Amtsblatt 1907/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

238 Z 26.368. Steyr, 25. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage im Monate Dezember 1007. Ich werde am Dienstag den 10. Dezember l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losen- stein und am gleiche» Tage um 1 Uhr uachmittags in der Gemeindekanzlei Markt Weher und am Donnerstag den 12. Dezember l. I. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster Amtstage abhalten. Den Herren Gemeinde - Vorstehern wird es freigestellt, bei diesen Amtstagen zu erscheinen oder nicht. Z. 26.19t. Steyr, 23. November 1907. An alle Gemeinde -Vorsehungen. St. k. o.-ö. Statthalterei. Linz, am 20. November 1907. Z. 29.384/VIII. Ausschreibung einer Keiierei-Inspekior-Meile. Auf Grund des § 13 des Gesetzes vom 12. April 1907, R. -G. -Bl. Nr. 210, betreffend den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische gelangt für die Kronländer Oberösterreich und Salzburg gemeinsam eine Kellerei- Jnspektor-Stelle zur Besetzung. Die Bestellung erfolgt vorläufig provisorisch auf die Dauer eines Jahres, und zwar mit den der X. Rangsklaffe der k. k. Staatsbeamten entsprechenden Bezügen und einem Reisepauschale von 2500 K, wobei eine Mindestzahl von 150 Reisetagen nachzuweisen sein wird. Berücksichtigung finden nur solche Bewerber, welche mit gutem Erfolge eine Weinbauschule oder sonstige Lehranstalt, an welcher das Studium der landwirtschaftlichen Chemie, resp. Oenologie als Hauptfach betrieben wird, absolviert haben und eine zurückgelegte mehrjährige Tätigkeit in Kellerei oder sonstigen Weinbaubetrieben nachweisen können. Weilers wird die genaue Kenntnis des Jnspektions- gebietes und der deutschen Sprache gefordert. Bewerber, welche das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben, werden in dem Gesuche gleichzeitig um Altersnachsicht einzukommen haben. Die ordnungsmäßig belegten Gesuche sind an das k. k. Ackerbauministerium zu richten und binnen 14 Tagen von dem Tage der ersten Verlautbarung dieser Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" an gerechnet bei der k. k. Statthalterei in Linz zu überreichen. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. 6 26.369. Steyr, 24. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ueberweisung der n.-a. Mannschaft des Assentjahr- ganges 1805 in den Landsturm. Mit 31. Dezember 1907 wird die derzeit n.-a. Land- wehrmannschaft des Affentjahrganges 1895 nach gänzlich vollstreckter Dienstpflicht aus der Landwehr entlassen und tritt dieselbe mit gleichem Tage in die Landsturmpflicht. Ueber die betreffende Mannschaft wurden h. a. No- minalkonsignationen gemeindeweise verfaßt, welche unter einem an die Zuständigkeitsgemeinden übermittelt werden. Ende Dezember l. I. ist die in der der Gemeinde- Vorstehung zugekommenen Konsignation angeführte Mannschaft im Landwehr -Evidenzverzeichniffe zu löschen und in der Sturmrolle beim betreffenden Geburtsjahrgange einzu- tragen. Die Ausfertigung der Rubrik Truppenkörper und Charge in der Sturmrolle ist einstweilen noch nicht vorzu- nehmen. Die vorerwähnte Nominalkonsignation ist nach vorheriger Ueberprüfung und eventueller Richtigstellung der Rubrik „Bürgerliche Berufstellung" bis längstens 10. Jänner 1008 anher rückeinzusenden. Nachdem die Landsturmpässe für diese in die Landsturmpflicht ueu eintretende Mannschaft beim hierseitigen Amte eingelangt sein werden, wird die Rubrik Truppenkörper und Charge in den hieher rückgelangten Konsignationen überprüft und eventuell berücksichtigt. Sodann lverden diese Nominalkonsignationen den Ge- meinde-Vorstehungen erneuert übermittelt, worauf auch diese beiden Rubriken in den Sturmrollen bei den Gemeinden auszufertigen sein wird. Mit 31. Dezember 1907 ist der Geburtsjahrgang 1865 aus der Sturmrolle auszuscheiden. Z. 26.371. Steyr, 24. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Aufbewahrung von Erläffen bei den Erlässen bei den Mobilisierungsakten. Die nachstehend angeführten hierstelligen Erläffe sind seitens des Herrn Gemeinde-Vorstehers bei den Mobilisierungsakten ihrer Gemeinde aufzubewahren, u. zw.: 1. Erlaß vom 2. September 1907, Z. 20.204 (betreffend Gemeinde - Funktionäre); 2. Erlaß vom 4. November 1907, Z. 24.803 (betrifft gleichfalls Gemeinde-Funktionäre), ergangen an alle Gemeinden mit Ausnahme von Gaflenz, Gleink, Kremsmünster Land, Lausa, Neustift, Ternberg, St. Ulrich und Weyer Markt; und 3. Erlaß vom 5. November 1907, Z. 24.930 (betreffend Enthebungsanträge vom Landsturmdienste). Auf die vorbezeichneten Erläffe wird sich von hier aus in Hinkunft im gleichen Gegenstände bezogen werden, daher deren gesicherte Aufbewahrung erforderlich ist. Z. 26.373. Steyr, 23. November 1907. An alle Gemeinde-vorsehungen. Borlage der Militärtax-Bemessungserkenntnifse ^IT Auslande befindlichen militärtaxpflichtigen Pers^ Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten hiemit im $$ xW? h- «. Erläffe Z. 23.806, vom 22. November z- .^ nach Zustellung der Militärtax-Bemest" 'T^^ Erkenntnisse von solchenPe(>, ^e- welche unbekannten Aufenthaltes oder im Auslande si$ nnben, sogleich anher vorzulegen.

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