Amtsblatt 1907/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Lrzirkshauplmannschafl Zieyr für den gteichncrmig^n potttifchen und Schuwezirk. Nr. 48. Hteyr, am 28. November. 1907. Das Amtsblalt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptinannschaft Steyr bezogen werden, wo au^L geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 24.897. Steyr, 4. November 1907. Rll alle Oememäe - Nochelmagett, siodiw. Pfarrämter, GrtsslKalräle, ZMteÜMgen, GeaojseaslslasiZ-Norllelmngm, Kraaäeaäajsea etc. GmMWW zur PrsiiMration mif Daß Aitttsblntt ^er k. k. Bezirkshail-tinililiischlift steyr. Mit 1. Jänner 1908 beginnt der XXVI. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmanuschast Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die iin Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptinannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Geineinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommauden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersouale im Amtsblatte veröffentlicht; auch lverdeu in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden allch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Geuossenschasts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigeri, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochm. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschasts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abouuieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von privaten, insbesondere Viehhändlern unb Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. ' Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pranumeratwn jeitens der interessierten Kreise hinzuwirken. , ~ , „ r. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1908 bis längstens 15 Dezember 1907 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations- Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.

238 Z 26.368. Steyr, 25. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage im Monate Dezember 1007. Ich werde am Dienstag den 10. Dezember l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losen- stein und am gleiche» Tage um 1 Uhr uachmittags in der Gemeindekanzlei Markt Weher und am Donnerstag den 12. Dezember l. I. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster Amtstage abhalten. Den Herren Gemeinde - Vorstehern wird es freigestellt, bei diesen Amtstagen zu erscheinen oder nicht. Z. 26.19t. Steyr, 23. November 1907. An alle Gemeinde -Vorsehungen. St. k. o.-ö. Statthalterei. Linz, am 20. November 1907. Z. 29.384/VIII. Ausschreibung einer Keiierei-Inspekior-Meile. Auf Grund des § 13 des Gesetzes vom 12. April 1907, R. -G. -Bl. Nr. 210, betreffend den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische gelangt für die Kronländer Oberösterreich und Salzburg gemeinsam eine Kellerei- Jnspektor-Stelle zur Besetzung. Die Bestellung erfolgt vorläufig provisorisch auf die Dauer eines Jahres, und zwar mit den der X. Rangsklaffe der k. k. Staatsbeamten entsprechenden Bezügen und einem Reisepauschale von 2500 K, wobei eine Mindestzahl von 150 Reisetagen nachzuweisen sein wird. Berücksichtigung finden nur solche Bewerber, welche mit gutem Erfolge eine Weinbauschule oder sonstige Lehranstalt, an welcher das Studium der landwirtschaftlichen Chemie, resp. Oenologie als Hauptfach betrieben wird, absolviert haben und eine zurückgelegte mehrjährige Tätigkeit in Kellerei oder sonstigen Weinbaubetrieben nachweisen können. Weilers wird die genaue Kenntnis des Jnspektions- gebietes und der deutschen Sprache gefordert. Bewerber, welche das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben, werden in dem Gesuche gleichzeitig um Altersnachsicht einzukommen haben. Die ordnungsmäßig belegten Gesuche sind an das k. k. Ackerbauministerium zu richten und binnen 14 Tagen von dem Tage der ersten Verlautbarung dieser Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" an gerechnet bei der k. k. Statthalterei in Linz zu überreichen. