Amtsblatt 1908/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre nbzuschliesten und zuverlässig bis 15. Jänner l. I. anher vorzulegen. Die statistischen Nachweisungen Formulare C sind in zwei Parien zn verfasien. Z. 28.955. Steyr, 26. Dezember 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Vergütung für das Reichs-Gesetz-Blatt pro 1908. Laut Erlast der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. Dezember 1907, Z. 31.245/VII, beträgt die Vergütung für das Reichs-Gesetz-Blatt pro 1908 gleich wie in früheren Jahren 4 Kronen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, diesen Betrag nebst einem gefertigten Gegenschein bis längstens 5. Februar 1908 an die k. k. Vczirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Die direkte Einsendung dieser Vergütungsbeträge an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei ist unzulässig. Z. 4. Steyr, 1. Jänner 1908. An alle Krankenkassen-Vorstehungen. Nachweisuug über Mitgliederbewegung und Kassa- gebarung bei den Krankenkassen. Die Krankenkassen-Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisungen über Mitgliederbewegung und Kassegebarung im II. Halbjahre 1907 bis zuversichtlich 10. Jänner 1908 anher vorzulegen. Z. 1. Steyr, 1. Jänner 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsfinanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenzführung über alle für Gemeindezwecke zur Einhebung gelangenden Auslagen auf Bier und gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke nachstehende Fragepunkte zuverlässig bis läugstens 1. Februar 1908 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. I. Biermnlage. 1. Wie hoch ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung. 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? II Umlage auf gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auflage per Hektoliter (eventuell unter Anführung der Graduierung des Branntweines). 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung? 3. Wie hock ist der präliminierte Jahresertrag? Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche erst anfangs des Jahres 1907 um die Bewilligung von Gemeindeauflagen auf Bier für das Jahr 1907 eingeschritten sind, werden diesbezüglich ebenfalls zu berichten haben. Z. 28.841. Steyr, 30. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach den Vereinigte» Staaten von Amerika. Die ungünstige finanzielle Lage in den Vereinigten Staaten von Amerika hat die Einstellung oder weitgehende Einschränkung vieler großer industrieller Betriebe sowie die Unterlassung vieler schon in Aussicht geuommener großer Arbeiten zur Folge. Fort und fort finden massenhafte Entlassungen von Arbeitern statt und Hunderttausende europäischer Auswanderer, welche keine andere Arbeit finden können, verlassen das Land und kehren in die Heimat zurück. Unter solchen Umständen muß, solauge nicht eine gründliche Besserung der Verhältnisse eingetreten ist, von der Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika dringend abgeraten werden. Alle Auswanderer, welche jetzt nach diesem Lande sich begeben, gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit einem trostlosen Schicksale entgegen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom I I. Dezember 1907, Z. 31.717/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, die interessierten Kreise in ortsüblicher Weise in Kenntnis zu setzen. Z. 28.432. Steyr, 30. Dezembern 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Nommünden. Warnung vor Unterstütznngsschwindlern. Nachstehende Personen treiben sich als Unterstützungsschwindler herum, und zwar: Franz Harzhanser, am .29. Jänner 1874 in Stadt Netz, Bezirk Oberhollabrunn, geboren, ebendahin zuständig, ledig, Kellner; Leopold Häuser, am 12. Juli 1865 in Jasenitz, Gemeinde Waidhofen an der Thaya geboren, ebendahin zuständig, Fleischhauergehilfe; Josef Hust, geboren am 31. Mai 1865, in Ober- retzbach, Bezirk Oberhollabrunn, daselbst zuständig, Kellner; Adolf Zaiko, geboren am 8. Mai 1886 in Smolnik, Steiermark, nach Lauterbach, Bezirk Gmünd, zuständig, Glasschleifer; Rudolf Schwingenschlögl, geboren am 19. März 1879 in Groß-Siegharts, Bezirk Waidhofen an der Thäya, ebendahin zuständig. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. _ _________________ Z. 28.840. Steyr, 30. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. o.-i^ Statthalterei vom 19 Dezember 1907, Z. 32.210/11, wurde der in die mährische Landes-Zwangsarbeitsanstalt in Znaim notionierte ^H^er, 46 Jahre alt, zuständig nach Socherl, politischer Bezirk Mähr. - Krumau, nach Verbüßung seiner

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