Amtsblatt 1907/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. U?zn kshauplmnnnschast Sfeqr für den gteichncrmigen pot'itisehen und SchuMszirk. Ax. 22. Steyr, am 24. December. 190^. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Sbezogen werden, wo auck aeeianete Inserate anaenonnnen werden. — PrännnreratiottSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 n, für portopfuqtta- Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nuinmern bezogen werden. Z. 28.413. Steyr, 18. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung der Stellungsverzeichuisse und Ausschreibung der Losung für das Jahr 1908. I. Zugleich mit diesem Amtsblatts werden die Verzeichnisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburtsjahre 1885, 1886 und 1887 zur Kundmachung übersendet. Gemäß 8 30, W.-V., I. Teil, sind dieselben durch acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht aufzulegen und ist dies mittels öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Verzeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine'Auslastung oder unrichtige Eintragung wahrnimmt, oder d) gegen Ansuchen um die Bewilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendung erheben will, aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Bezirksbehörde zu erstatten. Die Gemeinde-Vorstehungen sind dafür verantwortlich, daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimmten Tagen tatsächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Die in dem Gemeindegebiete befindlichen Stellungspflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des Wehrgesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind anher anzuzeigen. „ Endlich sind über jene Stellungpflichtige, deren Aufenthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu pflegen und ist der Erfolg derselben bis längstens 15. Februar 1908 bekanntzugeben. Die diesjährige Losung wird für Dienstag den «28 Jänner 1908 um 10 Uhr vormittags anberaumt und »wird dieselbe im Sitzungssaals der k. k. Bezirkshauptmannsschaft (II Stock) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag wder sonst ortsüblich mit dem Beisätze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Eintritt hat und das persönliche Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen überlassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Z. 28.217. Steyr, 18. Dezember 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen« Betreffend Loyalitätsalte aus Anlaß des 60 jährigen Regie- rungsjubilänms Sr. Majestät des Kaisers. Wie im Jahre 1898 das 50 jährige Allerhöchste Negieruugsjubiläum zum Anlässe zahlreicher Loyalitätskundgebungen genommen wurde, so beginnt nunmehr die Bevölkerung Oesterreichs allenthalben schon jetzt Vorbereitungen zu treffen, um auch den Gedenktag der Vollendung der 60 jährigen glorreichen Regierung Seiner Majestät feierlich zu begehen. Da Seine Majestät wie bei früheren ähnlichen Gelegenheiten auch bei den für das kommende Jahr bevorstehenden feierlichen Anlässen in Werken der Wohltätigkeit nnd Nächstenliebe die angemessenste Art einer festlichen Bcgchnng des Allerhöchsten Rcgiernngsjnbiläums huldvollst zu erblicken genlhen, lade ich die Gemeinde-Vorstehungen ein, dahin zu wirken, daß die etwa im Gemeindegebiete beabsichtigten Loyalitätskundgebungen schon von Anfang an in die den Allerhöchsten Intentionen entsprechenden Bahnen gelenkt werden. Ich verweise die Gemeinde-Vorstehungen auf die diesbezügliche bereits in der Nummer 144 der „Wiener Abendpost" vom 25. Juni l. I. enthaltene Verlautbarung. Wie das k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 26. November!. I., Z. 9143^1.1., eröffnet hat, sollen die aus Anlaß des Allerhöchsten 60 jährigen Negierungs- jubiläums geplanten und ausgeführten Loyalitätsakte gleichwie bei dem Allerhöchsten 50 jährigen Regierungsjubiläum im Jahre 1898 vor dem Allerhöchsten Gedenktage in einer Gesamtdarstellung zur Allerhöchsten Kenntnis gebracht werden.