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. 6 26.369. Steyr, 24. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ueberweisung der n.-a. Mannschaft des Assentjahr- ganges 1805 in den Landsturm. Mit 31. Dezember 1907 wird die derzeit n.-a. Land- wehrmannschaft des Affentjahrganges 1895 nach gänzlich vollstreckter Dienstpflicht aus der Landwehr entlassen und tritt dieselbe mit gleichem Tage in die Landsturmpflicht. Ueber die betreffende Mannschaft wurden h. a. No- minalkonsignationen gemeindeweise verfaßt, welche unter einem an die Zuständigkeitsgemeinden übermittelt werden. Ende Dezember l. I. ist die in der der Gemeinde- Vorstehung zugekommenen Konsignation angeführte Mannschaft im Landwehr -Evidenzverzeichniffe zu löschen und in der Sturmrolle beim betreffenden Geburtsjahrgange einzu- tragen. Die Ausfertigung der Rubrik Truppenkörper und Charge in der Sturmrolle ist einstweilen noch nicht vorzu- nehmen. Die vorerwähnte Nominalkonsignation ist nach vorheriger Ueberprüfung und eventueller Richtigstellung der Rubrik „Bürgerliche Berufstellung" bis längstens 10. Jänner 1008 anher rückeinzusenden. Nachdem die Landsturmpässe für diese in die Landsturmpflicht ueu eintretende Mannschaft beim hierseitigen Amte eingelangt sein werden, wird die Rubrik Truppenkörper und Charge in den hieher rückgelangten Konsignationen überprüft und eventuell berücksichtigt. Sodann lverden diese Nominalkonsignationen den Ge- meinde-Vorstehungen erneuert übermittelt, worauf auch diese beiden Rubriken in den Sturmrollen bei den Gemeinden auszufertigen sein wird. Mit 31. Dezember 1907 ist der Geburtsjahrgang 1865 aus der Sturmrolle auszuscheiden. Z. 26.371. Steyr, 24. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Aufbewahrung von Erläffen bei den Erlässen bei den Mobilisierungsakten. Die nachstehend angeführten hierstelligen Erläffe sind seitens des Herrn Gemeinde-Vorstehers bei den Mobilisierungsakten ihrer Gemeinde aufzubewahren, u. zw.: 1. Erlaß vom 2. September 1907, Z. 20.204 (betreffend Gemeinde - Funktionäre); 2. Erlaß vom 4. November 1907, Z. 24.803 (betrifft gleichfalls Gemeinde-Funktionäre), ergangen an alle Gemeinden mit Ausnahme von Gaflenz, Gleink, Kremsmünster Land, Lausa, Neustift, Ternberg, St. Ulrich und Weyer Markt; und 3. Erlaß vom 5. November 1907, Z. 24.930 (betreffend Enthebungsanträge vom Landsturmdienste). Auf die vorbezeichneten Erläffe wird sich von hier aus in Hinkunft im gleichen Gegenstände bezogen werden, daher deren gesicherte Aufbewahrung erforderlich ist. Z. 26.373. Steyr, 23. November 1907. An alle Gemeinde-vorsehungen. Borlage der Militärtax-Bemessungserkenntnifse ^IT Auslande befindlichen militärtaxpflichtigen Pers^ Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten hiemit im $$ xW? h- «. Erläffe Z. 23.806, vom 22. November z- .^ nach Zustellung der Militärtax-Bemest" 'T^^ Erkenntnisse von solchenPe(>, ^e- welche unbekannten Aufenthaltes oder im Auslande si$ nnben, sogleich anher vorzulegen.

