Amtsblatt 1907/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

245 Die gegen solche mit den Gewerbegesetzen unvereinbaren Handelsgebarungen seinerzeit eingeleiteten Aktionen waren hierlands von Erfolg begleitet. Hievon setze die Gemeinde-Vorsiehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 21. November 1907, Z. 29.661/VIir, mit dem Auftrage iu die Kenntnis, die Bevölkerung im Hinblicke auf die schädlichen Folgen, welche diese Art des Warenvertriebes für die Gewerbetreibenden und auch für das kaufende Publikum selbst mit sich bringt, in geeigneter Weise zu warnen und auf die Straffälligkeit des Couponsbegebendeu uach § 59 : c, G -O., aufmerksam zu machen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k f. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, im Falle der Wahrnehmung eines Couponsvertriebes unverzüglich anher die Anzeige zu erstatteu. im Eruierungsfalle sofort in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach einzuliefern und über besten Ergreifung bezw. Ein- lieferung zu berichten, dessen Einlieferung ist auch der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried anzuzeigen. Z. 26.634. Steyr, 29. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Emanuel Mach, Amtsblatt 46 ex 1906, sind einzustellen. Z. 26.926 u. 26.927. St ehr, 3. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorsiehungen und k° k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Der am 27. Oktober 1877 zu Sebnitz iu Sachsen geborene, in Obereinsiedel, polit. Bezirk Schluckenau (Böhmen) beheimatete, beschäftigungslose Kellner Heinrich Klinger, und der uach Pago, Bezirk Zara, zuständige Ludwig Uskok, gewesener Schreiber, treiben sich beschäftigungslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Neisevorschüffe und Geldunterstützungen verabfolgen, tvodurch denselben große Auslagen erwachsen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, diesen Individuen nur im Falle eines augenblicklichen Bedürfnisses eine Unterstützung zu verabreichen, andernfalls dieselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 26.469. Steyr, 3. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Ausforschung des entlaufene» Knaben Josef Buchroldner. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. November 1907, Z. 29.191/11, ist der im Jahre 1894 geborene und nach Lambrechten Bezirk Ried zuständige Josef Buchroldner, der anscheinend bisher immer den Namen „Buchroithner" gebraucht hat, entlaufen. Der genannte ist für sein Alter verhältnismäßig groß, hat ein rundes Gesicht, graublaue Augen, blonde Haare und war zuletzt mit einem kurzen, grauen Rock, schwarzer geflickter Hose bekleidet und entlief barfuß. Als Kopfbedeckung hatte er eine blaue Tuchkappe. Der Genannte, der mit Erkenntnis des k. k. o.-ö. Statthaltei in Linz vom 11. Oktober 1907, Z. 25.901/11, zur Abgabe in eine Besserungsanstalt notioniert wurde, konnte jedoch infolge seines Entlaufens bisher nicht eingeliefert werden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen, denselben Z. 26.928. Steyr, 3. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uvmmanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach dem Zwängling David Dauer h. ü. Amtsblatt Nr. 3 ex 1906 sind einzustellen. Z. 26.560. Steyr, 29. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen stand ! im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 24. November 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Linz vom 25. November 1907, Z. 30.261/X. Bestehen der Seuche: 1. Notlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Wieserfeld. 2. Schwcineseuchc. 1. Bezirk Nohrbach: Gemeinde und Ortschaft Aigen; Gemeinde Kläffer, Ortschaften Kläffer, Schönberg; Gemeinde und Ortschaft Schlägl; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Seitlschlag. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. Z. 26.806. Steyr, 2. Dezember 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im'Amtsblatte Nr. 111 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 12. November 1907, Z. 142.145/907, betreffend Maßnahmen behufs Hintanhaltung der weiteren Verbreitung und Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Kronlande Galizien enthalten.

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