258 Zu diesem Zwecke ersuche ich die Gemeinde - Vor- stehungen daher, mir etwa in der Gemeinde beabsichtigte Loya- litätsaktc fallweise, jedoch längstens bis 15. Juli 1908 zur Kenntnis zu bringen und speziell zu erwähnen, wenn es bei Widmungen, Stiftungen und Anstalten beabsichtigt sein sollte, für dieselben. die Allerhöchste Bewilligung zur Veuennung nach dem Allerhöchsten Namen Seiner Majestät oder nach Mitgliedern des Allerhöchsten Kaiserhanses zu erbitten. Z. 238ö/B.-Sch.-R. Steyr, 18. Dezember 1907. An sämtliche Zchulleitungen. Dicrlschc Stiftung. Mit Ende 1907 sind die Interessen der Dr. Leopold Anton und Marie Dierlschen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche Lehrer im Bezirke Steyr Land pro 1907 fällig. Hierauf Reflektierende haben ein gestempeltes, mit einer Diensttabelle belegtes Gesuch, in dem der dermalige Gehaltsbezug sowie die bedrängte Lage darzulegeu ist, im vorschriftsmäßigen Dienstwege bis 20. Jänner 1908 hieramts einzubringen. Z. 2865/Str. Steyr, 10. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorsehungen betreffend die Affigierung der Knndmachnngen zu 8 201, P. St. G., über die Einbringung der Dicnstbczugsanzcigcu Formular L 2. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion Linz vom 5. Dezember 1907, Z. 4053, hat die Affigierung der Kundmachungen zu § 201, P. St. G., sofort zu erfolgen. Die Gemeinde -Borstehung erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten, jedermann zugänglichen Orten sogleich anzuschlagen, und haben selbe bis einschließlich 31. Jänner 1it08 affigiert zu bleiben. Die erfolgte Affigierung ist anher anzuzeigen. Unter einem geht der Gemeinde - Borstehung eine Anzahl Drucksorten, Form. E 2, zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangenden Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis 1. Februar 1908 anher einzusenden. Z. 2621/St. Steyr, 10. Dezember 1907. Au alle Gemeinde-Vorstehmgen. Betreffend die Kundmachungen bezüglich der Eiu- bringung der Pcrsonaleinkommen- und Nentcnstcuer- Bckcnntniffe für das Jahr 1VV8. Die Gemeindevorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen, betreffend die Einbringung der Bekenntnisse zur Personalcinkommen- und Rentensteuer für das Jahr 1908 mit dein Auftrage, von denselben je 1 Exemplar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, und zwar immer je eine Kundnlachung zur Personaleinkommen- steuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten in leicht ersichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachungen hat sofort, längstens aber bis 31. Dezember 1907 zu erfolgen. Dieselben müssen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1908 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kundmachungen zur Persoualeinkommen- und Rentensteller, mit der Affigierungsklausel und Abnahmebestätigung versehen, anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hingewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommeustener-Bekenntnisses nur jene Personen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 K überschreitet oder welche zur Bekenntnis- legung besonders aufgefordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Personaleinkommensteuer-Bekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß 8 204, Absatz 2, P.-St.-G., 3 Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist individuell aufzufordern sind und daher bis 10. Jänner 1908 ohnehin je ein Formular zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1907 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Bermehrnng der Bezüge erlangt haben, gemäß § 139, P.-St.-G., von der Einbringung eines Rentensteuerbekenntnisses befreit sind, ivird der Gemeindevorstehung vorläufig nur je 1 Lage Personalein- kommensteuer- und Rentensteuer-Bekenntniffe mit dein Bei- fügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formu- lare hieramts unter Rachweisung des Bedarfes angesprochen iverden können. Z. 28.549. Steyr, 20. Dezember 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend Kanfsanbotc seitens der „Dentsch-Oesterreichischen Vcrwertnngsgcsellschaft für Immobilien und Jndustricwerte mit beschränkter Haftung in München". Die erwähnte Gesellschaft hat an mehrere an der Tauernbahn gelegene Grundbesitzer Zuschriften gerichtet, in welchen die Grundbesitzer mit Rücksicht auf die Erhöhung des Wertes ihrer Realitäten durch den Bahnbau durch verlockende Anbietungeu zum Eingehen in Verkaufsverhandlungen aufgefordert iverden. Da der Verdacht nahe liegt, daß diese Gutskäufe zum Zwecke des schwunghaften Betriebes eines Guterschlächterei- Unternehmens in Aussicht genommen sind, und da weiter anzunehmen ist, daß die in Rede stehende Gesellschaft ihre Geschäfte nicht bloß auf die an die Tauernbahn angrenzenden Grundstücke beschränken werde, sondern daß sie auch die an der Pyhrnbahn und anderswo gelegenen Grundstücke in ihren Geschäftskreis einbeziehen dürfte, werden die Gemeinde- Vorstehungen und insbesondere diejenigen der an der Pyhrnbahn gelegenen Gemeinden angewiesen, die Bevölkerung sofort in entsprechender Weise auf das Treiben dieser Gesellschaft aufmerksam zu machen. Es wird vermutet, daß diese ausländische Gesellschaft eine handelsgerichtlich registrierte Niederlaffung in Oesterrem) nicht besitzt. , Sollte jedoch unvermuteter Weise hervorkommen, ball die genannte Gesellschaft entweder zum Betriebe des Hallte mit.Grundstücken oder aber zur Vermittlung von Nealita Läufen befugt ist, wäre hierüber sofort hieher zu b^w ' desgleichen über sonstige zur Sache gehörige Wahrnehmung^ Die k. k. Gendarmerie - Posten-Kommanden M beauftragt, auf das Treiben dieser Gesellschaft zu inv'gmer berichtet ^machte Wahrnehmungen gleichfalls hierh