239 Z. 26.237. Steyr, 25. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung betr. Meldung der Militärtaxpflichtigen. Im Nachhange zum h. ä. Erlasie vom 16. November 1907, Z. 25.558, Amtsblatt Nr. 47, erhalten die Gemeinde-Vorstehungen noch eine weitere Anzahl von Kundmachungen mit dem Aufträge, selbe sogleich zur Affigierung zu bringen. Z. 2176/Sch. Steyr, 22. November 1907. An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 14. November 1907, Z. 5215, angewiesen, von sämtlichen definitiv angestellten Lehrpersonen das Dekret des Landesausschusses, mittels welchem die Anweisung des Gehaltes bei der ersten definitiven Anstellung erfolgt ist, abzuverlangen und bis längstens 3. Dezember l. I. hieher vorzulegen. Sollte eine Lehrkraft nicht mehr im Besitze oberwähnter Gehaltsanweisung sein, so ist das auf die erste definitive Anstellung bezügliche Dekret hieher vorzulegen. Von jenen Lehrpersonen, welche vor ihrem Eintritts in den o.-ö. Schuldienst in einem anderen Kronlande bereits definitiv angestellt waren, sind auch jene Dokumente beizubringen, aus denen in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise die anrechenbare definitive Dienstzeit zu entnehmen ist. Z. 26.190. Steyr, 25. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einwanderung nach Transvaal in Britisch-Südafrika. Laut Erlaffes des Ministeriums des Innern vom 26. Oktober 1907, Z. 34.202, enthält das im Jahre 1907' in Kraft getretene neue Einwanderungsgesetz von Transvaal (Britisch-Südafrika) über die Ausschließung von Einwanderern von dem Eintritte in das Land unter anderem folgende Bestimmungen : Der Eintritt in das Land ist verwehrt Personen, welche nicht imstande sind, ein Gesuch um Zulassung in das Land in einer europäischen Sprache nach Diktat zu schreiben, ferner Personen, welche keine ausreichenden Geldmittel mitbringen, um in der ersten Zeit ihres Aufenthaltes im Lande davon leben zu können, oder welche voraussichtlich der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last fallen werden. Verboten ist ferner der Eintritt in das Land Prostituierten und Personen, welche von der Prostitution leben oder Frauen zu unsittlichen Zwecken in das Land bringen wollen; weiters Leprakranken, Geisteskranken und Personen, welche an einer ekelhaften öder gefährlichen ansteckenden Krankheit leiden. Zurückzuweisen sind endlich auch Personen, welche schon einmal auf Grund der bestehenden Gesetze aus Transvaal deportiert oder ausgewiesen wurden, sowie Personen, welche auf Grund von der Regierung direkt oder im diplomatischen Wege zugekommenen amtlichen Mitteilungen als unerwünschte Einwanderer oder aus anderen wichtigen Gründen als dem Frieden der Ordnung und ungestörten Verwaltung des Landes'gefährlich erachtet werden müssen. Auf die Frauen und die minderjährigen Kinder von Personen, welche nicht selbst zu den ausgeschloffenen Einj Wanderern gehören, auf Europäer, welche schon einmal einen ! gesetzlichen Wohnsitz in der Kolonie hatten und niemals deportiert oder ausgewiesen wurden, finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Ausschließung von Einwanderern keine Anwendung. Der Umstand endlich, daß ein Einwanderer nicht genügende Mittel besitzt, um in der ersten Zeit sich selbst erhalten zu können, soll kein Ausschließungsgrund sein für europäische Landarbeiter und Dienstboten, für gelernte Handwerker, Maschinen- und Bergarbeiter, welche bei einer gut beleumundeten Person im Lande zu einem angemeyenen Lohne und für eine angemessene Zeit sofort nach ihrer Ankunft in Arbeit oder Dienst treten, vorausgesetzt, daß das Vertragsverhältnis durch die Agenten der Kolonie in London oder ein anderes gesetzlich bevollmächtigtes Organ bestätigt ist. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 12. November 1907, Z. 28.285/11, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, vorstehende Bestimmungen den interessierten Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Z. 26.260. Steyr, 25. