12 Hievon werden die Gemeindevorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Allfällige, aus der Durchführung dieser Anordnungen zur Kenntnis kommende Unregelmäßigkeiten und sonstige Anstände wollen unter genauer Darstellung des Falles stets sogleich zur hicrortigen Kenntnis gebracht werden. Z. 1928/1, Str. Steyr, 26. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vertrauensmänner gemäß § 199 Personalsteuergesetz. Der oberösterreichische Landesausschuß hat laut Note vom 16. November 1907, Z. 23.049, 1 den Florian Hendlhuber, Besttzer des Schobergutes in Weigersdorf Nr. 19, statt Franz Steindlberger, Bauer in Penzendorf; 2. den Josef Wölflehner, Besitzer des Stadlbauern- gutcs in Oberrohr Nr. 9, statt Martin S a l z w i m m e r Bauer in Oberrohr; 3. den Josef Burgstaller, Kaufmann in Aschach, statt Ferdinand K a r g l, Kaufmann in Aschach an der Steyr, und 4. den Josef Zauner, Schnittwarenhändler und Hausbesitzer in Bad Hall, statt Franz Mayrhofer, Kaufmann in Bad Hall, zu Vertrauensmännern im Sinne des § 199 Pers.-Str.-Ges. ernannt. Hievon geschieht mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 5. April 1904, Z. 1913, Amtsblatt Nr. 15, zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion in Linz vom I. Dezember 1907, Z. 2827/3/AII, mit der Einladung die Verständigung, im Falle als ein oder der andere der im Amtsblatt Nr. 15 ex 1904, und Amtsblatt Nr. 49 ex 1906 verlautbarten Vertrauensmänner wegen Todsalles, Wegzuges oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stände, hievon anher die Anzeige zu erstatten. Z. 2522/22. Steyr, 26. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ergänzung der Erwerbsteuer -Kommissionen. Das Präsidium der k. k. Finanz-Direktion in Linz hat laut des Erlasses vom 24. Oktober 1907, Z. 2055/12/prs., für die nachstehenden bei der am 23. und 24. September 1907 stattgehabten Wahl rechtsgültig gewählten Personen 'die Wahlzertifikate ausgefertigt, und zwar: Erwerbstcuerkommission II!. Steuerklasse für Steyr Land. Mitglieder: Josef Rufsegger, Apotheker in Weyer; Mitgliedstellvertreter: Leo Greller, Gemischt- warenhändler in Weyer. Erwerbstcuerkommission IV. Steuerklasse für Steyr Land. Mitglieder: Friedrich Bernauer, Messerschmied in Neuzeug, Johann Kaiblinger, Kaufmann in Sierning. Mitglied stellvertreter: Johann Jäger, Schuhmacher in Sierning, Michael Wenger, Gastwirt in Pichlern. Sämtliche vorstehende Mitglieder und Mitgliedstellvertreter sind für die Funktionsdauer vom 1. Jänner 1908 bis 31. Dezember 1911 gewählt. Hievon erfolgt mit dem Ersuchen die Verständigung, die vorstehenden neuen Kommissionsmitglieder und Stellvertreter mittels Anschlages an der Amtstafel kundzumachen. Z. 2972/22 1907. Steyr, 4. Jänner 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ernennung von Mitgliedern und Mitgliedstellvertretern für die Erwerbsteuerkommifsionen. Das Präsidium der k. k. Finanz-Direktion in Linz hat im Grunde der erhaltenen Ermächtigung des Herrn k. k. Finanzministers zufolge Erlasses vom 19. Dezember 1907, Z. 2055/25, nachstehende Personen zu Mitgliedern beziehungsweise Mitgliedstellvertretern der Erwerbsteuerkommissionen ernannt, und zwar: Erwerbstcuerkommission III. Klasse für Steyr Land. Mitglied: Friedrich Bauernebel, Eisenhändler in Sierninghofen. Mitgliedstellvertreter: Alois Reiter, k. k. Finanz- Konzipist in Steyr. Erwerbstcuerkommission IV. Klasse für Steyr Land. Mitglieder: Franz Hai der, Kaufmann in Reich- raming. Josef Zischet, Sattler in Weyer. - Mitgliedstellvertreter: Rudolf Langerbauer, Ge- mischtwarenhändler in Weyer. Alois Reiter, k. k. Finanz- Konzipist in Steyr. Sämtliche Mitglieder und Mitgliedstellvcrtreter gelten für die Funktionsdauer bis Ende 1911. Vorstehende Ernennungen sind in entsprechender Weise zu verlautbaren. Z. 566. Steyr, 10. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amnestie für stcllungsflüchtige ungarische Staatsbürger und Deserteure der ungarischen Landwehr. Die Gemeinde-Vorstehungen werden zur entsprechenden ortsüblichen Verlautbarung und zum öffentlichen Anschläge in Kenntnis gesetzt, daß Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 26. November 1907 die bereits mit dem h. ä. Erlasse vom 8. Dezember 1907, Z. 27.287, Amtsblatt Nr. 50 6X 1907, kundgemachte Amnestie auch für ungarische Staatsbürger und Angehörige der ungarischen Landwehr unter den gleichen Modalitäten allergnädigst anzuordnen geruht haben. Z. 28.063. Steyr, 11. Jänner 1907. An die hochw. Pfarrämter und an die Gemeinde - vorstehungen. Betreffend die Einführung von Geburtsfalls-Anzeige- formularien für Hebammen. Die k. k. Statthalterei hat in Anregung gebracht, für die Erstattung der Geburtsanzeigen der Hebammen an die Pfarrämter, beziehungsweise Matrikenführer, ein bestimmtes Formulare nach nachstehendem Muster einzuführen und die
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