2 59 Z. 28.425. Steyr, 19. Dezember 1907. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Betreffend medikamentöse Weine. Im Neichsgesetzblatte ist die Kundmachung des Ministeriums des Innern vom 5. Dezember 1907, N.-G.-Bl. Nr. 262, erschienen, mit welcher in Gemäßheit der Bestimmung des Artikels I der Durchsührungsvorschrift vom 27. November 1907, N.-G.-Bl. Nr. 256, zum Weingesetze vom 12. April 1907, N.-G.-Bl. Nr. 210, ein Verzeichnis jener Pharmazeutischen Zubereitungen, welche als medikamentöse Weine anzuseheu sind, verlautbart wird. Ueber Erlaß der k. k. Statthalterei vom 13. Dezember 1907, Z. 31.799/VIII, werden die Gemeinde-Vor- stchungen im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 7. Dezember 1907, Z. 27.351, Amtsblatt Nr. 51, zur eigenen Wissenschaft und zur Verständiguug der mit der Ueber- wachung des Lebensmittelverkehres etwa betrauten Gemeinde- organe in Kenntnis gesetzt. Z. 27.856. Steyr, 21. Dezember 1907. Au alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Argentinien. Laut Statthalterei-Erlasses vom 6. Dezember 1907, Z. 31.243/11, haben sich die Verhältnisse für Einwanderer nach Argentinien im Jahre 1907 derart verschlechtert, daß neuerlich dringend von einer Auswanderung nach diesem Staate abgeraten werden muß. Infolge der Maismißernte und der eingetretenen kommerziellen Krisis und infolge des Uebermaßes an zu Gebote stehenden Arbeitskräften sinb viele Einwanderer in große Notlage geraten und lungern im Land herum und findet eine Maßenrückwanderung nach Europa nur darum nicht statt, weil den Meisten das hiezu nötige Reisegeld fehlt. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehungen unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 23. August 1907, Z. 19.494, Amtsblatt Nr. 35, behufs möglichst allgemeiner ortsüblicher Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 28.553. Steyr, 20. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Urankenkassen. Entziehung des Oeffentlichkeitsrechtes für zwei Krankenanstalten. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 14. Dezember 1907, Z. 31.975/V, wurde den Krankenanstalten in Hall und Neumarkt vom 1. Jänner 1908 angefangen das Oeffentlichkeitsrecht entzogen. Z. 28.617. Steyr, 21. Dezember 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Bestätignng der Arbeitszeugnisse durch die Gemeinden. Da die Arbeitsgeber, Industriellen und sonstigen Gewerbetreibenden nur alle bei ihnen wohnhaften Angestellten (Gesellen, sonstige Gewerbs-, Arbeits-, Beschäftigungs- Gehilfeu und Lehrlinge) im Sinne des 8 12 der MinisterialVerordnung vom 15. Februar 1857 (R. - G. -Bl. 9fr 33) bei der Gemeinde zu melden haben, hat eine Gemeiude- Vorstehuug die Anfrage gestellt, wie bei der gemeindeämt- lichen Bestätigung der Arbeitszeugnifie solcher Hilfsarbeiter vorzugehen sei, die nicht in jener Gemeinde wohnen, wo ihre Unternehmung, von welcher sie beschäftigt werden, ihren Sitz hat. Ueber die in dieser Beziehung eingebolte Weisung des k. k. Ministeriums des Innern hat dasselbe mit dem Erlasse vom 9. Dezember 1907, Z. 36.315, in Erinnerung gebracht, daß eine allgemeine Beschäftigungs - Evidenz und Evideuthaltung aller Arbeitnehmer als solcher im Wege des Meldewesens in den geltenden Gesetzen und Anordnungen überhaupt nicht vorgesehen sei. Jnsoferne auf den verschiedenen Wirtschaftsgebieten eine Evidentbaltung einzelner Klassen von Arbeitern geboten erscheine, haben hiesür die bestehenden Spezialvorschriften, wie die Dienstboten - Ordnungen, das allgemeine Berggesetz (§ 209), die Gewerbeordnung (§ 88) Vorsorge getroffen Demnach entspringe auch die Vorschrift des § 14, Absatz 3, der Gewerbeordnung, worin der Gemeinde, falls der Arbeitgeber einer Genossenschaft nicht ««gehöre, die Bestätigung des Arbeitszeugnisses als eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises zugewiesen sei, keineswegs der Ausfassung, als ob die betreffende Gemeinde im Wege des Meldewesens über eine besondere Arbeiterevidenz verfügen würde. Dies gehe schon daraus hervor, daß die erwähnte gemeindeämtliche Aufgabe mit der Handhabung des Melde- wesens in keinerlei Zusammenhang gebracht werde, vielmehr der Gemeinde des S t a n d o r t e s des Gewerbebetriebes und nicht jener des Arbeitsortes, und zwar ohne Rücksicht aus den Umstand zugewiesen sei, ob dieser