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen re. Warnung vor der Auswanderung nach der englischen Kolonie Natal in Südafrika. Die Aussichten für die Auswanderung nach der englischen Kolonie Natal in Südafrika sind gegenwärtig sehr ungünstige und hat die Einwanderung im Jahre 1906 stark abgenommen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. November 1907, Z. 29.379/11, werden daher die Gemeinde- Vorstehungen rc. eingeladen, die interessierten Kreise vor der Auswanderung nach Natal zu warnen. Z. 26.262. Steyr, 25. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen rc. Warnung vor der Auswanderung nach dem Staate Lonisiana in Amerika. Laut Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 9. November l. I., Z. 28.976/11, macht sich seit geraumer Zeit speziell in den südlichen Provinzen Oesterreichs eine heftige Agitation für die Auswanderung nach dem Staate Lonisiana, einem der Südstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, bemerkbar. Ganz besonders versucht man Auswanderer nach einer Bogalusa genannten Stadt, wo sehr lohnende Arbeit für Tausende von Arbeitern zu finden sein soll, zu locken. Gegenüber dieser Agitation muß, so lange nicht eingehende Nachrichten über die Aussichten der Auswanderer in den Südstaateu der Vereinigten Staaten vorliegen, große Vorsicht dringend empfohlen werden. Die Zeitungen von New-Orleaus und Galveston bringen immer wieder Artikel, in welchen darüber Klage geführt wird, daß an vielen Orten in den Südstaaten, insbesonders in Louifiana und Mississippi die von Europa neu angekommenen „grünen" Einwanderer in einem der früheren Sklaverei der Neger sehr ähnlichen Zustande gehalten werden. Die Einwanderer, welche mit ihrer Arbeit nicht zufrieden sind und mit den bezahlten Löhnen nicht leben können, werden von solchen Arbeitgebern eventuell mit polizeilicher Gewalt verhindert, sich anderwärts Arbeit zu suchen. Es sollen an manchen

240 Orten in dieser Richtung Zustände ausgedeckt worden sein, welche zu einem Einschreiten der amerikanischen Bundesregierung Anlaß geben dürften. Bogalusa liegt zirka 112 kni nordöstlich von New-Orleans entfernt, in ganz bewaldeter, niedriger, sumpfiger, sehr heißer und ungesunder Gegend. Es ist keine Stadt zu nennen, sondern eher eine im Entstehen begriffene Ansiedlung von Holzarbeitern. Die österreichischen Auswanderer, welche bisher sich verleiten ließen, dahin zn gehen, sollen mit den dortigen Lohn- und Lebens- verhältniffen unzufrieden gewesen und nach kurzer Zeit wieder nach New-Orleans zurückgekehrt sein. Die Gemeinde-Vorstehungen werden deshalb eingeladen, in ortsüblicher Weise vorstehende Warnung unter der Bevölkerung möglichst allgemein zu verlautbaren und wenn notwendig, dieselbe öfter zu wiederholen. Z. 26.364. Steyr, 26. November 1907. Landgemeinde - Vorftehung Weyer a. d. Enns. Z. 1692. Kundmachung. Die Landgemeinde Weher a. d. Enns verpachtet infolge Auflösung des bestehenden Pachtvertrages das Jagv- rechl auf dem Gemeindejagdgebiete, auf Grundlage des für die laufende Periode zu Recht bestehenden Flächenmaßes sowie der zu Recht bestehenden Verpachtungsbedingungen, in den Katastralgemeinden Anger, Pichl, Nach der Enns, Kleinreifling und Lauffa im Gesamtflächenmaße von 3800 Hektar, 4563 Ar im Wege der öffentlichen Versteigerung vom Tage der Zuweisung bis 30. Juni 1909. Die Versteigerung findet statt am Samstag den 21. Dezember I. I. um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Weher Nr. 87. Der Ausrufspreis beträgt 1100 Kronen und wird die Jagd unter demselben nicht hintangegeben. Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Lizitand das Vadium im Betrage von' 600 Kronen zu erlegen. Gemeinde-Vorstehuilg Wcyer Land, am 22. November 1907. Der Gemeinde-Vorsteher: Karl Kelmpl. Z. 25.679. Steyr, 18. November 1907. Z. 28.810/IX. Linz, am 6. November 1907. Kundmachung. Betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1908 aus den vom Staate und Lande erhaltenen Waldbaumschulen in Oberösterreich. Für Forstkulturen im Frühjahre 1908 gelangen zur Abgabe: 1. Aus der Landes-Waldbaumschulc in Waldegg bei Linz: 750.000 Nadelhölzer, u. zw.: zwei- und dreijährige verschulte und unverschulte Fichten, Lärchen und Schwarzsöhren, ferner 42.000 Erlen und Eschen. 2. Aus der Waldbaumschule in Garsten: 120.000 dreijährige unverschulte Fichten,' 60.000 dreijährige unverI schulte Lärchen, 15.000 zweijährige unverschulte Schwarz- führen, 12.000 zweijährige unverschulte Weißföhren und 350 eschenblättrige Ahornheister. 3. Aus der Waldbaumschule in Asang-Tumelts- ham bei Ried: 40.500 dreijährige verschulte Fichten, 7800 zweijährige verschulte Weißsöhren und 80.000 einjährige unverschulte Weißsöhreu. 4. Aus der Waldbaumschule in Ried (Bad Ried): 311.700 dreijährige verschulte Fichten. 5. Aus der Waldbaumschule im Lachforste: 19.800 zweijährige verschulte und 150.000 einjährige unverschulte Weißföhren. 6. Aus der Waldbaumschule in Wagrain bei Böcklabruck: 120.000 dreijährige verschulte Fichten und 4800 zweijährige verschulte Lärchen. 7. Aus der Waldbaumschule in Grünau: 97.000 dreijährige verschulte Fichten und 10.000 zweijährige verschulte Lärchen. 8. Aus der Waldbaumschule in Kefermarkt: 32.000 dreijährige verschulte, 37.000 vierjährige, 27.000 dreijährige unverschulte Fichten und 26.000 zweijährige unverschulte Weißsöhren. 9. Aus der Waldbaumschule in Fernbach (Sankt Florian): 56.000 dreijährige verschulte Fichten, 24.900 dreijährige, 13.300 zweijährige verschulte und 64.950 zweijährige unverschulte Weißsöhren, 36.500 einjährige Schwarzföhren, 16.473 dreijährige verschulte und 31.000 zweijährige unverschulte Lärchen, 48.000 zweijährige verschulte Weißerlen, 31.000 zweijährige verschulte Schwarzerlen, 2400 dreijährige unverschulte Eschen, 2200 zweijährige verschulte Linden und 2200 zweijährige unverschulte Birken. 1V. Aus der Waldbaumschule in Ritzlhof. 7500 vierjährige, 3000 dreijährige verschulte, 6500 zweijährige unverschulte Fichten, 2000 vierjährige, 3000 dreijährige, 8000 zweijährige unverschulte Weißsöhren, 400 zweijährige unverschulte Lärchen und 200 vierjährige unverschulte Weißerlen. 11. Aus der Waldbaumschule in Zell an der Pram. 49.000 dreijährige verschulte Fichten. Die Anmeldungen zum Bezüge des vorstehenden Pflanzenmateriales, welche nur nach Maßgabe des verfügbaren Vorrates berücksichtigt werden können, sind bei den Gemeinde-Vorstehungen, landwirtschaftlichen Bezirksgenossen- schaften oder landwirtschaftlichen Vereinen ungestempelt ein- zubringen, von welchen sodann der erforderliche Gesamtbedarf bis Ende Jänner 1908 hinsichtlich der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz unmittelbar der k. k. Landesforst-Inspektion in Linz, Museumstraße Nr. 10, betreffs der übrigen Waldbaumschulen den k. k. Bezirksforst- Jnspektionen in Ried, beziehungsweise Steyr, Urfahr, Böcklabruck und Linz bekanntzugeben ist. Berücksichtigt werden in erster Linie säuerliche Grundbesitzer. Wiederverkäufe sind ausgeschlossen. Der Preis für 1000 Stück Nadelhölzer beträgt für Pflanzen aus der Landeswaldbaumschule in ?^^^^ 4 Kronen, für Verpackung und Emballage wird für 100 Stuck 1 Krone berechnet. . Die Bekanntgabe der Preise für Pflanzen aus den übrigen Waldbaumschulen erfolgt durch die Bezirksforst- Inspektionen. ö .. A" dürftige und besonders berücksichtiguugs^ würdige Klemwaldbesitzer, inbesondere a» solche, welche

