8 an Schulordnungen bis längstens 10. Februar 1908 der Schulleitung in Sierning bekanutzugebeu, worauf die Drucklegung sofort veranlaßt werden wird. Behufs Ermittlung der für jede Schule beuötigten Stückzahl der Schulordnung wird darauf hiugewieseu, daß laut § 86 der des. Sch. u. U die neue Schulordnung jedem einzelnen Schüler zur Mitteilung an die Eltern oder deren Stellvertreter einzuhändigen und je ein Exemplar in jedem Lehrzimmer; aufzuhängen ist. Ferner wird bemerkt, daß das erstemal sämtliche Schulkinder, also auch die des verkürzte» Unterrichtes, in Hinkunft aber nur die am Beginne des Schuljahres oder während desselben neu eintreteudeu Schüler mit je einem Exemplar zu beteilen sind, sowie daß die erste derartige Beteilung, beziehungsweise die Anbringung der Schulordnung in den Lehrzimmern sogleich nach erfolgter Drucklegung, wovon seinerzeit die Verlautbarung im Amls- blatte erfolgen wird, längstens aber Anfangs Mai 1908 zu erfolgen hat. Die für die Schüler, beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter bestimmte Schulordnung wird in Broschüren-, die sür die einzelnen Klaffen bestimmte in Plakatform hergestellt werden. Was den Preis anbelangt, stellt sich der eines broschierten Exemplares bei einer Auflage von 10.000 Stück aus ungefähr 2 Heller, der eines Exemplares in Plakatform bei einer Auslage von 100 Stück aus 10 bis 12 Heller. Schließlich wird ausdrücklich bemerkt, daß es den Orts- schulräten völlig unbenommen bleibt, die Schulordnung auf Grund eines h. a. anzusprechenden Musterformnlares in einer beliebigen Druckerei herstellen zu lasten, daß aber jene Orts- schulräte, welche sich durch die bis 10. Februar gewärtigte Bekanntgabe ihres Bedarfes für die gemeinsame Drucklegung erklären, zur Abnahme der von ihnen bezeichneten Stückzahl verpflichtet sind. Z. 251. St ehr, 3. Jänner 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Forst- und jugdstatistische Nachweisungeu. Zufolge Erlastcs des k. k. Ackerbauministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Finanz- Ministerium und dem Ministerium für Kultus und Unterricht vom 7. September 1901, Z. 16 043, sind von den Gemeinde- Vorstehungen sür das Jahr 1907 die forst- und jagdstatistischen Tabellen Nr. IX, XXIV und XXVI, mit den ersorderlichen Daten versehen, bis längstens Ende Februar .1908 anher einzusenden. Die Formularien dieser Tabellen wurden mit h. o. Verordnung vom 4. Jänner 1902, Z. 15.044, Amtsblatt Nr. 2, publiziert und können zufolge h. o. Kundmachung vom 29. Jänner 1902, Z. 1408, Amtsblatt Nr. 6, von der Haasschen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Nachdem unter Einem auch an die Güter-Direktion der Herrschaft Steyr, das Drehersche Forstamt in Weyer, das Stistsforstamt Kremsmünster, die bischöfliche Forst- und Domänen-Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Weyer und Neichraming die spezielle Einladung ergeht, sür ihren Amtsbereich die gleichen Tabellen vorzulegen, ist mit denselben das Einvernehmen zu Pflegen, damit die statistischen Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Z. 29.336. Steyr, 7. Jänner 1908. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Arbcitsvermittluugsstcllcu für aus Amerika rück- waudernde Arbeiter. Zufolge Erlastes der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 24. Dezember 1907, Z. 33.027/VIII, wurden um die dermale« iu erhöhtem Maße aus Amerika rückwandernden österreichischen Arbeiter der heimischen Produktion zuführen zu können, an den hiefür in erster Linie in Betracht kommenden Einbruchsstationen Oderberg und Oswiecin Arbeitsvermittlungsstellen errichtet, welche ihre Tätigkeit in vollem Umfange unmittelbar nach den Weihnachtsseicrtagen aufnehmen werden. Aehnliche Einrichtungen sind für den Bedarfsfall auch in Bodenbach und Trieft in Aussicht genommen; doch ist deren Aktivierung noch von dem Ergebnisse mittlerweile eingeleiteter Erhebungen abgängig gemacht worden. Die Handels- und Gewerbekammern sowie die maßgebenden industriellen Organisationen werden gleichzeitig von der Einrichtung dieses Arbeitsvermittlungsdienstes mit dem Ersuchen in die Kenntnis gesetzt, alle Jnterestenten in raschester Weise von der Aktivierung dieser Stellen zu verständigen und auf deren möglichste Jnanspuchnahme hinzuwirken. Von der Errichtung dieser Arbeitsvermittlungsstellen wollen die Jnterestenten in Kenntnis gesetzt werden. Z. 29.338. Steyr, 2. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k- Gendarmerie-Posten-Rommanden. Ausforschung. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat mit Note vom 19. Dezember 1907, Z. 20.091, anläßlich des Ver- pflegskostenersatzeszweier ehemaligerBediensteterdes Menageriebesitzers Josef Kludsky aus Bukownik, Bezirk Schütten- hofen, Böhmen, um Veranlassung der Ausforschung desselben behufs Einvernahme gebeten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden beauftragt, im Sinne dieses Ansuchens die Nachforschungen zu pflegen, und im Falle eines positiven Ergebnisses den Aufenthalt des Genannten und eventuell sein nächstes Reiseziel der Vezirkshauptmann- schaft St. Johann i. P. direkt bekannt zu geben und hierüber gleichzeitig anher zu berichte«. ZZ. 25.651, 28.480, 26.863, 25.651, 26.796, 29.053, 26.617, 27.188, 27.740, 27.001, 27.114, 27.115, 27.038, 29.141, 29.218, 27.189, 27.191, 28.201, 29.142, 27.037, 26.823. Steyr, 28. Dezeniber 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung Militärtaxpslichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforsche« sind, und zwar: Franz Straßmayr, geb. 1882, zust. nach Krems- mttnster Land.
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