Gemeinde die Handhabung des Meldewesens obliege, ob die Arbeiter polizeilich gemeldet wären, und ob die Ergebnisse des Melde- wesens über die im Arbeitszeugnisse zu bestätigenden Daten einen zureichenden Ausschluß ^eben. Von der Richtigkeit des Inhaltes des Arbeitszeugnipes werde sich somit der Gemeindevorsteher, soweit dies zur Erteilung der Bestätigung erforderlich sei, auf die ihm geeignet scheinende Weise in Kenntnis zu setzen haben, wobei das im § 88 der Gewerbe- Ordnung den behördlichen Organen eingeräumte Recht zur Einsicht in die Arbeiter-Verzeichnisse auch den Gemeinden in Handhabung der ihnen gesetzlich übertragenen behördlichen Funktionen zustehe. Hicvon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Dezember 1907, Z. 31.795/H, in die Kenntnis gesetzt. Z. 28.341. Steyr, 18. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. ?. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Dezember 1907, Z. 31.236 11, hat sich der bei der Stadtgemeinde Ried in schubpolizeilicher Verwahrung angehaltene nach Neusitz, Bezirk Weimar in Thüringen, zuständige, verwitwete Handelsmann Franz Ehrhardt am 2. Dezember 1907 vormittags vom Hofraume der Schubstation, wo er mit Holzarbeit beschäftigt war, entfernt. Nach dem Genannten ist zu forschen und ist derselbe im Eruierungsfalle an die Neichsgrenzschubstation in Passau zu überstelle» und hierüber anher sogleich zu berichten.

260 Z. 27.930. Steyr, 14. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8° Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach dem Knaben Josef Bnch- roldner (h. ä. Amtsblatt Nr. 49 ex 1907) sind einzustellen. Z. 28.059. Steyr, 16. Dezember 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Viktor Lcnski (h. ä. Amtsblatt Nr. 9 ex 1906) sind einzustellen. Z. 28.552. Steyr, 20. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8° 8. Gendarmerie -Posten -Kommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach dem Pferdehändler Anton Waitz (Amtsblatt Nr. 30 ex 1907) werden widerrufen. Z. 28.548. Steyr, 20. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend eine im April 1908 in Wien projektierte österr. Mastvieh- und Fleischausstellung. Die k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft in Wien verunstaltet im April 1908 im städtischen Schlachtviehmarkte zu St. Marx in Wien eine österreichische Mastvieh- und Fischausstellung, verbunden mit einer Spezialausstellung von Futtermitteln, Stalleinrichtungen, sowie auf Viehhaltung be- zughabende Maschinen und Geräte. Diese im Interesse der Approvisionierung Wiens vom k. k. Ackerbauministerium angeregte und unterstützte Veranstaltung soll, da eine Beschickung aus Ungarn nicht in Aussicht genommen wurde, den Mästern und Züchtern aus den Kronländern der diesseitigen Neichshälfte Gelegenheit bieten, ihre anerkannt guten Produkte zu Schau zu stellen, um dem Handel neue Absatzquellen zu eröffnen und Landwirte zu einer besonderen Tätigkeit in Bezug auf die Züchtung und Mästung von Schlachttieren anzuregen. Ueber das Ersuchen des Exekutiv-Komitees der österreichischen Mastvieh- und Fischausstellung, bezw. den Erlaß der k. k. Statthalterei vom 16. Dezember 1907, Z. 31.579/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die interessierten Kreise der Bevölkerung auf diese Ausstellung aufmerksam zu machen und den Interessenten eine möglichst zahlreiche Beschickung nahe zu legen. Progranune für diese Ausstellung werden nächstens nachfolgen. Z. 28.434. Steyr, 22. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8° Gendarmerie-Posten-Kommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 118 enthaltenen Kundmachung des Ackerbau-Ministeriums vom 12. Dezember 1907, Z. 47.332/6841, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 28.436. Steyr, 21. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8° 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Im Amtsblatts Nr. 119 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 3. Dezember 1907, Z. 153.750 ex 1907, betreffend Maßnahmen gegen die Ausbreitung und Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Kronlande Galizien enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Dezember 1907, Nr. 32.092/X, zur Darnachachtung und Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Z. 28.342. Steyr, 22. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8° Gendarmerie-Posten-Kommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 8. bis 15. Dezember 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Dezember 1907, Z. 32.169/2-- Bestehen der Seuche: 1. Schweineseuche. l. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortscha^ Aigen; Gemeinde Kläffer, Ortschaften Kläffer, Schönberg, Gemeinde und Ortschaft Schläql; Gemeinde Ulrichsoerg, Ortschaft Seitenschlag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Orts^^ Garsten. Der k. k. BezirkshauptmannWalderdorff« R-daktton und Verlag der k. k. Bezirlslmuptmannsch^st^^ Buchdruckerei in &t^

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