241 schwer aufzuforstende Lehnen wieder bewalden sollen, kann die Pflanzenabgabe zu einem um 50°/» ermäßigten Preise stattfinden. Es ist die tatsächliche Mittellosigkeit jedoch durch eine von der Gemeinde-Vorstehung ausgestellte Bestätigung nach- zuweisen. Von der k. k. obcrösterreichischen Statthalterei. L 24.992. Steyr, 21. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Prozentnachlaß für die n.-ö. Landesfindelanstalt. Bei der Abfassung der Note der n.-ö. Landesfindelanstalt vom 21. Oktober 1907, Z. 3389, publiziert im Amtsblatte Nr. 44, Z. 23.952, vom 26. August 1907 ist insoferne ein Irrtum unterlaufen, als auch von den eine Hausapotheke führenden Aerzten ein Nachlaß von 33% statt ein solcher von 15% beansprucht wurde. Absatz 1 dieser Note soll eigentlich richtig folgendermaßen lauten: Nach der Ministerial-Berordnung vom 20. Juli 1907, Z. 23.866, R.-G.-Bl. 167, ist auch der hiesigen Findel- anstalt in den öffentlichen Apotheken von dem auf Grund der Arzneitaxe ermittelten Gesamtrechnungsbetrage ein Nachlaß von 33 % und seitens der eine Hausapotheke führenden Aerzte ein solcher Nachlaß von 15 °/0 zu gewähren. Bon diesem Erlasse sind die in der Gemeinde befindlichen Apotheker und Hausapotheken führenden Aerzte zu verständigen. Z. 26.189. Steyr, 23. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und ?. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Klein (Amtsblatt 10 ex 1904) ist eiuzustellen. Z. 26.382. Steyr, 26. November 1907. An alle Gemeinde- vorstehungen. Ausforschung eines Verlustträgers. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. November 1907, Z. 28.739/11, brächte der Gemeinde-Vorsteher von Pruggern, Adam Gruber, bei der Bezirkshauptmannschaft in Gröbming zur Anzeige, daß in seiner Scheune, in welcher das 3. Bataillon des k. u. k. 14. Infanterie- Regimentes vom 19. bis 21. August bequartiert war, nach Abmarsch der Truppen ein schwarzledernes, hufeisenförmiges Geldtäschchen mit dem Inhalte von einem in Papier eingewickelten 10 L- Goldstück, drei 10 Hellermünzen, 2 ärarischen Monturknöpfen (Hosenknöpfen) und 1 Uhrschlüssel gefunden wurde und sprach die Vermutung aus, daß dasselbe einem Manne der 10. Kompagnie gehören dürfte. Da die im Wege des Infanterie - Regiments - Kommandos Nr 14 gepflogenen Erhebungen kein positives Resultat ergaben, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, in geeigneter Weise Nachforschungen nach dem Aufenthalte des Verlustträgers pflegen zu lassen und auf diesen Fund durch ortsübliche Verlautbarung ausmerksam zu machen. Z. 26.026. Steyr, 21. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Kurrendierung des entwichenen Zwänglings Franz Zillner (h. ä. Amtsblatt 35 ex 1907) wird widerrufen. Z. 26.028. Steyr, 24. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. bis 17. November 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. November 1907, Z. 29.620/X. Bestehen der Seuche: 1. Rotlauf der Schweine. I.BezirkLiuz (Land): Gemeinde und Ortschaft Asten. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft. Hohenerbach; Gemeinde Lambrechten, Ortschaft Baumgarten. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberneukirchen, Ortschaft Schauerschlag. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Zeiß, Ortschaft Trölsberg. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Aigen; Gemeinde Kläffer, Ortschaften Klafter Schönberg; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Scitenschlag. Z. 26.110. Steyr, 24. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. November 1907, Nr. 29.588/X, werden hiemit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie -Posten-Kom- manden von der im Amtsblatte Nr. 108 der „Linzer Zeitung" enthaltenen Kundmachung des Ackerbau-Ministeriums vom 14. November 1907, Z. 43.041/6273, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, in die Kenntnis gesetzt Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirköhauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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