleischbeschau wichtigsten Krankheitsformen zur Beobachtung gelangen und zur Anschauung gebracht werden können. Nach deni Vorangesührten und nach den bisher gemachten Erfahrungen kann zu einer kürzeren Kursdauer unter keinen Umständen, und zwar auch nicht versuchsweise eingeraten werden, nachdem bei Aufwendung aller Mühe in dem kurzen Zeitraume von 8 bis 10 Tagen kein besonderer Erfolg erzielt werden könnte. Die Auslagen für Unterricht und Prüfungstaxen betragen für den einzelnen Kursteilnehmer 72 K. Es muß jedoch bemerkt werden, daß die meisten Kursteilnehmer bisher auf Kosten der betreffenden Gemeinden entsendet wurden. Uebrigens können jene Gemeinden, in welchen die Vieh- und Fleischbeschau klaglos gehandhabt wird, behufs teilweiser Deckung der ihnen aus der Handhabung der Vieh- und Fleischbeschau erwachsende« Auslagen auf Grund des Gesetzes vom 14. November 1901, L.-G.-Bl. Nr. 57, die Einhebung einer Gebühr für die Vornahme der Vieh- und Fleischbeschau beschließen. Schließlich werden die Gemeinden in die Kenntnis gesetzt, daß am 7. Jänner 1908 wieder ein Fleischbeschau- kurs im städtischen Schlachthofe in Linz abgehalten wird. Hievon setze ich sämtliche Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Dezember 1907, Z. 32.684/X, mit der Einladung in die Kenntnis, dahin zu wirken, daß im Interesse der klagelosen und tatsächlich sachverständigen Vornahme der Fleischbeschau auf dem Lande im Sinne der Verordnung der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Jänner 1856, Z. 20.363, welche noch in sehr vielen Gemeinden unkundigen Laien übertragen ist, von diesem Fleischbeschaukurse Gebrauch gemacht werde. Demnach haben die Gemeinde - Vorstehungen den bestehenden Erlaß der k. k. Statthalterei auf der Amtstafel und in anderer Weise entsprechend zu verlautbaren. Z. 29.341. Steyr, 7. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Handhabung der Vieh- und Fleischbeschau, insbesondere bei der Versendung von Fleischwaren. In der letzteren Zeit sind wiederholt Fleischwaren, welche aus verschiedenen Bezirken des Verwaltungsgebietes Oberösterreich nach Wien versendet worden sind, teils wegen mißfärbigen Aussehens, teils wegen kachektischen Zustandes, teils wegen ausgesprochener krankhafter Veränderungen der einzelnen Organteile beanständet und der Vertilgung zugeführt worden. Zur tunlichsten Hintanhaltung weiterer Beanständungen und Vermeidung von materiellen Nachteilen für die Parteien, werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Dezember 1907, Zahl 31.956/X, und unter Hinweis auf den Statthalterei-Erlaß vom 12. Februar 1903, Z 2848/X, beauftragt, der Handhabung der Vieh- und Fleischbeschau ein verschärftes Augenmerk zuzuwenden, den Fleischbeschauern mit allem Nachdrucke die gewissenhafteste Besorgung
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